4— — *
58 — — 9 — 5* —24 3 3 34 9
2 6⏑⏑6680 27 9 —4336
— — —51 — 1— —R * — —595 * —323 35
8 ——5 iI* —— —5—58 * — * * 14* u —838 5*
* F B — — — * — 8 —8 ——— *7— *2N
AI———— 3* 7 32 —3
53 5* —838 —558 ——— u * * * *8 B— 1 23 7
*— — MX 533274 J 2*
—7 ð 5 83—9 V —— 9v96 d 59 9
Amtliches Organ des königl. Amlsgerichts St. Ingbert.
der ‚St⸗ Jugberter Auzeiger“ erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn⸗ und Feiertage. 2 mal wöbchentlich mit Unterhaltungs⸗ Slau und Mittwochs und Samstags mit
susirirten Beilagen. Tas Blaut lostei dierteljährlich 1.M 60 einschließlich Tragerlohn; durch die Poft bezogen 1 78 einschließlich 40 Z Zustellungsgebuhr. Die
Inrückungsgebühr fur die 4espaltene Garmondzeile oder deren Raum hetragt bei Inseralen aus der Pfalz 10, bei außerpfalzischen und solchen auf welche die Expedition
Auskunft ertheilt, Id, Neklamen 30 . Bei 4maliger Einrückung wird nur dreimalige berechnet.
— — — — —
V 27838. Donnerstag, 6. Dezember 188083s8. 23. Jahrg.
Deutsches Reich.
Bad Homburg, 5. Dez. Ueber den
ßeisteszustand Geffckens, der im letzten
Juni mehrere Wochen zur Cur hier weilte, wurde
der hiesige Arzt vernommen, der Gieffcken hier be⸗
handelt hat. Dem „Rheinischen Kurier“ zufolge
bezeugte der Arzt, daß Geffcken sich schon seit jener
zZeit offenbar im Zustande hochgradiger Aufregung
ind Nerbosität befunden habe.
Stuttgart, 5. Dez. Minister Frhr. v.
Nittnacht legte heute vor der Kammer die
Ztellung der Regierung zur Verfassungs⸗
tebision dar und betonte, daß dec von den
Jertrauensmännern gemachte Vorschlag die Ritter-
haft und Prälaten durch 17 Höchstbesteuerte zu
tsetzen, eine unverhältnißmäßige Bevorzugung der
leineren Gemeinden sowie von Industrie und
handel ergeben würde. Außerdem würde bei die⸗
em Vorschlage die Voraussetzung, daß die Wahl-
ꝛerechtigten sich hinsichtlich ihres Vermögensbesitzes
n unabhängiger Stellung befinden, nicht zutreffen.
Ihrerseits einen Gesetzentwurf auf nur partiell
indere Zusammensetzung der zweiten Kammer ein-
jubringen, davon habe die Regierung absehen zu
müssen geglaubt.
Berlin, 5. Dez. Der Budgetausschuß
aͤhrt heute in der Beratung des Heereshaus⸗
haltes fott. Die meisten Aufstellungen werden
ohne erhebliche Erörterung bewilligt. Ueber Casernen
jür ein Regiment Fußvolk in Stettin enisteht eine
langere Verhandlung, doch erfolgt auch hier Be—
willigung, ebenso für die Bataillionscaserne in
Stettin. Auch Casernen sür zwei Bataillone Fuß⸗
dolk in Spandau werden genehmigt. Bei Be⸗—
ratung der in Köln und Kalk geplanten Casernen ⸗
bauten — eine Caserne für eine Abteilung Feld⸗
artillerie, einen Ersatzbau der Caserne VI in Köln,
wei Easernen für je ein Regiment Fußvolk —
lommt in Frage, ob es nötig ist, im Etat den
Ott einer Kaserne genau zu bezeichnen, oder ob
eß genügt, den Garnisonsort zu nennen, auch
wenn eine Caserne für einen Truppenteil der
darnison in einem nicht zu der Garnisongemeinde
ehdrenden Orte liegt, wie beispielsweise in Kalk.
der Budgetausschuß bezeichnet die Nennung des
Barnisondortes für genügend.
Ausland
VParis, 5. Dez. In verflossener Nacht ist
bermals ein Dynamitanschlag auf ein An-
dellungsgeschäft versucht worden. Gegen 1 Uhr
vurde an dem Hause Rue St. Denis 106 ge⸗
lingelt. Die Pförmerin öffnete von ihrem Zimmer
uus mittels Thürklinkenzuges und hörte, wie je—
nand einige Schritte weit in die Hausflur eintrat
und wie bald darauf die Thur heftig zugeschlagen
durde. Im Hausflur fand sie dann eine Kapsel
die mit einer drennenden Zündschnur versehen war.
dachdem die entschlossene Frau Wosser über die
limmende Schnur gegossen, benachrichtigte sie
Ne Polizei. Die Kapsel, welche 12 Kilo wiegt,
dudem städtischen Labotatorium zur Untersuchung
bergeben worden. — Der Ausschuß zur Vorbe⸗
atung des Antrags, die gerichtliche Verfolgung
Vilsons zu genehmigen, hat sich mu s Stimmen,
bei einer gegnerijchen Suͤmme und zwei Stimm.
nthaltungen, dahin entschieden, daß dem Antragt
u entsprechen sei.
