Full text: St. Ingberter Anzeiger

Marktberichte. 
Zweibrücken, 27. Auguft. (Fruchtminelpreiß und Vik- 
aanenmarti.) Weizen 8 M. 83 Pf. Korn 7M. 24 f. 
derste zweireihige d M. — Pf., vierreihige dO M. — Pf. 
spelz d M. — Pf. Spelzlern — M. — Pf., Dinkel 
. — pf. Mischfrucht 7. M. 28 Pf., Hafer 6 M 
15 Pf., Erbsen O M. — Pf. Wicken 0 M. — Pf., 
deu oM. — Pf., Stroh LQuaͤul. O M. — Pf. II. Qual. 
FM. — pf., Kartoffelns Me— Pl. Weißbrod 1!/ Kils 
z30 Pf., Kornbrod 8 Kilo 60 Pf. Gemischtbrod 8 Kilo 
iz Ppf., paar Weck 90 Gr. 6 Pf. Rindfleisch J. Qual. 
30 pf, i1. Qual 56 Pf. Kalbsleisch 530 Pf. Hammel⸗ 
leisch 60 Pf., Schweinefleisch s0 Pf. Wein 1 Liter 80 Pf., 
hier JLiler 24 Pf., Butter ?/2 Kiloar. 0 M. 95 Pi. 
zeil, die durch die Ferien in seinem Geschaft ein⸗ 
rat dazu benützen, daß er die in albis vom k. 
Zentralschulbücher⸗Verlage bezogenen Schulbücher 
inband. hiedurch fich und dem Gehilfen Verdienst 
ꝛerschaffend. Das änderte sich sehr zu seinen Un⸗ 
zunsien mit Einführung der schrankenlosen Gewerbe⸗ 
reiheit. Als hiedurch, pochend auf die freie Ge⸗ 
etzgebung, die Jedem gestattet, beliebig Handel zu 
reiben, wenn er“nur seine Steuer hiefür bezahlt, 
ie Schulangestellten, Lehrer wie Hausmeister, immer 
nehr den Handel mit den Schulartikeln selbst in 
ie Hand nahmen, um sich als angestellte Beamten 
nit einem gesicherten Auskommen, auf die Kosten 
ʒer steuerzahlenden Buchbinder noch einen Nebenver⸗ 
zienst zu verschaffen, sah sich der Buchbinder, immer 
neht dem Ruin entgegengetrieben. Gar mancher 
leine Meister auf dem Lande, der bisher durch sein 
Beschäft auf einen zgesicherten Nahrungsstand 
echnen konnte, sah sich bereits durch diese traurigen 
Berhältnisse gezwungen, sein Geschäft aufzugeben, 
uuf die Wanderschaft zu gehen und als Gehilfe 
vieder Verdienst zu suchen, um nicht vielleicht mit 
Veib und Kind elend zu Grunde zu gehen. 
Aber nicht durch den Entgang des Schulgeschäftes 
llein wird der Buchbinder an seinem Einkommen 
zeschädigt. Seit die Expedition des Zentral · Schul · 
zücher⸗Verlages neben ihrer Großbuchbinderei, mit 
ʒeren Erzeugnissen sie die Schulen direkt versorgt, 
—EE Firma einen Schreib⸗ 
naierialienhandel errichtet, dessen Artikel sie bei 
Hen Behörden Eingang zu verschaffen sucht, wird 
»em Buchbinder auch dort der Boden unter den 
Füßen weggezogen. 
Nun sollie man doch meinen, daß um dieser 
Ab man doqh meinen, * 
leidigen paar Pfennigen halber, um welche die 
crxpedition des t. Zentral ·Schulbücher· Verlages als 
Engroßgeschaft billiger verkaufen kann, die Sparsam. 
eil am unrechten Platze angebracht ist, und die 
Zemeinden moralisch verpflichtet sind, ihren Bedarf 
doch eher dem ortsangesessenen Buchbinder zuzuwenden 
Aß der Engros· Haudel treibenden Erpedition de 
k. Zentral · Schulbücher · Verlages! 
Mochten sich auch die loͤbl. Gemeindebehörden 
velchen doch auch das Schulwesen untersteht, dan 
Beispiel der Münchener Schulkommission vor Augen 
rühren, welche jeden Handel mit Schulartikeln in 
der Schule selbst auf das strengste verbietet. 
Liegt es ja doch in der Hand der Gemeinde⸗ 
ehörde, ob diese traurigen Verhältnisse, die mit 
dem Handel von Schulartikeln von Seite der Schul⸗ 
angestellten dem Buchbindergewerbe erwachsen, fort⸗ 
dauern sollen oder nicht. Dulden sie es weiter, 
—XX auf sich nehmen 
müssen, mitgeholfen zu haben, diesen ehrbaren Stand 
dem Ruine zu überliefern, und die Folge dabdon 
vird sein, daß die Angehörigen dieses Standes 
der Gemeinde dereinst zur Last fallen werden. 
Dieses aber moͤglichst zu verhüten, ist Pflicht jeder 
um ihr Gemeinwesen besorgten Gemeinde. 
Darum appelliren wir an den gesunden Sinn 
unserer bayerischen Gemeindebehörden, hier Remedur 
u schaffen. Möchten dieselben ihre Liberalität und 
Fumanitäl dadurch beweisen, daß sie nicht einen 
cheil ihrer Gemeindeglieder, die doch auch ihre 
Abgaben wie jeder Andere zahlen müssen, schutzlos 
Rem Messer ihrer Henker überliefern. 
Fur die Redaktion verantwortlich: F. X. Demeß 
Dienstesnachrichten. 
