Bewegung Zentralamerikas den Befehl, sich nach
den Gewässern Zentralamerikas zu begeben.
Lokale und vpfalzische Nachrichten.
*Sit. Ingbert, 17. März. Zu der mit
dem Gestrigen in Zweibrücken begonnenen Schwur⸗
zerichtssession sind aus dem Kanton St. Ingbert
ils Geschworene einberufen: Herr Michael
Thiery, Bäcker in St. Ingbert und Herr
heier Schmidt, Ackerer und Wirth in Ober⸗
vürzbach.
DHNeustadt, 14. März. Die Bismarck⸗
pende in unserer Stadt ergab bis jetzt 1558 Mt.
30 Pfg., wobei zu bemerken ist, daß zwei Listen
noch ausstehen. Im ganzen Kanton ertrugen die
Sammlungen, mit Ausschluß von fünf Gemeinden,
son denen das Ergebniß noch nicht bekannt ist,
2490 Mt. 10 Pf. Die Behauptung der „Pf.
3.“, es werde ch hier kein Deuischfreisinniger au
Fder Spende betheiligen, ist durch die thatsächlichen
Verhältnisse in glänzender Weise Lügen gestraft
vorden.
DDie „Pf. Zig.“ theilt folgenden Brief
ines Militärpfüchtigen mit, gerichtet an das Bürger⸗
neisteramt seiner Heimathgemeinde wegen Anmeld⸗
ing zur Stammrolle. Das klassische Schriftstück
aulet: „Mannheim den 9 Feberwahr 85. Wer⸗
denster Hernn Bürchemmeister Ich mus ihnen zu
wiesen duhm das Ich dieses Jahr in die Glas
somm dan sein sie so guht und schicken sie mihr
ein schdelungsschein das ich mich stelen kam wo
Ich bin den Ich hab mich anmelten wolen dam
hat mir der Betirks Feldwebel gesagt Ich miste
eim schein haben vom Borchmmeister dan werd Er
mich annehmen mißen. Drunn bite Ich sie haben
sie Die güht und schickm sie mihr dem Stelungs⸗
scheim sobalt als mechlich. Nach N. bei K. Am
hristian N. geborn Den 27 März zu 1865 zu
CEGm Namen des Gehurtsortes befinden sich
drei Fehler.) Ich bite sie vüllmal schicken fie
nihrm dem Schain inerhaib 8 Tag das mihr sonst
eim verhinderniß haben. Schicken sie Postlachend
nach N. bei K. an Chriftian N. Was es kost
zetzal Ich gernn Achtungsvoll oder antwort wie
Ich es machm sol wem bei nuns mosterung ist.“
Sb die Pfaiz das zweifelhafte Vergnügen hat, den
ühnen Orthographen zu den Ihrigen zu zählen,
st aus dem Brief wie aus den begleitenden Ve⸗
merkungen der „Pf. 8.“ nicht ersichtlich.
Das Ergebniß der Sammlungen für die
Bismarckspende im Kanton Kandel hat 1000 Mt.
geben. Die Gemeinde Hatzeubühl hat sich
m der Spende nicht betheiligt.
— Speyer, 13. März. Die diesjährige
Prüfung für Lehrerinnen der neueren Sprachen
In den weiblichen Erziehuugs— und Unterrichtsan⸗
talten wird am 27. April nächsthin, vormittags
ZUhr, ihren Anfang nehmen und in den Räumen
der kgl. Studienanstalt abgehalten werden. Die
Gesuche um Zulassung zu dieser Prüfung sind bei
VBermeidung der Nichtberücksichtigung spätestens bis
um 10. April 1. Irs. bei der kgl. Regierung der
Pfalz, Kammer des Inneren einzuͤreichen. (Pf. K.)
Vermißchtes.
Elversberg, 16. März. Gestern ver⸗
juchte eine alte Frau, Witnwe, in dem nahen
Walde sich zu erhängen; Zwist mit einem hoff⸗
aungsvollen Sohne soll te sie dazu getrieben haben.
