zi. Ingherter Anzeiger.
Amtliches Organ des königl. Amtsgerichts St. Ingbert.
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auf welche die Expedition Auskunft ertheilt, 15 “, bei Neclamen 30 4. Bei 4maliger Einrückung wird nur dreimalige berechnet.
150.
— Für die Monate August
* und September nehmen die Post⸗
„ahten, die Austräger und die Erpedi—
a4m Bestellungen auf dieses Blatt entgegen.
Politische Uebersicht.
Deutsches Reich.
München, 30. Juli. Der Verwaltungsge—
achtshof hat folgenden Entscheid publicirt: Nach
en vor dem 1. Januar 1878 in Geltung ge—
vesenen Satzungen der unterfränkischen Schullehrer—
hittwen⸗ und Waisen⸗Pensionsanstalt, insbesondere
Ach den grundlegenden Bestimmungen der k. Entschließ⸗
qg vom 10. Mai 1821, die Errichtung einer Pen—
wanstalt für die Wittwen und Waisen der Schul⸗
irer des Untermainkreises betr., sind die vor dem
Januar 1873 aus einem anderen Regierungs⸗
nitle nach Unterfranken übergetretenen Schullehrer
im Eintritt in die genannte Pensionsanstalt und
Nachzahlung der statutenmäßigen Jahresbeiträge
dieselbe vom Tage ihrer ersten Anstellung im
oltsschuldienste an als verpflichtet zu erachten.
München, 30. Juli. Die in der deutschen
ne in der jüngsten Zeit vielfach besprochene, von
er Frankfurter Handelskammer in Anregung ge—
rachte Unifizirung der Postwerthzeichen in Deutsch⸗
ind, wird nun auch in der bayerischen Handels—
Gewerbekammer zur Berathung gelangen, indem
Frankfurter Kammer ihr desfallsiges Gesuch an
en Bundesrath auch den bayerischen Kammern zur
degutachtung mitgetheilt hat und wird man deren
iübezüglichen Beschlußfassung mit Interesse ent⸗
thensehen dürfen. Die Handels- und Gewerbe⸗
ummer von Oberbdiyern dahier wird bereits kommen⸗
den Mittwoch über diesen Gegenstand in Berathung
reien. Ein zweiter Gegenstand von allgemeiner
ydeutung, der in' der Mittwochsitzung zur Be⸗
thung gelangt, betrifft ein Gesuch der Ludwigs⸗
wener und der Regensburger Handelskammer an
ag Staatsministerium des Innern, in welchem
banderung der die Errichtung von Handels⸗
dGewerbekammern in Bayhern betreffenden Ver—
nung vom 20 Dec. 1868, petittonirt wird. So
ml uns bekannt, ist das genannte Ministerium auch
netz mit einer Revision der citirten Verordnung
shästigt, da dieselbe in mehrfacher Beziehung den
orderungen und Bedürfnissen der Gegenwart
mehr entspricht.
Nunchen, 80. Juli. Herzog Carl Theodor
at sich heute zum Universitätsjubilaäum nach
urbhurg. Der Cultusminister Dr. von Lutz wird
den dorthin abreisen.
Vürzburg, 81. Juli. Staatsminister v.
soeben Mittags) in Begleitung des Mi⸗
alrathes Volk hier angekommen und wuͤrde
dem Senate der Universität auf dem Bahnhofe
uch empfangen. Der Rector Wislicenus stellle
dann die Vertreter der Studentenschaft vor,
velche der Minister einige Worte der Begrüß⸗
Ichtete. Darauf begab sich Herr den Luß in
Sadt, wo er bei Verwandten (Hunschentener)
uung genommen hat. Der Herzog Carl Theo—
9 Bayern wird heute Nacht umn1 Uhr hier
antet. Er wird vom Bahnhofe feierlich einge⸗
und nach dem Regierungs⸗Präsidialgebäude ge⸗
verden, da er bei dem Regierungspräsidenten
Lurburg absteigen will. Das Wektier hellt
nmer mehr auf, sebenso die immer fröhlichet
inf
Dienstag, 1. August 1882.