Der Studienlehrer Dr. Vogel in Zweibrücken 
vurde auf Ansuchen an die Studienanstalt Nürnberg 
zersetzt, der Assistent der Studienanstalt Ansbach, 
Michal, zum Studienlehrer in Zweibrücken ernannt 
(Eingesandt.) 
tin Nothschrei des Buchbinder⸗handwerks. 
Vorüber find jene anstrengenden Prüfungstage 
un den Mitiel- und Vollsschulen, die Ferien sind 
an ihre Stelle getrelen und erleichtert athmet nun 
dehret und Schüler auf! Nur Einer, der schon 
eit vielen Jahren stets in Berührung mit der Schule 
gestanden, der Buchbinder, er freut sich nicht mehr 
mit jener Zeit, gedrückt und kummervoll steht er 
da, im Geiste vergleichend seinen jetzigen Geschäfts⸗ 
gang mit dem früheren. 
Welch eine traurige Wandlung hauptfächlich in 
den kleineren Provinzialorten hat sich bei ihm voll⸗ 
jogen! 
Früher bot ihm die Schule einen gesicherten 
Nah rungsstand, er konnte im Sommer die ruhige 
ñit 
Grosse Lotterie 
der Internationalen Ausstellungꝗ 
von Arbeiten aus édlen Metallen und 
egirungen in ANURNBERG. 
5000 Gre winne 
—— — — — 
Fin Loos eine Mark. Ver M—UIle en Qrten- 
I —— ———————————— — ⸗ j — — 
GeneralIdebitairo der Loose: NMoritz Straus junior in Nurnberg und NMainaz. 
Winpe von 
990 MarlIc 
ewiiuame von 
Mark 20 000, 10 000, 4 000 
3000, 2000 Mark ete. 
Viele rvon Tausend Mark. 
A 
Pin Loos Tne Mark 
Bekanntmachung. 
Nachstehend bringe ich wiederholt Bestimmungen für die Gemeinde 
Zrankenversicherung in Erinnerung. 
49. 
Die Arbeitgeber haben jede von ihnen beschäftigte versicherungspflichtige 
Person, für welche die Gemeinde⸗Krankenversicherung eintritt, spätestens am 
anen Tage nach Beginn der Beschäftigung anzumelden und spätestens am 
Fitlen Tage nach Beendigung des Arbeilsverhaltnisses wieder abzumelden. Die 
An⸗ und Abmeldungen haben auf d goegemegeiamie zu geschehen. 
O. 
Arbeitgeber, welche ihrer Anmeldepflicht nicht genügen, sind verpflichtet, 
ule Aufwendungen zu erstatten, welche die Gemeinde⸗Krankenversicherung zu 
Umerftützung einer vor der Anmeldurg erkranktten Person gemacht hat. 
81. 
Wer den in Art. 49 erlassenen Bestimmungen zur Au⸗ und Abmeldun 
aicht nachkommt, wird mit Geldstrafe bis zu 20 Mt. bestraft. 
Das Polizeipersonal ist beauftragt genaue Controle zu führen und all 
Zuwiderhandelnde dem Gerichte zur Vestrafung zu beanzeigen. 
Si. Inabert, am 27. August 1885 F 
Das Bürgermeisteramt: 
HEeinrich. 
8Beo — D 
sin in nnin 
WeinBDtiquetus 
vorräthig; auch können dieselben mit jedem beliebigen Eindruck ve' 
sehen werden. 
BallI- und Tanzkarten 
werden sofort angefertigt in der 
Buch⸗ und Steindruckerei 
f. X. Demete, 
St. Ingbert. 
σσσρσοσοοον 
Zonntag, den 80. Augusi 77 
Tanzmusik 
Peter Schweitzer, 
Wirth. 
ei 
Zur Anfertigung 
von billigen u. aauboreon aller 
n Buchdruck und Litho- 
zraphie vorxommenden 
— — 
Warnung. 
Ich warne hiermit Jedermann meinem 
Zohne Jakob eiwas zu borgen oder 
zu ieihen, indem ich nichts mehr für 
enselben bezahle. 
deckendalheim, 28. August 1888. 
Andreas Hoffmann, 
Schmelzarbeiter. 
Im Verlag von Greßner & Scht amm in Leipzia 
erscheint und ist durch alle Buchhandlungen des In⸗ und Auslandes 
zu bezichen: 43X. 
Die Klassiker der Bhilosophie. 
Druckarbeiten 
1 griechisthen Fenkern 
anuf die Gegenmart 
Fine gemeinfaßliche historische Darstellung ihrer Weltanschauung nebst 
Liner Auswahl aus ihren Schriften 
oon 
Dr Moritz Brasch. 
Ausgabe in Lieferungen, mit den Porträts der bedeutendsten 
Hhilosophen. Jede Lieferung enthält 3 Bogen 80. Band J: „Das 
Alterthum“, ca. 16 Lieferangen, erscheint in rascher Reihenfolge. 
Wreis der Lieferuna 50 Pfennig. 
empfiohlt sich dio 
Buch- 
und Steinrucrerei 
F. X. Demetz 
—X deast. Ingbortor Anieiger 
8t. Ingbert. 
— — — 
— —— 
Warnung. 
Ich warne hiermit Jedermann meiner 
Cochter Elisabetha auf meinen 
Namen elwas zu borgen oder zu leihen, 
indem ich keine Zahlung oder Garantie 
rür dieselbe leiste. 
Jeter Becker, Sohn don Joseph 
in Oberwürzbach. 
F. X. Demet in St. Inabert. 
ul 
pigu sur unse gost⸗Aro 
Hiezu ür un ere ost⸗ n 
4 9 Illustrirtes onntaasbla— 
zuch und ⸗ erlag 
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