18chnappach, 85. Vez. Gestern ver—
unglückte in der Grube Altenwald ein Berg—
mann durch herabstürzende Felsmassen. Die Verletz—
ungen sollen bedeutend sein, und wurde derselbe
in das Spital nach Sulzbach gefahren.
— Der frühere Postexpeditor Ludwig
Baumann in Lambrecht, der sich seither als
solider, sparsamer Familienvater des besten Leu—
mundes erfreute und durch seine Vorgesetzten als
gewissenhafter pflichteifriger Beamte geschildert ist,
wurde vom kgl. Landgerichte Frankenthal wegen
Untreue im Amte mit Verlust des Amtes und drei
Monat und ein Tag Gefängniß bestraft. Wie es
heißt, muß er die Verschwendungssucht seiner besseren
Hälfte büßen.
— Aus Wachenheim wird der „Pf. Ztg.“
geschtieben: Herr und Frau Hauber aus
München, die edlen Wohlthäter unserer Stadt,
haben zur Gründung einer landwirthschaftlichen
Kreditkasse für den kleinen Winzer ꝛc. dahier in
ausgiebigster Weise zu ganz geringem Zinsfuß die
Mitiel gespendet. Kürzlich weilte Herr Hauber
selbst hier und entwickelte vor einem zahlreichen
Publikum in dem geräumigen Saale des von ihm
und seiner menschenfreundlichen Gattin errichteten
Lehrhaus des Spitales die Zwecke und Ziele der
Kreditkasse, welche er nach Raiffeisen'schem System
einzurichten wünscht. Herr Hauber selbst wird durch
perfönlichen Besuch bei dem Gründer genannter
Kassen, Herrn Bürgermeister Raiffeisen in Neuwied,
Aufschluß über den Charakter dieser Kassen erholen
und dann auf seiner Rückkehr nähere Mittheilungç
machen. — J
Pfalzisches Schwurgericht.
1V. Quartal 1884.
Zweibrücken, 2. Dezember, Vormittags
81/2 UÜhr, Verhandlung gegen Friedrich Schmidt,
50 J. 'a., Ackerer von Gersbach. Anklagesache:
Brandstiftung. Vertreter der königl. Staats-
behörde: Herr U. Staatsanwalt Wagner. Ver—⸗
theidiger: Herr Rechtspraktikant Breith.
Die Auklage stellt auf, in der Nacht vom 15.
auf 16. Aug. lf. Is. sei zu Gersbach das alte
baufällige Wohnhaus des Angeklagten ein Raub
der Flammen geworden. Diesen Brand verursach
zu haben, liege dem Angeklagten zur Last. Er
habe in genannter Nacht mittelst einer offenen Erd⸗
oͤllampe die auf seinem Speicher lagernden Pfrim ˖
men angezündet; das Feuer habe sich dem dort
lagernden Holze mitgetheilt, hiedurch sei der Dach—
stühl in Brand gerathen und sei nun das ganze
Wohnhaus rettungslos verloren gewesen. Schon
ca. 48 Wochen vorher habe der Angeklagte den
Plan zu dieser That gefaßt. Er habe in 6 Säcken
Küchengeschirr, Kleider ꝛc., Alles im Werthe vor
etwaä 150 Mark, eingepackt und in seiner Scheuer
versteckt. — In genannter Nacht, nachdem er das
Feuer angezündet, habe er sich wieder zu Bette ge⸗
legt, und nachdem er nun gehört, daß das Feuer
an Ausdehnung immer mehr zunehme und er be⸗
reits das Knistern vernommen habe, sei er, nur
mit einem Hemde bekleidet, mit seiner Familie auf
die Straße gesprungen und habe Feuerlärm ge⸗
macht. Da beim Brande selbst keine Kleider ge⸗
rettet wurden, der Angeklagte mit seiner ganzen
Familie halb nadkt herumlief, dieselbe jedoch später
in ihren gewöhnlichen Kleidern gesehen wurde, so
lenkte sich bald der Verdacht der Brandstiftung auf
den Angeklagten, und nachdem bei einer durch die
Gendarmerie Satt gehabten Durchsuchung seiner
Scheuer sich die 6 Säcke dort versteckt vorfanden
erschien er hiedurch der Brandstiftung überführt.
