Full text: St. Ingberter Anzeiger

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Amtliches Organ des königl. Amtsgerichts St. Ingbert. 
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der „St. Ingberter Anzeiger“ erscheint wochentlich fünfmal: Ain Montag, Dienstag, Donnerstag, Samstag und Sonntag; 2 mal wöchentlich mit Unterhaltungt 
klatt und Sonntags mit Sseitiger illustrirter Beilage. Das Blait koftet vierteljahrlich 1. 60 einschließlich Trägerlohn; durch die Post bezagen 1. 73 , einschließlich 
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auf welche die Expedition Auskunft ertheilt, I5 H, Reklamen 830 . Bei 4maliger Einruckung wird nur dreimalige berechnet. 
43 899. Samstag, 7. Mai 1887. 
22 Jahrg. 
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Deutsches Reicdh. 
Erlaugen, 20 Mai. Der hießige Empfang 
xes Prinze Regenten gestaltete sich zu einem aͤußerst 
zlänzenden. Die ganze Bevölkerung nahm an dem— 
elben Theil. In der Aula der Universität fand 
m besonderer Begrüßungsakt statt. Professor 
hoͤlder begrüßte in eindrucksvoller Rede den Regenten 
iss Rector magnificentissimus; derselbe erwiederte 
zankend mit? Glückwünschen für das Blühen und 
hedeihen der Universität. Der gesammte aka— 
emische Körper brachte sodann jubelnde Hochrufe 
uus. Vor dem Beginn des Festessens erhiellen 
brof. Hölder und Bürgermeister Dr. Schuh den 
Michaelsorden 1. Kl. Um ühr Leiste der 
brinz⸗ Regent nach Bamberg zurück. Bei der Ab— 
fahrt halte sich wie bei der Ankunft eine zahllose 
Menschenmenge eingefunden, die dem scheidenden 
Fürsten durch jubelnde Hochrufe ihre Begeisterung 
u erkennen gab. 
Darmstadt, 4. Mai. Die zweite Kammer 
aaute heute das Weinsteuergeseß mit 24 gegen 
2 Stimmen ab. 
Berlin, 4. Mai. Wie die „Magd. Ztg.“ 
mgiös erfuhrt, hat der Bundesrath die Bramt— 
deinsteuervorlage zwar einstimmig angenommen, 
edoch stimmten Bayern, Württemberg und 
gaden bei einer Reihe von Paragraphen nur 
inter Vorbehalt zu. Hamburg und Bremen er— 
jelten die Versicherung, daß ihre bestehenden 
btennereien nach dem Zollanschluß nicht ungünstiger 
zestellt werden sollen, als die jetzt im Zollgebiet 
echenden Brennereien. 
Berlin. Die Arbeiterschutzkommission 
es Reichstages hat in voriger Woche die zweite 
Lesung des von dem Abgeordneten Hitzze einge⸗ 
orachten Gesetzentwurfs beendet und beschlossen, dem 
kdeichstage folgendes Gesetz, betreffend die Abände— 
cungen und Ergänzungen der Gewerbeordnung vor⸗ 
uschlagen: 
Art. 1. An Stelle des Art. 3 88 135, 146 
ind 154 der Gewerbeordnung treten folgende Be⸗ 
immungen: 8 135. Kinder unter 12 Jahren 
iürfen in Fabriken nicht beschäftigt werden. 
Vom 1. April 1890 ab ist diese Beschäftigung 
aur Kindern zu gestatten, welche das 18. Lebens⸗ 
ahr vollendet und ihrer landesgesetzlichen Schul—⸗ 
nücht genügt haben. Bis zu diesem Zeitpunkte 
ürfen Kinder, welche zum Befuche der Volksschule 
anpflichtet sind, in Fabriken nur dann beschäftigt 
vderden, wenn sie in der Volksschule, oder in einer 
on der Schulauffichtsbehörde genehmigten Schult 
ind nach einem bon ihr genehmigten Lehrplane 
en regelmäßigen Unterricht von mindestens 8 
dunden täglich genießen. Die Beschäftigung von 
ndern unter 14 Jahren darf die Daͤuer von 
Stunden täglich nicht überschreiten. Junge 
Leute zwischen 14 und 16 Jahren dürfen in Fa⸗ 
niten nicht länger als 10 Eiunnden täglich be⸗ 
diftigt werden. Wöchnerinnen dürfen während 
—8 nach ihrer Niederkunft nicht beschäftig! 
