F Der am 14. d. M. in Rülzheim wegen Verdachtes
der Brandstiftung verhaftete Schuster Levy wurde, dem „L. A.“
zufolge, auf freien Fuß gesetzt.
FOggersheim, 25. April. Gestern wurde sämmtlichen
Arbeitern der Schmitgen'schen Cigarrenfabrik gekündigt und wird
die Fabrik in 14 Tagen geschlossen werden. Es werden dadurch
etwa 130 Arbeiter brodlos, die bei der gegenwärtigen Lage des
Tabakgeschäfts wohl nicht leicht anderwärts Unterkunft finden dürf—
ten. (Irkthlr. 3.)
4Der Stadirath von Frankenthal hat für die abge—
brannien Donaustaufer 200 M. aus Gemeindemitteln bewilligt.
7 Auf einem Acker in der Nähe von Gräfenhausen steht
nach dem „A. W.“ das Korn bereits in Aehren.
Ein Beispiel, wie in der Gegend von Eden koben die Grund—
stücke im Preis stehen, zeigte sich am Donnerstag bei einen Verkauf in
Rhodt, wo für eiwa 4 Decimalen 1000 M. bezahlt wurden.
— Die in weiteren Kreisen bekannte wohl renommirte Möbel⸗
fabrik von Niederhöfer K Söhne in Edenkoben wurde am
Sonntag durch ein schweres Brandunglück heimgesucht. Trotz des
energischen Einschreitens der Feuerwehr zerstörte das Feuer das
Maschinenhaus, die Dreherei und Bildhauerei vollständig; die
übrigen Gebäulichkeiten wurden ebenfalls stark beschädigt.
Speyer. Die kgl. Regierung der Pfalz hat beschlossen,
in diesem Jahre eine Prüfung für den Steuer- und Gemeinde—
Einnehmerei-Dienst vorzunehmen und hierfür die Tage vom 16.
August bis incl. 19. ejusd. bestimmt. Die Candidaten haben bis
längstens 1. Juli d. Is. Gesuche um Zulassung bei dem einschlägigen
Bezirksamte einzureichen.
Am Samstag Nachmittag ereignete sich in Zell ein
gräßliches Unglück. Es sollte eine Hochzeit stattfinden,
und der Hochzeitszug begab sich zu diesem Zwecke nach Niefern—
tttr
Abschrift.
Oeffentliche Zustellung.
Ladung.
1. Heinrich Noll, 23 Jahre
alt, Eisenwalzer und Reservist.
2. Joseph Fichter, 21 Jahre
alt, Sandgießer und Reservist,
beide zuletzt in St. Ingbert
wohnhaft und nun abwesend,
werden hiermit vorgeladen, am
Mittwwoch den 23. Juni 1880,
Vormittags 8 Uhr in der öffent⸗
lichen Sitzung des Schöffenge—
richts zu St. Ingbert, in dessen
Sitzungssaale zu erscheinen, da⸗
mit daselbst zur Hauptverhand⸗
lung über die gegen sie erho—
bene Anklage wegen unerlaubter
Auswanderung am 23. März lau⸗
fenden Jahres geschritten werde.
Zugleich wird den Angeklagten
—DD
tem Ausbleiben ihre Verurthei—
lung auf Grund der vom igl.
Landwehr-Bezirks-Commando
Zweibrücken vom 24. April 1880
nach Vorschrift des 8 472 der
R.⸗St.“P.⸗O. abgegebenen Er—⸗
klärung erfolgen werde.
St. Ingbert, 26. April 1880.
Der Amtsanwalt am sk. Amts⸗
gericht St. Ingbert,
gezeichnet: Müller.
Zur Beglaubigung:
Der Gerichtschreiber
Krieger.
heim, dem Sitze des Standesbeamten. Unterhalb Zell hatte sich
der Tagner Ritzheimer mit seinen beiden Söhnen postirt, um nach
der allgemein uͤblichen Unsitte mit Böllern zu schießen. Ob die—
selben zu stark oder schlecht geladen waren — einer derselben zer—
prang unter furchtbarem Knalle. Ritzheimer Vater und sein jüng—
ster 12jähriger Sohn wurden jeder eines Beines beraubt und der
indere Sohn ebenfalls sehr stark getroffen. Da eine Menge Kin—
der und Erwachsene die Schießenden umstanden, so gingen auch
diese nicht leer aus. Einem Burschen wurde die Hand durch—
chossen, ein anderer erhielt einen starken Streifschuß in's Bein,
ebenso bekamen mehrere Kinder leichte Verletzungen.
