44
—
—
4 * —J—
—8 4— * — — — 24
— * » 2 —53834 55 — —— — —5 — 7 —
—* F —— — — 4 * * S —5 9— 58 4 3* *3 9
* — —00—— ——3 8 ——— — ———
—— —B —I —— 3 —A— b —* ——58 — —1 88 * k
—S 8 —X * ** J. AA * —— * —38
—5*—* 743 *3 ——— * — * ——331 * 5 8 * * * — *
*z ——— . A —— —— ge * —— ———8 g 7 9 Me — —
— — * * * * 2 95. BRB— — *
** —— — 18* * * * * —z 4 * —338 * *
83 —D 8 — —— 3 *. F * —8* 241 2 8 * —55 * 7
3 *3 — ——— 5 * * 5 3 —— —3835 5 * * —— *. 5
J ——— — —. 5 ——— *
J ⏑ —53 * —— —— ——— 8 E
—— 8 —* — Adß 5— 89 —3 * —59 * . * —58 * *
h
Amtliches Organ des königl. Amtsgerichts St. Inabert.
der „St. Ingberter Anzeiger“ erscheint wbchentlich fünfmal: Am Montag, Dienstag, Donnerstag, Samstag und Sonntag; 2mal wöchentlich mit Unterhaltun g
zlatt und Sonntags mit Sseitiger illustrirter Beilage. Das Blatt kostet vierteljährlich 1T x SGO einschließlich Trägerlohn; durch die Post bezogen LM 75 H, einschließlich
d ⸗ Zustellungsgebühhr. Die Einrückuugsgebühr fur die 4gespaltene Garmondzeile oder deren Raum beträgt bei Inseraten aus der Pfalz 10 —, bei außerpfälzischen und solchen
auf welche die Expedition Auskunft ertheilt, 15 4, Reclamen 30 A. Bei 4maliger Einrückung wird nur dreimalige berechnet.
J”ę 208. Dienstag, 21. Oktober 1884.
is Jahrg
(I0. Die Entschädigung unschuldig
Verurtieilter.
Im Beginn der Wahlbewegung ist von radikaler
Seite unter anderem der Vorwurf gegen die Natio—
nalliberalen erhoben worden, daß sie über den in
der abgelaufenen Reichstagssession vorgelegenen aber
nicht mehr zur Berathung gelangten Gesetzentwurf
vdetreffend die Entschädigung unschuldig Verhafteter
ind Verurtheilter ein sehr leicht mißzudeutendes
Stillschweigen beobachteten, und daß die in der
pfalz kandidirenden Parteiangehörigen über diese
Angelegenheit keine ausreichenden Erllärungen ab—
egeben hätten. Demgegenüber erachten wir es am
gzlatze, zuvörderst zu konstatiren, daß keine Vorlage
m Reichstage auf allen Sciten des Hauses
rit so viel Sympathie aufgenommen worden ist,
naß es schlechterdings vom Ueberflusse erscheinen
ronnte, mit den humanitären Gesinnungen, welche
zie Nationalliberalen so gut wie die Mitglieder
anderer Parteien beseelen, in den unerläßlichen
Wahlreden noch besonders zu paradiren. Neuerdings
iber ist auch nun das an verschiedenen Orten, so
rst in Alsenz wieder von Herrn Bürgermeister
Neumayer, nachgeholt worden. Die Gerechtigkeit
es Entschädigungsanspruchs, für die sich längst die
ifentliche Meinung und die Wissenschaft ausgesprochen,
wurde von nationalliberaler Seite von Anfang an
im allerwenigsten bestritten, zumal eine vorgelegte
atistsche Nachweisung überraschende Auskunft ge—
—VVV
Jahren vorgekommenen derartigen Fälle. Wir hegen
auch die feste Ueberzeugung, daß unsere Parteifreunde
n der kommenden Session, wenn die Frage zur
eͤntscheidung gebracht werden sollte, im Sinne der
ezten Kommissionsbeschlüsse darauf hinwirken wer—
ꝛen, das für jetzt praktisch Erreichbare, nämlich die
Bewährung einer Entschädigung für unschuldig er—
ittene Strafhaft (auch bei der nicht erwiesenen
—A
ilso ohne Unterscheidung der Gründe der Frei—
brechung) durchzusetzen. Es ist ja eine traurige
iher leider keines Beweises bedürftige Wahrheit,
daß, so lange unter den Menschen die Strafgerech
igkeit gepflegt worden, eben so lange auch, sei es
mit, sei es ohne Schuld der das Recht Pflegenden,
Unrecht zugefügt worden ist in der Form und unter
dem Namen des Rechis und Richtens. Wie richtig der
ilte riviale Spruch ist, daß Irren menschlich sei, offen—
dart sich ja kaum jemals in so greller Deutlichkeit, als
wenn wir die Annalen der Strafrechtspflege aufschlagen.
