Full text: St. Ingberter Anzeiger

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Amtliches Organ des königl. Amtsgerichts St. Ingbert. 
der „St Zungrerter Apzeiget erscheint wöchentlich fünfmal; Am Montag, Dienstag, Donnerstag, Samstag und Sonntag; 2 mal wöchentlich mit Unterhaltungs 
guͤtt und Sonntags mit achtseitiger illustrirter Beilage. Das Blatt kostet vierteljͤhrlich T.AG60d A einschließlich Trägerlohn; durch die Post bezogen 146 75 3 einschlie ßlick 
AZustellungsgebuhr. Die Einrückungsgebühr fur die Agespaltene Garmondzeile oder deren Raum belträgt bei Inseraten aus der Pfalz 10 H, bei außerpfälzischen und solchen 
auf welche die Expedition Auskunft ertheilt 15 , Reklamen 80 8. Bei 4maliger Einrückung wird nur dreimalige berechnet. 
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Deutsches Reich. 
München, 19. Okt. Die Kammer der 
geichsräthe hält am kommenden Montag, den 24. 
3, ihre nächste Plenarsitzung. Auf der Tages— 
dnung stehen u. A. die Gesetzentwürfe über die 
rategischen Bahnen, über den Vollzug des 8 18 
ditel II. der Verfassung, über den Malzaufschlag, 
sann das Postulat für den Glaspalast und der 
siliiäretat. — Der Abg. Dr. v. Schauß hat 
einen Bericht zum Etat des Ludwig⸗-Donau⸗Main⸗ 
danals an den Finanzausschuß abgeliefert und be⸗ 
intragt die unveränderte Genehmigung. Die Frage 
ꝛet Gewährung von Pensionen an die Kanalbe⸗ 
iensteten der Kategorien DIII u. VI und der Susten⸗ 
wung der Relikten bleibt bis zur Berathung der 
retreffenden Positionen des Eisenbahnetats zurückge⸗ 
ellt. — Der Abgeordnete Burger hat als Referent 
im den Finanzausschuß den Antrag gestellt, die 
m Finanzgesetz postulirten 100,000 Mk. für 
Umbau der Abortanlagen und Herstellung einer 
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München, 19. Okt. Die diesseitige Staais⸗ 
gierung hat gegen den preußischen Entwurf be⸗ 
iglich der „Arbeiter⸗ Alters- und Invaliditäts— 
hersorgung Bedenken erhoben. Dieselben sind dem 
hernehmen nach staatsrechtlicher Natur und u. A. 
yon dem Fortbestand des bayerischen Reservatrechles 
zezüglich der Heimathrechtsderhältnisse mit be⸗ 
influßt. 
München, 19. Okt. Die Abgeordneten- 
dammer nahm den Militäretat mit 128 gegen eine 
ztimme (Demokrat Evora) an. Im Laufe der 
)Nbatte erklärte der Kriegsminister, die Höhe des 
dilitärpensions⸗Etats sei theilweise durch die mili— 
ärischen Verhältnisse Bayerns seit 1870 - 71 be⸗ 
zründet, theilweise dadurch, daß anderwärts mehr 
dffiziere a. D. im Staats-Civildienste weiter ver⸗ 
dendet mürden. Uebrigens belaste die Höhe des 
bensionsetats nicht den Steuerzahler direkt, sondern 
yen Militäretat, welcher innerhalb der vom Reich 
mgesetzten Quote verbleibe. Auch seien Pen— 
jonirungen dem Heere vielfach so nützlich, daß der 
Minister die Verantwortung für dieselben vollständig 
bernehmen könne. 
Baden⸗Baden, 20. Okt. Der Kaiser ist 
eute Nachmittag um 5 Uhr 30 Minuten abgereist. 
der Großherzog, die Frau Großherzogin, das erb 
roßherzogliche Paar, sämmtliche hier anwesenden 
zürstlichtciten, somie die Vertreter der staatlichen 
und der städtischn Bebörden hatten sich zur Ver⸗ 
ibschiedung am Bahnhofe eingefunden. Eine zahl— 
eiche Menschenmenge umwogte den Bahnhof und 
dach in lebhafte Hochrufe aus. Der Kaiser grüßte 
teundlich nach allen Seiten und gab beim Abschiede 
er Hoffnung Ausdruck, wenn ihm Gott das Leben 
thalte, im nächsten Jahre wiederum zur Herbstkur 
Fiether zu kommen. Prinz Wilhelm von Preußen 
var heute früh von Baveno hier eingetroffen und 
begleitete den Kaiser Wilhelm heute Abend nach 
berlin. Der Großherzog und die Großherzogin 
uhren bis Oos mit. 