Die Beschäftigung von Arbeiterinnen in Auf⸗ 
ungsanstalien Brüchen oder Gruben, auf 
Leten, in dem Betriebe don Hütten⸗, Walz. und 
Ammerwerken, in Metall um Steinschleifereien, 
wi das Tragen von Lasten durch Arbcetiten 
Hochbauen und auf Bauhöfen ist untersagt. 
—2186a. In Fabriken dürfen Arbeiterinnen 
»onn⸗ und Festtagen, desgleichen in der Nacht— 
yn halb 9 Uhr Abends bis halb sechs Uhr 
Auens nicht beschäftigt werden 
Wegen außergewöhnlicher Häufung der Arbeit 
kann auf Antrag des Arbeitgebers eine Ausdeh⸗ 
nung der Arbeitszeit bis 11 Ühr gestattet werden, 
doch so, daß die tägliche Arbeiiszeit 14 Stunden 
nicht überschreitet. Der Antrag ist schriftlich an 
die Ortspolizeibehörde zu richten und muß den 
Grund der beabsichtigten Ausdehnung, das Maß 
derselben und den Zeitraum, für welchen sie statt⸗ 
änden soll, angeben. Trägt die Orispolizeibehörde 
aus Rücksichten auf die Gefundheit oder Sittlichkeit 
der Arbeiterinnen Bedenken, die beabsichtigte Aus⸗ 
dehnung der Arbeitszeit überhaupt oder in dem 
bezeichneten Umfang zu gestatten, so hat sie dies 
dem Arbeitgeber binnen drei Tagen nach Empfang 
der Anzeige unter Angabe der Gründe schriftlich 
mitzutheilen. Erfolgt eine solche Mittheilung vor 
Ablauf von 3 Tagen nach Erstattung der Anzeige 
aicht, so gilt die beantragie Erlaubniß für ertheilt. 
Begen die gänzliche oder theilweise Versagung der 
Erlaubniß steht die Beschwerde an die vorgesetzte 
Behörde zu. Zur Betheiligung an der Arbei 
während der verlängerten Ärbeitszeit darf keint 
Arbeiterin gezwungen werden. Die Ortspolizei⸗ 
zehörde hat dem zuständigen Aufsichtsbeamten 
8 1396) monatlich ein Verzeichniß der Fälle, in 
velchen sie Erlaubniß zur Verlängerung der Ar⸗ 
peitszeit ertheilte, einzureichen. 
der Leibeigenschaft rückgängig oder doch 
venigstens unwirksam zu machen. Dem Gerichts⸗ 
rathe hat Graf Tolstoi als Minister des Innern 
einen dementsprechenden Gesetzentwurf unterbreitet. 
Jeder Kreis soll einen Vorstand erhalten aus dem 
angesessenen Adel. Dieser Kreisvorstand foll der 
Verwaltung und der Polizei seines Kreises vor⸗ 
tehen, aber auch eine gewisse richterliche Gewalt 
besitzen, sodaß er Streitsachen bis zu dreihundert 
Rubel an Werth noch eigenem Ermessen entscheiden 
ann. Ferner soll ihm auch das Recht verliehen 
werden, Geldstrafen bis zu einer gewissen Höhe 
und eine gewisse Anzahl Hiebe — bis zu fünfzig 
- zu verfügen. Ein eifriger Gegner des Gesetzes 
ist der Justizminister Manassein, fuͤr den namen— 
lich das richtige Entscheidungsrecht des Kreisbor— 
standes der Stein des Anstoßes ist, weil da— 
bei das Ansehen der Friedensrichter empfindlich 
leiden würde. Graf Tolstoi soll jedoch an der 
unveränderten Annahme seines Gesetzentwurfes fest⸗ 
halten und, wie verlautet, den Zar auf seiner Seite 
haben. Die Nachricht scheint der Bestätigung sehr 
zu bedürfen, obwohl es nicht unwahrscheinlich ist, 
daß die Absicht einer Beschränkung der Gerichte zu 
Gunsten des Adels in diefen Kreisen thasächlich be— 
steht. Natürlich wäre eine solche Maßregel neues 
Wasser auf die Mühlen der Nihilisten. 
Petersburg, 4. Mai. Nach zweiwöchent⸗ 
icher verhältnißmaͤßiger Ruhe haben sich die ver⸗ 
chiedenen beunruhigenden Tendenz-Ge— 
züchte in der russ. Hauptstadt wieder erneuert. 
Es werden, wie es nach engl. Lesart heift, große 
Rüstungen auf Befehl des Kriegsministers und des 
Marineministers hin mit fieberhafter Thätigkeit be⸗ 
rieben und es wird auch die Zusammenziehung 
großer Truppenmassen an der russ. Grenze gemeldei. 
