Full text: St. Ingberter Anzeiger

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Amtliches Organ des königl. Amisgerichts St. Ingbert. 
r, Iugberter Anzeigere erscheint taäglich mit Auznahme der Sonn⸗ und Feiertage. 2 mal wöchentlich mit Unterhaltungs - Blatt und Mittwochs und Samstags mi⸗ 
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eungsgebühhr sur die 4gespaltene Garmon dzeile oder deren Vaum bnan der Insctelen ans der Pfalz 10 , bei außerpfälzischen und solchen auf welche die Ervedition 
Austunst ertheilt, 15 , Neklamen 80 —. Bei 4maliger Einrückung wird nur dreimalige berechnet. 
23. Jahrg. 
271.. 
Dienstag, 4. Dezember 1888. 
Deutsches Reich. 
—X— 
nz Regent hat aus Anlaß des Todes des 
ideeprasidenten der schweizerischen Eidgenossen⸗ 
h dertenstein, den bayerischen Gesandten in 
zchweiz, Freiherrn v. d. Pfordten, beauf⸗ 
der Schweizer Regierung sein Beileid auszu— 
toff ihrer ganzen Fläche nach unterhalb 
der eiwaigen Verschnürung aufzukleben, so daß die⸗ 
elben nicht durch Zufall abgerifsen werden können. 
5 St. Ingbert, 4. Dez. In letzter Zeit 
ommt es öfters vor, daß junge Burschen, wenn 
ije morgens zwischen 5 und 6 Uhr von der Arbei! 
jeimkehren, in unqualifizierbarer Weise die Ruhe 
tören. Haupisächlich ist dies auf der Kaiserstraßze 
zer Fall. Da wird an den Finsterläden geklopft. 
zerufen, gepfiffen, gesungen und geiohlt. Nach 
erübung dieser Sthrungen ergreifen diese Buben 
chnell die Flucht und verschwinden in der Dunkel⸗ 
zeit. Hoffentlich gelingt es unserer tüchtigen 
Polizei, einmal einige solcher Helden zur Bestrafung 
zu bringen. 
ꝓt* In vielen Zeitungen wird seitens Fachleuten 
sog. Stachelzaundraht empfohlen zur Umzäunung 
von Besitzungen. Durch Gebrauch ist aber schon 
Mancher übel angekommen und arg mitgenommen 
vorden. Ein Besitzer wandte den Stacheldraht an 
edoch ohne Begchtung aller Vorschriften. Die 
Folge dabon war eine Strafe, der bald eine andere 
„on' 10 Mk. folgte, mit der Aufforderung, den 
zetr. Zaun sofort zu beseitigen, widrigenfalls er 
nuf Eigenthümers-Kosten beseitigt würde. Der 
Besitzer hat sich nun dazu verstanden, den Zaun 
nederzulegen. Wie wir aus einem Zeitungsbericht 
nmehmen, wurde ein anderer Bisitzer, an dessen 
Zaun sich Jemand die Kleider zerriß, auf Klage 
des Beschädigten mit 3 Mk. Geldbuße bestraft und 
mußte den Kleiderschaden ersetzen. Zu Nutz und 
Frommen der Leser teilen wir dieses mit, unter 
dem Hinweis, daß ein Stachelzaundraht einen 
Meter von der Grenze stehen muß. 
— Der sogenannte rote Bau bei Nieder—⸗ 
würzbach ging vor einigen Jahren samt seinen 
Ländereien durch Kauf an den Lederhändler Herrn 
dedi in Blieskastel in Kompagnie über. An 
zenannte Firma wurde vor ungefähr 14 Tagen 
die Anfrage und Bitte gestellt, der Porzellanfabril 
Billeroh und Boch aus Meitlach gütigst zu geftatten, 
auf den Ländereien Bohrversuche vornehmen zr 
dürfen, um vielleicht erdige Stoffe zu finden, welche 
die Fabrik gebrauchen könne. Unter der Leitung 
eines Technilers werden seit einigen Tagen diese 
Versuche ausgeführt. Was für ein Erfolg dieselben 
dis jeht gehabt, konnten wir noch nicht erfahren. 
(Zw. 8.) 
2 Zweibrücken, 3. Dez. Schwurge⸗ 
eicht beimek. Landgericht Zweibrücen. 
