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Amtliches Organ des königl. Amisgerichts St. Ingbert.
r, Iugberter Anzeigere erscheint taäglich mit Auznahme der Sonn⸗ und Feiertage. 2 mal wöchentlich mit Unterhaltungs - Blatt und Mittwochs und Samstags mi⸗
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eungsgebühhr sur die 4gespaltene Garmon dzeile oder deren Vaum bnan der Insctelen ans der Pfalz 10 , bei außerpfälzischen und solchen auf welche die Ervedition
Austunst ertheilt, 15 , Neklamen 80 —. Bei 4maliger Einrückung wird nur dreimalige berechnet.
23. Jahrg.
271..
Dienstag, 4. Dezember 1888.
Deutsches Reich.
—X—
nz Regent hat aus Anlaß des Todes des
ideeprasidenten der schweizerischen Eidgenossen⸗
h dertenstein, den bayerischen Gesandten in
zchweiz, Freiherrn v. d. Pfordten, beauf⸗
der Schweizer Regierung sein Beileid auszu—
toff ihrer ganzen Fläche nach unterhalb
der eiwaigen Verschnürung aufzukleben, so daß die⸗
elben nicht durch Zufall abgerifsen werden können.
5 St. Ingbert, 4. Dez. In letzter Zeit
ommt es öfters vor, daß junge Burschen, wenn
ije morgens zwischen 5 und 6 Uhr von der Arbei!
jeimkehren, in unqualifizierbarer Weise die Ruhe
tören. Haupisächlich ist dies auf der Kaiserstraßze
zer Fall. Da wird an den Finsterläden geklopft.
zerufen, gepfiffen, gesungen und geiohlt. Nach
erübung dieser Sthrungen ergreifen diese Buben
chnell die Flucht und verschwinden in der Dunkel⸗
zeit. Hoffentlich gelingt es unserer tüchtigen
Polizei, einmal einige solcher Helden zur Bestrafung
zu bringen.
ꝓt* In vielen Zeitungen wird seitens Fachleuten
sog. Stachelzaundraht empfohlen zur Umzäunung
von Besitzungen. Durch Gebrauch ist aber schon
Mancher übel angekommen und arg mitgenommen
vorden. Ein Besitzer wandte den Stacheldraht an
edoch ohne Begchtung aller Vorschriften. Die
Folge dabon war eine Strafe, der bald eine andere
„on' 10 Mk. folgte, mit der Aufforderung, den
zetr. Zaun sofort zu beseitigen, widrigenfalls er
nuf Eigenthümers-Kosten beseitigt würde. Der
Besitzer hat sich nun dazu verstanden, den Zaun
nederzulegen. Wie wir aus einem Zeitungsbericht
nmehmen, wurde ein anderer Bisitzer, an dessen
Zaun sich Jemand die Kleider zerriß, auf Klage
des Beschädigten mit 3 Mk. Geldbuße bestraft und
mußte den Kleiderschaden ersetzen. Zu Nutz und
Frommen der Leser teilen wir dieses mit, unter
dem Hinweis, daß ein Stachelzaundraht einen
Meter von der Grenze stehen muß.
— Der sogenannte rote Bau bei Nieder—⸗
würzbach ging vor einigen Jahren samt seinen
Ländereien durch Kauf an den Lederhändler Herrn
dedi in Blieskastel in Kompagnie über. An
zenannte Firma wurde vor ungefähr 14 Tagen
die Anfrage und Bitte gestellt, der Porzellanfabril
Billeroh und Boch aus Meitlach gütigst zu geftatten,
auf den Ländereien Bohrversuche vornehmen zr
dürfen, um vielleicht erdige Stoffe zu finden, welche
die Fabrik gebrauchen könne. Unter der Leitung
eines Technilers werden seit einigen Tagen diese
Versuche ausgeführt. Was für ein Erfolg dieselben
dis jeht gehabt, konnten wir noch nicht erfahren.
(Zw. 8.)
2 Zweibrücken, 3. Dez. Schwurge⸗
eicht beimek. Landgericht Zweibrücen.