Der Angeklagte gesteht heute seine That voll⸗
kommen zu; sein Wohnhaus sei alt und baufällig
gewesen; er habe zur Herstellung desselben, resp
zJum Neubau kein Geld gehabt; er sei immer mehr
in Schulden gekommen, und so habe er sich zulezz!
entschlofsen, überredet durch die Aufforderung eines
Maurers von Großsteinhausen, der den Keim hiezu
in ihm gelegt habe, sein Haus anzuzünden.
Die Geschworenen sprachen den Angeklagten der
Brandstiftung für schuldig, worauf der Gerichtshof
denselben zu einer Zuchthausstrafe von 3 Jahren
verurtheilte und ihn der bürgerlichen Ehrenrechte
auf die Dauer von 5 Jahren für verlustig erklärte.
Nachmittags 3 Uhr, Verhandlung gegen Jakob
—A
bach. Anklagesache: Bornahme unzüchtiger
Haudlungen mit Gewalt. Vertreter der
Staatsbehörde: Herr II. Staatsanwalt Wagner
hzertheidiger: Herr Rechtspraktikant Muck.
Dem Angeklaglen liegt zur Last, am 10. Aug
abhin auf dem Ponsheimer Hofe, Gemeinde Ormes
heim, an einer ledigen Person unzüchtige Hand—
lungen mit Gewalt vorgenommen zu haben.
Die Geschworenen sprachen den Angeklagten
unter Ausschluß mildernder Umstände im Sinne
der Anklage für schuldig, worauf der Gerichtsho
denselben in eine Zuchthausstrafe von 2 Jahren
verurtheilte und ihm die bürgerlichen Ehrenrecht
auf die Dauer von 5 Jahren aberkannte.
Zweibrücken, 3. Dezember, Vormittags
843 Uhr, Verhandlung gegen Franz Schwab,
24 J. a., Daubholzmacher von Leimersheim.
Anklagesache: Straßenraub., Vertreter der
kgl. Staatsbehörde: Herr J, Staatsauwalt Petri
Vertheidiger: Herr Rechtsanwalt Schuler.
Der Tagner Georg Anton Pfeiffer von Rhein—«
zabern wohnte vom Mai 1883 an in Leimersheim
bei dem Angeklagten, dessen Frau eine Nichte von
jenem ist. Mehrfache Differenzen zwischen beiden
deranlaßten Pfeiffer schon im Mai des folgenden
Jahres, zu einem Verwandten nach Rheinzabern
überzufiedeln. Am 29. und 30. September abhin
besuchte derselbe die Kirchweihe in Leimersheim ‚und
kehrte, nachdem er während des Tages verschiedene
Wirthschaften besucht hatte, am Abend des 30.
September bei Wirth Schardt daselbst ein. Dahin
kam später auch der Anklagte mit seiner Frau und
ein gewisser Ulrich, ohne sich jedoch um Pfeiffer
irgendwie zu bekümmern. Gegen 1194 Uhr ent⸗
fernte sich der Angeklagte mit seiner Gesellschaft,
begleitete seine Frau nach Hause und kehrte nach
der Richtung zurück, die Pfeiffer, welcher kurz nach
ihm die besagte Wirthschaft verlassen hatte, ein⸗
schlug. Nachdem er letzteren auf einem Seitenwegt
überholt, kam er in entgegengesetzter Richtung auf
hn zu, stieß ihn zu Boden und nahm ihm, wäh—
rend er ihn mit der linken Hand niederhielt, sein
Portemonnaie mit dem Inhalte von 2 Mark 17
Pfennig aus der Hosentasche.