Beinahe wäre ihr Vorhaben verwirklicht worden,
venn nicht gerade im letzten Augenblicke — die
hekannte Blaͤue war schon eingetreten — eine
tettende Hand gekommen und den verhängnißvollen
—õAAD Weinend ging die
debenemüde nach Hause, nicht sehr erfreut, daß
ihr Plan vereitelt worden, ((S. u. Bl.Ztg.)
JSaarbrücken, 16. Maͤrz. Der Schluß
der Sammlnngen für den Bismarckfond fand gestern
tatt. Im Kreise Saarbrücken sollen, nach einem
vorläufigen Ueberschlag von 15,000 Zeichnern un⸗
gefahr 8000 Mark aufgebracht worden sein.
München, 18. März. Vor einiger Zeit
erlaubte sich ein Unteroffizier des 1. Infanterie ⸗Re⸗
ziments den Spaß, Nachis um 2 Uhr vom Augustiner⸗
eller aus durch Vermittelung des Telephonumschalte⸗
Jureaus Jl die Verbindung mit der Türkenkaserne
zu verlangen, um einem Kameraden eine Mitheilung
zu machen. Dieser Spaß aber wurde angezeigt
und vom Regimentskommando so übel aufgefaßt,
daß der Unteroffizier wegen Mißbrauchs des Tele⸗
ng acht Tage Arrest erhielt. Gleichzeitig wurde
ie gesammte Mannschaft streng angewiesen, bom
Telephon nurin dienstlichen Angelegenheiten Gebrauch
zu machen.
GOie glücklichste Zeit des Salva—
dorbieres) ist für München angebrochen, an
der seit längerer Zeit auch das Ausland starl
Harticipitt. So sind die bei einer einzigen dortigen
Jrauetei — Zacherl — eingelaufenen Aufträge
o massenhaft, daß im Laufe dieser Tage erklusive
er Sendungen, welche durch Spediteure verschickt
vurden, ca. 30 Waggons Salvdatorbier, also ein
janzer Eisenbahnzug von München abgehen. Unter
nderem gehen 100 Eimer nach New⸗NYork, ver⸗
ichiedene Sendungen nach dem Kaukasus. Es darf
dmit ein zübsches Quantum dieses Bieres gebrau
vorden sein, um auch die durstigen Kehlen der
Ptünchener zufriedenstellen zu können.
pNürnberg, 14. März. Die diesjährige
nternationale Ausstellung von Arbeiten aus edlen
Hetallen und deren Legirungen ⁊c. wird nach der
isher erlangten Uebersicht etwa 400 Aussteller
ählen, von denen die eine Hälfte auf die moderne,
ie andere auf die historische Abtheilung trifft. In
)er modernen Abtheilung sollen acht Kollektivaus⸗
tellungen Aufnahme finden, und in der historischen
Abtheilung wird ein ansehnlicher Theil auch Gegen⸗
dande praͤhistorischen Charakters repräsentiren.
p Kitzingen, 183. März. Ein Geschäfts⸗
reisender aus unserer Gegend, welcher dieser Tage
nit eigenem Wagen von Gerolzhausen nach Kitzingen
uhr, wurde kurz vor hier, im Walde von Räubern
ingefallen. Es war 10 Uhr Abends. Zwei Schüsse
purden auf die Pferde und den Kutscher abgefeuert
lücklicherweise ohne zu treffen. Der Kutscher hieb
zuf die Pferde und jagte davon, so daß das Ge—
ährt der Gefahr entging. Die sofort benachricht igte
Jendarmerie wird den Strolchen hoffentlich auf die
S„pur kommen.
4 Die „Breslauer Gerichtszeilung“ Nr. 9 vom
— Verkehr
nit Heilmitteln, ist eine Entscheidung des
Strafsenats des königl. Kammergerichts vom 11
dezember 1884 von Wichtigkeit, die nicht allein
ie betheiligten Geschäftskreise im Allgemeinen, ——RX
ern auch die Gerichte und Staatsanwälte im Be—
onderen interessirt. Bereits unterm 24. April 1884
at der Strafsenat des Gr. Ober⸗Landgerichts zu
darlsruhe in Bestätigung der Urtheile der Vor⸗
Instanzen, ebenso der Strafsenat des königl. Ober⸗
andesgerichts zu Hamm unterm 5. Mai 1884
nischieden, datz der rheinische Trauben⸗Brusthonig
»on W. H. Zickenheimer in Mainz auch dann
hon der Beschränkung, nur in Apotheken feilgehalter
ind verkauft werden zu dürfen, ausgenommen.
und dem freien Verkehr überlassen sei, wenn er
ils Heilmittel feilgehalten und verkauft werde.
