Full text: St. Ingberter Anzeiger

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Amtliches Organ des königl. Amtsgerichts St. Ingbert. 
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F St. Jugberter Anzeiger“ erscheint woͤchentlich fünfmalr Am Montag, Dienstag, Donnerstag, Samstag und Sonutag; 2 mal wochentlich mit Unterhaltungs 
un und Sonntags mit Sseitiger illustrirter Beilage. Das Blatt koftet vierteljährlich 1.M 60 — einschließlich Trägerlohn; durch die Post bezggen 1LM 73 4, einschließlich 
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FF sl. 
Montag, 25. April 1887. 
22. Jahrg. 
Deutsches Reich. 
München, 24. April. Freiherr v. Leonrod, 
crasident des Landgerichta München J und Bruder 
Erzbischofs von Eichstätt, ist soeben zum Justiz⸗ 
nister ernannt worden. 
Metz, 22. April. Die auswäris verbreiteten 
achtichten von in den letzten Tagen hier stattge⸗ 
bien Ausweisungen sind unbegründet. Die Be⸗ 
waise, daß Schnübele im Auftcag seiner Regierung 
zpionage getrieben hat, sind so gravierend, daß 
ne Verurtheilung keinem Zweifel unterliegt, vor⸗ 
zzfichlich dürften sich diese Beweise noch vermehren. 
Leipzig, 23. April. Der Kaiser wird, wenn 
ihm sein Gesundheitszustand gestattet, zur 
xundsteinlegung des Reichsgerichtsgebäudes hierher 
omnmen. 
mrlin, 23. April, 5 Uhr. Der verhaftete 
„hnäbele soll, nach Pariser Meldungen, deut⸗ 
hen Relruten zur Desertion gerathen und verholfen 
zoen. 
Berlin, 22. April. Im Abgeordnetenhause 
un Graf Kanitz. unterstützt von Konservativen und 
reikonsetpatiben, den Antrag eingebracht, die 
znigliche Staatsregierung zu ersuchen, im Bundes⸗ 
uth dahin wirken zu wollen, daß der Einfuhrzoll 
uf gekämmte Wolle von 2 Mk. auf 20 Mk. pro 
doppelzentner erhöht werde. Dem Antrag ist nach 
hende Begründung beigegeben: Es werden gegen⸗ 
rtig ca. 5 Millionen Kilogramm gekämmte Wolle 
Werthe von 20—25 Millionen Mark jährlich 
JDeutschland eingeführt, zu weitaus größtem 
heile aus Frankreich. Die französische Wollkaäm⸗ 
nerei hat sich unter dem Schutze eines Eingangs⸗ 
ols von 25 Franks gleich 20 Mk. pro Doppel⸗ 
entner derart entwickelt, daß sie auf dem deutschen 
lankt der einheimischen Industrie eine empfindliche 
onlurrenz macht. Es erscheint deshalb geboten, 
et deutschen Wollkämmerei den gleichen Schutz zu 
währen. 
Die Generaldiscussion des preußischen Abgeord⸗ 
ienhauses über den kirchenpolitischen 
zesezentwurf gestaltete sich, entsprechend der 
lemeinen Erwartung, zu einer hochpolitischen 
herhandlung. Den Haupttag der zweitägigen De— 
iolle bildete die Donnerstagssitzung, einmal da⸗ 
durch, daß Fürst Bismarck wiederholt in den Gang 
et Verhandlungen eingriff und dann dadurch, daß 
s Centrum, die Conservativen, die National- 
iheralen und die Freisinnigen durch ihre hervor⸗ 
wendsten Redner ihre Stellung zur Vorlage prä⸗ 
hütten. Die Discussion wurde nationalliberaler⸗ 
igz dom Abg. Prof. Gneist mit einem historischen 
ütblick auf den Gang, den die Revifton der 
Achenbolitischen Gesetzgebung genommen, eröffnet, 
nonauf der berühmte Staatsrechtslehrer in laͤnger 
— die Gründe darlegte, welche seine Partei be⸗ 
inmten, sich gegen die Vorlage zu erklären. Der 
at — erklärte Abg. Gneist, könne nicht auf 
e Fürsorge für die Vorbildung der katholischen 
desüchk. it, noch weniger aber auf die Mitbestim— 
ung bei Besetzung der maßgebenden Stellen der 
siche verzichten; weiter könne die Staatsgewalt 
iß gewisse Beschränkungen der klösterlichen Orden 
* Longregationen nicht Verzicht leisten und schließ⸗ 
lönne der Staat auch nicht sein souveränes 
rusfichtsrecht preisgeben. Da indessen der neue 
