Full text: St. Ingberter Anzeiger

zi. Ingherter Anzeiger. 
Amtliches Organ des königl. Amtsgerichts St. Ingbert. 
a Et. Ingberter Anzeiger“ erscheint wochentlich fünfmal: Am Montag, Dienstag, Donnerstag, Samstag und Sonntag; 2mal wöchentlich mit Unterhaltungs⸗ 
jatt und Sonntags mit Sseitiger illustrirter Beilage. Das Blatt kostet vierteljährlich 146 40 einschließlich Trägerlohn; durch die Post bezogen 10 60 4, einschließlich 
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auf welche die Expedition Auskunft ertheilt, 15 “, bei Neclamen 30 4. Bei 4maliger Einrückung wird nur dreimalige berechnet. 
150. 
— Für die Monate August 
* und September nehmen die Post⸗ 
„ahten, die Austräger und die Erpedi— 
a4m Bestellungen auf dieses Blatt entgegen. 
Politische Uebersicht. 
Deutsches Reich. 
München, 30. Juli. Der Verwaltungsge— 
achtshof hat folgenden Entscheid publicirt: Nach 
en vor dem 1. Januar 1878 in Geltung ge— 
vesenen Satzungen der unterfränkischen Schullehrer— 
hittwen⸗ und Waisen⸗Pensionsanstalt, insbesondere 
Ach den grundlegenden Bestimmungen der k. Entschließ⸗ 
qg vom 10. Mai 1821, die Errichtung einer Pen— 
wanstalt für die Wittwen und Waisen der Schul⸗ 
irer des Untermainkreises betr., sind die vor dem 
Januar 1873 aus einem anderen Regierungs⸗ 
nitle nach Unterfranken übergetretenen Schullehrer 
im Eintritt in die genannte Pensionsanstalt und 
Nachzahlung der statutenmäßigen Jahresbeiträge 
dieselbe vom Tage ihrer ersten Anstellung im 
oltsschuldienste an als verpflichtet zu erachten. 
München, 30. Juli. Die in der deutschen 
ne in der jüngsten Zeit vielfach besprochene, von 
er Frankfurter Handelskammer in Anregung ge— 
rachte Unifizirung der Postwerthzeichen in Deutsch⸗ 
ind, wird nun auch in der bayerischen Handels— 
Gewerbekammer zur Berathung gelangen, indem 
Frankfurter Kammer ihr desfallsiges Gesuch an 
en Bundesrath auch den bayerischen Kammern zur 
degutachtung mitgetheilt hat und wird man deren 
iübezüglichen Beschlußfassung mit Interesse ent⸗ 
thensehen dürfen. Die Handels- und Gewerbe⸗ 
ummer von Oberbdiyern dahier wird bereits kommen⸗ 
den Mittwoch über diesen Gegenstand in Berathung 
reien. Ein zweiter Gegenstand von allgemeiner 
ydeutung, der in' der Mittwochsitzung zur Be⸗ 
thung gelangt, betrifft ein Gesuch der Ludwigs⸗ 
wener und der Regensburger Handelskammer an 
ag Staatsministerium des Innern, in welchem 
banderung der die Errichtung von Handels⸗ 
dGewerbekammern in Bayhern betreffenden Ver— 
nung vom 20 Dec. 1868, petittonirt wird. So 
ml uns bekannt, ist das genannte Ministerium auch 
netz mit einer Revision der citirten Verordnung 
shästigt, da dieselbe in mehrfacher Beziehung den 
orderungen und Bedürfnissen der Gegenwart 
mehr entspricht. 
Nunchen, 80. Juli. Herzog Carl Theodor 
at sich heute zum Universitätsjubilaäum nach 
urbhurg. Der Cultusminister Dr. von Lutz wird 
den dorthin abreisen. 
Vürzburg, 81. Juli. Staatsminister v. 
soeben Mittags) in Begleitung des Mi⸗ 
alrathes Volk hier angekommen und wuͤrde 
dem Senate der Universität auf dem Bahnhofe 
uch empfangen. Der Rector Wislicenus stellle 
dann die Vertreter der Studentenschaft vor, 
velche der Minister einige Worte der Begrüß⸗ 
Ichtete. Darauf begab sich Herr den Luß in 
Sadt, wo er bei Verwandten (Hunschentener) 
uung genommen hat. Der Herzog Carl Theo— 
9 Bayern wird heute Nacht umn1 Uhr hier 
antet. Er wird vom Bahnhofe feierlich einge⸗ 
und nach dem Regierungs⸗Präsidialgebäude ge⸗ 
verden, da er bei dem Regierungspräsidenten 
Lurburg absteigen will. Das Wektier hellt 
nmer mehr auf, sebenso die immer fröhlichet 
inf 
Dienstag, 1. August 1882. 
