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4.Amtliches Organ des königl. Amtsgerichts St. Ingbert.
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der St. Jugberter Anzeiger“ erschelnn woͤchentlich funfmalr Am Montag, Dieustag, Donnerétag, Samstag und Sonntag; 2mal woͤchentlich mit Unterhaltungs⸗
Blatt und Sonntags mit Sseitiger illustrirter Beilage, Das Blatt kostet vierteljahrlich 1 AM 60d A einschließlich Traͤgerlohn; durch die Post bezogen 1M 75 —, einschließli
0 ¶ Zustellungsgebuhr. Die Einrückungsgebühr fur die 4Agespaltene Sarmondzeile oder deren Raum beträgt bei Inseraten aus der Pfali 10 ⸗, bei außerpfälzischen und solchen
auf welche die Erpedition Auskunft ertheilt, 15 6, Neclamen 30 . Bei Amaliger Emcuckung wird uur dreimalige berechnet.
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AA 5. 5 e ESamstag, 9. Januar 1886. 21. Jahrg.
Für das J. Quartal 1886
ün auf den „St. Ingberter Anzeiger“
ꝛei allen Postanstalten, den Postboten sowie bei
insern Austrägern und bei der Expedition abonnirt
verden.
Politische Uebersicht.
Auf eine Interpellation bezüglich des Verbots
ãmmtlicher Surrogate bei der Bier⸗
zereitung, ist kürzlich im Reichstage vom Bun⸗
zesrathstische aus eine Erklärung abgegeben worden,
zie vielfach Befremden erregt hat. Hert Bundes⸗
'ommissar Koͤhler erkllaärte, daß „ehe ein Verbot
ammtlicher Surrogate (wie in Bayern) in Aussicht
Jestellt werden kann, vorher erst andere Interessen
virthschaftlicher und finanzieller Art erwogen werden
nüssen“, daß ferner erst zu ermitteln sei; „ob es
nöglich ist, die bayerischen Grundsätze bezüglich des
Surrogatverbots auf ganz Deutschland anwendbar
uu machen, oder, wenn Modifikationen mit Rücksicht
zuf das Reichsbrausteuergebiet sich nothwendig machen
ollten, ob Bayern seinerseits auch diesen Modifi⸗
ationen zustimmen kann“. Gegen diese Auffassung
zer Sache erhebt der Vorstand des Leipziger Be⸗
irksvereins vom Deutschen Brauerbund Protest in
inem an die Kollegen der Norddeutschen Brausteuer⸗
Zemeinschaft gerichteten Cirkular, worin es heißt:
„Ganz abgesehen davon, daß die landwirthschaft ⸗
ichen Juteressen jedenfallz am desten gewahrt, wenn
Malzsurrogate — Malz verbraut wird, abgesehen
»avon, daß das finanzielle Interesse des Staates
m gegebenen Falle von ganz geringfügiger unter-
jeordneter Bedeutung, ferner abgesehen davon, daß
Zayern — auf Grund der Reichsverfassung vom
16. April 1871 -. gar nicht berechtigt ist, bei der
Besetzgebung für die Brausteuergemeinschaft mitzu—
virken. wie thatsächlich auch das Braufteuergesetz
‚om 81. Mai 1872 unter Ausschluß der Reichs—
agsabgeordneten von Bayern, Württemberg und
Baden zu Stande gekommen, somit von einer Zu—
timmung oder Nichtzustimmung Bayerns zu dem
»on uns angestrebten Verbot der Surrogate über⸗
zaupt keine Rede sein kann, machen wir wiederholt
darauf aufmerksam, daß die Reichsregierung bereits
im Frühjahr 1879 bei Vorlage des Gesetzentwurfes
iber Erhebung und Erhöhung der Brausteuer dieser
Vorlage „das Verbot sämmtlicher Malzsurrogate“
inderleibt und die Nothwendigkeit dieses Verbotes
aicht allein ausdrücklich anerkannt, sondern auch
gleichzeitig diese Nothwendigkeit in ausführlichster
Weise motivirt hat, indem es an betreffender Stelle
4. A. wörtlich heißt: „Nach den vorliegenden Er-
sahrungen ist die Verwendung der Malzsurrogate
zur Bierbereitung als wirkliches Bedürfniß nicht
mzuerkennen — im Gegentheil wird durch die Bei-
nischung von Surrogaten die Güte des Bieres
ʒielfach gefährdet und das um so mehr, als die
—A meisten verbreitete
Stärkezucker, häufig in schlechter Beschaffenheit ver-
wendet wird!“!“—
Wir verlangen weder Rücksichten noch Schutz
noch Schutzzoll — der für uns Bierbrauer leider
zum zweischneidigen Schwert geworden (siehe Bel—
gjien, die Schweiz und Frankreich); wir verlangen
ind beanspruchen vielmehr, daß unsere ehrliche
Arbeit nicht länger mit dem Makel der Unreellität
ehaftet sei, wir verlangen, daß unsere ehrliche
Arbeit als solche gesetzlich anerkannt, als solche
zesetzlich festgestellt werde, und diese Anerkennung,
diese Feststellung kann' nur durch ein gesetzliches
Verbot sämmtlicher Surrogate erfolgen ẽꝰs
Die Forderung des Verbotes der Surrogate
ist eine durchaus gerechte, dem allgemeinen Interesse
entsprechende. Jeder Biertrinker in XXXC
ilso jeder gute Deutsche hat ein Recht darauf, sich
uur an reinem, unverfälschtem Biere laben zu
zürfen, und der im Umlauf befindlichen Petition
im Verbot der Surrogate, der sich bereits 800
Brauereien aus den derschiedensten Gegenden des
Paterlandes angeschlossen haben wünschen wir daher
zon Herzen den besten Erfolg.
