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Amtliches Organ des königl. Amtsgerichts St. Ingbert.
xt „St. Inaberter Anzeiger⸗ erscheint wochentlich fünfmal: Am Montag, Dienstag, Donnerstag, Samstag und Sonntag; 2 mal wöchentlich mit Unterhaltungs⸗
slatt und Sonntags mit 8feitiger illustrirter Beilage. Das Blatt kostet vierteljährlich 1 .& 60 4 einschließlich Trägerlohn; durch die Post bezogen 1M 75 , einschließlich
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auf welche die Expedition Auskunft ertheilt, 1I3 9, Reklamen 80 . Bei Amaliger Einrückung wird nur dreimalige berechnet.
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21. Jahrg.
F 224
Die Unfallversicherung der
Erdarbeiter.
stürzlich ist offiziöserseits der Inhalt des dem
undesraihe zur Zeit vorliegenden Gesetzentwurfes
her die Einbeziehung der Erdarbeiter unter das
infallversicherungsgesetz veröffentlicht worden und
ben wir im Folgenden die wesentlichsten Bestim⸗
ungen des Entwurfes wieder. Naturgemäß lehnt
ch derselbe der Hauptsache nach an die schon gel⸗
enden Unfallversicherungsgesetze an, enthält jedoch
uch eine Anzahl neuer Bestimmungen, die wir
eiirt unten kurz stizziren werden. Der Gesetzent⸗
„urf umfaßt im Ganzen 43 Paragraphen, die sich
uf zehn Abschnitte vertheilen und handelt von drei
zategorien der Erdarbeiter. Zur ersten gehören
jejenigen Arbeiter und auch Betriebsbeamten, die
em eigentlichen Begriffe der Erdarbeiter entsprechen,
so in erster Linie solche Leute, welche bei Eisen⸗
ahn⸗, Straßen⸗ und Wasserbauten, bei Deich⸗ und
ammarbeiten u. s. w. beschäftigt sind. Ausge⸗
mmen sind hievon solche Arbeiler, welche hierbei
daurer⸗, Zimmer· oder aähnliche Arbeiten aus⸗
ihren, da diese natürlich unter einen besonderen
ewerbebetrieb fallen.
Die zweite Kategorie umfaßt alle bei Regie⸗
auten beschäftigten Arbeiter und Betriebsbeamten,
fern diese Bauten vom Reich oder von einem
undesstaate in anderen als den Betrieben der
ost⸗, Telegraphie⸗, Marine⸗, Heeres⸗, oder Eisen⸗
hn · Verwaltung, vom Kommunal⸗ oder anderen
fentlichen Verbänden wie Deich⸗, Meliorations-,
—V
m für eigene Rechnung ausgeführte Eisenbahn⸗
auten dieser Verbände handelt, ausgeführt werden;
ie dritte Gruppe umfaßt die von Privatpersonen
- ebenfalls mit gewissen Beschraͤnkungen — be⸗
chäftigten Erdarbeiter.
Wie schon angedeutet, halt sich der neue Ent⸗
vurf vielfach an die Bestimmungen der schon in
draft befindlichen Unfallversicherungsgesetze und gilt
ieß besonders von den Paragraphen, die von den
nsprüchen der zu Versichernden, von den Voraus⸗
zungen und der Höhe der Entschädigungen, der
eststellung der letzteren, den zulässigen Rechtsmitteln
gen diese Feststellung, der Auszahlung durch die
ost, von der Zusammensetzung der Schiedsgerichte,
m Unfallmeldewesen und von der Unfallunter⸗
chung handeln. Als neu erscheinen dagegen die
estimmungen, nach denen alle Arten von Erd⸗
ud Wasserarbeiten, welche bisher noch nicht unter
ie Unfallversicherung einbezogen waren, in gleicher
deise wie die übrigen Baugewerbe zu einer Be⸗
usgenossenschaft vereinigt werden.
die schwierige Frage, wie es mit der Vereinig⸗
ag der bei Regiebauten von Privatpersonen be⸗
säftigten Erdarbeiter zu halten sei, sucht der Ent⸗
urf dahin zu lösen, daß mit jeder Berufsgenossen⸗
haft von Baugewerbetreibenden eine Versicherungs⸗
ustalt verbunden werden soll. Jeder Bauherr,
elcher einen Bau auf eigene Rechnung ausführt,
ll dann verpflichtet sein, die von ihm beschäftigten
ersonen bei der Versicherungsanstalt derjenigen
etufsgenossenschaft, welche für die Baugewerkbe⸗
iebe der entsprechenden Kategorie von Bauten er⸗
stet ist, zu versichern und zwar in der Weise,
wß die Prämien nach dem Verhältniß der an die
ersicherten verausfolgten Löhne durch Vermittlung
t Gemeindebehörde gezahlt werden. Nur gering⸗
aige Reparaturen sollen hiervon ausgenommen sein.