Dem Bundesrathe ist nunmehr der General⸗ 
ericht über die Ergebnisse der Untersuchung über 
ie Beschaäftigung gewerblicher Arbeiter 
an Sonn- und Feiertagen zugegangen. 
Aus dem umfangreichen Bericht geht herdor. daß 
die Mehrzahl der befragten Arbeitgeber und Arbeit- 
iehmer ein unbedingtes Verbot der Sonntagsarbeit 
ur undurchführbar erklärt hat, während sich nur 
in kleiner Theil für die vollständige Einstellung 
der Arheis qm Sonne und Faeagen'dusgsprobet 
Samstag, 22. Oktober 1887. 
22. Jahrg. 
hat. Eine dritie Gruppe hält dagegen eine weitere 
kFinschränkung, als sie bisher schon bestand, für 
möglich. Am stärksten wurde die Unmöglichkeit 
einer vollständigen Arbeitseinstellung an Sonntagen 
in der Fabrikindustrie, dann im Handel und Ver—⸗ 
kehr betont; aus gewerblichen Kreisen wurde da⸗ 
gegen mehr darauf hingewiesen, daß die Arbeiten 
am Sonntag zumeist nur in besonders dringenden 
Fällen oder zu Reparaturen, zum Aufräumen u. 
dgl. vorgenommen würden. Für Handel und Ver— 
kehr, besonders aber für letzteren, wurde ein Ver 
bot der Sonntagsarbeit für völlig undurchführbar 
⸗erklärt. In dieser Beziehung heißt es: „Die Frage 
nach der Durchführbarkeit eines Verbots ist von 
der überwiegenden Mehrheit der gehörten Auskunfts⸗ 
personen verneint worden; die anderen Gutachten 
gehen theils dahin, daß ein Verbot unbeschränkt 
durchführbar, theils daß bestimmte Ausnahmen er— 
orderlich seien. Für das Speditionsgeschäft, den 
Frachtfuhrwerks- und Flußschifffahrtsbetrieb, sowie 
ür die Hafenarbeiten wird ein Verbot von einigen 
Seiten unter der Voraussetzung fur durchführbar 
erachtet, daß die Expeditionsweise auf den Eisen⸗ 
bahnen und Dampfern geändert werde und insbe⸗ 
ondere die ersteren von der Eilgutbestellung abgehen. 
oder daß auch dem Eisenbahnbetrieb die Arbeit ver— 
hoten oder wenigstens die verschiedenen Verkehrs— 
nittel hinsichtlich der am Sonntag erlaubten Ar⸗ 
zeiten einander gleichgestellt werden; auch dit 
Komtoirarbeit könne unter dieser Voraussetzung ver⸗ 
hoten werden. Von Dienstmännern wird geäußert, 
daß sie die Arbeit ruhen lassen könnten, sofern die 
Beförderung auf den Eisenbahnen aufhören würde. 
In Hessen und Lübeck wird bezüglich der Spedition 
und Kommission ein Verbot mit der Maßgabe als 
durchführbar bezeichnet, daß der Schiffsverkehr, so⸗ 
wie der Post- und Eisenbahnbetrieb für den Sonn⸗ 
tag unterbleibe. Im Eisenbahnverkehr und für die 
Post und Telegraphie ist ein Verbot der Sonntags⸗ 
arbeit überhaupt für undurchführbar erklärt worden. 
Man wird also das Ergebniß der Untersuchung 
im Großen und Ganzen als ein negatibes bezeichnen 
müssen; jedenfalls wird es für den Bundesrath 
und den Reichstag keine leichte Aufgabe sein, aus 
den Ergebnissen der Untersuchung zu einem end— 
giltigen Beschluß über die Frage der Sonntagsar⸗ 
beit zu gelangen, ohne nach der einen oder der 
anderen Seite hin auf starken Widerspruch zu stoßen 
Ausland. 
Paris, 20. Okt. Das Amisblatt meldet, 
daß General Caffarel verabschiedet und aus 
den Listen der Armee gestrichen worden ist. Der 
Rath der Ehrenlegion hat sich dahin ausgesprochen, 
Caffarel auch in den Listen der Ehren— 
legion zu streichen und ihm das Recht zu 
nehmen, irgend eine Ordensauszeichnung zu tragen. 
Paris, 18. Okt. Der Ministerrath beschlof 
jeute die Einberufung der Kammern auf den 25 
Dtteber. 
London, 19. Okt. Die Regierung läßt einen 
imfassenden Plan zu einer mittels Torpedos zu 
zewerkstelligenden Vertheidigung der Seestädte, Ma— 
rinehäfen und Flußeinfahrten und anderer verwund⸗ 
zarer Punkte der englischen Küste ausarbeiten. Es 
oll ein 30 000 Mann zählendes, aus Regulären, 
Freiwilligen und Milizen bestehendes Küstenver⸗ 
heidigungskorps gebildet werden. Das Kriegs— 
ninisterium hat die Vorarbeiten dem Ingenieur⸗ 
kapitän, Kapt. G. A. Carr übertragen. 
sKonstantinopel, 19. Oklt. Wie den „M 
V M i—olengranhirt mird solsf Mußland auf einen 
ehrenvollen Rückzug bedacht und geneigt sein, auf 
die Vorschläge einer Konferenz über die bulgarische 
Frage einzugehen. 