17. Jahrg. 
verdende Feststimmung, und ist nur zu wünschen, 
daß die eben durchblickende Sonne das Fest auch 
im weiteren Verlaufe begünstige. 
Ausland. 
Bezeichnend für die jetzigen Zustände in Frank⸗— 
reich ist wohl nachstehende Auslassung des in Nizza 
n italienischer Sprache erscheinenden Journals Il. 
Bensiero, des Organs der separatistischen Partei: 
In den letzten Jahren hat Frankreich, sowohl 
zurch seine Presse als durch die Haltung seiner 
„taatsmänner, Alles gethan, um die befreundeten 
vie die feindlichen Nationen zu verletzen. Jetzt 
verden schwere Stunden über Frankreich herein— 
zrechen und bisher reicht ihm keine Macht die Hand. 
Man kaun sagen, daß der Haß gegen Frankreich 
heutzutage eine Mode geworden ist; man empfindet 
hu instinktiv mächtig, ohne darüber nachzudenken, 
a ohne ihn zu verstehen. Man haßt jetzt die 
5ranzosen, wie man ehedem die Schüler Loyola's 
jaßte, d. h. weil man das Bedürfniß dazu fühlte. 
Ddieser Haß gegen Frankreich ist für sich allein mehr 
verth, als tausend Bismarck, wie groß auch das 
Talent des Reichskanzlers sein mag, dafür zu sor— 
jen, daß dieser Haß lebendig bleibt und nie er— 
ischt. () Wie wird Frankreich sich aus diesem 
Wespennest ziehen? Wenn die türkischen Soldaten 
m Verein mit der Armee Arabi's aus Egypten 
in Tripolis einrückten, die Franzosen aufforderten, 
Afrika zu räumen, welche europäische Macht würde 
Frankreich zu Hilfe kommen? Wer würde seine 
Haut zum Markte tragen, um Frankreich in dem 
Benuß seiner Usurpationen zu erhalten? Unseres 
Frachtens ist die Gelegenheit für die Türkei noch 
nie so günstig gewesen, Afrika wieder zu erobern; 
owie für Deutschland und Italien, sich für die 
driege zu rächen, die ihnen Frankreich in früheren 
Zeiten auferlegt hat. (7) 
Der Abg. Recipon soll wegen dieses Artikels 
in der Kammer eine Anfrage an den Minister der 
Justiz richten. 
Paris, 29. Juli. Der Minister des Innern 
hat telegraphisch in Nizza Erkundigungen über den 
Verfasser des gestern erwähnten Artikels des Pen—⸗ 
iers eingezogen und nachdem er in Erfahrung ge— 
zracht, daß derselbe ein Italiener sei, der für die 
ranzösische Nationalität optirt hat, den Artikel an 
den Justizminister mit der Aufforderung geleitet, 
ofort ein strafgerichtliches Verfahren anzuordnen. 
vas auch geschehen ist. 
Paris, 31. Juli. Havasmeldung. In Kairo 
'and gestern eine von 360 aus Ulemas, Karis, 
Beamten und Notabeln bestehende Versammlung 
tatt, welche einstimmig Arabi als Vertheidiger des 
dandes bis zum Frieden oder bis zur Vernichtung 
oroklamirte und den Khedive als außerhalb der 
nuselmännischen Gesetze stehend erklärte. 
Konstantinopel, 30. Juli. Die türkischen 
donferenzbevollmächtigten übermitteln den Botschaf⸗ 
ern eine schriftliche Erklaͤrung, worin es heißt: Die 
Pforte sei im Begriffe, auf die in der letzten Kon— 
erenzsitzung erläuterten, von ihr zur Kenntniß ge— 
nommenen Grundlagen der Note der Botschafier 
vom 15. Juli Truppen nach Egypten zu entsenden 
mm Vertrauen auf die Billigkeit der Mächte, auf 
hren wohlwollenden Entschluß, die souveränen Rechte 
des Sultans zu achten. Die Pforte hofft, daß die 
Alexandrien okkupirenden Truppen Egypten ver— 
assen, wenn die türkischen Truppen eingetroffen 
ind. Der der Erklärung beigeschlossene Anhang 
esagt: Da die Militärreformfrage mit den Maß— 
iahrien betreffs der Wiederherstellung des normalen 
Zztatus quo in Egypten zusammenhängt, wird die⸗ 
elbe nur durch das Einvernehmen des Khedive und 
)er Pforte geregelt werden können. Derwisch Pascha 
übernimmt wahrscheinlich das Commando des Ex—⸗ 
»editionskorps. — Der britische Sekretär Sandison 
»egab sich auf's Neue nach dem Nildizkiosk und 
viederholte das Ersuchen Dufferins, der Sultan 
nöge eine Proklamation erlassen, durch welche 
Arabi für einen Rebellen erklärt werde, und die 
Autorität des Khedive aufrecht erhalten. Sandison 
gab die Versicherung, England habe kein Protek— 
orat über Egypten im Auge und wünsche eine 
reundschaftliche Kooperation mit der Türkei. 
