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Amtliches Organ des königl. Amtsgerichts St. Ingbert.
her „St. Ingberter Anzeiger“ erscheint wöchentlich fünfmal: Am Montag, Dienstag, Donnerstag, Samstag und Sonntag; 2mal wöchentlich mit Unterhaltur gẽ
Aatt und Sonntags mit Sseitiger illustrirter Beilage. Das Blatt kostet vierteljährlich 1.4 60 — einschließlich Trägerlohn; durch die Post bezogen LJ 75 , einschließti-
O A Zustellungsgebühr. Die Einrückungsgebühr für die 4gespaltene Garmondzeile oder deren Raum beträgt bei Inseraten aus der Pfalz 10 —, bei außerpfälzischen und solche
auf welche die Expedition Auskunft ertheilt, I3 A, Neclamen 30 . Bei 4maliger Einrückung wird nur dreimalige berechnet.
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M 239. Dienstag, 9. Dezember 1884. 19. Jahrg.
BVI —
Volitische Uebersicht.
Die Stärke der Fraktionen des Reichs—
ages ist gegenwärtig folgende. Die Deutschcon—
ervativen zühlen 75 Mitglieder (und 1Hospitanten);
ie Reichspartei 28 Mitglieder; die Centrumsfrak⸗
;zon 99 Mitglieder (und 10 Hospitanten); die
craktion der Polen 16, die nationalliberale Fraktion
O Mitglieder; die deutsch-freisinnige Partei zählt
O Mitglieder (und 1 Hospitanten); die Volkspartei
; die Sozialdemokraten 22 Mitglieder. Bei keiner
zraktion sind 23 Mitglieder; darunter die 15 El—
iß ⸗ Lothringer, außerdem die Abgg. v. Bertram,
zraf von Hacke, Freiherr v. Hornstein, Junggreen,
reiherr Langwerth v. Simmern, Lenzmann, v.
Bedell-Piesdorf und Sander. Erledigt sind zur
zeit 5Z Mandate.
Der Abgeordnete Lenzmann hat im Reichs—
ge einen Gesetzentwurf betr. die Entschädigung
ir verurtheilte und im Wiederaufnahmeverfahren
ceigesprochene Personen eingebracht. Der grund—
egende F 1 des Entwurfs lautet: „Dem Ange—
lagten, welcher wegen einer nach der Strafprozeß-
rdnung zu verfolgen gewesenen strafbaren Hand—
aung zu einer Freiheitsstrafe verurtheilt worden und
ieselbe ganz oder theilweise verbüßt hat, ist, dafern
cceim Wege der Wiederaufnahme des Verfahrens
oegen dieser Handlung freigesprochen worden, auf
einen Antrag für den durch den Strafpvollzug in
zezug auf seine Vermögensverhältnisse, seinen Er—
verb oder sein Fortkommen ihm verursachten Scha—
en aus der Staatskasse Entschädigung zu gewähren“.
Die „freie wirthschaftliche Vereinigung“ des
geichstags würde nach Mittheilung der „N. Z.“
neinem Antrage auf Erhöhung der Getreidezölle
estehen, dieser Antrag würde aber erst nach Weih⸗
nachten eingebracht werden.
Die „Hamb. Nachr.“ lassen sich von hier be—
ichten: Graf Herbert Bismarck begibt sich
seser Tage auf seinen Posten nach dem Haag und
ehrt Weihnachten zurück, um dann hier das Unter⸗
taatsselretariat des Auswärtigen Amts zu über—
ehmen. Unterstaatssekretär Busch geht weder nach
dopenhagen noch nach dem Haag.
die zweite württembergische Kammer
ahm die Kommissionsanträge in der Postsparkassen⸗
rage mit 85 gegen 5 Stimmen an. Herr von
Nittnacht erklärte, die Regierung sei der Ansicht,
aß Wuürttemberg verfassungsmäßig nicht verpflichtet
i, die Landespost zum Betrieb einer Sparkafse
erzugeben. Angesichts der Nützlichkeit, sowie der
dbheren Bedeutung der Reichsvorlage in sozial⸗
olitischer Hinsicht und der Vortheile einer Reichs⸗
nstalt werde die Regierung aber zustimmen, wo—
ern das Reservatrecht im Reichsgesetze ausdrücklich
ewahrt und die Unterstellung der Beamten unter
ie württembergische Verwaltung anerkannt werde.
