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Amtliches Organ des königl. Amtsgerichts St. Ingbert.
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der „St. Ingberter Anzeiger“ erscheint wochentlich fünfmal: Ain Montag, Dienstag, Donnerstag, Samstag und Sonntag; 2 mal wöchentlich mit Unterhaltungt
klatt und Sonntags mit Sseitiger illustrirter Beilage. Das Blait koftet vierteljahrlich 1. 60 einschließlich Trägerlohn; durch die Post bezagen 1. 73 , einschließlich
10 ⸗Zustellungsgebühr. Die Einrückungsgebühr fuür die Agespaltene Garmondzeile oder deren Raum beträgt bei Inseraten aus der Pfalz 10 4, bei außerpfälzischen und solchen
auf welche die Expedition Auskunft ertheilt, I5 H, Reklamen 830 . Bei 4maliger Einruckung wird nur dreimalige berechnet.
43 899. Samstag, 7. Mai 1887.
22 Jahrg.
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Deutsches Reicdh.
Erlaugen, 20 Mai. Der hießige Empfang
xes Prinze Regenten gestaltete sich zu einem aͤußerst
zlänzenden. Die ganze Bevölkerung nahm an dem—
elben Theil. In der Aula der Universität fand
m besonderer Begrüßungsakt statt. Professor
hoͤlder begrüßte in eindrucksvoller Rede den Regenten
iss Rector magnificentissimus; derselbe erwiederte
zankend mit? Glückwünschen für das Blühen und
hedeihen der Universität. Der gesammte aka—
emische Körper brachte sodann jubelnde Hochrufe
uus. Vor dem Beginn des Festessens erhiellen
brof. Hölder und Bürgermeister Dr. Schuh den
Michaelsorden 1. Kl. Um ühr Leiste der
brinz⸗ Regent nach Bamberg zurück. Bei der Ab—
fahrt halte sich wie bei der Ankunft eine zahllose
Menschenmenge eingefunden, die dem scheidenden
Fürsten durch jubelnde Hochrufe ihre Begeisterung
u erkennen gab.
Darmstadt, 4. Mai. Die zweite Kammer
aaute heute das Weinsteuergeseß mit 24 gegen
2 Stimmen ab.
Berlin, 4. Mai. Wie die „Magd. Ztg.“
mgiös erfuhrt, hat der Bundesrath die Bramt—
deinsteuervorlage zwar einstimmig angenommen,
edoch stimmten Bayern, Württemberg und
gaden bei einer Reihe von Paragraphen nur
inter Vorbehalt zu. Hamburg und Bremen er—
jelten die Versicherung, daß ihre bestehenden
btennereien nach dem Zollanschluß nicht ungünstiger
zestellt werden sollen, als die jetzt im Zollgebiet
echenden Brennereien.
Berlin. Die Arbeiterschutzkommission
es Reichstages hat in voriger Woche die zweite
Lesung des von dem Abgeordneten Hitzze einge⸗
orachten Gesetzentwurfs beendet und beschlossen, dem
kdeichstage folgendes Gesetz, betreffend die Abände—
cungen und Ergänzungen der Gewerbeordnung vor⸗
uschlagen:
Art. 1. An Stelle des Art. 3 88 135, 146
ind 154 der Gewerbeordnung treten folgende Be⸗
immungen: 8 135. Kinder unter 12 Jahren
iürfen in Fabriken nicht beschäftigt werden.
Vom 1. April 1890 ab ist diese Beschäftigung
aur Kindern zu gestatten, welche das 18. Lebens⸗
ahr vollendet und ihrer landesgesetzlichen Schul—⸗
nücht genügt haben. Bis zu diesem Zeitpunkte
ürfen Kinder, welche zum Befuche der Volksschule
anpflichtet sind, in Fabriken nur dann beschäftigt
vderden, wenn sie in der Volksschule, oder in einer
on der Schulauffichtsbehörde genehmigten Schult
ind nach einem bon ihr genehmigten Lehrplane
en regelmäßigen Unterricht von mindestens 8
dunden täglich genießen. Die Beschäftigung von
ndern unter 14 Jahren darf die Daͤuer von
Stunden täglich nicht überschreiten. Junge
Leute zwischen 14 und 16 Jahren dürfen in Fa⸗
niten nicht länger als 10 Eiunnden täglich be⸗
diftigt werden. Wöchnerinnen dürfen während
—8 nach ihrer Niederkunft nicht beschäftig!
