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Imtliches Organ des königl. Amtsgerichts St. Jnabert.
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der ‚St. Ingberter Auzeiger“ erscheint wochentlich fünfmal: Am Montag, Dienstag, Donnerstag, Samstag und Sonntag; 2mal wöcheuntlich mit Unterhaltun
Ziatt und Sonntaqs mit Sseitiger illussrieter Beilage. Das Blatt kostet vierteljährlich 1 M 60 A einschließlich Tragerlohn; durch die Post bezogen 1 75 , einschließli h
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Dienstag, 28. Oktober 1884.
PLb. Nach der Wahl.
Noch zittert das Zünglein in der Waage der
zutscheidung während wir dies niederschreiben, noch
aben sich die wild aufbäumenden Wogen der all⸗
emeinen Erregung nicht so ganz wieder geglättet,
ins nur ist gewiß schon: Der Tag der Krisis ist
orüber, und der wüste Lärm des Wahlkampfs ver⸗
fummt allmälig. Was auch das Gesammiergebniß
ein wird, — wir alle, denen die Liebe für das
o heiß und blutig einst errungene Gut der deut—
chen Einheit im Herzen glüht, wir alle, die wir
zankbar zu jenen Männern aufschauen, die das
ßolk in Waffen durch harten Kampf zum Sieg
ind auf den Weg einer stetigen Fortentwickelung
geleitet, tragen das Bewußtsein heute in uns für
in hohes Ziel mit der jedem Einzelnen zu Gebot
estandenen Kraft mannhaft gestritten zu haben.
halten wir fest an dem Glauben, daß es mit
hichten umsonst gewesen! Die Zahl der national⸗
iberalen Mandate, welche in diesen Stunden aus
den Wahlurnen im ganzen deutschen Reiche hervor⸗
Jeht, wird hoffentlich eine so große sein, daß der
28. Oktober sich als ein Plebiscit darstellen möge,
welches untrüglich aller Welt verkündet, nicht die
pariei als solche, nein das ganze deutsche
Vohk steht seiner edleren Ziele sich selbstbewußt
auch fortan treu zu Kaiser und Reich! — Schwere
Anklagen aber haben wir gegen die zu erheben,
die seit Jahren aus eigennützigen Beweggründen
dem unseligen Hang des Deutschen auch zum Hader
uind zur Zwietracht folgend, es versucht den zarten
ruchttreibenden Keim zur deutschen Machtentwicke⸗
lung zu zertreten. War maßvolle Freiheit von
eher der leitende Gedanke, nach welchem unsere
nnere Politik allein einen glücklichen Fortgang
jehmen konnte, so stürmen jene fort und fort auf
aß Bestehende ein, um die Gesetzgebung zum
Zpielball des Parteigezänkes zu machen. Da ist
nie ultramontane Partei und ihr Einfluß auf die
reitesten Volksschichten der katholischen Gebietstheile
ies Reiches; da ik ein partikularistischer Geist in
den einzelnen Staaten; die Unfähigleit kleinlich ge⸗
innter, beschränkter Geister, zu begreifen, daß die
Idee des Freisinns in der inneren Politik die Hand-
zabung sester Ordnung im Staatswesen auf Grund
rraftvollen Kaiserthums und kriegstüchtiger Heeres⸗
nacht nicht ausschließe. Und neben alledem steht
as ein Haupthinderniß für die Entfaltung und
Wirkung des maßvollen Liberalismus die wider—
trebende, mißtrauische Stimmung, welche innerhalb
zer verschiedensten Gesinnungsrichtungen die Hal-
ung und Tendenz der Fortschrittspartei gegen den
esammtbegriff Liberalismus“ erregt hat. Die
jum Segen der Allgemeinheit in unserer freiheit⸗
ichen Verfassung dem Miteingreifen des Volkes in
Re Geschäfte der Regierung gezogenen nothwendigen
Schranken werden von ihr gerade mit Unermüd—
ichteit niederzureißen versucht. Ein zersezender
rinfluß ist dieser Partei eigen, der leider auch wäh—
rend dieser Wahl sich wieder tausendfach geäußert.