Annf — so lassen sich die weiteren Argumen— 
uen des nationalliberalen Redners zusammen⸗ 
r — diese Rechte des Staates entweder ganz 
ige oder doch bedenklich schmälere, so vermöge 
Bartei dem Entwurfe nicht zuzustimmen: 
chließlich beantragte der Redner Commissions- 
»erathung. Das Centrum beschränkte sich darauf, 
»urch Abg. Dr. Windthorst eine Erklärung vor⸗ 
esen zu lassen, welcher der Centrumsführer einige 
Zemerkungen gegen den Abg. Gneist vorausschickte, 
)en er als den eigentlichen intellectuellen Urheber 
»es Culturkampfes bezeichnete. Die Erklärung 
elbst besagt, indem sie auf die Stellungnahme des 
seiligen Stuhles für die Vorlage und auf die noch 
hwebenden Verhandlungen über das Einspruchs⸗ 
ꝛecht hinweist, daß das Centrum infolge der Auf⸗ 
orderung des Papstes für den Entwurf in der 
yom Herrenhause beschlossenen Fassung stimmen 
verde; sollte dieselbe in irgend einem Punkte ab⸗ 
jeändert werden, so würde das Centrum gegen den 
xntwurf votiren, dasselbe sei im Uebrigen gegen 
ommissarische Berathung. Seitens der Freisinnigen 
hezeichnete Abg. Richter die Vorlage als für ihn 
ind seine politischen Freande unannehmbar, falls 
aicht die Bestimmungen über das Einspruchsrecht 
geändert würden, denn die jetzige Formulirunç 
desselben sei im Wesentlichen nichts anderes, als 
das allgemeine politische Bestätigungsrecht, welches 
ede Regierung für ihre Zwecke ausnutze. Das 
etzige Einspruchsrecht führe zur „Kanzlerdespotie“, 
ie religiöse Freiheit könne nicht ohne eine gewisse 
olitische Freiheit bestehen. Der freifinnige Redner 
sob auch die Einmischung des Papstes in die 
neutschen Angelegenheiten anläßlich der Sepftennats⸗ 
rage als eine ganz ungewöhnliche Erscheinung her⸗ 
por, woraus die Landräthe die Berechtigung geschöpft 
hätten, sich bei ihrer Agitafion für das Septennat 
uuf den Papst zu berufen. Hierauf ergriff Fürst 
Bismarck das Wort, um sich zunächst scharf gegen 
die Ausführungen Richters zu wenden, den er als 
im Lehnsverhältniß zum Centrum ßehend bezeich⸗ 
nete und meinte dann, daß das Einspruchsrecht 
natürlich eine politische und nicht etwa eine dog⸗ 
matische Bedeutung habe. Die Anrufung des 
bapstes stellte Fürst Bismarck als durch die Noth—⸗ 
vendigkeit gerechtfertigt hin, subbersiven Tendenzen 
entgegenzuwirken und betonte er, daß für die deut⸗ 
chen Katholiken die päpstliche Autorität nicht blos 
iejenige eines Ausländers sei. Gegenüber der 
Anschauung des Abg. Richter, die septennatsfreund⸗ 
ichen Wahlen seien lediglich durch „Kunststückchen“ 
rzielt worden. wies der Kanzler darauf hin, daß 
»ie Wahlen in ihrem Resultate vielmehr als der 
Ausdruck der Unzufriedenheit des Volkes mit dem 
Treiben der bisherigen Opposition zu betrachten 
eien. Nach dieser Auseinandersetzung mit Herrn 
stichter wandte sich Fürst Bismarck der Vertheidi⸗ 
zung der Vorlage und im Weiteren seiner ge⸗ 
ammten Kirchenpolitik zu. Aus diesen interessanten 
Darlegungen erhellt, daß es die Begründung der 
Tentrumspartei nach 1871 war, die ihn in den 
irchenpolitischen Kampf trieb und daß in demselben 
ediglich politische Rücksichten sein „Leitmotiv“ ge⸗ 
vesen sind. Im ferneren Verlaufe seiner Rede 
jezeichnete Fürst Bismarck die bisherigen kirchen⸗ 
volitischen Novellen nur als Präliminarien zum 
Friedensschluß und habe es nur noch gegolten, zu 
letzterem die Zustimmung des jetzigen Papstes zu 
ꝛrlangen. Dieselbe sei nun erreicht und so möge 
das Haus der Vorlage ebenfalls zustimmen; sollte 
ber das Votum des Hauses gegen die Vorlage 
ausfallen, so würde er, Fürst Bismarck, genöthigt 
ein, seine Aemter in Preußen niederzulegen und 
iich nur noch den Diensten des Reiches zu widmen. 