Die Beschäftigung von Arbeiterinnen in Auf⸗
ungsanstalien Brüchen oder Gruben, auf
Leten, in dem Betriebe don Hütten⸗, Walz. und
Ammerwerken, in Metall um Steinschleifereien,
wi das Tragen von Lasten durch Arbcetiten
Hochbauen und auf Bauhöfen ist untersagt.
—2186a. In Fabriken dürfen Arbeiterinnen
»onn⸗ und Festtagen, desgleichen in der Nacht—
yn halb 9 Uhr Abends bis halb sechs Uhr
Auens nicht beschäftigt werden
Wegen außergewöhnlicher Häufung der Arbeit
kann auf Antrag des Arbeitgebers eine Ausdeh⸗
nung der Arbeitszeit bis 11 Ühr gestattet werden,
doch so, daß die tägliche Arbeiiszeit 14 Stunden
nicht überschreitet. Der Antrag ist schriftlich an
die Ortspolizeibehörde zu richten und muß den
Grund der beabsichtigten Ausdehnung, das Maß
derselben und den Zeitraum, für welchen sie statt⸗
änden soll, angeben. Trägt die Orispolizeibehörde
aus Rücksichten auf die Gefundheit oder Sittlichkeit
der Arbeiterinnen Bedenken, die beabsichtigte Aus⸗
dehnung der Arbeitszeit überhaupt oder in dem
bezeichneten Umfang zu gestatten, so hat sie dies
dem Arbeitgeber binnen drei Tagen nach Empfang
der Anzeige unter Angabe der Gründe schriftlich
mitzutheilen. Erfolgt eine solche Mittheilung vor
Ablauf von 3 Tagen nach Erstattung der Anzeige
aicht, so gilt die beantragie Erlaubniß für ertheilt.
Begen die gänzliche oder theilweise Versagung der
Erlaubniß steht die Beschwerde an die vorgesetzte
Behörde zu. Zur Betheiligung an der Arbei
während der verlängerten Ärbeitszeit darf keint
Arbeiterin gezwungen werden. Die Ortspolizei⸗
zehörde hat dem zuständigen Aufsichtsbeamten
8 1396) monatlich ein Verzeichniß der Fälle, in
velchen sie Erlaubniß zur Verlängerung der Ar⸗
peitszeit ertheilte, einzureichen.
der Leibeigenschaft rückgängig oder doch
venigstens unwirksam zu machen. Dem Gerichts⸗
rathe hat Graf Tolstoi als Minister des Innern
einen dementsprechenden Gesetzentwurf unterbreitet.
Jeder Kreis soll einen Vorstand erhalten aus dem
angesessenen Adel. Dieser Kreisvorstand foll der
Verwaltung und der Polizei seines Kreises vor⸗
tehen, aber auch eine gewisse richterliche Gewalt
besitzen, sodaß er Streitsachen bis zu dreihundert
Rubel an Werth noch eigenem Ermessen entscheiden
ann. Ferner soll ihm auch das Recht verliehen
werden, Geldstrafen bis zu einer gewissen Höhe
und eine gewisse Anzahl Hiebe — bis zu fünfzig
- zu verfügen. Ein eifriger Gegner des Gesetzes
ist der Justizminister Manassein, fuͤr den namen—
lich das richtige Entscheidungsrecht des Kreisbor—
standes der Stein des Anstoßes ist, weil da—
bei das Ansehen der Friedensrichter empfindlich
leiden würde. Graf Tolstoi soll jedoch an der
unveränderten Annahme seines Gesetzentwurfes fest⸗
halten und, wie verlautet, den Zar auf seiner Seite
haben. Die Nachricht scheint der Bestätigung sehr
zu bedürfen, obwohl es nicht unwahrscheinlich ist,
daß die Absicht einer Beschränkung der Gerichte zu
Gunsten des Adels in diefen Kreisen thasächlich be—
steht. Natürlich wäre eine solche Maßregel neues
Wasser auf die Mühlen der Nihilisten.
Petersburg, 4. Mai. Nach zweiwöchent⸗
icher verhältnißmaͤßiger Ruhe haben sich die ver⸗
chiedenen beunruhigenden Tendenz-Ge—
züchte in der russ. Hauptstadt wieder erneuert.
