Full text: St. Ingberter Anzeiger

— Programm J 5 welche pe 3 8 m endee . h w. 
die Verth g vinnn 3 — g andgestũte der für gewoͤhnlich nicht mit Preisen bedacht werden. Dasselbe gilt von Pferden, 
Die Vertheilung der Ermunterungeprese für hervorragende Leistungen auf elche bei der Musterung aus irgend einem Grunde lahm gehen, vorausgesetzt, 
em Gebiete der Pferdezucht an die Eigenthümer der als preiswürdig erkannten daß die Commission fich nicht mit aller Bestimmtheit davon überzeugen kann, 
sur das Taufende Jahr an Sountag den 26. September aß die Ursache des Hinkens auf vorübergehende, die Zuchttauglichkeit nicht 
— Bormittags U Uhr, im Gestutshose— zu Zweibruücken jstattfinden beeinträchtigende, bald zu beseitigende Störungen zurüchzuführen ist. J 
goe Mtusterung uͤnd Auswahi der zur Preisbewerdung gebrachten Pferde Von den zur Concurrenz angemeldeten Pferden muß durch ein Zeugniß 
id amn vorhergebenden Tage, Samstag den 25. September 1386, des Bürgermeifteramtes nachgewiesen werden. daß sie ansässigen Personen in 
emittags 8 Uhr, endasclosi durch die hiezu ernannte Kommissionsder Pfalz gehören und wenn der Besiter dieselben wicht seldse gezocen hat, 
nemmen werden. J mindestens seit 11 Monaten im Besitze des Bewerbers fich befinden. 
Zur Vertheilung sollen nachverzeichnete Preise gelangen: Ferner muß der Nachweis über Bezahlung des Füllengeldes für das con⸗ 
i. võ Preise fur Air jahrige Stuten, welche zum ersten Mal von einem ge currirende Pferd nach Maßgabe des Ausschreibens der kgl. Regierung der Pfalz, 
Fuch zulaͤssigen Beschäler, nämlich entweder von einem Gestütshengste oder von — des Innern, vom 2. Marz 1888 — Kreisamtsblatt Nt. 6 vom 5. 
angelotten Privatbescheler, oder von einem dem Sunenbesiger selbst ge Marz 1883 Seite 27 und 28, „Abanderungen der Bestimmungen über Erthei⸗ 
en Hengste, machtig gehen. lung von Ermunterungs · Preisen für die Pferdezüchter der Pfalz, hier Ethebung 
at zod Hact 2Preis 270 Mark, 8. Preis 240 Mark, 4. Preisspon Füllengelder botr.. erbtacht werden. J 
no Mart 8. Preis 180 Mart6. Preis 150. Mott, 7. Preis 50 Mart, Speyer, den 28. August 1886. 
reis 40 Mark. 9. Preis 80 Mart, 10. Preis. 20 Maik. Koͤniglich Bayerische Regierung der Pfalz, Kammer des Janern. 
Zu jedem Preis eine Fahne. In Vertretungg: 
Mit Annahme eines dieser 6 Preise verpflichtet sich der Besitzer resp. A Graf Fugger, kgl. Regierungs-Direktor. 
genthumer des prämiitten Pferdes, dasselbe auch im nächsten Jahre von 
ainm gesetzlich zulässigen Hengste belegen zu lassen und die Stute sammt dem 
qzugehorigen Fuͤllen der „rämitrungstommission bei der nächsten Landgestüts- 
hieisepertheilung wieder —XW — 
Von dem juerkannten Geidpreise werden s sofort, *s bei der nächstjähriger 
hocführung, soferne der Nachweis der erfüllten Bedingungen erdracht ist, aus⸗ 
ezahlt. Kann dieser Nachweis nicht geliefert werden, so unterbleidt die Aus— 
alung der zurückgehaltenen 2/ der Prämie. 
Die Auszahlung der * letzten Preise erfolgt sofort; Bedingungen werden nich 
uran geknüpft. 
II. 10 Preise für Mutterstuten, welche mit einem Fohlen vorgeführt werden 
Is von einem gesetzlich zulassigen Hengste abstammt, und die auch von solcher 
dengsten wieder belegt sind: 
Preis 240 Mart, 2. Preis 210 Mark, 8. Preis 180 Mart. 4. Preit 
sz0 Mark, 5. Preis 120 Mark. 6. Preis 90 Mark, 7. Preis 30 Mark, 8 
hteis 20 Mark, 9. Preis 15 Mark, 10. Preis 10 Mark. 
Zu jedem Preis eine Fahne. 
Hier gelten bei den 6 ersten Preisen die gleichen Bedingungen wie be 
en 44 jährigen Stuten. J 
Die Auszahlung der 4 letzten Preise eifolgt sofort; Bedingungen werden nich 
daran geknüpft. 