17. Jahrg.
verdende Feststimmung, und ist nur zu wünschen,
daß die eben durchblickende Sonne das Fest auch
im weiteren Verlaufe begünstige.
Ausland.
Bezeichnend für die jetzigen Zustände in Frank⸗—
reich ist wohl nachstehende Auslassung des in Nizza
n italienischer Sprache erscheinenden Journals Il.
Bensiero, des Organs der separatistischen Partei:
In den letzten Jahren hat Frankreich, sowohl
zurch seine Presse als durch die Haltung seiner
„taatsmänner, Alles gethan, um die befreundeten
vie die feindlichen Nationen zu verletzen. Jetzt
verden schwere Stunden über Frankreich herein—
zrechen und bisher reicht ihm keine Macht die Hand.
Man kaun sagen, daß der Haß gegen Frankreich
heutzutage eine Mode geworden ist; man empfindet
hu instinktiv mächtig, ohne darüber nachzudenken,
a ohne ihn zu verstehen. Man haßt jetzt die
5ranzosen, wie man ehedem die Schüler Loyola's
jaßte, d. h. weil man das Bedürfniß dazu fühlte.
Ddieser Haß gegen Frankreich ist für sich allein mehr
verth, als tausend Bismarck, wie groß auch das
Talent des Reichskanzlers sein mag, dafür zu sor—
jen, daß dieser Haß lebendig bleibt und nie er—
ischt. () Wie wird Frankreich sich aus diesem
Wespennest ziehen? Wenn die türkischen Soldaten
m Verein mit der Armee Arabi's aus Egypten
in Tripolis einrückten, die Franzosen aufforderten,
Afrika zu räumen, welche europäische Macht würde
Frankreich zu Hilfe kommen? Wer würde seine
Haut zum Markte tragen, um Frankreich in dem
Benuß seiner Usurpationen zu erhalten? Unseres
Frachtens ist die Gelegenheit für die Türkei noch
nie so günstig gewesen, Afrika wieder zu erobern;
owie für Deutschland und Italien, sich für die
driege zu rächen, die ihnen Frankreich in früheren
Zeiten auferlegt hat. (7)
Der Abg. Recipon soll wegen dieses Artikels
in der Kammer eine Anfrage an den Minister der
Justiz richten.
Paris, 29. Juli. Der Minister des Innern
hat telegraphisch in Nizza Erkundigungen über den
Verfasser des gestern erwähnten Artikels des Pen—⸗
iers eingezogen und nachdem er in Erfahrung ge—
zracht, daß derselbe ein Italiener sei, der für die
ranzösische Nationalität optirt hat, den Artikel an
den Justizminister mit der Aufforderung geleitet,
ofort ein strafgerichtliches Verfahren anzuordnen.
vas auch geschehen ist.
Paris, 31. Juli. Havasmeldung. In Kairo
'and gestern eine von 360 aus Ulemas, Karis,
Beamten und Notabeln bestehende Versammlung
tatt, welche einstimmig Arabi als Vertheidiger des
dandes bis zum Frieden oder bis zur Vernichtung
oroklamirte und den Khedive als außerhalb der
nuselmännischen Gesetze stehend erklärte.
Konstantinopel, 30. Juli. Die türkischen
donferenzbevollmächtigten übermitteln den Botschaf⸗
ern eine schriftliche Erklaͤrung, worin es heißt: Die
Pforte sei im Begriffe, auf die in der letzten Kon—
erenzsitzung erläuterten, von ihr zur Kenntniß ge—
nommenen Grundlagen der Note der Botschafier
vom 15. Juli Truppen nach Egypten zu entsenden
mm Vertrauen auf die Billigkeit der Mächte, auf
hren wohlwollenden Entschluß, die souveränen Rechte
des Sultans zu achten. Die Pforte hofft, daß die
Alexandrien okkupirenden Truppen Egypten ver—
assen, wenn die türkischen Truppen eingetroffen
ind. Der der Erklärung beigeschlossene Anhang
esagt: Da die Militärreformfrage mit den Maß—
iahrien betreffs der Wiederherstellung des normalen
Zztatus quo in Egypten zusammenhängt, wird die⸗
elbe nur durch das Einvernehmen des Khedive und
)er Pforte geregelt werden können. Derwisch Pascha
übernimmt wahrscheinlich das Commando des Ex—⸗
»editionskorps. — Der britische Sekretär Sandison
»egab sich auf's Neue nach dem Nildizkiosk und
viederholte das Ersuchen Dufferins, der Sultan
nöge eine Proklamation erlassen, durch welche
Arabi für einen Rebellen erklärt werde, und die
Autorität des Khedive aufrecht erhalten. Sandison
gab die Versicherung, England habe kein Protek—
orat über Egypten im Auge und wünsche eine
reundschaftliche Kooperation mit der Türkei.