Lokale und pfälzische Nachrichten. 
* St. Ingbert, 21. Okt. Wichtig für 
Gastwirthe! Die bayerische „Handels-Zeitung“ 
schreibt: „Es ist in jüngster Zeit vorgekommen, 
daß Gast⸗ und Schankwirthe von Geschäftsleuten, 
welche zinnerne Beschläge für Krüge und Gläser 
anfertigen, eine Aufforderung erhielten, die Beschläge, 
welche sie in Gebrauch haben, möglichst bald gemäß 
den Bestimmungen des Reichsgesetzes über den 
Berkehr mit bleie⸗ und zinkhaltigen Gegenständen 
abzuändern, da das Reichsgesetz am 1. Oktober 
1888 in Kraft trete und bis dahin die Abänderung 
vollzogen sein müsse. Dem gegenüber scheint es 
nöthig, die betheiligten Kreise, d. i. sowohl die 
Zinngießer und Fabrikanten als auch die Gast— 
und Schankwirthe, darauf aufmerksam zu machen, 
daß solche und ähnliche Aufforderungen auf einer 
irrthümlichen Auffassung des erwähnten Reichsgesetzes 
beruhen. Dieses bestimmt allerdings, daß in Zi⸗ 
kunft Trinkgefäße oder deren Bestandtheile, also 
auch die Beschläge, nur aus Zinn hergestellt sein 
drüfen, welches nicht mehr als 10 pCt. Blei ent- 
hält; mit Strafe wird aber nur Derjenige belegt, 
welcher solche Gegenstände gewerbsmäßig hergestellt, 
gewerbsmäßig verkauft oder feilhält. Es ist somit 
llar, daß die Weiterverwendung der im Gebrauch 
befindlichen Beschläge und Gefäße keiner Beanstand⸗ 
ung oder Strafe unterliegt und eine Umänderung 
derselben durch das neue Gesetz nicht geboten ist.“ 
— Zweibrücken, 15. Okt. Durch das 
Entstehen einer Reihe von Fabriken, in denen 
jugendliche Arbeiter beiderlei Geschlechts verwendet 
werden, soll sich bereits ein fühlbarer Mangel an 
Arbeitskräften bemerkbar machen. Wir wollen 
darauf aufmerksam machen, und bedarf es vielleicht 
nur einer Anregung, um brave und fleißige 
Familien vom Lande mit zahlreichen Kindern zu 
veranlassen, hierher zu ziehen, wo sie bei billigen 
Lebensmittelpreisen und genügend vorhandenen 
Wohnungen dauernde Arbeit und lohnenden Ver⸗ 
dienst erwarten dürfen. (3. 3.) 
— Zweibrücken, 19. Okt. Heute Morgen 
9! Uhr wurde das Urtheil über den wegen falscher 
resp. zu niederer Angabe der Mitielfruchtpreise an⸗ 
geklagten David Mai von hier ausgesprochen. Das 
Gericht verurtheilte ihn nach 8 263 (Betrug) und 
8 269 (Urkundenfälschung) zu vier Monaten Ge⸗ 
fängniß und 500 Mk. Geldstrafe. 
— Ppirmasens, 19. Okt. Von dem Dache 
der Bartel'schen Wirthschaft stürzte gestern Nach⸗ 
mittag ein Gypsergeselle so glücklich herab, daß er 
sofort wieder aufstehen und an seine Arbeit gehen 
konnte. Von seinem Arbeitgeber ausgescholten, 
stieß er die zornigen Worte hervor: „Donnerwetter. 
ich werd' doch noch vom Dach fallen dürfen!“ 
— Edenkoben, 18. Okt. Wie vor einigen 
Tagen in Herxheim, so kam es auch hier vor, 
daß einem Weinbergbesitzer sein Wingert von un⸗ 
berufenen Händen geherbstet wurde. Als heute 
Morgen ein Eihwohner St. Martins seinen in 
hdiesiger Gemarkung gelegenen Wingert herbsten 
vollte, fand er, daß diese Arbeit bereits besorgt 
war, doch glaubt man, daß hier nur ein Irrthum 
borgelegen und kein Diebstahl verübt worden ist. 
— Edendoben, 20. Okt. Im großen Ganzen 
ist die Traubenlese hier als beendet anzusehen, und 
nur Resitzer ausoedebnier Meinherage mordon »“t