Es werden, wie es nach engl. Lesart heift, große
Rüstungen auf Befehl des Kriegsministers und des
Marineministers hin mit fieberhafter Thätigkeit be⸗
rieben und es wird auch die Zusammenziehung
großer Truppenmassen an der russ. Grenze gemeldei.
In gut unterrichteten Kreisen wird angenommen,
daß, obwohl diese Gerüchte zum Theil übertrieben
sein mögen, sie doch bis zu einem gewissen Grade
nicht unbegründet sind. Es herrscht sicherlich große
Thätigkeit in allen russischen Arsenalen und Werften;
3 wird jedoch betont, daß diese Thalsache nichts
Beunruhigendes an sich hat, da Rußlauds Rüstungen
Nurchaus unvollständig sind und in maßgebenden
Dreisen ist man der Ansicht, daß mit der alleinigen
Ausnahme der Gardekorps, die Equipirung und
der militärische Geist der übrigen russischen Armee
ꝛoch viel zu wünschen übrig lassen. Die in St.
Ketersburg beglaubigten Botschafter der fremden
MNachte sind von gewissen Truppenbewegungen im
—„üden verständigt worden. Es bestätigt sich auch,
zaß die bedeutendste russische Station im Siillen
Dzean durch die Entsendung mehrerer Panzerschiffe
ↄon großem Deplazement wesentlich verstärkt werden
'oll, aber diese Maßregel erklärt sich durch die
Thatsache, daß die Effeklivstärke der russischen See⸗
nacht seit geraumer Zeit unzureicheud gewesen ist.
Schließlich heißt es, daß Rußland sich thätig für
alle Eventualitäten vorbereite, aber daß kein Grund
»orhanden sei, der russischen Regierung im gegen⸗
wärtigen Augenblicke kriegerische Absichten zu unter⸗
schieben.
Petersburg, 4. Mai. Auf die neue An—⸗
eihe wurden insgesammt 1972 Millionen gezeichnet.
Zeichner bis 1000 Rubel erhalten den vollen
Betrag, für weitere 9000 Rubel 10 Prozent und
für Beträge darüber hinaus 4 Prozent.
Ausland.
Paris, 5. Mai. Nachdem gestern vor dem
Eden-Theater, obwohl keine Vorstellung statt⸗
jand, in größerm Maßstab skandalirt
wurde, sodaß die Polizei energisch mit der Waffe
inschreiten mußte wird Lamoureux vorerst
eine Lohengrin-Aufführungen mehr ver—
anstalten.
In der deutschen Botschaft sind Vor⸗
kehrungen gegen etwaige Kundgebun—
zen (der Studenten) getroffen worden.
London, 4. Mai. Der Berliner Korrespon—
dent der ‚Morning Post“ berichtet folgende unwahre
Tendenzgeschichte: „Ein hoher deutscher Beamter
agte mir letzthin: „Wir wissen sehr wohl, daß es
um Kriege kommt und dielleicht in sehr kurzer
Zeit, aber am meisten quält uns der Gedanke, daß
wir nicht wissen, ob unsere Armee zuerst an unserer
zst lichen oder an unserer westlhichen Grenze
einen Kampf zu bestehen haben wird. Sie werden
»eßhalb ermessen, wie vorsichtig wir sein müssen
und wie groß die uns umgebende Gefahr ist.“
Rom, 4. Mai. Durch einen Erlaß des
Henerals Saletta wird über Massauah und
Umgegend der Blockadezustand verhängt
und längs der blockirten Küste der Handelsverkehr
nit Abyssinien und den Bewohnern dieses Landes
verboten. Jedes Schiff, das diesem Verbote zu⸗
widerhandelt, wird vor ein in Massauah einzu—
jetzendes Prisengericht gestellt, das über das Schiff
und die Ladung dem Voölkerrechte gemäß erkennen
wird.
Wien, 5. Mai. Der „Nenen freien Presse“
wird aus Petersburg depeschirt: Das Urtheil im
Attentatsprozefse wird Sonntag Nachmittag
derkündet werden. Alle 15 Angeklagten, darunter
drei Frauen sind zum Tode durch den Strang
»erurtheilt worden. Die Vollziehung des Ur—
heils wird nach der auf Mitte Mai festgesetzten
Abreise des Czaren nach dem Süden erwactet
Die ‚„Wiener Freie Presse“ erhält eine Nach
icht aus Petersburg, der zufolge man sich in Ruß—
and mit dem Gedanken trägt, die Aufhebun