Full text: St. Ingberter Anzeiger

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Imtliches Organ des königl. Amtsgerichts St. Jnabert. 
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der ‚St. Ingberter Auzeiger“ erscheint wochentlich fünfmal: Am Montag, Dienstag, Donnerstag, Samstag und Sonntag; 2mal wöcheuntlich mit Unterhaltun 
Ziatt und Sonntaqs mit Sseitiger illussrieter Beilage. Das Blatt kostet vierteljährlich 1 M 60 A einschließlich Tragerlohn; durch die Post bezogen 1 75 , einschließli h 
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Dienstag, 28. Oktober 1884. 
PLb. Nach der Wahl. 
Noch zittert das Zünglein in der Waage der 
zutscheidung während wir dies niederschreiben, noch 
aben sich die wild aufbäumenden Wogen der all⸗ 
emeinen Erregung nicht so ganz wieder geglättet, 
ins nur ist gewiß schon: Der Tag der Krisis ist 
orüber, und der wüste Lärm des Wahlkampfs ver⸗ 
fummt allmälig. Was auch das Gesammiergebniß 
ein wird, — wir alle, denen die Liebe für das 
o heiß und blutig einst errungene Gut der deut— 
chen Einheit im Herzen glüht, wir alle, die wir 
zankbar zu jenen Männern aufschauen, die das 
ßolk in Waffen durch harten Kampf zum Sieg 
ind auf den Weg einer stetigen Fortentwickelung 
geleitet, tragen das Bewußtsein heute in uns für 
in hohes Ziel mit der jedem Einzelnen zu Gebot 
estandenen Kraft mannhaft gestritten zu haben. 
halten wir fest an dem Glauben, daß es mit 
hichten umsonst gewesen! Die Zahl der national⸗ 
iberalen Mandate, welche in diesen Stunden aus 
den Wahlurnen im ganzen deutschen Reiche hervor⸗ 
Jeht, wird hoffentlich eine so große sein, daß der 
28. Oktober sich als ein Plebiscit darstellen möge, 
welches untrüglich aller Welt verkündet, nicht die 
pariei als solche, nein das ganze deutsche 
Vohk steht seiner edleren Ziele sich selbstbewußt 
auch fortan treu zu Kaiser und Reich! — Schwere 
Anklagen aber haben wir gegen die zu erheben, 
die seit Jahren aus eigennützigen Beweggründen 
dem unseligen Hang des Deutschen auch zum Hader 
uind zur Zwietracht folgend, es versucht den zarten 
ruchttreibenden Keim zur deutschen Machtentwicke⸗ 
lung zu zertreten. War maßvolle Freiheit von 
eher der leitende Gedanke, nach welchem unsere 
nnere Politik allein einen glücklichen Fortgang 
jehmen konnte, so stürmen jene fort und fort auf 
aß Bestehende ein, um die Gesetzgebung zum 
Zpielball des Parteigezänkes zu machen. Da ist 
nie ultramontane Partei und ihr Einfluß auf die 
reitesten Volksschichten der katholischen Gebietstheile 
ies Reiches; da ik ein partikularistischer Geist in 
den einzelnen Staaten; die Unfähigleit kleinlich ge⸗ 
innter, beschränkter Geister, zu begreifen, daß die 
Idee des Freisinns in der inneren Politik die Hand- 
zabung sester Ordnung im Staatswesen auf Grund 
rraftvollen Kaiserthums und kriegstüchtiger Heeres⸗ 
nacht nicht ausschließe. Und neben alledem steht 
as ein Haupthinderniß für die Entfaltung und 
Wirkung des maßvollen Liberalismus die wider— 
trebende, mißtrauische Stimmung, welche innerhalb 
zer verschiedensten Gesinnungsrichtungen die Hal- 
ung und Tendenz der Fortschrittspartei gegen den 
esammtbegriff Liberalismus“ erregt hat. Die 
jum Segen der Allgemeinheit in unserer freiheit⸗ 
ichen Verfassung dem Miteingreifen des Volkes in 
Re Geschäfte der Regierung gezogenen nothwendigen 
Schranken werden von ihr gerade mit Unermüd— 
ichteit niederzureißen versucht. Ein zersezender 
rinfluß ist dieser Partei eigen, der leider auch wäh— 
rend dieser Wahl sich wieder tausendfach geäußert. 