Alexandrien, 31. Juti. Vor Port Said 
iegen nunmehr 7 französische Panzerschiffe. Die 
ẽgyptier werfen dasselbst Befestigungszwecke auf. 
Der Gouverneur begab sich auf ein englisches Kriegs- 
chiff 
Lokale und pfälzische Nachrichten. 
* St. Ingbert. Wir sind heute in der 
Lage Näheres über die vom Kriegerverein 
am Sonntag berathenen und angenommenen Sta—⸗ 
uten der von ihm neu gegründeten Sterbekasse 
nittheilen zu können und lassen für solche, die sich 
dafür interessieren, nachstehend das Wichtigste aus 
)enselben folgen. Die Kasse besteht nach F 1 der 
Statuten innerhalb des Kriegervereines und hat 
den Zweck, Mitgliedern desselben bei Sterbefällen 
eine Unterstützung zu reichen; dieselbe ist jedoch von 
der Hauptkasse des Vereins getrennt zu führen. — 
Mitglied der Kasse kann jedes Mitglied des Krieger⸗ 
dereins werden, wenn solches nach vorheriger schrift⸗ 
icher oder mündlicher Anmeldung an den Rechner 
der Vereinsdiener das Eintrittsgeld bezahlt hat. 
dasselbe beträgt: a, für alle bei Gründung der 
dasse Eintretenden 1 M., b, für die später Ein— 
retenden: im Alter bis zu 30 Ihr. 1M., bis zu 
35 J. 1M. 50 Pf. bis zu 40 J. 2M. 50 Pf., 
zis zu 45 J. 4 M., bis zu 50 J. und darüber 
6 M. — Der Monatsbeitrag ist auf 10 Pf. fest⸗ 
gesetzt, kann jedoch vom Ausschuß im Bedürfnißfalle 
auf 20 Pf. erhöht werden. Derselbe wird jeden 
Monat durch den Vereinsdiener erhoben und darf 
unter keinen Umständen mehr als 2 Monate rück— 
tändig bleiben. — Die Kasse wird vom Rechner 
des Kriegervereins mit dessen Ausschuß verwaltet, 
und ist alljährlich im September in der ordentlichen 
Generalversammlung des Kriegervereins Rechenschaft 
darüber abzulegen. — Die Unterstützungsberechtigung 
für die bei der Gründung der Kasse Eintretenden 
heginnt mit dem 1. Januar 1883, indem der Bei—⸗ 
rag für den Monat Juli, als den Gründungsmo— 
nat, noch bezahlt werden muß. Später eintretende 
Mitglieder haben erst 6 Monate nach ihrem Ein—⸗ 
ritte Anspruch an die Kasse, vorausgesetzt, daß sie 
nit ihren Verpflichtungen nicht im Rückstande sind. 
— Unterstützungs berechtigt sind: a, die Wittwe, 
»der die Kinder, oder die sonstigen Erben eines ver⸗ 
jeirathet gewesenen Mitgliedes, b, die Erben eines 
inverheirathet gewesenen Mitgliedes, c, Verheirathete 
Mitgliedet beim Tode ihrer Ehefrauen. — 
leber jeden Todesfall ist eine Bescheinigung vom 
Standesamte beizubringen und werden bei unnatür— 
ichen Todesfällen keine Unterstützungen ausbezahlt. 
Die Höhe der Unterstützungen wird alljährlich in 
der ordentlichen Generalversammlung für das nächste 
Jahr festgesetzt. — Wer freiwillig aus der Kasse 
wustritt oder ausgestoßen wird, verliert jeden An— 
pruch an die selbe und finden die 88 15 
ind 16 der Statuten des Kricgervereins auf