Die oͤben genannte Entscheidung des Kammerge⸗
ichts Berlin schließt sich nun diesen Urtheilen voll⸗
tändig an, indem sie die freisprechenden Entschei⸗
dungen der Vor · Instanzen Sorau⸗Guben nicht allem
in ihrem ganzen Umfange bestätigt und die dagegen
eingelegte Revision als grundlos zurückweist, sondern
auch die dem Angeschuldigten erwachsenen nothwen·⸗
digen Auslagen der Staatskasse auferlegt, indem
diese Entscheidung namentlich ausführt: „Die Rüge,
zäs dem inkriminirten Präparate schon durch die
Bezeichnung „rheinischer Trauben⸗Brust⸗Honig“ der
Stempel eines den Apotheken ausdrücklich vorbe⸗
haltenen Arzneimittels aufgeprägt werde, erledige
ich ohne Weiteres dadurch, daß dieselbe im Vor⸗
irtheile des koͤniglichen Kammergerichts bereits als
inbegründet zurückgewiesen worden sei und deshalb
‚on Reuem nicht mehr hätte geltend gemacht werden
zunen,“ und ferner: „Mit Rüchsicht darauf, daß
inerseits der thatsächlichen Feststellung des Vorder⸗
cichters gegenüber die Revision von Anfang an
inen Erfoig nicht versprechen konnte, daß es an⸗
dererseits aber trotzdem dem Angeklagten nicht zu
vFerdenken ist, wenn er sich bei seiner Vertheidigung
er Hilfe eines Rechtsanwalts bediente, erschien es
angemessen, auch die dem Angeklagten durch die
ochmalige Revision erwachsenen nothwendigen Aus⸗
agen gemäß 8 499 Abs. 2 Straf⸗Prozeß Ordnung
der Siaatskasse aufzuerlegen.“
FEin theures Butterbrod. Auf
dem Neisser Bahnhofe waren sie eingestiegen, die
drei befreundeten Fleischer und Viehhändler A., B.
ind C. Der Weg von Neisse bis zum Breslauer
Piehhofe ist weit, und wie schon oft, spielten sie
ruf der hingebreiteten Decke eine Partie Schafkopf.
Ab und zu wurde eine Pause gemacht. In einer
stach den B. der Hafer.“ Schon längst hatte er
gesehen, daß der A. ein feines Butterbrod mi
saftigem Braten in der Tasche hatte. Ein Griff
und ser hatte es in die Hände seines Freundes C
besorgt, der es dreist und unverfroren verzehrte.
In Brieg angekommen, ging man in den Warte⸗
Kal drinter Klasse, um „einen zu inehmen.“ —
„Möchten wir nicht etwas frühstücken ?“ fragte B.
den A. — „Warum denn nicht?“ entgegnete A.
