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Amtliches Organ des königl. Amtsgerichts St. Ingbert.
der „St Zungrerter Apzeiget erscheint wöchentlich fünfmal; Am Montag, Dienstag, Donnerstag, Samstag und Sonntag; 2 mal wöchentlich mit Unterhaltungs
guͤtt und Sonntags mit achtseitiger illustrirter Beilage. Das Blatt kostet vierteljͤhrlich T.AG60d A einschließlich Trägerlohn; durch die Post bezogen 146 75 3 einschlie ßlick
AZustellungsgebuhr. Die Einrückungsgebühr fur die Agespaltene Garmondzeile oder deren Raum belträgt bei Inseraten aus der Pfalz 10 H, bei außerpfälzischen und solchen
auf welche die Expedition Auskunft ertheilt 15 , Reklamen 80 8. Bei 4maliger Einrückung wird nur dreimalige berechnet.
—
Deutsches Reich.
München, 19. Okt. Die Kammer der
geichsräthe hält am kommenden Montag, den 24.
3, ihre nächste Plenarsitzung. Auf der Tages—
dnung stehen u. A. die Gesetzentwürfe über die
rategischen Bahnen, über den Vollzug des 8 18
ditel II. der Verfassung, über den Malzaufschlag,
sann das Postulat für den Glaspalast und der
siliiäretat. — Der Abg. Dr. v. Schauß hat
einen Bericht zum Etat des Ludwig⸗-Donau⸗Main⸗
danals an den Finanzausschuß abgeliefert und be⸗
intragt die unveränderte Genehmigung. Die Frage
ꝛet Gewährung von Pensionen an die Kanalbe⸗
iensteten der Kategorien DIII u. VI und der Susten⸗
wung der Relikten bleibt bis zur Berathung der
retreffenden Positionen des Eisenbahnetats zurückge⸗
ellt. — Der Abgeordnete Burger hat als Referent
im den Finanzausschuß den Antrag gestellt, die
m Finanzgesetz postulirten 100,000 Mk. für
Umbau der Abortanlagen und Herstellung einer
—XBVDV—
München, 19. Okt. Die diesseitige Staais⸗
gierung hat gegen den preußischen Entwurf be⸗
iglich der „Arbeiter⸗ Alters- und Invaliditäts—
hersorgung Bedenken erhoben. Dieselben sind dem
hernehmen nach staatsrechtlicher Natur und u. A.
yon dem Fortbestand des bayerischen Reservatrechles
zezüglich der Heimathrechtsderhältnisse mit be⸗
influßt.
München, 19. Okt. Die Abgeordneten-
dammer nahm den Militäretat mit 128 gegen eine
ztimme (Demokrat Evora) an. Im Laufe der
)Nbatte erklärte der Kriegsminister, die Höhe des
dilitärpensions⸗Etats sei theilweise durch die mili—
ärischen Verhältnisse Bayerns seit 1870 - 71 be⸗
zründet, theilweise dadurch, daß anderwärts mehr
dffiziere a. D. im Staats-Civildienste weiter ver⸗
dendet mürden. Uebrigens belaste die Höhe des
bensionsetats nicht den Steuerzahler direkt, sondern
yen Militäretat, welcher innerhalb der vom Reich
mgesetzten Quote verbleibe. Auch seien Pen—
jonirungen dem Heere vielfach so nützlich, daß der
Minister die Verantwortung für dieselben vollständig
bernehmen könne.
Baden⸗Baden, 20. Okt. Der Kaiser ist
eute Nachmittag um 5 Uhr 30 Minuten abgereist.
der Großherzog, die Frau Großherzogin, das erb
roßherzogliche Paar, sämmtliche hier anwesenden
zürstlichtciten, somie die Vertreter der staatlichen
und der städtischn Bebörden hatten sich zur Ver⸗
ibschiedung am Bahnhofe eingefunden. Eine zahl—
eiche Menschenmenge umwogte den Bahnhof und
dach in lebhafte Hochrufe aus. Der Kaiser grüßte
teundlich nach allen Seiten und gab beim Abschiede
er Hoffnung Ausdruck, wenn ihm Gott das Leben
thalte, im nächsten Jahre wiederum zur Herbstkur
Fiether zu kommen. Prinz Wilhelm von Preußen
var heute früh von Baveno hier eingetroffen und
begleitete den Kaiser Wilhelm heute Abend nach
berlin. Der Großherzog und die Großherzogin
uhren bis Oos mit.
Dem Bundesrathe ist nunmehr der General⸗
ericht über die Ergebnisse der Untersuchung über
ie Beschaäftigung gewerblicher Arbeiter
an Sonn- und Feiertagen zugegangen.
