in das Unvermeidliche und folgte seinem inzwischen
erbeigeholten Onkel in dessen Wohnung. Hoffent⸗
ich, so schreibt die „B. Ztig.“, verbindet sich der
utmüthige Onkel mit den vier angebeteten Damen,
amit zunächst der dem Prinzipal zugefügte Schaden
gedeckt wird.
* (Bittgesuch an den Kaiser.) Ein
aiternloser Knabe von neun Jahren in Stargard,
zer in Pflege gegeben ist und die Freischule besucht,
jot sich mit Eintritt der rauhen Witterung in seiner
stoth mit einem höchsten naiben Schreiben an keinen
Hgeringeren, als den Kaiser gewendet und diesen
im Zuwendung „von alten abgelegten Kleidern“
zur Bedeckung seiner Blößen gebeten. Dies Schrei⸗
Hen ist auch richtig an seine Adresse gelangt und
„von S. Majestät in gewohnter menschenfreundlicher
Weise mit eigenhändigen Anmerkungen mittels Bunt—
tifts behufs Einziehung weiterer Erkundigungen an
en Oberpräsidenten von Pommern überwiesen,
er wiederum die Behörde zur Berichterstattung auf⸗
orderte. Letztere hat die Angaben des kleinen re—⸗
oluten Staatsbürgers bereits als den Verhältnissen
untsprechend festgestellt. Die abgelegten Kleidungs-
tücke werden zwar ausbleiben, dach wird ihn vor⸗
aussichtlich baid die warme Uniform des Militär⸗
Waisenhauses zieten.
(Die Entschadigung unschuldig
zerhafteter und Verurtheilter.) Von
illen Fragen, die in letzter Zeit auf der Tagesord⸗
nung der gesammten Presse gestanden haben, hat
eine ein so andauerndes JInteresse erregt, als wie
hiejenige wegen der Entschädigung unschuldig Ver⸗
jafteter oder Verurtheilter. Und mit Recht; denn
as menschliche Gefühl sträubt sich dagegen, daß
rgend Einem eine Unbill zugefügt wird, und doppelt
si das Rechtsgefühl verletzt. wenn eben diese Un⸗
ill im Namen des Rechts, „von Rechtswegen“
erübt wird. Und gerade die letzte Zeit war es,
ie solche Justizunbill ofter zu Tage treten ließ,
ils wie es sonft der Fall zu sein schien. Da regte
ich die öffentliche Stimme laut, und das Resultat
st insofern ein erfreuliches, als sich die obersten
gehörden veranlaßt gesehen haben, der Frage näher
u treten und wir jedenfalls demnächst einen, diese
Materie regelnden Gesetzentwurf zu erwarten haben.
Von Anbeginn der Frage an theilte sich die
Bresse in zwei Lager. Auf der einen Seite ver
angie man, daß nur die unschuldig Verurtheilten
chadlos gehalten werden, auf der anderen Seite
var man aber der Meinung, daß diese Schadlos—
jaltung auch auf die unschuldig Verhafteten bez. in
jer Verhandlung Freigesprochenen ausgedehnt werden
nöge. — beide Begriffe scheineu dajselbe zu bedeuten,
jeden sich aber in Wirklichkeit nicht im Geringsten.