Zerseßend sagen wir, vornehmlich durch den mit
Anmaß und UÜeberhebung geübten schärfsten Tadel
mn den staatlichen Einrichtungen, zersetzend durch
vas Bestreben die Hoheit des Genius in den Staub
zu ziehen, zersetzend durch die von den Fortschritt
lern unternommenen gehässigen persönlichen Angriffe
tuf Andersmeinende, welche in der unausbleiblichen
Wirkung auf den standalsüchtigen Theil des Volkes
geradezu gemein genannt werden müssen. Und
Hand in Hand mit den fortschrittlichen Geistern
der Verneinung gehl die Demokratie. Von den
rregeleiteten Sozialdemokraten, welche auf ihre
Weise das Gefüge des hochanftrebenden deutschen
Reichsbau's zu lockern bestrebt sind, ganz abgesehen!
Wir vermeinen in Anbetracht alles dessen im Rechte
zu sein, wenn wir für einen etwaigen ungünstigen
Ausfall der Wahlen, für eine unheilvolle Zusammen⸗
setzung des nunmehrigen Reichstags ausschließlich
die LSinksliberalen und Radikalen verantwortlich
machen. Als unheilvoll jedoch müßten wir's be—
rachten, wenn sich das Ideal der Deutsch ⸗frei⸗
innigen oder Fortschrittler verwirklichen sollte, wenn
nit den Wahlen von 1884 ein Regierungssystem
naugurirt wäre, worin die ausführende Staats-
gewalt in Allem und Jedem von dem Willen einer
jrundsätzlich opponirenden parlamentarischen Mehr⸗
deit abhängig würde.
Politische Uebersicht.
Die Proklamation des Herzogs von
Fumberland liegt nunmehr vollinhaltiich vor.
Ihr Wortlaut ist folgender:
Wir, Ernffü August, von Gottes Gna⸗
den Herzog zu Braunschweig und Lüneburg,
öniglicher Prinz von Großbritannien und Ir—
and, Herzog von Cumberland ⁊c. ⁊c. thun
giermit kund und zu wissen:
Demnach es dem unerforschlichen Willen
her göttlichen Vorsehung gefallen hat, Unseres
hochgeehrten Herrn Oheims und Veters, des
urchlauchtigsten Herzogs und Herrn, Wilhelm,
derzogs zu Braunschweig und Lüneburg Liebden
im heutigen Tage aus dieser Zeitlichkeit abzu⸗
erufen, dadurch aber die Nachfolge in der
stegierung des Herzogthums Braunschweig auf
UIns übergegangen ist kraft der Rechte, welche
n Unserem fürstlichen Gesammthause Braun⸗
chweig⸗ Lüneburg bestehen, so entbieten Wir
illen Behörden, Dienern, Vasallen und Unter—
hanen des Herzogthums Braunschweig Unsere
ünade und eröffnen ihnen hierdurch, daß Wir
nittelst dieses Patents das Herzogthum Braun—
qhweig in Besitz nehmen und die Regierung
iber dasselbe antreten.
Wir werden die Regierung des Herzogthums
rach Maßgabe der Verfassung des deutschen
Reiches sowie der Landesverfassung führen und
Wir versichern bei Unserem fürstlichen Worte,
entsprechend der Bestimmung in 84 der Land⸗
chaftsordnung vom 12. Oklober 1832, daß
Wir die Landesverfassung in allen ihren Be—
timmungen beobachten, aufrechterhalten und
eschützen wollen.
Aue Diener, geistlichen und weltlichen
Standes, bestätigen Wir in ihren Dienststellen.
Von allen Unseren Unterthanen erwarten
Wir, daß sie Uns stets in Treue und Liebe
ugethan sein werden.
Dagegen versprechen Wir, die Wohlfahrt
des Landes mit gleicher Zuneigung stets im
Auge zu behalten, wie Unser erlauchter Vor—
zänger.
Wegen der einzunehmenden Huldigungen
werden Wir das Erforderliche demnächst ver—
ordnen.
Urkundlich Unserer eigenhändigen Unterschrift
und beigedruckten Siegels.
Gegeben Gmunden, den Achtzehnten
Oktober Eintausend Achthundert Vier und
Achzig. Ernst August.