Und dabti denken wir nicht etwa an die fragwürdigen
Ansaͤtze solcher Rechtspflege bei halbwilden unent⸗
wickelten oder verlommenen Volkern, sondern an die
iührenden Nationen abendländischer Gesittung in
erer und neuerer Zeit. Unsäglich viel unschul-
diges Blut ist vergossen worden auf den Richtstälten
n den Jahrtausenden, welche die Geschichte des
Ubendlandes umfaßt und unsäglich diel Leid der
hwersten Art über unschuldig Angeklagte verhängt
vorden. Hinrichtungen Unschuldiger, wie sie noch
n vorigen Jahrhundert (auch abgesehen von den
Nebolutionstribunalen und noch vor 1789) in er⸗
chreckend großer Zahl, namentlich in Frankreich
vorgekommen find, können natürlich heutzutage, da
die Todesstrafe nur selten vollstreckt wird (wenn sie
nicht etwa wie in manchen Ländern, ganz abgeschafft
s) auch nur sehr selten und ausnahmsweise sich
geignen. Bekannt ist es dagegen, daß ungerechte
Lerhaftungen und Verurtheilungen Unschuldiger zu
enajährigen schweren Freiheilsstrafen bei allen
Pölkern europäischer Bildung eine fast alltägliche
Erscheinung sind. Nur zu häufig kann man in
dieser oder jener Zeitung einen mehr oder weniger
zlaubwürdigen Bericht über einen Justizmord im
veiteren Sinn (d. h. eine ungerechte Verurtheilung,
zeziehungsweise Verurtheilung eines Unschuldigen)
esen, obwohl eine sehr große Anzahl solcher Fälle,
aamentlich wenn sie verhälinißmäßig geringfügiger
Art sind, ihren Weg in die Spalten der Tages—
zlätter nicht finden. — Der Gedanke, den Staat
nun, welcher das Schwert der Strafgerechtigkeit
Jandhabt, zu verpflichten, für die Schädigungen,
velche er unverdienter Weise verursacht, haftbar zu
nachen, ist schon ein sehr alter. In allen Kultur—
taaten wurde er zeitweise auf das lebhafteste dis—
utirt, und auf dem Wege der Gesetzgebung zum
Austrage gebracht. Spät jedoch erst tritt Deutsch—
and in die Reihe der Länder, welche mit der Ent—
chädigungsfrage sich befaßten. Aber in Deutschland
jatte man eben ein halbes Jahrhundert lang den
dampf um Einführung eines öffentlichen und münd—
ichen Strafverfahrens und des Geschworenengerichtes
zu kämpfen, und ließ darüber eine Menge anderer
Reformfragen auf dem Gebiete des Strafprozesses
unberührt liegen. Mit um so größerem Eifer, und
nit um so anerkennenswerther Gründlichkeit sucht
der Reichstag gegenwärtig die noch hervortretenden
Lücken der Gesetzgebung auszufüllen. Die national⸗
liberale Partei wird auch hier Niemanden über ihre
Absichten in Zweifel lassen, und sich voll und ganz
zu dem Satze bekennen: Justitia fundamentum
recgnorum
Europa hat im Ganzen während der letzten 50
Jahre mindestens 14 Millionen Meuschen an die
übrigen Erdtheile abgegeben; es entkommen hiervon
allein gegen 9 Millionen aus Großbrittanien und
Irland, ca. 3 Millionen aus Deutschland, den
Rest aus den übrigen europäischen Staaten. Von
den verschiedenen Völkerrassen, welche in Europa
wvohnen, kommen die slavischen Völker für die
ransatlantischen Wanderungen nur wenig in Be—
racht; die romanische Rasse ist mehr dabei bethei—
igt, wenn auch im Einzelnen in sehr verschiedenem
Hrade; während nämlich die Italiener den wander⸗
ustigsten Zweig derselben darstellen, sind die Fran—
josen der heimathliebenste; dagegen kommen auf
die kinderreichen und wanderlustigen Völker der
germanischen Rasse nicht weniger als 4 der Ge—
ammtzahl aller Auswanderer Europas.
Deutsches Reich.