Selbstverständlich sei Voraussetzung, daß der Weg
iner sebstständigen Verständigung zwischen der
deichspost und der württembergischen Post einge⸗
hlagen werde. Materiell erwähnte v. Mittnacht
och einiger beim Bundesrath gestellter Anträge
Vürttemberg's, namentlich auch des freien Zu—
inmungsrechts Württemberg's bei allen ferneren
Atadien des Reichsgeseßzentwurfs
Der preußische Landtag, welcher ver—
assungsmäßig spätestens am 16. Jannar zusammen⸗
treten muß, wird wohl zum 15. Januar berufen
verden. Demselben werden der Etat und ver—
nutlich auch die Steuergesetze sofort vorgelegt
verden. Daß die letzteren, wie von einer Seite
jemeldet wurde vorerst dem Staaisrat unterbreitet
verden sollen, ist unwahrscheinlich, da diese Gesetz⸗
nntwürfe sich als die Fortsetzung einer bereits im
vauge befindlichen gesetzgeberischen Aktion charak⸗
erisieren.
Ein konservatives Berliner Blatt erzählt: Vor
inigen Monaten hatte ein bekannter Finanzmann
ms Deutschland eine Unterhaltung mit dem Könige
reopold Il. der Belgier und sprach sein Er—
taunen darüber aus, daß der König so große
SZummen für ein Werk wie das der Internatio—
salen Afrikanischen Gesellschaft ausgebe, von dem
er keinen Nutzen habe. Der König erklärte hierauf:
Furopa habe für Belgien sehr viel gethan, indem
3 im Jahre 1839 das Königreich für neutral er—
cklärte; Belgien habe dadurch Ruhe und Sicher⸗
eit erhalten, die es ihm möglich machten, Handel,
zerkehr, Industrie, Ackerbau und alle nutzbringen—
en Thätigkeiten in hohen Maße zu gewinnen,
odaß Belgien sich in einem Zustande der Zufrie—
»enheit und Wohlhabenheit befinde. Mit Rückficht
zarauf habe es der Koͤnig für nothwendig gehalten,
uuch Etwas sür Europa zu thun; er habe deshalb
nit den ihm zu Gebote stehenden Mitteln versucht,
in größeres Gebiet zu öffnen, dasselbe gleichsam
u neutralisireen, indem er es allen Nationen zur
ßerfügung stellte und so Europa für seine über—
hüssige Bevölkerung und für seinen Handel und
eine Industrie neuen Boden zu bieten. Dieses
Vort des Königs ist auch dem Fürsten Bismarck
uu Gehör gekommen und hat auf denselben, dem
Vernehmen nach, den besten Eindruck gemacht.
Bekanntlich hat auch der Afrikaforscher Stanley
ängere Zeit speziell in Dienst und Sold des Königs
er Belgier gestanden.)
Aus den diplomatischen Mittheilungen über die
gesitzergreifung von „Togogebiet und Bia—
rabanu“ ersieht man, daß der Kanzler der Ansicht
st, das Reich könne für diese Gebiete nur die De—
artements des Krieges, des Auswärtigen und der
Justiz übernehmen, die Departements des Innern
ind des Handels dagegen müßten den betheiligten
daufleuten überlassen bleiben. Es ist vielfach ge⸗
fritten worden, ob es sich bei der Besitzergreifung
n jenen Gegenden um eine förmliche Einverleibung
Annexion) oder um eine Unterschutzstellung (Pro—
ktorat) seitens des Reichs handele. Aus dem
Ibigen erhellt, daß im Grunde keines von beiden
ingetreten ist, sondern daß man eine mittlere, den
Hechältnissen, wie sich daselbst entwickelt haben,
ingemessene Form der Besigergreifung angewendet
jai. Die Landeshoheit wird im Namen des Kaisers
usgeübt durch einen kaiserlichen Gouverneur mit
em Sitze in Kamerun, dem ein Collegium aus
Hertretern der daselbst bestehenden Firmen (darunter
nglische, ferner ein Missionar und zwei eingeborene
zänptiinge) zur Seite gestellt werden soll. Die
Nitglieder würde der Gouverneur zu ernennen und
u entlassen haben. Außerdem soll für den Ver—
ehr mit der Reichsregierung ein Syndicat in Ham—