Unschuldig verurtheilt ist unzweifelhaft der, dessen
Schuld durch ein faktisch ergangenes richterliches
Frlenntniß anscheinend festgestellt, dessen Schuld—
osigkeit durch spätere Aufklärungen bez. Untersuch—
mgen jedoch zur Evidenz sich ergeben hat. Ohne
ede Diskussion: Hier ist der Staat rechtlich und
noralisch verpflichtet, dem Opfer der Justiz eine
ingemessene Entschadigung zu gewähren; wird doch
Nleider! — feibst die höchste Entschädigung dem
gedauernswerthen nicht das ihm geraubte Stück der
ebenszeit zurückgeben kunnen /
Ganz anders stellt sich die Sachlage bei dem
gegriffe „unschuldig verhaftet.“ Im Allgemeinen
vird man in diese Kategorie alle Diejenigen stellen,
oelche zwar verhaftet worden sind, aber bei denen
ie Untersuchung entweder gar nicht zur Hauptver⸗
andlung gediehen oder die in dieser Hauptverhand⸗
ang freigesprochen worden sind. Sind aber die
olchergestalt der Hast Entlassenen immer wirklich
mschuldig?? Wir müssen das ganz entschieden ver—
einen und behaupten, der überwiegend größere Theil
ing mit solcher Raffinirtheit zu Werke, daß die
orhandenen Beweise zu einer Verurtheilung nicht
usreichten. Beispiele konnten genug aufgeführt
oerden und leider sind es eben die tausendfachen
Ausflüchte der Verbrecherwelt, die unsere Richter
jegen Alles etwas schwergläubig machen, was von
er Anklagebank überhaupt zu -ihnen gesprochen
vird. Will man also nicht eine Prämie auf die
Lerschmitztheit bei Ausführung von Verbrechen
etzen, so kann von einer durchgängigen Entschädig⸗
ing unschuldig Verhafteter bez. Freigesprochener keine
sede sein! Hingegen dürfte es — da Irrthümer
zei Verhaftungen. selbredend nicht ausgeschlossen
ind — wohl am Platze sein, wenn bei Haftent⸗
assungen bez. Freisprechungen es dem richterlichen
ermessen anheimgestellt wird, ob auf Antrag des
zetroffenen eine Entschädigung zu gewähren sei.
diermit dürfte der richtige Mittelweg getröffen sein
ind vor allen Dingen wird dadurch erreicht, daß
insere staatsanwalischaftlichen Organe, speziell die
Bolizei bei Verhaftungen mit mehr Vorsicht zu
Werke gehen werden, als wie das bis jetzt öfter
)er Fall ist. Die möglichste Garantie der perfön⸗
ichen Freiheit, des höchsten menschlichen Gutes,
nuß unser zu erstrebendes Ziel sein!“
F (Der Bock als Gärtner.) In Karls—
vurg in Siebenbürgen gelang es der Polizei, eine
efährliche weitverzweigte Einbrecherbande zu ver—
aften; einer der Rädelsführer dieser Bande war
ein städtischer Nachiwächter.
Für Billardspieler wird es interessant
ein, die neuen Regeln zu erfahren, die bei dem
im Montag in Paris begonnenen Billardwettkampf
wischen dem Franzosen Vignaux und dem Amerikaner
Zchöffer gelten. Weiße Linien sind von einem Ende
is zum andern in der Länge wie in der Breite
iber das Billard gezogen und zwar in einem Ab⸗
tand von ungefähr 21Centimetern von den Banden.
diese Linien bilden sonach acht rechtwinkliche Figuren,
n deren Innerem der Spieler nur ein Mal caram⸗
joliren darf, wenn er nicht wenigstens einen
er gegnerischen Bälle über die Grenze treibt.
Wird diese Bedingung nicht erfüllt, so kommt dem
hegner der nächste Stoß zu. Ist der Ball einmal
jus dem Rechteck, in dem er sich befand, heraus—
Jetrieben und kehrt dahin zurück, so gilt der Stoß
ind der Betreffende bleibt am Spiel. Am ersten
Abend des Wettkampfs machte Hr. Schöffer 600
Zoints, Vignaux 488; in zwei Touren hatte Schöffer
105 resp. 125 Points gemacht.
F Triest, 30. Nov. In der Offizin des
Triester Tagblatt“ sind heute Nacht zwei Petar—
en explodirt; es wurde jedoch kein Schaden an⸗—
erichtet.
Petersburg, 3. Dez. Es herrschen heute
—D0
nassenhaft aus dem Ladogasee in die Newa gehen⸗
es Eis.