III. 15 Preise für Stutfohlen im Alter von 19 bis 31 Jahren. 
1. Preis 240 Mark, 2. Preis 210 Mark, 3. Preis 180 Mark, 4. Preie 
150 Mark, 5. Preis 120 Mark, 6. Preis 90 Mark. 7. Preis 30 Mark, 8 
hteis 30. Mark, 9. Preis 20 Mark, 10. Preis 20 Mark, 11. Preis 1* 
Rat, 12. Preis 15 Mark. 18. Ppreis 10 Mark, 14. Preis 10 Mark, 15 
ßreis 10 Mark. Zu jedem Preis eine Fahne. 
Die Besitzer verpfuͤchten sich, die Pferde im nächsten Jahre der Prämi 
rungskommission wieder vorzuführen. Hinfichtlich der 3Uꝛ jährigen pramiirten 
Stuten übernehmen die Besitzer ferner noch die Verpflichtung, sie im nächste 
dahte von einem gesetzlich zuͤlässigen Hengste decken zu lassen“ 
Die Auszahlung der 6 ersten Preise ist die gleiche wie bei Ziffer 1. 
Die Auszahlung der 9 letzten Preise erfolgt sofort; Bedingungen werder 
nicht daran geknüpft. 
1V. 5 Preise für Hengstfohlen im Alter von 11 bis 314 Jahren. 
1. Preis 300 Mark nebst Fahne. 
Dieser Preis wird nur für einen solchen jungen Hengst ausgegeben, welcher 
iqh zur Aufstellung als Beschälhengst zu eignen verspricht. 
Erh ilt diesen Preis ein 1ns doder 21jähriger Hengst, so muß fsich dessen 
desther verpflichten, denselben im nächsten Jahre der Prämiirungskommission 
wieder vorzuführen. 
e ein Z8jähriger Hengst den Preis, so winn d d 
derpflichtung, den Hengst, wenn er nicht vom pfalzischen Landgestüte angekauft 
picd, bei der nächften Körung vorzuführen und nach Erlangung eines abi Eine für jeden Landwirth 
cheines, denselben zur Zucht zu verwenden oder verwenden zu lassen. wirklich empfehlenswerthe Zeitschrift ist un⸗ 
Die Art der Auszahlung ist wie bei Ziffer 1. streilig die in Verlin und Frankfurt a. R 
wreis 90 Mie. 8. Preis 50 Mk., 4. Preis 30 Mi., 58. Preis 20 Mi —— 
Zu jedem Preis eine Fahne aenet anewirthschafrüicher 
Die Auszahlung dieser Preise erfolgt sofort; Bedingungen werden nich dandelszeitung nud Illustrirtem 
aenDi eheng dhsen Wee 7 —— — 
V. Weupreise im Betrage bis zu 15 Mark pro Pferd können nach den eino reichhaltig, wie gedieg 
zrmessen der Viin n an solche Pferdezüchter ausbezahlt werden ee eeee inn 
oelche über 80 Kilometer vom Prämiirungsorte entfernt wohnen und deren vigen Witarbeitern heben wir neben einen 
Jierde anderweitige Preise nicht erhalten haben. großen Zahl hervorragender praltischer Land⸗ 
Ebenfo können Medaislen, Ehredipsomeund Fahnen —D —5— 8 “ e 
solche Pferdezuchter dertheiit werden, welche durch ihre vorgeführten Pferd e 3 I r ere —5 
e noch verdienstliche Leistungen in der Pferdezucht an den Tag geleg T5 icle nier — 3 — 
aAben. — alter Behrend, Direltor Dr. Brümmer 
Geht ein mit einem höheren Preise präümiirtes Pferd ohne Verschul 3 — D 
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An die zu prämiirenden Pferde werden folgende Anforderungen gestellt geachtete Namen jede weitere Empfehiung 
Die Pferde mussen von Fehlern im Gebäude und Gang, welche sich cner —— 
wn Dn s e mrcn au sia sem se uunen samete5 
aufge ann aber au 
Sie sollen ihrem Gebrauchszwecke entsprechende gute Korperformen un direlt von eite in Berlin 8. 
maßin⸗ sordernde Gange besihen und vole Zuchttauglichkeit in Aussich e —*2 ehe 87 —— 
* Die Hufe müssen gut gepflegt sein und wenn Pferde —— ae e 
hrt werden, müssen die Hufe mit einem vollkemmen entsprechenden Beschlag Probe Lbonnements auf Wunsch 
eersehen sein. b Wochen gratis 
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Lilienmilchseife 
von Bergmann u. Co. in Dresden 
beseiti gt sofort alle Sommersprossen, er⸗ 
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Wiunca⸗⸗ol, Bayern. 
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