Der Entwurf deutet weiter an, in welcher Weise
die Feststellung der Prämientarife u. s. w. durch
das Reichsversicherungsamt zu erfolgen habe und
regelt dann das Verhältniß zwischen Berufsgenossen⸗
chaft und Verficherungsanstalt, wobei Gewicht da⸗
auf gelegt wird, daß die Einrichtungen der Be⸗
ufsgenossenschaften, wie Schiedsgerichte und dergl.,
owie die Bestimmungen über Melde- und Unter⸗
uchungswesen der einzelnen Fälle auch für die bei
)er Versicherungsanstalt Betheiligten zu gelten haben.
Am Schlusse wird in dem neuen Entwurfe betont,
»aß die Versicherungsanstalten auf für die bereits
estehenden und auf Grund der bisherigen Unfall⸗
allversicherungsgesetze errichteten Berufsgenossenschaf⸗
en der Baugewerbetreibenden aller Art vorgesehen
ind. Der neue Entwurf füllt offenbar eine immer
nehr hervorgetretene Lücke in der sozialpolitischen
Besetzgebung aus, indem er auch den erwähnten
Urbeiterkategorien, die ja einen bedeutenden Bruch⸗
heil der arbeitenden Bevölkerung umfassen, die
Wohlthaten des Unfallversicherungsgesetzes zugänglich
nacht. Der Entwurf enthält gewiß noch verschiedene
Mängel und Lücken, aber es steht zu erwarten, daß
ziejenige Reichstagsmehrheit, welche bislang der
stegierung die Ausführung der sozialpolitischen Ge⸗
etzgebung ermöglicht hat, auch das neue Gesetz
vohlwollend prüfen und dasselbe nach Beseitigung
der erkannten Mängel genehmigen wird.“
n rein taktischer und administrativer Hinsicht, und
Zutheilung derselben bereits im Frieden an die—
enigen Divisionen, in deren Verbande sie auch im
driege stehen.
Der Aufwand, den die dritte französische Re—
zublik seit 1872 für militärische Zwecke
semacht hat, wird vom „Frkf. J.“ auf 1223 Mil⸗
iarden berechnet, während Deutschland in demselben
Zeitraume für die gleichen Zwecke aus Mitteln
»es Reichs 713 Milliarden aufgewandt hat. Es
intfällt somit in Frankreich auf den Kopf der Be—
»olkerung während der letzten 15 Jahre durchschnitt⸗
tich 22,5 Frs. Jahresbelastung für militärische
Zwecke, während in Deutschland dieselbe nur 11,8
auf den Kopf betrug.
Wie man hört, soll der Fürst von Min—⸗
grelien die Bezeichung zur bulgarischen Fürsten⸗
vahl angenommen haben. Seine Bezeichnung bei
den Mächten seitens der russischen Regierung soll
rgend einer Form nebst der bezüglichen Anfrage
aher bevorstehen, falls nicht schon erfolgt sein.
Auslaund.
London, 18. Nov. Einer Wiener Depesche
des „Daily Chronicle“ zufolge ist zwischen den
Mächten ein Meinungsaustausch im Gange behufs
krzielung einer Lösung der ostrumelischen Frage.
ẽs heißt, es werde im Verlaufe der nächsten wenigen
Tage ein Vorschlag gemacht werden für den Zu⸗
ammentritt einer Botschafterkonferenz, deren beson⸗
dere Aufgabe es sein wird, die Frage der Ver⸗
ꝛreinigung der „zwei Bulgarien“ zu lösen.