Ein furchtbares Verbrechen wurde
n Laconia (New⸗Hampsfshire) verübt. Ein gewisser
Thomas Samon ermordete eine Frau Ford, bei
velcher er logirte, packte die Leiche in einen Koffer
ind fuhr mil demselben nach dem eine Meile ent⸗
ernten Hause eines gewissen James Ruddy, bei
velchem er sich einlogirte. In der Nacht zum
Zamstag ermordete er Ruddy und dessen Kind und
verwundete Frau Ruddy mit einem Beile derartig,
aß er glaubte, sie sei todt. Dann steckte er das
zaus mittelst Petroleum in Brand. Das Feuer
ilarmirte einen Nachbar, der Frau Ruddy im
zreien liegen fand. Sie war nämlich aus dem
Fenster gesprungen. Das Feuer murde geldscht.
zrau Ruddy liegt im Sterben, aber ist im Stande
sewesen, Aussagen zu machen. Samon wurde am
nächstfolgenden Tage verhaftet.
(Eine Riesenhochzeit.) Dem Progresso
Italo⸗Amerikano wird unterm 14. Nov. aus Pitts⸗
urg geschrieben: „Es sind schon alle Vorbereitungen
ur Heirath der deutschen Riesin Miß Annie Duz
nit dem irländischen Riesen Patrick O'Brien ge⸗
roffen und die Hochzeit wird in den nächsten
'agen in der deutsch-evangelischen Kirche in der
echsten Avenue in wahrhaft riefigen Verhältnissen
tattfinden. Der Bräutigam ist Kathölik und die
Zraut Protestantin, weßhalb die Funktion verzögert
vurde, da jedes der Brautleute nach seinem Glau—
nensbekenntniß getraut sein wollte. Wie immer
jab der Mann schließlich nach. Die Handschuhe
ür die Braut mußten eigens bestellt werden und
zie Maße wurden einer Modistin in New-York
nitgetheilt, welche mit der Anfertigung derselben
zetraut ist, während ein Schuhmacherladen in
Ihiladelphia die Atlaspantoffeln liefern muß. Das
ßaar wird von einem Wagen mit vier Schimmeln
iach und aus der Kirche geführt. Es heißt, daß
wei sehr bekannte Zwerge als Beistände fungiren
verden, einer für den Bräutigaam, der andere für
die Braut.
(Für Auswanderer nach Nordame—
uka.) „Auch der neue Tarif der Vereinigten
Ztaaten Nord⸗Amerikas gestattet Einwanderern für
fkinfuhr von Haushaltungsgegenständen und son—
tiger Habe einen gewissen Grad von Steuerfrei⸗
eit: „Der Freiliste beigefugt — so lautet der be—
reffende Paragraph — sind Bücher, Bibliotheken
ind Haushaltungsgegenstände, welche mindestens
in Jahr lang von den betreffenden Personen im
luslande gebraucht worden und nicht für Andere
der zum Verkäufe bestimmt sind; ferner im Ge—
»rauch befindliche Kletder und andere persönliche
Effekten, nicht aber Handelswaaren; endlich zur
Ausübung eines bestimmten Berufs nothwendige
Bücher und Werkzeuge. Doch soll die Steuerfreiheit
nicht auf Maschienen oder andere Artikel Bezug
zaben, die zum Gebrauch in irgend einer Fabrit
»der zum Verkauf bestimmt sind.“ Durch Ent—
cheidung des Schatzamtes sind nun diese Bestim—
nungen weiter dahin begrenzt worden, daß zu
ꝛiner Farm gehörige Hausthiere in keinem Falle
von Emigranten frei eingeführt werden dürfen; es
ei denn, daß letztere mittels eines Gespanns, wie
»ei den Kanadiern bisweilen geschieht, selbst über
die Grenze kommen. Weit wichtiger noch fuͤr ein⸗
vandernde Europäer ist die Verfügung, daß in der
Regel sechs Monate als die Periode zu betrachten
ind, während welcher Emigranten die freie Einfuhr
der oben erwähnten Dinge beanspruchen dürfen,
und zwar mögen diese sechs Monale vor oder nach
)er Hinüberkunft in die Vereinigten Staaten gewählt
verden. Einzelne Zollämter, wie das St. Louiser,
ind aus altem Herkommen noch liberaler, indem
ie die vom Gesetze gestattete freie Frist auf. zwölf
MNonate ausdehnen. Wer jedoch ein Jahr in den
zereinigten Staaten verweilt hat und sein im alten
ßaterlande zurückgebliebenes Eigenthum nicht hat
sinüberkommen lafsen, muß dafür die enorme Ein—
zangssteuer bezahlen, welche durch die Ansätze des
ortigen Tarifs verhängt wird.