IV. Quartal. Vorminags 82 Uhr. Zunächst
wurden die Namen der Herrn Geschworenen ver⸗
esen, welche, soweit nicht dispensirt, sämmilich er⸗
schienen waren. Der Herr Vorsitzende begrußte
hierauf in kurzer Ansprache die Erschienenen und
nachte sie min den Förmlichkeiten des Geschäfts—
ganges bekannt. Hierauf kam zum Aufruf:
Fall: Wildelm Lieb, 854 Jahre alt, seit⸗
her Stadtschreiber und Armenrechner in Landfstubl,
wegen Amisunterschlagung.
Gerichtshof: HH.nk. Oberlandesgerichtsrath v.
Jan als Vorsitzender, k. Landgerichtsräthe Bruch u.
Hulden, als beisitzende Richter, kgl. Sekretär
Wagner als Gerichtsschreiber; Vermeter der kgl.
Staatsbehoͤrde: H. UI. St.A. Meyer, Verthei—
iger: Richtsanwolt Justizrath Rosenberget. Ge—
chworene: HH. Daqué, Witmer, Eppelsheimer
dundemer, Langenbahn, Martin, Kailitz, Berberich,
zZorn, Müller, Brill, Hartmann.
Der Angeklagte war früher Tabakspinner und
machte als solcher so schlechte Geschäfte, daß er zur
Deckung von Schulden ein Darlehen aufnehmen
mußte. Seine Lage verbesserte sich, als er im
Jahre 1877 Stadischreiber und Armenrechner von
Kandstuhl wurde und sich sein jährliches Einkommen
sammt Nebenverdiensten auf nahezu 2000 Mark
hezifferte. Allein auch damit scheint er und seine
Faͤmilie mit 9 unversorgten Kindern nicht ausge—
reicht zu haben, worauf Lieb Unredlichkeiten sich
zu Schulden kommen ließ. Bei der Revision der
Armenrechnung der Stadt Landstuhl durch das t.
Bezirksamt Homburg: führte eine Vergleichung der
Armenrechnung mit der Gemeinderechnung zu dem
Resultate, daß die ausweislich der Gemeinderechnungs⸗
belege seitens des Bürgermeisters zur Zahlung an⸗
gewiesenen und durch den Stadteinnehmer an den
Armenrechner ausgezahlten Beiträge der Stadt zur
Armenpflege in der Armenrechnung niedriger ein⸗
gesetzt waren. Dies veranlaßte das k. Bezirksamt
du einer außerordentlichen Visitation, wobei in der
Zasse des Armenrechners sich ein Defizit von über
1500 Mk. herausstellte. Der Angeklagte gab so-
jort zu, daß er seit den Jahren 1880 bis Mitte
1887 von Geldern, die durch die Stadtkasse zu
dandstuhl an ihn als Armenrechner ausbezahlt wor⸗
den seien, mehrmals kleinere Betrage für sich be-
halten und verwendet habe, welche Unterschlagung
er durch falsche Einträge in die Tagebücher zu ver⸗
decken gesucht habe; jedoch belaufe fich die Höhe
der unlerschlagenen Beträge nur auf 1000 Mark.
Ueber das Enistehen des weitern Defizits von 500
Mark konnte Lieb keine Aufklärung geben. — Die
Anklage erblickt nun hierin ein Verbrechen der
Amtsunterschlagung gemäß 8 850 und 351 R.-
St.G.B. — Der Angeklagte, welcher einen guten
deumund besitzt und noch nicht bestraft war, legte
zuch heute ein Geständniß in obigem Sinne ab
ind bemerkte, durch Noth zu diesen verbrecherischen
Handlungen veranlaßt worden zu sein.
Die . Staatsbehörde führte aus, daß
der Angeklagte gegen Ordnung und Redlichkeit, die
Srundlagen, wie eines jeden Haushalts, so auch
des Staates, sich stark verfehlt habe. Derselbe
habe in seiner Eigenschaft als Armenrechner, wel—
her zweifellos als Beamter im Sinne des St.⸗
G.B. anzusehen ist, empfangene Gelder rechts⸗
widrig sich zugeeignet, und um diese Unterschlagung
zu verdecken, Bücher, welche gesetzlich zur Kontrole
Wer die Geschäfteführung bestimmt sind, gefälscht.
Dadurch aber habe sich der Angeklagte eines Ver⸗
zrechens der Amisunterschlagung schuldig gemacht,
weswegen die 1. Frage zu bejahen sei. Die Be⸗
antworlung der Frage nach mildernden Umständen
wird in das Etmessen der Herrn Geschworenen
gestellt.