Petersburg, 17. Nor. Herr von Giers
erklätrte auf eine Anfrage über die Befehle zur
Mobilmachung in der Krim, der striegsminister mache
rugenblicklich an verschiedenen Punkten des Reiches
Mobilmachungsversuche. Es Fandle sich also um
infache periodisch wiederkehrende Manöver. —
Die Kaiserin wird den Winter mit dem Thron⸗
jolger in Nizza oder Cannes zubringen. Wenngleich
don einer augenblidlichen Gefahr für den Groß—
fürsten nicht die Rede ist, so verlangen die Aerzte
doch einen laäͤngeren Aufenthalt in einem warmen
selima.
Soffia, 17. Nov. Kaulbars droht Donner⸗
tag abzureisen. Am Freitag ist der Gedenktag von
Sliwniza. Es werden Demonstrationen für den
Fürsten Alexander erwartet.
Volitische Uebersicht.
* Der hohe Gast des Kaisers, Prinz Lud⸗
wig von Bahern, hat Berlin nach gerade ein⸗
wöchentlichem Aufenthalte am Donnerstag wieder
derlassen und sich nach München zurückbegeben.
Der bayerische Fürstensohn hinterläßt in den Ber⸗
iner Hofkreisen den besten Eindruck und darf man
yon seinem ungewöhnlich langen Besuche eine noch
nnigere Verknüpfung der zwischen den Höfen von
tBerlin und München bestehenden freundschaftlichen
Beziehungen erwarten. Mit regem Interesse sind
eitens des Prinzen die zahlreichen Sehenswürdig⸗
eiten der Reichshauptstadt in Augenschein genommen
vorden; u. A. weilte er Montag Vormittag, ge⸗
eitet vom Kronprinzen in der Ruhmeshalle. Ueber
»en Zeitpunkt fur den Besuch des Prinz ˖ Regenten
zuitpold am Berliner Hofe ist noch immer nichts
Zenaueres bekannt; wenn der Besuch überhaupt
ioch in diesem Jahre stattfindet, so wird dies je⸗
denfalls erst nach der Rückkehr der Kaiserin nach
der Residenz geschehen.
Wie dem „Frankf. Journ.“ mitgetheilt wird,
zandelt es sich bei den außerordentlichen Ausgaben
m Militäretat für 1887,88, abgesehen von
»en Verstärkungen der Festungen, erstens um Mit⸗
el für Fortführung der bereits begonnenen Aus⸗
üstung der gesammten Infanterie mit Repekierge⸗
vehren und zweitens um eine Kompletierung der
Feldartillerie, welche in der Erhöhung der Zahl
der bespannten Geschütze im Frieden von vier auf
echs per Batterie bestehen soll. Außerdem werde
nn Fachkreisen in Erwägung gezogen, ob es sich
zicht aus taktischen und technischen Gründen em⸗
ofehle, die Organisation in den höheren Verbänden
der Feldartillerie derart zu ändern, daß die Di—
disionsartillerie verstärkt und die Korpsartillerie ver⸗
nindert werde. Hiermit hängt dann eine Theilung
ver Divifionsartillerie in Abtheilungen zu je 8
Batterien — anstatt der jetzigen 4 — zusammen,
owie eine Loslösung der Divisionsartillerie aus
»em Verbande der Generalinspektion — wenigstens
le und pfälzische Nachrichten.
SO Si. Ingbert. Herr Reichstagsabgeord⸗
iete HerrOskar Krämer erlegte am Mittwoch in
der Nähe des Freishauserhofes bei Blieskastel ein
Wildschwein mit dem ansehnlichen Gewichte von
326 Pfund.
Se St. Ingbert. Wie wir aus sicherer
Zuelsse erfahren, hat der Verein „Gemüthlichkeit“
eine Winterarbeit begonnen. Zur Aufführung
ommen Sonntag nach acht Tagen die beiden Lust⸗
piele „Fünfmalhunderttausend Thaler“ und, Mon⸗
ieur Herkules.“ Abgesehen von den übrigen Num⸗
nern des Programms für diesen Abend versprechen
chon die genannten Lustspiele einen gelungenen
lbend. Für den Monat Dezember ist in Aussicht
senommen: „Nur musikalisch!“ — Auch ist die
IPperetteDoktor Sägebein“ in Vorbereitung. Wie
vir aus diesem Programm ersehen, ist der Plan