Berliner Blätter bringen eine Liste der
preußischen Ministerien während der fünf⸗
indzwanzigjährigen Regierungszeit des Kaisers.
Iobwohl dieselbe nur Bekanntes enthält, so kommt
zs einem bei der Durchsicht dieser langen Reihe
don meht oder minder glänzenden Namen doch
vieder einmal zum Bewußtsein, welche Ausnahme⸗
tellung Fürst Bismarck in Preußen⸗Deutschland
einnimmt. Beinahe dreißig Kollegen in allen
sessorts hat er kommen und scheiden sehen, keiner
zon denen, mit denen er seit seinem Eintritt ins
Ministerium (am 23. September 1862) zusammen
arbeitete, hat ihn ũber die Hälfte seiner Laufbahn
sinaus degleitet, er selber ist als unerschütterlicher
Fels an der Stelle geblieben, an welche ihn das
ßerirauen des Monarchen berufen hatte. Von den
Mitgliedern des Ministeriums Hohenlohe⸗Ingel-
ingen, welches vom Ministerium Bismarck abgelöst
purde, ist nur noch Graf Leopold zur Lippe am
deben, von den engeren Kollegen des Kanzlers ist
die kleinere Hälfte gleichfalls bereits dahingeschieden.
Der konfervative Abgeordnete Dr. Hartmann
hat der „Frkf. Ztgt“ zufolge zum Antrage Len z⸗
nann wegen Entschädigung unschuldig
Verurtheilter einen Gegenentwurf eingebracht,
der in seinem F 1besagt: Dem UAungellagten,
velcher wegen einer nach der Strafprozeßordnung
zu verfolgen gewesenen strafbaren Handlung zu
iner Freiheitssirafe verurtheilt worden und dieselbe
janz oder theilweise verbüßt hat, ist, wenn er im
Wege der Wiederaufnahme des Verfahrens wegen
aieser Handlung freigesprochen worden, auf seinen
Antrag für die durch den Strafvollzug in Bezieh-
ung auf seine Vermögensverhältnifse, seinen Erwerb
oder sein Fortkommen erlittenen Nachtheile, Ent-
chadigung aus öffentlichen Mitteln zu gewähren.
32. Der 8 1 findet entsprechende Anwendung,
venn die Wiederaufnahme zur Anwendung eines
nildern Strafgesetzes oder bei einer Gesammtstrafe
zu einer theilweisen Freisprechung geführt hat und
zie nunmehr erkannte Strafe geringer ist als die
zereits voslstreckte. 88. Insoweit der Augeklagte
eine Verurtheilung absichtlich herbeigeführt hatte,
st ein Anspruch desselben auf Entschädigung aus⸗
jeschlossenn. V
In der Reichsbank findet gegenwärtig ein
tarker Goldzufluß statt. Derselbe soll in den
Monaten November und Dezember vor. J. gegen
110 Mill. Mk. betragen haben.
Einer römischen ODepesche des Reuter'schen
Bureaus“ zufolge war der vom Papste dem Fürsten
ismard verliehene Christusorden von einem
eigenhändigen Briefe Sr. Heiligleit an den Reichs
kanzler begleitet. e,
— —— 2*
Deutiches Reich.