Namens der Mehrheit der Conservativen erklärte 
zierauf Abg. Graf Schwerin, daß dieselben für 
Annahme des Gesetzes in der Fassung des Herren⸗ 
hauses und gleich dem Centrum gegen Commissions⸗ 
derathung seien. Von freifinniger Seite nahm dann 
Prof. Virchow das Wort, um seine Partei gegen 
die Bismarckschen Angriffe zu verwahren; die frei⸗ 
innige Partei habe die Regierung im Kirchen⸗ 
ampfe ehrlich unterstützt, bis die Freifinnigen, 
reilich zu spat, inne geworden seien, daß der 
Zampf infolge der opportunistischen Politik Bismarcks 
chließlich ganz andere Bahnen eingeschlagen habe. 
Die Virchow'schen Ausführungen veranlaßten den 
Fürsten Bismarck zu einer Entgegnung, worin er 
rochmals betonte, daß die kirchenpolitischen Gesetze 
tets nur den Charakter von Kampfgesetzen getragen 
jätten und daher eben so wenig eine dauernde 
Institution wie das Sozialistengesetz sein sollten; 
ex müsse seine Mitwirkung dazu, die Katholiken 
dauernd zu vergewaltigen, entschieden versagen. 
Den Beschluß in der Reihe der Donnerstagsredner 
ildete der conservative Abgeordnete v. Gerlach, 
velcher die unveränderte Annahme der Vorlage 
empfahl, sich es aber nicht versagen konnte, zugleich 
eine Lanze für den Antrag Kleist-Hammerstein zu 
zrechen. — Die unveränderte Annahme der Vor⸗ 
age nach den Herrenhausbeschlüssen steht nach dem 
Verlaufe der Donnerstagsverhandlung des Abge⸗ 
ordnetenhauses außer allem Zweifel. 
Ausland. 
Paris, 23. April. Der „Matin“ meldet: 
„Der deutsche Geschäftsträger hat dem Conseils⸗ 
dräfidenten folgende Mittheilungen über den „Fall 
Schnäbele“ gemacht: Seit längerer Zeit war der 
»eutschen Regierung bekannt, daß Schnäbele sich 
wiederholt der Verleitung zur Desertion militär—⸗ 
yflichtiger Elsaß⸗Lothringer schuldig gemacht hatte, 
also Handlungen, die in Deutschland als Hoch⸗ 
oerratbsberbrechen gelten. Auf Grund dieser An⸗ 
tlage hatte der Ober-Reichsanwalt in Leipzig die 
Untersuchung gegen Schnäbele angeordnet und 
Befehl zu seiner Verhaftung gegeben, sobald er 
den deutschen Boden betreten würde. Die deuische 
Polizei hat diesem Befehle Folge geleistet. Der 
Beschäftsträger bemerkte weiter, daß unter den an 
der Grenze obwaltenden Verhältnissen es sehr leicht 
sei, ganz unfreiwillig die Grenze nur einige Meter 
zu überschreiten. Die protokollarische Untersuchung 
verde feststellen, daß die Verhaftung Schnäbeles 
auf deutschem Boden vorgenommen, aber auf fran⸗ 
ösischem Boden vollendete Thatsache geworden sei. 
Für den Fall, daß eine Grenzperletzung nachge⸗ 
wiesen werden sollte, werde man sich an die be— 
züglichen internationalen Vorschriften zu halten 
haben, welche die Fälle dieser Art betreffen, und 
entsprechend denselben werde Frankreich volle Ge⸗ 
rechtigkeit gegeben werden. 
Paris, 23. April. Die weitere Untersuch⸗ 
ing ergab, daß Schnäbele nicht in einen Hinter⸗ 
jalt gelockt worden, sondern selbst eine Unterred⸗ 
ing mit Gautisch nachgesucht habe. Graf Lyden, 
»ie in Münster's Abwesenheit die deutsche Botschaft 
zirigirt, gab Flourens unaufgefordert die Versiche— 
rung. wenn die Untersuchung klar gestellt, daß die 
Kerhaftung auf französischem Gehiet stattgefunden, 
Ddeutschland Genugthuung geben werde. Flourens 
deröffentlichte hierauf in der „Agence Havas? eine 
Note, mit welcher heute die Presse sich vollständig 
zeruhigt erklärte. Fr. Ztg. 
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