7.Gennmanschwer hört) Prinz G.
ragt in einer Gesellschaft einen alten Baron nach
)em Befinden sciner Gemahlin. Dieser sehr taub
ind seit längerer Zeit mit einem quälenden Husten
Hehaftet, glaubt, die Frage gelte letzterem und ent—
zegnet devot: „Zu gnädig, Durchlaucht, ich thue
Alles in der Welt, um mich davon zu befreien,
iber es geht nicht, mit diesem Feinde muß ich aus⸗
sukommen suchen. Das Leben wird mir zur Hölle,
zesonders des Naches, wo ich immer fürchte, daß
nir die Kehle zugeschnürt wird!“ Der Prinz machte
ein kurioses Gesicht, bis ihm der wahre Sachverhalt
zedeutet wurde.
Sterbefälle.
Gestorben: in Rohrbach b. Landau Mich. He⸗
ancourt, 69 J. a.; in Herxheim b. Landau
Lazarus Blum, 73 J. a.; in Queichheim Mag⸗
alena Greim; in Hambach Klara Adler, geb.
Fung, 60 J. a.; in Iggelheim Jakob Fapp.
28 J. a.
Fuür die Redaktion verantwortlich: F. X. Dem etz.
Nr. G1 des prattischen Wochenblattes für
alle Hausfrauen „Fürs Haus““ (Preis vieriel
ährlich 1 Mark) enthält:
Liebet die Thiere! — Der Eintritt in die
zroße Welt. — Billiger Christbaumschmuck.
— Das Vaterhaus. — Auslachen. — Dienst⸗
zotenzeugnisse. — Der Mutter Bild.
Fehler bei Herrenhemden. — „Ich hatte einst
ein schönes Vaterland“. — Fensterdecke. —
Vermietungs-⸗Bureaus. — Haartracht. —
Raschen. — Kinderbücher. — Kindertheater.
— Kanarienvogel. — Auerhahn. — Papagei.
— Pelzsachen. — Flaschen zu reinigen. —
Reinigen von Bronzegegenständen. — Hart⸗
gewordene Gummisachen. — Reinigen von
Boldrahmen. — Pomade. — Stöecrin zu
berwerthen. — Geranium. — Vertilgung
zer Würmer in Blumentöpfen. — Amaryllis.
— Für die Küche. — Raͤthsel. Fernsprecher.
— Echo. — Briefkasten der Schriftstelle. —
der Markt. — Anzeigen. — Probenummer
zratis in allen Buchhandlungen. — Notariell
beglaubigte Auflage 30,000. — Wocheuspruch:
Unwiderruflich dorrt die Blüthe,
Unwiderruflich wächst das Kind,
Abgründe liegen im Gemüthe
Die tiefer als die Hölle sind.
α
derkäuft und Verpathtungen, Betheilignugen
ztelen⸗Vakanzen ett.
verden am sichersten durch Annoncen in zweckentsprechenden
zeitungen zur Kenntniß der bez. Reflektanten gebracht; die,
inlaufenden Offerten werden den Inserenten im Original
ugesandt. Nähere Auskunft ertheilt die Annoncen⸗Exped. von
Nudolf Mosse, Frankfurt a. M., Roßmarit kt. 8.