Müuͤnchen, 5. Januar. Candtag.) Die
dammer der Abgeordneten setzte heute die Berath⸗
ung des Forftetats fori. Kap. 2 und 8 der Ein⸗
nahmen Aus Jagden“ und „Aus Triften und
dolzhöfen“, Voranschlag 156,700 und 850,840
MNari, werden ohne bemerkenswerthe Debatte ge-
iehmigt. Die Verathung über Kap. 1 der Aus⸗
jaben wird zurückgestellt, bis die Denkschrift über
—VD
2. „Aufwand für Unterstützungen“ 92,570, Kap. 3
Eigentliche Betriebskosten“ 5,947, 2600, mit einigen
seringen Abstrichen von in Summa 25,000 Mtk.,
dap! 4 „Lasten der Forst⸗, Jagd⸗, und Triftrea⸗
itäten“ 784,000 mit Abstrich von 5000 Mark,
Zape 5 „Ständige Bauausgaben“ 18,000 Mark,
ap. 6 Umzugsgebühren“ 5000 Mk., Kap. 7
„Landbauausgaben“ 252,070 Mark mit Abstich
son 5000 Mark, werden ohne erhebliche Debatte
erledigt. Ebenso die Ausgaben für die Forstlehr⸗
anstalt Aschaffenburg in Höhe von 30,420 Mark.
Darauf vertagt sich das Haus bis Donnerstag den
7. das. 913 Uhr Vorm. —
München, 7. Januar. Die Abgeordneten⸗
ammer setzte die Berathung des Forst-Etats fort.
Kittler werhebt Protest gegen die in fiamen
Berdächtigungen seiner Person in der Forst⸗
Irganisationsfrage durch ,patriotische“ Blätter.
In der morgigen Sitzung kommen der Geschäfts⸗
zetrieb· der Nurnberger Bank, Petitionen wegen
der Waldstreu⸗Angelegenheit und der Antrag Prey⸗
ing bezüglich der Torfstreufrage zur Berathung.
Müunchen, 7. Januar. Die Kammer der
Ubgeordneten erklärte sich mit der Neuorganisation
des Forstwesens einverstanden. D
Muünchen, 6. Januar. Der Beschwerde⸗
Ausschuß hielt gestern seine erste Sitzung ab. U.
A. lief auch eine Beschwerde des Tagner Joh.
Philipp Keidel auf, der Haide, bei Kirchheim-
»olanden z. 3. in Dietresheim in Rheinhessen gegen
das kgl. Landgericht Kaiserslautern wegen Zeugen⸗
zermehrung ꝛc. ein. Referent ist Gunzenhäuser,
velcher in seinem Berichte nachweift, daß Beschwerde⸗
ührer sich so unklar in der Ausführung seiner
Beschwerde ausdrücke, daß der eigentliche Beschwerde⸗
zunkt nicht herauszuschälen sei und er müsse das
Schriftstück als unverständlich bezeichnen, weßhalb
r auch Abweisung der Beschwerde deantrage. Der
Ausschuß hat sich diesem Antrage angeschlossen.
Eeipzig, 6. Januar. Die gestrige Versamm⸗
ung der Wollindustriellen war von einigen hundert
Interessenten aus allen Theilen Deutschlands besucht.
die Versammlung beschloß einfstimmig: In Er—⸗
vägung des Umstandes, daß die deutsche Landwirth-
chaft der Wollindusirie nur, ein Quantum von
2400,000 Centnern Wolle zu liefern im Stande
st, daß aber die Wollindustrie durch den Zoll in
hrer Entwickelung aufgehalten. sdie Konkurrenz im
Inlande in Frage gestellt und die Exportfähigkeit
jernichtet würde, gegen die Einführung des Woll⸗
jolles zu protestiren und diesbezügliche Petitionen
an den Reichsstag und den Bundesrath zu richten.
graden — Ausland.
Paris, 5. Januar. Die hiesigen Blätter
äußern sich bis jeht zurückhaltend über das 28jäh⸗
rige Regierungsjubilaäum des deutschen
Taisers. Die „Republique Francaise“, das
Haupiorgan der Opportunisten, die, seit ihre Leute
nicht mehr am Ruder sind, die chauvinistische Saite
anschlägt und sogar die Kandidatur Derouledes
anterstützte, sucht darzuihun, daß, wenn Deutisch⸗
land seine drei großen Männer, Wilhelm, Bismarck
und Moltke, verliere, es den größten Gefahren ent⸗
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