München, 18. Okt. Die Vorsitzenden der
yereinten Parteien haben gemeinsam einen Akt der
Pietät geübt, indem sie an Professor Dr. Edel in
Würzburg, den wackern alten Kämpen für Freiheit
und Recht, der demnächst seinen 75. Geburistag in
bosler Geistesfrische und Lehrthätigkeit feiert, ein
Blückwunschschreiben richteten, um ihn mit dem that—
jächlichen Beweise zu erfreuen, daß die ernsten Mah⸗
nungen zur Einigkeit, die der Führer der Liberalen
Bayerns in schwerer Zeit, zwischen 1866 und 1870,
so oft ausgesprochen, noch unvergessen find. — Der
hiesige Holzgroßhändler Adolph Kröber hat die ihm
don der Volkspartei angetragene Reichstagswahl⸗
Kandidatur für das Algäu als Gegenkandidat des
herrn v. Schauß angenommen.
Berlin, 19. Okt. Unter den Aufgaben,
welche den nächsten Reichstag beschäftigen sollen,
ist auch eine Vermehrung der Berufskonsulate
an hervorragenden Handelspunkten genannt worden.
Die „Köln. Ztg.“ ist in der Lage mitzutheilen,
daß zunächst die Neuschaffung eines kaiserlich deut—
schen Generalkonsulats in Capstadt für den Bereich
der englischen Besitzungen in Südafrika in Aus—
sicht genommen ist, und daß die Mittel dafür vom
künftigen Reichstag verlangt werden sollen.
Berlin, 20. Okt. Der Hof legte heute eine
dierzehntägige Hoflrauer für den Herzog von Braun⸗
schweig an.
Breslau, 20. Okt. Die „Breslauer Ztg.“
meldet: Der Herzog von Braunschweig hat vor
fünf Jahren vor einer Breslauer Gerichtskommission
Verfügung über sein Pribvatvermögen getroffen,
welches bis auf hundert Millionen Thaler geschätzt
wird. Der größte Theil desselben ist bei der englischen
und niederländischen Bank deponirt.
Braunschweig, 19. Okt. Die „Amtlichen
Anzeigen“ bringen folgende Publikation des Regent⸗
chaftsraths für das Herzogthum Braunschweig:
„Nachdem infolge des Ablebens Sr. Hoheit des
Hochseligen Herrn Herzogs Wilhelm die provisorische
Regierung des Landes durch den Regentschafisraih
auf Grund des Gesetzes vom 16. Februar 1879
Nr. Z3 eingetreten ist, geht die Staatsverwaltung
innerhalb der durch die Stellung des Herzogthums
in und zum Reich und der durch das allegirte Ge—
setz gezogenen Schranken fortan und bis auf Wei—
eres nach Maßgabe der Verfassung vom Regent⸗
chaftsrathe aus und steht unter dessen Oberaufficht.
Ebenso steht dem Regentschaftsrathe die Ausübung
der evangelischen Kirchengewalt und die Handhabung
der Kirchenhoheit zu. Indem der Regentschaftsrath
die Bewohner des Landes hierauf nochmals hin—
Politische Uebersicht.
In Deutschland nimmt der Wahlkampf täglich
an Stärke zu, während die Siegesgewißheit der
extremen Parteien ersichtlich im Sinken begriffen
ist. An allen Orten und Enden kann man wohr—
nehmen, daß sich im Volke die Ueberzeugung Bahn
zebrochen hat, daß man nicht staatshindernden —
s'ondern staatserhaltenden Parteien seine Stimme
zuwenden müsse, gleichviel ob die Kandidaten der—
selben etwas mehr nach links, oder nach rechts
gravitiren. Die sogen. Stockkonservativen rechnet
man zu den staatserhaltenden Parteien allerdings
nicht mehr, da sie den Staat behindern wollen, in
Bahnen einzulenken, die der Fortschritt der Zeit
und die zunehmende Mündigkeit der Individuen
vorschreibt. — Wenn die extremen Parteien nicht
noch vor Beginn der Reichstagswahlen ganz neue
derführerische Schlagworte erfinden, um Verwirrung
in die Massen zu tragen, dürften die Resultate der
Wahlen wohl weit hinter ihren bisher geheaten
Zoffnungen zurückbleiben.
In England beschäftigt man sich vornehm—
tich mit der wichtigen Frage der Wahlreform
Bezüglich der Kongo-Konferenz nehmen die meisten
englischen Blätter ein intriguirendes Verhalten ein.
Vorläufig wagt man es allerdings noch nicht, der
Regierung von der Beschickung dieser Konferenz
ibzurathen, oder ihr zu empfehlen, derselben son—
tige Schwierigkeiten zu bereiten, da man eine noch
zrößere Isolirung Englands als seither zu gewär—
tigen hätte. Aber es kräuselt in ihren Betrach—
ungen die Unzufriedenheit darüber, daß von Seite
dieser Konferenz völkerrechtliche Bestimmungen ge—
troffen werden sollen, welche den altbekannten Prä⸗
lensionen Englands mindestens eine Beschränkung
zuferlegen werden.