Zerseßend sagen wir, vornehmlich durch den mit 
Anmaß und UÜeberhebung geübten schärfsten Tadel 
mn den staatlichen Einrichtungen, zersetzend durch 
vas Bestreben die Hoheit des Genius in den Staub 
zu ziehen, zersetzend durch die von den Fortschritt 
lern unternommenen gehässigen persönlichen Angriffe 
tuf Andersmeinende, welche in der unausbleiblichen 
Wirkung auf den standalsüchtigen Theil des Volkes 
geradezu gemein genannt werden müssen. Und 
Hand in Hand mit den fortschrittlichen Geistern 
der Verneinung gehl die Demokratie. Von den 
rregeleiteten Sozialdemokraten, welche auf ihre 
Weise das Gefüge des hochanftrebenden deutschen 
Reichsbau's zu lockern bestrebt sind, ganz abgesehen! 
Wir vermeinen in Anbetracht alles dessen im Rechte 
zu sein, wenn wir für einen etwaigen ungünstigen 
Ausfall der Wahlen, für eine unheilvolle Zusammen⸗ 
setzung des nunmehrigen Reichstags ausschließlich 
die LSinksliberalen und Radikalen verantwortlich 
machen. Als unheilvoll jedoch müßten wir's be— 
rachten, wenn sich das Ideal der Deutsch ⸗frei⸗ 
innigen oder Fortschrittler verwirklichen sollte, wenn 
nit den Wahlen von 1884 ein Regierungssystem 
naugurirt wäre, worin die ausführende Staats- 
gewalt in Allem und Jedem von dem Willen einer 
jrundsätzlich opponirenden parlamentarischen Mehr⸗ 
deit abhängig würde. 
Politische Uebersicht. 
Die Proklamation des Herzogs von 
Fumberland liegt nunmehr vollinhaltiich vor. 
Ihr Wortlaut ist folgender: 
Wir, Ernffü August, von Gottes Gna⸗ 
den Herzog zu Braunschweig und Lüneburg, 
öniglicher Prinz von Großbritannien und Ir— 
and, Herzog von Cumberland ⁊c. ⁊c. thun 
giermit kund und zu wissen: 
Demnach es dem unerforschlichen Willen 
her göttlichen Vorsehung gefallen hat, Unseres 
hochgeehrten Herrn Oheims und Veters, des 
urchlauchtigsten Herzogs und Herrn, Wilhelm, 
derzogs zu Braunschweig und Lüneburg Liebden 
im heutigen Tage aus dieser Zeitlichkeit abzu⸗ 
erufen, dadurch aber die Nachfolge in der 
stegierung des Herzogthums Braunschweig auf 
UIns übergegangen ist kraft der Rechte, welche 
n Unserem fürstlichen Gesammthause Braun⸗ 
chweig⸗ Lüneburg bestehen, so entbieten Wir 
illen Behörden, Dienern, Vasallen und Unter— 
hanen des Herzogthums Braunschweig Unsere 
ünade und eröffnen ihnen hierdurch, daß Wir 
nittelst dieses Patents das Herzogthum Braun— 
qhweig in Besitz nehmen und die Regierung 
iber dasselbe antreten. 
Wir werden die Regierung des Herzogthums 
rach Maßgabe der Verfassung des deutschen 
Reiches sowie der Landesverfassung führen und 
Wir versichern bei Unserem fürstlichen Worte, 
entsprechend der Bestimmung in 84 der Land⸗ 
chaftsordnung vom 12. Oklober 1832, daß 
Wir die Landesverfassung in allen ihren Be— 
timmungen beobachten, aufrechterhalten und 
eschützen wollen. 
Aue Diener, geistlichen und weltlichen 
Standes, bestätigen Wir in ihren Dienststellen. 
Von allen Unseren Unterthanen erwarten 
Wir, daß sie Uns stets in Treue und Liebe 
ugethan sein werden. 
Dagegen versprechen Wir, die Wohlfahrt 
des Landes mit gleicher Zuneigung stets im 
Auge zu behalten, wie Unser erlauchter Vor— 
zänger. 
Wegen der einzunehmenden Huldigungen 
werden Wir das Erforderliche demnächst ver— 
ordnen. 
Urkundlich Unserer eigenhändigen Unterschrift 
und beigedruckten Siegels. 
Gegeben Gmunden, den Achtzehnten 
Oktober Eintausend Achthundert Vier und 
Achzig. Ernst August. 