IV. Quartal. Vorminags 82 Uhr. Zunächst 
wurden die Namen der Herrn Geschworenen ver⸗ 
esen, welche, soweit nicht dispensirt, sämmilich er⸗ 
schienen waren. Der Herr Vorsitzende begrußte 
hierauf in kurzer Ansprache die Erschienenen und 
nachte sie min den Förmlichkeiten des Geschäfts— 
ganges bekannt. Hierauf kam zum Aufruf: 
Fall: Wildelm Lieb, 854 Jahre alt, seit⸗ 
her Stadtschreiber und Armenrechner in Landfstubl, 
wegen Amisunterschlagung. 
Gerichtshof: HH.nk. Oberlandesgerichtsrath v. 
Jan als Vorsitzender, k. Landgerichtsräthe Bruch u. 
Hulden, als beisitzende Richter, kgl. Sekretär 
Wagner als Gerichtsschreiber; Vermeter der kgl. 
Staatsbehoͤrde: H. UI. St.A. Meyer, Verthei— 
iger: Richtsanwolt Justizrath Rosenberget. Ge— 
chworene: HH. Daqué, Witmer, Eppelsheimer 
dundemer, Langenbahn, Martin, Kailitz, Berberich, 
zZorn, Müller, Brill, Hartmann. 
Der Angeklagte war früher Tabakspinner und 
machte als solcher so schlechte Geschäfte, daß er zur 
Deckung von Schulden ein Darlehen aufnehmen 
mußte. Seine Lage verbesserte sich, als er im 
Jahre 1877 Stadischreiber und Armenrechner von 
Kandstuhl wurde und sich sein jährliches Einkommen 
sammt Nebenverdiensten auf nahezu 2000 Mark 
hezifferte. Allein auch damit scheint er und seine 
Faͤmilie mit 9 unversorgten Kindern nicht ausge— 
reicht zu haben, worauf Lieb Unredlichkeiten sich 
zu Schulden kommen ließ. Bei der Revision der 
Armenrechnung der Stadt Landstuhl durch das t. 
Bezirksamt Homburg: führte eine Vergleichung der 
Armenrechnung mit der Gemeinderechnung zu dem 
Resultate, daß die ausweislich der Gemeinderechnungs⸗ 
belege seitens des Bürgermeisters zur Zahlung an⸗ 
gewiesenen und durch den Stadteinnehmer an den 
Armenrechner ausgezahlten Beiträge der Stadt zur 
Armenpflege in der Armenrechnung niedriger ein⸗ 
gesetzt waren. Dies veranlaßte das k. Bezirksamt 
du einer außerordentlichen Visitation, wobei in der 
Zasse des Armenrechners sich ein Defizit von über 
1500 Mk. herausstellte. Der Angeklagte gab so- 
jort zu, daß er seit den Jahren 1880 bis Mitte 
1887 von Geldern, die durch die Stadtkasse zu 
dandstuhl an ihn als Armenrechner ausbezahlt wor⸗ 
den seien, mehrmals kleinere Betrage für sich be- 
halten und verwendet habe, welche Unterschlagung 
er durch falsche Einträge in die Tagebücher zu ver⸗ 
decken gesucht habe; jedoch belaufe fich die Höhe 
der unlerschlagenen Beträge nur auf 1000 Mark. 
Ueber das Enistehen des weitern Defizits von 500 
Mark konnte Lieb keine Aufklärung geben. — Die 
Anklage erblickt nun hierin ein Verbrechen der 
Amtsunterschlagung gemäß 8 850 und 351 R.- 
St.G.B. — Der Angeklagte, welcher einen guten 
deumund besitzt und noch nicht bestraft war, legte 
zuch heute ein Geständniß in obigem Sinne ab 
ind bemerkte, durch Noth zu diesen verbrecherischen 
Handlungen veranlaßt worden zu sein. 
Die . Staatsbehörde führte aus, daß 
der Angeklagte gegen Ordnung und Redlichkeit, die 
Srundlagen, wie eines jeden Haushalts, so auch 
des Staates, sich stark verfehlt habe. Derselbe 
habe in seiner Eigenschaft als Armenrechner, wel— 
her zweifellos als Beamter im Sinne des St.⸗ 
G.B. anzusehen ist, empfangene Gelder rechts⸗ 
widrig sich zugeeignet, und um diese Unterschlagung 
zu verdecken, Bücher, welche gesetzlich zur Kontrole 
Wer die Geschäfteführung bestimmt sind, gefälscht. 
Dadurch aber habe sich der Angeklagte eines Ver⸗ 
zrechens der Amisunterschlagung schuldig gemacht, 
weswegen die 1. Frage zu bejahen sei. Die Be⸗ 
antworlung der Frage nach mildernden Umständen 
wird in das Etmessen der Herrn Geschworenen 
gestellt. 