Aus dem umfangreichen Bericht geht herdor. daß
die Mehrzahl der befragten Arbeitgeber und Arbeit-
iehmer ein unbedingtes Verbot der Sonntagsarbeit
ur undurchführbar erklärt hat, während sich nur
in kleiner Theil für die vollständige Einstellung
der Arheis qm Sonne und Faeagen'dusgsprobet
Samstag, 22. Oktober 1887.
22. Jahrg.
hat. Eine dritie Gruppe hält dagegen eine weitere
kFinschränkung, als sie bisher schon bestand, für
möglich. Am stärksten wurde die Unmöglichkeit
einer vollständigen Arbeitseinstellung an Sonntagen
in der Fabrikindustrie, dann im Handel und Ver—⸗
kehr betont; aus gewerblichen Kreisen wurde da⸗
gegen mehr darauf hingewiesen, daß die Arbeiten
am Sonntag zumeist nur in besonders dringenden
Fällen oder zu Reparaturen, zum Aufräumen u.
dgl. vorgenommen würden. Für Handel und Ver—
kehr, besonders aber für letzteren, wurde ein Ver
bot der Sonntagsarbeit für völlig undurchführbar
⸗erklärt. In dieser Beziehung heißt es: „Die Frage
nach der Durchführbarkeit eines Verbots ist von
der überwiegenden Mehrheit der gehörten Auskunfts⸗
personen verneint worden; die anderen Gutachten
gehen theils dahin, daß ein Verbot unbeschränkt
durchführbar, theils daß bestimmte Ausnahmen er—
orderlich seien. Für das Speditionsgeschäft, den
Frachtfuhrwerks- und Flußschifffahrtsbetrieb, sowie
ür die Hafenarbeiten wird ein Verbot von einigen
Seiten unter der Voraussetzung fur durchführbar
erachtet, daß die Expeditionsweise auf den Eisen⸗
bahnen und Dampfern geändert werde und insbe⸗
ondere die ersteren von der Eilgutbestellung abgehen.
oder daß auch dem Eisenbahnbetrieb die Arbeit ver—
hoten oder wenigstens die verschiedenen Verkehrs—
nittel hinsichtlich der am Sonntag erlaubten Ar⸗
zeiten einander gleichgestellt werden; auch dit
Komtoirarbeit könne unter dieser Voraussetzung ver⸗
hoten werden. Von Dienstmännern wird geäußert,
daß sie die Arbeit ruhen lassen könnten, sofern die
Beförderung auf den Eisenbahnen aufhören würde.
In Hessen und Lübeck wird bezüglich der Spedition
und Kommission ein Verbot mit der Maßgabe als
durchführbar bezeichnet, daß der Schiffsverkehr, so⸗
wie der Post- und Eisenbahnbetrieb für den Sonn⸗
tag unterbleibe. Im Eisenbahnverkehr und für die
Post und Telegraphie ist ein Verbot der Sonntags⸗
arbeit überhaupt für undurchführbar erklärt worden.
Man wird also das Ergebniß der Untersuchung
im Großen und Ganzen als ein negatibes bezeichnen
müssen; jedenfalls wird es für den Bundesrath
und den Reichstag keine leichte Aufgabe sein, aus
den Ergebnissen der Untersuchung zu einem end—
giltigen Beschluß über die Frage der Sonntagsar⸗
beit zu gelangen, ohne nach der einen oder der
anderen Seite hin auf starken Widerspruch zu stoßen
Ausland.
Paris, 20. Okt. Das Amisblatt meldet,
daß General Caffarel verabschiedet und aus
den Listen der Armee gestrichen worden ist. Der
Rath der Ehrenlegion hat sich dahin ausgesprochen,
Caffarel auch in den Listen der Ehren—
legion zu streichen und ihm das Recht zu
nehmen, irgend eine Ordensauszeichnung zu tragen.
Paris, 18. Okt. Der Ministerrath beschlof
jeute die Einberufung der Kammern auf den 25
Dtteber.
London, 19. Okt. Die Regierung läßt einen
imfassenden Plan zu einer mittels Torpedos zu
zewerkstelligenden Vertheidigung der Seestädte, Ma—
rinehäfen und Flußeinfahrten und anderer verwund⸗
zarer Punkte der englischen Küste ausarbeiten. Es
oll ein 30 000 Mann zählendes, aus Regulären,
Freiwilligen und Milizen bestehendes Küstenver⸗
heidigungskorps gebildet werden. Das Kriegs—
ninisterium hat die Vorarbeiten dem Ingenieur⸗
kapitän, Kapt. G. A. Carr übertragen.
sKonstantinopel, 19. Oklt. Wie den „M
V M i—olengranhirt mird solsf Mußland auf einen
ehrenvollen Rückzug bedacht und geneigt sein, auf
die Vorschläge einer Konferenz über die bulgarische
Frage einzugehen.