79 Jahrg. 
Das Schriftstück, mit welchem der Herzog von 
Tumberland der Welt sein Anrecht auf das Herzog- 
hum Braunschweig verkündet, ist ein ziemlich kuri— 
»ses Machwerk. Er verspricht darin allen „seinen“ 
Unterthanen seine besondere Gnade, beftätigt die 
Beamten, Geistlichen, Lehrer u. s. w. in ihren 
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Maßgabe der Verfassung des deutschen Reiches 
führen werde. Nirgends aber findet sich ein Wort 
des Verzichts auf die Krone von Hannover, das 
doch vor der Besitzergreifung Braunschweigs 
erfolgen müßte, nirgends ein Wort, daß die Proteste 
zem 23. Sept. 1866, in welchem der verstsrbene 
Zonig Georg die Besitzergreifung Hannovers als 
eine unwürdige Usurpation bezeichnete, und vom 
11. Juli 1878, in welchem der Herzog von 
Fumberland nach dem Tode des früheren Königs 
yon allen dessen angeblichen Rechten, Prärogativen 
ind Titeln Besitz ergriff, nunmehr ihre Giltigkeit 
verloren hätten. Trotzdem aber jetzt sich als Reichs⸗ 
jenosse an den erledigten Thron von Braunschweig 
jerandrängen zu wollen, das Reich nur in dem 
Falle erwähnenswerth zu finden, wo etwas von 
hm zu erhalten ist, das ist doch ein zu plumpes 
Manoöver, als daß man glauben könnte, „Ernst 
Augnst“ verspräche sich von diesem Schritte und 
jon diesem Schriftstücke irgend einen andern Erfolg, 
ils den der Beunruhigung der Gemüther und einer 
aeuen kräftigen Verhetzung aller welfischen Elemente. 
Stand also das Recht des Herzogs von Cumberland 
ichon vorher auf sehr schwachen Füßen, so hat er 
durch das Patent vom 18. Oktober 1884 auch 
den leßten Schein desselben verwirkt. 
Seit dem Eintritt der Justizreorganisa— 
ion, also seit dem 1. Oktober 1879, sind 126 Land- 
ichter, und zwar 70 zu Oberlandesgerichtsräthen, 
53 zu Landesdirektoren und 3 zu Ersten Staats- 
anwälten und dagegen nur 11 Amätsrichter, und 
‚war 3 zu Oberlandesgerichtäräthen und 8 zu Land⸗ 
Jerichtsdireltoren befördert worden. Dies Mißver⸗ 
zältniß in der Zahl der Beförderungen auf der 
inen und auf der anderen Seite ist ein ganz auf⸗ 
älliges, wenn man erwägt, daß Landrichter und 
Amtsrichter die gleiche Qualifikation haben und daß 
ie vom Gesetze nicht ohne Absicht bezüalich ihrer 
)ersoönlichen Verhältnisse völlig gleich gestellt worden 
ind. Auch läßt sich nicht annehmen, daß die Zahl 
zer Bewerbungen auf Seiten der Amtsrichter eine 
o viel geringere gewesen sein wird, um hierin eine 
ẽrklärung für das erwähnte Mißverhältniß finden 
zu konnen. Dak mehr Landrichter als Amtsrichter 
zefördert wurden, wäre an sich natürlich, weil nach 
Ausweis der Anciennetätslisten die Landrichter sich 
orzugsweise aus den älteren Beamten zusammen⸗ 
eßen und weil erklärlicher Weise bei gleicher Be⸗ 
ahigung die älteren Beamten bei Befoͤrderungen 
den Vorzug haben müssen. Diese Erwägung ist 
aber bei Weitem nicht ausreichend, um das Ver— 
själtniß von 126 zu 11 irgendwie als angemessen 
erscheinen zu lassen. Es müssen bei den Befoͤr⸗ 
derungen Rücksichten und Erwägungen maßgebend 
gewesen sein und Umstände stattgefunden haben, 
velche sich der Kenntniß und Beurtheilung der 
Fernstehenden entziehen. Von Interesse aber wäre 
ei, Aufklarung darüher zu erhalten. 
Deutsches Reich. 
München, 24. Okt. In der Organisation 
»es bahnärztlichen Dienstes scheinen bedeutende 
VBeränderungen in Sicht zu sein, welche wahrschein—