ind suchte in seinem Reisemantel, was die Frau
vorsorglich eingepackt. Als er vergebens gesucht
ind sich überzeugt hatte, daß die Schnitte ver⸗
chwunden, wurde er grimmig, beschuldigte die
heiden Freunde des — — Diebstahls und droht⸗
nit furchtbarer Rache. Auf der Tour Brieg
Breslau gelang es dem A. von B. das Geständniß
zu erhalten, daß C.das Butterbrod allein gegessen
was nicht gerade schlau war; hatte er wenigsten⸗
auch mal angebissen, wäre er nur der Uebertretung
chuldig gewesen, während der C. der wenig be—
obten Klasse der Hehler angehörte, wenn man
denn einmal, wie der grimmige A., den schlechten
Witz einen — Diebstahl nennen will. Auf dem
Vahnhofe Breslau stand der Zug noch nicht, al⸗
I. auch schon einem Schutzmann angezeigt hatte
daß er von C. bestohlen sei. Der Schutzmann lies
iich die Sache erzählen, erlannte den schlechten Wit
ind ermahnte die Drei, sich zu vertragen. Dazi
dar A. bereit. Auf dem Wege lzum Viehhof
orderte A. von C. 100 Mark und versprach zu
chweigen. C. zahlte wirklich 90 Mark. Er if
ein reicher, angesehener Mann und wollte den
Skandal ein Ende machen. Noch war er aber
unicht zu Ende. Am selben Tage nannte A. der
C. auf dem Viehhofe einen „Spitzbuben“. Darübe
um so mehr aufgebracht, weil er doch wahrhafti
dem A. das Butterbrod theuer genug bezahl
hatte, verklagte er den A. Dieser wurde der Be
leidigung schuldig gefunden und vom Schöffenge
richt zu Neisse zu 250 Mark verurtheilt. Nich
genug! A. beleidigte auch den B. und erhielt dafü
J0 Mark und als er dann den B. noch einma
beschimpfte, erhielt er noch 20 Mk. und die nich
unbedeutenden Kosten auferlegt. — Hoffentlich ih
er jetzt überzeugt, daß das Butterbrod theuer genu
bezahlt ist.
FElberfeld, 12. März. Bei einem groker
Brande in der Senffabrik Steinberg und Hil
brach ein Feuerwehrmann durch den Fußboden und
stürzte in den Keller hinab, fiel zum Glück dor
ber bis unter die Arme in ein Senffaß hinei
und kam auf diese Weise mit dem Schrecken dadon
4 Berlin. Ein entsetzlicher Vorfall, be
welchem zwei Kinder ihr Leben verloren haben
führle eine Arbeiterfrau vor das Landgericht I
Die Anklage legte derselben die fahrlässige Tödtun⸗
hrer beiden Kuͤder zur Last. Unter Weinen gal
die Angeklagte folgende Schilderung des Vorfalls
x3 war am 28. November v. J., als ich in de—
Waschküche zu waschen hatte. Um meine Kinde
nicht ohne Aufsicht in der Wohnung zu lassen
nham ich dieselben mit nach der Waschkuche. Nat
einiger Zeit klagte der älteste, der vierjährige Friß
iber kalle Füße Ich gab seinen Bitten nach und
setzte ihn auf den Rand des Herdes, damit er sit
die Füße wärmen könnte. Als der kleine zwen
jährige Willy dieses sah, wollte er auch da obe!
sigen, ich setze ihn daher neben den Friß. Als di
Ander Lin Weilchen ruhig gesessen hatten, stieg de
Fritz auf, um zu sehen, ob er bis zum Rauchfaag
dinaufreichen könne. Dabei faßte er an den Dede
des Kessels, dieser kippte um und beide Kinde
fielen in den Kessel. Ich habe sie auf, der Siel
herausgerissen, aber das Unglück war geschehen, di
ide waren derbrüht. Vas Wasser war uit
so sehr heiß, es brannte auch kein Feuer mehr untt
—D,——— Laus
darin und das war das Schlimme. Es wird weit
eesigestet, daß die beiden Kinder zwei Tage nat
dem Vorfalle an den Folgen der Verbrühung 9
dorben sind. Der betreffende Kessel war eingt
nauert, der Holzdeckel lag unter einem senkrechten
Drucke fest, gab aber einem seitlichen Drucke m
großer Leichtigkeit nach. Der Staatsanwalt woe
zer Ansicht, daß die Frau zwar mit denkbar —
Fahrlässigkeit gehandelt, daß sie aber durch doe⸗
lünglück schon schwer destraft sei, den sie werdede
Vorwurf, den Tod ihrer Kinder verschuldet
haben, gewiß zeitlebens im Gewissen tragen. De
halb beantrage er nur einen Tag Gefängniß. *
Herichtshof schloß sich zwar der Auffaͤssung de
Staalsanwalts an, erkannte aber auf eine Gefänt
nißstrafe von einer Woche.