Die durch die Anzeige des Pfeiffer gepflogenen
Recherchen lenkten sofort den Verdacht auf den An—
geklagten. Derselbe gestand auch nach anfänglichem
deugnen die That zu, jedoch mit dem Bemerken,
er habe sich für eine ihm an jenen zustehende For—⸗
derung bezahlt machen wollen und sich hiezu völlig
zerechtigt geglaubt, da Pfeiffer trotz mehrfacher
Aufforderung seinerseits sich nicht zu einer Abrech⸗
uung habe bewegen lassen und er bei dem ver—⸗
chwenderischen Leben desselben annehmen mußte
daß er seine Forderung verlieren werde. Ueberdies
jabe er sich damals in betrunkenem Zustande be—
'unden, sonst wäre er überhaupt nicht zu dieser
That gekommen.
Die Geschworenen bejahten die Schuldfrage be—
züglich die Nöthigung, worauf der Gerichtshof den
Angeklagten zu einer Gefängnißstrafe von 1 Jahr
verurtheilte, die erlittene Untersuchungshaft hierauf
vollständig anrechnete und den erlassenen Haftbefehr
sofort aufhob.
Nachmittags 3 Uhr, Verhandlung gegen Fried-
rich Beuder, 24 J. a., früher Postgehilfe, von
Kleinfischlingen. Anklagesache: Unter—
schlagung im Amte. Vertreter der k. Staats⸗
dehörde: Herr J. Staatsanwalt Petri. Vertheidiger:
Herr Rechtsanwalt Schuler.
Dem Augeklagten wird zur Last gelegt, einen
Betrag von ca. 240 M., die er in Gewahrsaw
yJatte, in den Jahren 1883 und 1884, in denen
er bei Posterpeditor Valentin Acker in Ede⸗⸗
heim in Diensten stand, in amtlicher Eigenschaft
sich rechtswidrig angeeignet, sohin unterschlagen und
zu diesem Zwecke die Bücher, die zur Eintragung
und Kontrole von Einnahmen und Ausgaben be—
ttimmt sind, unrichtig geführt, bezw. verfälscht zu
jaben; ferner ist derselbe beschuldigt, zwei Bogen
Briefmarken, die in seinem Gewahrsam standen,
benfalls in amtlicher Eigenschaft sich rechtswidrig
zugeeignet, also unterschlagen zu haben.
Die Anklage erblickt hierin ein Verbrechen
bezw. Vergehen der Unterschlagung im Amte (98 350
und 351 R.St.G.«B.).
Die Geschworenen bejahten die auf Verbrecher
im Amte gestellte Frage unter gleichzeitiger Be—
jahung der Frage nach mildernden Umständen, ver⸗
neinten hingegen die auf Vergehen im Amte ge⸗
stellte Ftage, worauf der Gerichtshof den Ange—
tlagten in eine Gefängnißstrafe von 6 Monaten
perurtbeilt—⸗
Bermischtes.
* In den Staatswaldungen bei Falken—
berg Cothringen) wurden bei einem Treibjagen
zweistarke Wölfe erlegt.
FSaarbrücken, 3. Dez. Der Verein zur
Hebung der Geflügelzucht und zum Schutze nůtz⸗
licher Vogel beschloß nach der Sbr. Ztg. in seine
Generalversammlung am verflossenen Samstag, im
nächsten Frühjahre hier eine größere Geflügel—
Ausstellung abzuhalten. Ein Mitglied des
Vereins hat sich der Mühe unterzogen und dier
Ausstellungspläne für die Lokale St. Johanner
Volksgarten, Alter Kasinogarten, Tonhalle und Tibol
entworfen, welche allgemeine Anerkennung fanden,
indessen behielt sich die Versammlung betreffs *
Lokalfrage eine endgültige Entscheidung noch vor.