In gut unterrichteten Kreisen wird angenommen, 
daß, obwohl diese Gerüchte zum Theil übertrieben 
sein mögen, sie doch bis zu einem gewissen Grade 
nicht unbegründet sind. Es herrscht sicherlich große 
Thätigkeit in allen russischen Arsenalen und Werften; 
3 wird jedoch betont, daß diese Thalsache nichts 
Beunruhigendes an sich hat, da Rußlauds Rüstungen 
Nurchaus unvollständig sind und in maßgebenden 
Dreisen ist man der Ansicht, daß mit der alleinigen 
Ausnahme der Gardekorps, die Equipirung und 
der militärische Geist der übrigen russischen Armee 
ꝛoch viel zu wünschen übrig lassen. Die in St. 
Ketersburg beglaubigten Botschafter der fremden 
MNachte sind von gewissen Truppenbewegungen im 
—„üden verständigt worden. Es bestätigt sich auch, 
zaß die bedeutendste russische Station im Siillen 
Dzean durch die Entsendung mehrerer Panzerschiffe 
ↄon großem Deplazement wesentlich verstärkt werden 
'oll, aber diese Maßregel erklärt sich durch die 
Thatsache, daß die Effeklivstärke der russischen See⸗ 
nacht seit geraumer Zeit unzureicheud gewesen ist. 
Schließlich heißt es, daß Rußland sich thätig für 
alle Eventualitäten vorbereite, aber daß kein Grund 
»orhanden sei, der russischen Regierung im gegen⸗ 
wärtigen Augenblicke kriegerische Absichten zu unter⸗ 
schieben. 
Petersburg, 4. Mai. Auf die neue An—⸗ 
eihe wurden insgesammt 1972 Millionen gezeichnet. 
Zeichner bis 1000 Rubel erhalten den vollen 
Betrag, für weitere 9000 Rubel 10 Prozent und 
für Beträge darüber hinaus 4 Prozent. 
Ausland. 
Paris, 5. Mai. Nachdem gestern vor dem 
Eden-Theater, obwohl keine Vorstellung statt⸗ 
jand, in größerm Maßstab skandalirt 
wurde, sodaß die Polizei energisch mit der Waffe 
inschreiten mußte wird Lamoureux vorerst 
eine Lohengrin-Aufführungen mehr ver— 
anstalten. 
In der deutschen Botschaft sind Vor⸗ 
kehrungen gegen etwaige Kundgebun— 
zen (der Studenten) getroffen worden. 
London, 4. Mai. Der Berliner Korrespon— 
dent der ‚Morning Post“ berichtet folgende unwahre 
Tendenzgeschichte: „Ein hoher deutscher Beamter 
agte mir letzthin: „Wir wissen sehr wohl, daß es 
um Kriege kommt und dielleicht in sehr kurzer 
Zeit, aber am meisten quält uns der Gedanke, daß 
wir nicht wissen, ob unsere Armee zuerst an unserer 
zst lichen oder an unserer westlhichen Grenze 
einen Kampf zu bestehen haben wird. Sie werden 
»eßhalb ermessen, wie vorsichtig wir sein müssen 
und wie groß die uns umgebende Gefahr ist.“ 
Rom, 4. Mai. Durch einen Erlaß des 
Henerals Saletta wird über Massauah und 
Umgegend der Blockadezustand verhängt 
und längs der blockirten Küste der Handelsverkehr 
nit Abyssinien und den Bewohnern dieses Landes 
verboten. Jedes Schiff, das diesem Verbote zu⸗ 
widerhandelt, wird vor ein in Massauah einzu— 
jetzendes Prisengericht gestellt, das über das Schiff 
und die Ladung dem Voölkerrechte gemäß erkennen 
wird. 
Wien, 5. Mai. Der „Nenen freien Presse“ 
wird aus Petersburg depeschirt: Das Urtheil im 
Attentatsprozefse wird Sonntag Nachmittag 
derkündet werden. Alle 15 Angeklagten, darunter 
drei Frauen sind zum Tode durch den Strang 
»erurtheilt worden. Die Vollziehung des Ur— 
heils wird nach der auf Mitte Mai festgesetzten 
Abreise des Czaren nach dem Süden erwactet 
Die ‚„Wiener Freie Presse“ erhält eine Nach 
icht aus Petersburg, der zufolge man sich in Ruß— 
and mit dem Gedanken trägt, die Aufhebun