urg gebildet werden, welches in Berlin wahrscheinlich
ine ständige Vertretung haben wird, und das
Wünsche und Anträge der betreffenden Firmen in
allen zur Entscheidung durch das Reich stehenden
Fragen der Regierung vorträgt, und zwar dem
uuswärtigen Amte des deutschen Reiches, da von
dieser Behörde aus die deutschen Beamten in West⸗
afrika ihre Anweisungen empfangen. Soweit also
das Reich die Colonien regiert, wird diese Regier⸗
ung ausgeübt durch das auswärtige Amt, welches,
oweit Kosten in Anspruch genommen werden, da—
zür dem Bundesrath und Reichstag verantwortlich
st — selbstverständlich durch die Person des Kanz—
ers. Die Verwaltung der Colonie führen die dort
ansässigen Kaufleute, eben so wie sie die Handels—
angelegenheiten unter sich haben. Es mag noch
»zarauf hingewiesen werden, daß der Kanzler in
dem Entwurfe einer Note an die Großmächte und
die in Afrika interessirten Staaten (sämmtliche Con⸗
erenzmächte, mit Ausnahme der Türkei) die ge⸗
chehene Besitzergreifung, welche wir in ihrem staats-
rechtlichen Charakter eben erörtert haben, mit dem
Ausdruck bezeichnet, daß die Regierung Sr. Majestät
ses Kaisers zur wirksameren Wahrung des deutschen
Handels an der Westküste Afrikas einige Gebiete
dieser Küste unter ihren Schutz genommen habe.
Zier werden ferner zum erstenmal authentisch die
ämmtlichen Gebiete (auch Angra-Pequena 2c., wo⸗
rüber der bis jetzt ausgegebene Theil der Aktenstücke
äch sonst noch gar nicht äußert) aufgezählt, über
velche das deutsche Reich die Hoheit erworben hat.
Es sind das an der Sklavenküste das Togogebiet
nit den Häfen Lome und Bagida, in der Bai von
Biafra die Gebiete von Bimbia (mit der Insel
Nikol), Kamerun, Malimba (bis auf den nördlichsten
Theil), Klein-Batanga, Plantation und Criby und
in Südwestafrika das Küstengebiet zwischen Cap
Frio und dem Oranjefluß mit Ausschluß der Wal—
ischbai.
In der afrikanischen Konferenz be—
zinnen ersten ernsteren Schwierigkeiten sich zu zeigen
und der Widerstand Englands macht sich bemerkbar.
Zur Berathung der Schifffahrts-Akte für Kongo
ind Niger ist bekanntlich eine Sub⸗Kommission
ernannt worden, so daß zur Zeit die Konferenz sich
heilt in das Plenum, die große Kommission und
zie Subkommission. In der Subkommission kam
s am Freitag zu einem nicht beizulegenden
Meinungsunterschied. England nahm die bvorge—
chlagene Internationale Schifffahrtsakte für den
dongo an, verweigerte aber, sie für den Niger
zu acceptiren. Einige Mitglieder der Subkommission
zeigten Neigung, diese englische Zurückweisung zu
unterstützen, der französische Vertreter behielt sich
dagegen sein Votum vor und endlich wurde be—
chlossen, die Frage an die große Kommission zu
nerweisen, ebenso die Frage, ob „Steinkohlen“
wegen Heizung der Kriegsschiffe) im Falle kriege—
rischer Verwickelungen als Kriegskontrebande zu be⸗
rachten ist, wie England dies verlangt. Die große
dommission ist nun am Sonntag zusammengetreten.
Die Verständigung scheint aber auf so große Schwie—
igkeiten gestoßen zu sein, daß bis Abends 7 Uhr die
roße Kommission noch zusammensaß, ohne mit
hren Berathungen zu Rande gekommen zu sein.
Zemerkenswerth ist, daß mittlerweile von deutscher
Seite in der Presse bereits Kundgebungen erfolgen,
velche darauf hinwiesen, wie England durch Ver⸗
chleppung der Konferenz Zeit zu gewinnen sucht,
um am Kongo und Niger große kommerzielle Unter⸗
nehmungen einzuleiten und durch starkes Engage⸗
nent englischen Kapitals ein erdrückendes Ueber⸗
zewicht am Kongo und Niger zu gewinnen. Im