München. Ju Folge des kaiserl. Erlasses
daß den durch eine im Kriege 187071 erlithen⸗
innere Dienstverletzung inbvalide ge—
wordenen, aus dem aktiven Militärdienste ausge—
schiedenen Unteroffizieren und Mannschaften, welchen
ein Recht zur Geltendmachung eines Versorgungs
Anspruches nach den gesetzlichen Bestimmungen nich!
zur Seite steht, durch Gnadenbewilligungen zu
Hilfe zu kommen sei, hat sich eine große Anzahl
hon Leuten gemeldet, so bei einigen Landwehr—
Bezirks Kommandos über 200 bis 300. Die an—
gestellten Erhebungen haben aber ergeben, daß nur
sehr wenigen ein wirklicher Grund für Berüchsich-
tigung zugesprochen werden kann und daß die
größte Mehrheit thatsächlich nur unrichtige und mit
den wirklichen Verhältnissen nicht übereinstimmende
Angaben gemacht hat und daher abgewiesen werden
muß, trotzdem in jedem einzelnen Falle in wohl.
wollendster Weise vorgegangen wird. Wirklich be—
dürftig Befundene werden zur Berücksichtigung min
einer Gnadenbewilligung demnächst in Vorschlae
gebracht werden.
Die fsAktienbrauerei zum Löwenbräu in
München hat für 188384 einen Bruttogewinn
von 667,000 Mark und gibt 10 Vrozent an die
Altionäre.
F Frankfurt, 3. Dez. Das Rothschild'—
sche Haus in der Judengasse, deren Häuser eber
abgebrochen werden, wird vollständig vor dem
Untergang bewabrt bleiben. Die Familie nämlich
hat ihr Stammhaus nebst dem anstoßenden, welches
unter gleichem Dache steht, angekauft; sie will diest
Häuser um 1 Meter zurüchetzen lassen, damit sit
in die neue Straßenfluchtlinie fallen, und wenn
sie so wieder hergestellt sind, die Rothschild-Stiftune
hineinverlegen.
(Gefen und Häfen.) Die „Dorf—
seitung“ erzählt: Vor einigen Monaten fragte ein
Gendarm im thüringischen Orte Rodach eint
ihm bekannte Frau auf der Straße: Nicht wahr
Sie handeln mit Hefen? — Antwort: Ja! —
haben Sie eine Waage? — Nein, ich brauche
ceine! — und Beide gingen auseinander. Nach
einigen Wochen erhält die Frau einen Strafbefehl
wegen Nichtbeisichführens einer Waage beim Hefen⸗
handel. Nun rennt die Frau von dem bekannten
Pontius zu Pilatus und es wird ihr gerathen, daß
sie Einspruch erheben und sich „verhandeln“ lassen
müsse. Bei der Verhandlung im Schöffengericht
K. wird die Frau gefragt, ob sie mit Hefen handle.
Antwort: Ich handle mit Häfen und brauche keine
Waage dazu —— Richter: Ich frage Sie, ob Sie
mit Hefen handeln? — Antwort: Ja, ich handle
mit Häfen — Fertig! — Urtheil: 83 M. Strafe!
— Darob Jammer der armen Frau. Sie geht
heim, erzählt ihr Mißgeschick und man lacht übet
das köstliche Mißverständniß. — Soll sie Berufung
ergreifen? — Nun, die erfordert Reisekosten von
10 bis 15 Mark — Wohl oder übel wählt sie
die geringste Strafe: Einen Tag Arrest, weil fie
bei der Verhandlung unterlassen, zu bemerken, sie
bandle mit Häfen oder Topfergeschirr.
In Neumarkt wurde in einem Waggon
ein Kind aufgfunden, das, um sich wohl derarl
desselben zu entledigen, seine Mutter in Nürnbero
heimlich in den Waggon geschoben hatte.
Ein rheinischer Kröͤsus hatte fid
eine Villa nebst herrlichem Garten angeschafft. Nad
kurzer Zeit von seinen Freunden befragt, wie es
ihm in seinem neuen Heim gefalle, erwiederte der⸗
selbe: „Janz goahd, wenn nor die S.. Nachti⸗
jalle nit doh währe, die einem des Naaks keen
Rauh lahße.“
FHerne, 4. Dez. Durch Explosion schlagen⸗
der Wetter verunglüdten gestern auf der Zecht
Montcenis, in Filötz 7 acht Bergleute, wobei ein