Die Vertheidigung machte dem gegenüber 
geltend, daß ihre Aufgabe eine leichte sei, nachdem 
der Angeklagte von vornherein ein reumuthiges 
Geständniß abgelegt habe, ohne welches der Beweis 
seiner Schuld wobhl nicht erbracht würe. Seine 
That sei aber milder zu beurtheilen, weil er durch 
drückende Vermögens⸗ und Familienverhältnisse da⸗ 
zu veranlaßt worden sei; sowie auch deswegen, 
weil er immer die Hoffnung gehegt habe, das un— 
ierschlagene Geld wieder zurückzuerstatten, wie denn 
auch jeßt der Stadt Landstuhl für ihre Forderung 
bolle Sicherheit gegeben sei. Deswegen sei die 
Frage nach mildernden Umständen jedenfalls zu be⸗ 
jahen. 
Nach kurzer Berathung bejahten die Herrn 
Beschworenen unter Herrn Zorn als Obmann die 
Schuldfrage, sowie die Frage nach mildernden Um⸗ 
gzerlin, 8. Dez. Kaiser Wilhelm er⸗ 
Jeute Mittag dem Bezirkspräsidenten des 
Jaß, Dr. v. Jor dan, eine Audienz. 
gerlin, 8. Dez. In der heutigen Sitzung 
zundesrats wurde dem Zusatzvertrage zu 
dandelsvertrage zwischen Deutschland 
r Schweiz die Zustimmung erteilt. — Die 
chte Abordnung des Magistrats und der Stadt⸗ 
adneten für die Errichtung des Kaiser— 
nedriche Denkm als vbeschloß, die weitere Be⸗ 
ung bis nach Beschlußfassung des Reichstages 
- die Vorlage betreffend das Kaiser-Wilhelm⸗ 
uumal auszusetzen. 
Ausland 
Brüssel, 3. Dez. Ein Straßenzug von zwei⸗ 
vend Socialisten begegnete gestern dem 
ehen der Königin, welche durch Pfeifen und 
ndigende Zurufe insultiert wurde. Der Vorfall 
„qt allgemeine Entrüstung. 
Paris, 8. Dez. Bei einer antibou— 
agistischen Conferenz in Nevers wurden 
rere Reden gehalten und eine Resolution an⸗ 
wnmen, welche gegen die casaristischen Umtriebe 
westirt, Boulanger für einen Verräter des Vater⸗ 
xes und einen Plagiator der Bonaparte's erklürt. 
Paris, 3. Dez. Das Banket zu Ehren 
ulangers in Nevers, an dem 500 Personen 
inahmen, begann um 5 Uhr. Boulanger 
ute aus, daß die gegenwärtige Lage eine ähn- 
p sei wie am 2. Dezember 1851; aber kein 
lensch sei so thöricht, ein autoritätes Regime wie 
E 
dt auf 1831, sondern müsse auf 1789 zurück⸗ 
nen. Es lägen dieselben Bedürfnisse im Innern, 
elbe Notwendigkeit, die nationale Verteidigung 
rganisieren, vor. Die Revifion der Ver⸗ 
»sung sei das Mittel, um eiñe Republik her⸗ 
nlen, deren Verfassung ein nicht nach ministe⸗ 
em Belieben, sondern von der Nation ausge⸗ 
heileter und angenommener Gesellschaftsvertrag 
vdre. Ein solchet würde in Wahrheit die nati⸗ 
Republik darstellen; in einigen Monaten 
»den 8 Millionen Franzosen ihre Stimmen für 
weolche Republik adbgeben. 
worale und pe . hJe Nachrichten. 
St. Ingbert, 4. Dez. Bei dem um die 
machtzzeit außerordentlich gesteigerten Po st⸗ 
le hrwird das Publitum von den Ober- 
den auf folgende Punkte besonders aufmerk⸗ 
—X 
3 ist dringend zu empfehlen, die mit der Pos 
ersendenden Weihnochtsgegenstände nicht etwa 
mden letzten Tagen vor dem Weihnachtsfeste 
cuhalten, sondern solche vielmehr zur Sicher- 
ng rechtzeitiger Neberkunft an die Adressaten 
yIst baid zur Postaufgabe zu bringen. 
Re Verpadung der Sendungen ist fest und 
»daft hetzustellen; schwache Holzschachteln, 
apichachteln, Cigarrenkisichen u. s. w. find als 
nactungsmaterial nicht geeignet. Die Adressen 
entweder auf die Sendungen bezw. deren Um— 
eng selbst aufzuschreiben oder mit gutem Kleb⸗