Alexandrien, 31. Juti. Vor Port Said
iegen nunmehr 7 französische Panzerschiffe. Die
ẽgyptier werfen dasselbst Befestigungszwecke auf.
Der Gouverneur begab sich auf ein englisches Kriegs-
chiff
Lokale und pfälzische Nachrichten.
* St. Ingbert. Wir sind heute in der
Lage Näheres über die vom Kriegerverein
am Sonntag berathenen und angenommenen Sta—⸗
uten der von ihm neu gegründeten Sterbekasse
nittheilen zu können und lassen für solche, die sich
dafür interessieren, nachstehend das Wichtigste aus
)enselben folgen. Die Kasse besteht nach F 1 der
Statuten innerhalb des Kriegervereines und hat
den Zweck, Mitgliedern desselben bei Sterbefällen
eine Unterstützung zu reichen; dieselbe ist jedoch von
der Hauptkasse des Vereins getrennt zu führen. —
Mitglied der Kasse kann jedes Mitglied des Krieger⸗
dereins werden, wenn solches nach vorheriger schrift⸗
icher oder mündlicher Anmeldung an den Rechner
der Vereinsdiener das Eintrittsgeld bezahlt hat.
dasselbe beträgt: a, für alle bei Gründung der
dasse Eintretenden 1 M., b, für die später Ein—
retenden: im Alter bis zu 30 Ihr. 1M., bis zu
35 J. 1M. 50 Pf. bis zu 40 J. 2M. 50 Pf.,
zis zu 45 J. 4 M., bis zu 50 J. und darüber
6 M. — Der Monatsbeitrag ist auf 10 Pf. fest⸗
gesetzt, kann jedoch vom Ausschuß im Bedürfnißfalle
auf 20 Pf. erhöht werden. Derselbe wird jeden
Monat durch den Vereinsdiener erhoben und darf
unter keinen Umständen mehr als 2 Monate rück—
tändig bleiben. — Die Kasse wird vom Rechner
des Kriegervereins mit dessen Ausschuß verwaltet,
und ist alljährlich im September in der ordentlichen
Generalversammlung des Kriegervereins Rechenschaft
darüber abzulegen. — Die Unterstützungsberechtigung
für die bei der Gründung der Kasse Eintretenden
heginnt mit dem 1. Januar 1883, indem der Bei—⸗
rag für den Monat Juli, als den Gründungsmo—
nat, noch bezahlt werden muß. Später eintretende
Mitglieder haben erst 6 Monate nach ihrem Ein—⸗
ritte Anspruch an die Kasse, vorausgesetzt, daß sie
nit ihren Verpflichtungen nicht im Rückstande sind.
— Unterstützungs berechtigt sind: a, die Wittwe,
»der die Kinder, oder die sonstigen Erben eines ver⸗
jeirathet gewesenen Mitgliedes, b, die Erben eines
inverheirathet gewesenen Mitgliedes, c, Verheirathete
Mitgliedet beim Tode ihrer Ehefrauen. —
leber jeden Todesfall ist eine Bescheinigung vom
Standesamte beizubringen und werden bei unnatür—
ichen Todesfällen keine Unterstützungen ausbezahlt.
Die Höhe der Unterstützungen wird alljährlich in
der ordentlichen Generalversammlung für das nächste
Jahr festgesetzt. — Wer freiwillig aus der Kasse
wustritt oder ausgestoßen wird, verliert jeden An—
pruch an die selbe und finden die 88 15
ind 16 der Statuten des Kricgervereins auf