Lokale und pfälzische Nachrichten.
* St. Ingbert, 21. Okt. Wichtig für
Gastwirthe! Die bayerische „Handels-Zeitung“
schreibt: „Es ist in jüngster Zeit vorgekommen,
daß Gast⸗ und Schankwirthe von Geschäftsleuten,
welche zinnerne Beschläge für Krüge und Gläser
anfertigen, eine Aufforderung erhielten, die Beschläge,
welche sie in Gebrauch haben, möglichst bald gemäß
den Bestimmungen des Reichsgesetzes über den
Berkehr mit bleie⸗ und zinkhaltigen Gegenständen
abzuändern, da das Reichsgesetz am 1. Oktober
1888 in Kraft trete und bis dahin die Abänderung
vollzogen sein müsse. Dem gegenüber scheint es
nöthig, die betheiligten Kreise, d. i. sowohl die
Zinngießer und Fabrikanten als auch die Gast—
und Schankwirthe, darauf aufmerksam zu machen,
daß solche und ähnliche Aufforderungen auf einer
irrthümlichen Auffassung des erwähnten Reichsgesetzes
beruhen. Dieses bestimmt allerdings, daß in Zi⸗
kunft Trinkgefäße oder deren Bestandtheile, also
auch die Beschläge, nur aus Zinn hergestellt sein
drüfen, welches nicht mehr als 10 pCt. Blei ent-
hält; mit Strafe wird aber nur Derjenige belegt,
welcher solche Gegenstände gewerbsmäßig hergestellt,
gewerbsmäßig verkauft oder feilhält. Es ist somit
llar, daß die Weiterverwendung der im Gebrauch
befindlichen Beschläge und Gefäße keiner Beanstand⸗
ung oder Strafe unterliegt und eine Umänderung
derselben durch das neue Gesetz nicht geboten ist.“
— Zweibrücken, 15. Okt. Durch das
Entstehen einer Reihe von Fabriken, in denen
jugendliche Arbeiter beiderlei Geschlechts verwendet
werden, soll sich bereits ein fühlbarer Mangel an
Arbeitskräften bemerkbar machen. Wir wollen
darauf aufmerksam machen, und bedarf es vielleicht
nur einer Anregung, um brave und fleißige
Familien vom Lande mit zahlreichen Kindern zu
veranlassen, hierher zu ziehen, wo sie bei billigen
Lebensmittelpreisen und genügend vorhandenen
Wohnungen dauernde Arbeit und lohnenden Ver⸗
dienst erwarten dürfen. (3. 3.)
— Zweibrücken, 19. Okt. Heute Morgen
9! Uhr wurde das Urtheil über den wegen falscher
resp. zu niederer Angabe der Mitielfruchtpreise an⸗
geklagten David Mai von hier ausgesprochen. Das
Gericht verurtheilte ihn nach 8 263 (Betrug) und
8 269 (Urkundenfälschung) zu vier Monaten Ge⸗
fängniß und 500 Mk. Geldstrafe.
— Ppirmasens, 19. Okt. Von dem Dache
der Bartel'schen Wirthschaft stürzte gestern Nach⸗
mittag ein Gypsergeselle so glücklich herab, daß er
sofort wieder aufstehen und an seine Arbeit gehen
konnte. Von seinem Arbeitgeber ausgescholten,
stieß er die zornigen Worte hervor: „Donnerwetter.
ich werd' doch noch vom Dach fallen dürfen!“
— Edenkoben, 18. Okt. Wie vor einigen
Tagen in Herxheim, so kam es auch hier vor,
daß einem Weinbergbesitzer sein Wingert von un⸗
berufenen Händen geherbstet wurde. Als heute
Morgen ein Eihwohner St. Martins seinen in
hdiesiger Gemarkung gelegenen Wingert herbsten
vollte, fand er, daß diese Arbeit bereits besorgt
war, doch glaubt man, daß hier nur ein Irrthum
borgelegen und kein Diebstahl verübt worden ist.
— Edendoben, 20. Okt. Im großen Ganzen
ist die Traubenlese hier als beendet anzusehen, und
nur Resitzer ausoedebnier Meinherage mordon »“t