79 Jahrg.
Das Schriftstück, mit welchem der Herzog von
Tumberland der Welt sein Anrecht auf das Herzog-
hum Braunschweig verkündet, ist ein ziemlich kuri—
»ses Machwerk. Er verspricht darin allen „seinen“
Unterthanen seine besondere Gnade, beftätigt die
Beamten, Geistlichen, Lehrer u. s. w. in ihren
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Maßgabe der Verfassung des deutschen Reiches
führen werde. Nirgends aber findet sich ein Wort
des Verzichts auf die Krone von Hannover, das
doch vor der Besitzergreifung Braunschweigs
erfolgen müßte, nirgends ein Wort, daß die Proteste
zem 23. Sept. 1866, in welchem der verstsrbene
Zonig Georg die Besitzergreifung Hannovers als
eine unwürdige Usurpation bezeichnete, und vom
11. Juli 1878, in welchem der Herzog von
Fumberland nach dem Tode des früheren Königs
yon allen dessen angeblichen Rechten, Prärogativen
ind Titeln Besitz ergriff, nunmehr ihre Giltigkeit
verloren hätten. Trotzdem aber jetzt sich als Reichs⸗
jenosse an den erledigten Thron von Braunschweig
jerandrängen zu wollen, das Reich nur in dem
Falle erwähnenswerth zu finden, wo etwas von
hm zu erhalten ist, das ist doch ein zu plumpes
Manoöver, als daß man glauben könnte, „Ernst
Augnst“ verspräche sich von diesem Schritte und
jon diesem Schriftstücke irgend einen andern Erfolg,
ils den der Beunruhigung der Gemüther und einer
aeuen kräftigen Verhetzung aller welfischen Elemente.
Stand also das Recht des Herzogs von Cumberland
ichon vorher auf sehr schwachen Füßen, so hat er
durch das Patent vom 18. Oktober 1884 auch
den leßten Schein desselben verwirkt.
Seit dem Eintritt der Justizreorganisa—
ion, also seit dem 1. Oktober 1879, sind 126 Land-
ichter, und zwar 70 zu Oberlandesgerichtsräthen,
53 zu Landesdirektoren und 3 zu Ersten Staats-
anwälten und dagegen nur 11 Amätsrichter, und
‚war 3 zu Oberlandesgerichtäräthen und 8 zu Land⸗
Jerichtsdireltoren befördert worden. Dies Mißver⸗
zältniß in der Zahl der Beförderungen auf der
inen und auf der anderen Seite ist ein ganz auf⸗
älliges, wenn man erwägt, daß Landrichter und
Amtsrichter die gleiche Qualifikation haben und daß
ie vom Gesetze nicht ohne Absicht bezüalich ihrer
)ersoönlichen Verhältnisse völlig gleich gestellt worden
ind. Auch läßt sich nicht annehmen, daß die Zahl
zer Bewerbungen auf Seiten der Amtsrichter eine
o viel geringere gewesen sein wird, um hierin eine
ẽrklärung für das erwähnte Mißverhältniß finden
zu konnen. Dak mehr Landrichter als Amtsrichter
zefördert wurden, wäre an sich natürlich, weil nach
Ausweis der Anciennetätslisten die Landrichter sich
orzugsweise aus den älteren Beamten zusammen⸗
eßen und weil erklärlicher Weise bei gleicher Be⸗
ahigung die älteren Beamten bei Befoͤrderungen
den Vorzug haben müssen. Diese Erwägung ist
aber bei Weitem nicht ausreichend, um das Ver—
själtniß von 126 zu 11 irgendwie als angemessen
erscheinen zu lassen. Es müssen bei den Befoͤr⸗
derungen Rücksichten und Erwägungen maßgebend
gewesen sein und Umstände stattgefunden haben,
velche sich der Kenntniß und Beurtheilung der
Fernstehenden entziehen. Von Interesse aber wäre
ei, Aufklarung darüher zu erhalten.
Deutsches Reich.
München, 24. Okt. In der Organisation
»es bahnärztlichen Dienstes scheinen bedeutende
VBeränderungen in Sicht zu sein, welche wahrschein—