Die Vertheidigung machte dem gegenüber
geltend, daß ihre Aufgabe eine leichte sei, nachdem
der Angeklagte von vornherein ein reumuthiges
Geständniß abgelegt habe, ohne welches der Beweis
seiner Schuld wobhl nicht erbracht würe. Seine
That sei aber milder zu beurtheilen, weil er durch
drückende Vermögens⸗ und Familienverhältnisse da⸗
zu veranlaßt worden sei; sowie auch deswegen,
weil er immer die Hoffnung gehegt habe, das un—
ierschlagene Geld wieder zurückzuerstatten, wie denn
auch jeßt der Stadt Landstuhl für ihre Forderung
bolle Sicherheit gegeben sei. Deswegen sei die
Frage nach mildernden Umständen jedenfalls zu be⸗
jahen.
Nach kurzer Berathung bejahten die Herrn
Beschworenen unter Herrn Zorn als Obmann die
Schuldfrage, sowie die Frage nach mildernden Um⸗
gzerlin, 8. Dez. Kaiser Wilhelm er⸗
Jeute Mittag dem Bezirkspräsidenten des
Jaß, Dr. v. Jor dan, eine Audienz.
gerlin, 8. Dez. In der heutigen Sitzung
zundesrats wurde dem Zusatzvertrage zu
dandelsvertrage zwischen Deutschland
r Schweiz die Zustimmung erteilt. — Die
chte Abordnung des Magistrats und der Stadt⸗
adneten für die Errichtung des Kaiser—
nedriche Denkm als vbeschloß, die weitere Be⸗
ung bis nach Beschlußfassung des Reichstages
- die Vorlage betreffend das Kaiser-Wilhelm⸗
uumal auszusetzen.
Ausland
Brüssel, 3. Dez. Ein Straßenzug von zwei⸗
vend Socialisten begegnete gestern dem
ehen der Königin, welche durch Pfeifen und
ndigende Zurufe insultiert wurde. Der Vorfall
„qt allgemeine Entrüstung.
Paris, 8. Dez. Bei einer antibou—
agistischen Conferenz in Nevers wurden
rere Reden gehalten und eine Resolution an⸗
wnmen, welche gegen die casaristischen Umtriebe
westirt, Boulanger für einen Verräter des Vater⸗
xes und einen Plagiator der Bonaparte's erklürt.
Paris, 3. Dez. Das Banket zu Ehren
ulangers in Nevers, an dem 500 Personen
inahmen, begann um 5 Uhr. Boulanger
ute aus, daß die gegenwärtige Lage eine ähn-
p sei wie am 2. Dezember 1851; aber kein
lensch sei so thöricht, ein autoritätes Regime wie
E
dt auf 1831, sondern müsse auf 1789 zurück⸗
nen. Es lägen dieselben Bedürfnisse im Innern,
elbe Notwendigkeit, die nationale Verteidigung
rganisieren, vor. Die Revifion der Ver⸗
»sung sei das Mittel, um eiñe Republik her⸗
nlen, deren Verfassung ein nicht nach ministe⸗
em Belieben, sondern von der Nation ausge⸗
heileter und angenommener Gesellschaftsvertrag
vdre. Ein solchet würde in Wahrheit die nati⸗
Republik darstellen; in einigen Monaten
»den 8 Millionen Franzosen ihre Stimmen für
weolche Republik adbgeben.
worale und pe . hJe Nachrichten.
St. Ingbert, 4. Dez. Bei dem um die
machtzzeit außerordentlich gesteigerten Po st⸗
le hrwird das Publitum von den Ober-
den auf folgende Punkte besonders aufmerk⸗
—X
3 ist dringend zu empfehlen, die mit der Pos
ersendenden Weihnochtsgegenstände nicht etwa
mden letzten Tagen vor dem Weihnachtsfeste
cuhalten, sondern solche vielmehr zur Sicher-
ng rechtzeitiger Neberkunft an die Adressaten
yIst baid zur Postaufgabe zu bringen.
Re Verpadung der Sendungen ist fest und
»daft hetzustellen; schwache Holzschachteln,
apichachteln, Cigarrenkisichen u. s. w. find als
nactungsmaterial nicht geeignet. Die Adressen
entweder auf die Sendungen bezw. deren Um—
eng selbst aufzuschreiben oder mit gutem Kleb⸗