FIn Darmstadt verlor eine Dame den Betrag von
1000 Mark. Ein Dienstmann fand das Geld, lieferte es ab und
erhielt ein Schöppchen Bier und 6 Cigarren.
— Den ersten Gewinn der Frankfurter Pferdemarktlot—
ferie im Werthe von 6568 M. erhielt auf sein Loos ein Setzer—
ehrling in der Offizin der „Frankfurter Presse“. Da die Familie
des Gewinners aus den Eltern und noch 7 Geschwistern besteht,
so ist hier das Glück am rechten Orte eingekehrt.
Aus Hamersleben im Kreise Oschersleben wird über ein
chreckliches Unglück berichtet. Auf der Grube „Friederike“ sind am
16. 4 Bergleute durch hereinbrechende starke Sand- und Wasser—
massen verschüttet worden. Trotz der sofort begonnenen und ener—
zisch betriebenen Rettungsarbeiten konnten die Leichen in der 609
Meter langen verschlämmten Strecke nicht aufgefunden werden.
Dienstesnachrichten.
Der geprüfte Rechtscandidat Heinrich Gink aus Zweibrücken wurde als
Rechtsanwalt beim Landgerichte Zweibrücken zugelassen.
Fur die Redaction verantwortlich: J. X. Demeß. J
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Der Benedictiner ist bis
ßt das kostbarste Hausmittel und
»eßhalb in jeder Familie beliebt
eworden. Der Benedictiner
st nur aus Bestandtheilen zusam—
nengesetzt, welche die Eigenschaften
besitzen, die zum Wiederaufbau
Deines zerrütteten dahinsiechenden
Körpers unbedingt nöthig sfind.
ir ist unersetzlich be Magen leiden, Unverdaulichkeit, Hämor-
hoiden, Nervenleiden, Krämpfen, rugzen, Hautaus
schlägen (Flechten), Athemnoth, Gicht, Nheumatismus,
——— ——— soirie bei Leber⸗ und Niere leiden
und vielen anderen Störungen im Organismus
Der Benedictiner reinigt das Blut und vermiehrt dasselbe
er entfernt den trüben, matten, sorgenvollen Ausdruck des Gesichts, das
gelbfarbige Auge, die saffranfarbige Hiut, macht den Geist munter und
frisch, siellt die Harmonie des Körpers wieder her und verlängert das
Leben bis zu seinem vollen Maße.
NB. Jede Flasche ist mit dem Siegel „C. Pingel in Göttingen
verschlossen und mit dem geschützten Etiquett versehen.
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Bei 5 Fl. Verpachung frei. Bei 10 Fl. freie Verpackung u. l Fl. gra⸗
etis. Versandt gegen Nachnahme durch nachstehende Niederlage. En gros-
zWersandt durch die Fabril. Attest:
Herr Alois Heiß, Tabakfabrikant in Aßling in Oberbayern, be
richtet: Meine Frau und ich fühlen uns nach dem Benedictiner ganz
frisch und munter, ebe so mein FFreund Herr Jos. Dremel, welchem ich 2
kleine Flaschen Benedictiner überließ, ist durch dessen Gebrauch von sei⸗
nem Ljährigen Leiden an Nierenverschleimung ꝛc. befreit und senden wir
ille uniern heralichsten Dank ꝛc.
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Sancet Rernaäard
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Gewerhemuseums.
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Ziehung am 25. Ootobor
1880.
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Luf 20 Loose ein Bunr
xewinn.
Bestellungen sind zu richten an
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Julius Goldschmit
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Loose sind ferner zu haben
bei Franz Woll in St.
Inadbert.
Oeffentliche
Erklärung.
Die von meinem Vater M.
Menges veröffentlichte War—
nung ist ggnz überflüssig, indem
derselbe noch nichts für mich be—
zahlt hat, noch zu zahlen braucht,
und ich meine Sachen selbst be—
zahlen kann.
Jos. Menges.
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