Bern, 5. Dez. Der Nationalrat wies
eben eine Reihe Bittschriften der Grutlivereine
nd anderer demokratischer Gesellschaften. welche
die Zurücknahme des bundesrätlichen Kreisschreibens
und einer Verfassungsänderung im Sinne der Wahl
des Bundesrats durch das Volk verlangen, an einen
besonderen Ausschuß.
Wien., 5. Dez. Der „Neuen Freien Presse“
wird aus Rom gemeldet, der Papst habe dem
Fuürften Liech reustein für das Auerbieten, in
Vaduz Risidenz zu nehmen, gedankt und erklärt,
er gedenke, nur wenn seine persönliche Sicherheit
gefährdet sei, Rom zu verlassen und würde in
einem solchen Falle die Gastfreundschaft des Fürsten
gern annehmen.
Lokale und pfälzische Nachrichten.
*St. Ingbert, 6. Nov. In gestriger
Schöffengerichtssitzung gelangten nach
stehende Fälle zum Aufruf: 1. Der Bergmann
Mx. G., 28 J. a., aus Rohrbach ist angeklagt
und geständig bei Aufführung seines Neubaues zu
Rohrdach im September l. J an einer öffentlichen
Straße die Baulinie um 30 CEtm. überschritten zu
haben. Er wird deshalb mit einer Geldstrafe von
3 Mk. eb. 1 Tag Haft nebst den Kosten belegt,
auch wird die Polizeibehörde zur Beseitigung des
ordnungswidrigen Zustandes ermächtigt. 2. Mit
Hdulfe eines Dolmetschs wird gegen J. Is. K., 26
J. a., Tagner hier wegen Körperverletzung mittels
Jefährlichen Werkzeugs verhandelt. K. hatte am 22.
jtov d. J. einen Monteur (Engländer) in der hiesigen
Spinnerei nach vorangegangenem Disput mit einer
datte auf Kopf und Rücken geschlagen, wofür er
mit 2 Wochen Gefängniß und Tragung der Kosten
büßen muß. 3. Die Vetchandlung gegen den Kese
seljchmied Mch. A., 39 J. a. aus Rohrbach, wei⸗
her des unbefugten Verschüttens des Grabens der
Staatsstraße dorten beschuldigt ist, wird, als früher
»ertagt, heute wieder aufgenommen. Dieselbe er⸗
nibt die U⸗berführung des Angeklagten. Dieser
vird darnach zu 1 Mt. Geldstrafe ev. 1 Tag Haft
ind in die Kosten verurtheilt. 4. Eine Rohheit,
velche bei dem jugendlichen Alter des Thäters dop⸗
Zelt widrig erscheint, beging am 15. Sept. abhin
der 14jährige Steinklopfer J. Kuvon hier, indem
er einem 18jährigen Knaben in Schnappach nach
zurzem Streite mit zwei Steinklopfhämmern ein
doch in den Kopf schlug. Dafür wird K. unter
Zudilligung mildernder Umstände, mit einer Ge⸗
angnißstrafe von 14 Tagen und Urberbürdung
der Kosten geahndet. 5. Der vorgeführte Schneider
P. Sch. aus Mühlbach, ein anscheinend unverbesser
icher Landstreicher, wird des Bettels und der Land«
treicherei vom 30. Okt. bis 20. Nov. für schuldig
erkannt und deswegen mit einer Gesammistrafe von
1Wochen und der Kosten bedacht, und der erlafssene
daftbefehl aufrecht erhalten. Auch erfolgt Ueher⸗
weisung an die Landespolizei. 6. Die, weil frühet
nicht erschienen, nunmehr vorgeführte Mr. Mo F.,
Thefrau Gl., von Elversberg, gesteht den ihr zur Lafl
jelegten Diebstahl eines Sackes mit Holzkohlen im
Werthe von 3 Mtk. 20 Pfg. aus dem Walde der
d errn Gebr. Krämer sofort zu, es erfolgt darauf
die Verurtheilung der Beschuldigten zu 1 Tag Ge⸗
jängniß sowie den Kosten. 7. Unter der Anklage
des Widerstandes gegen die Staatsgewalt stehen der
48jährige Bergmann And. L. aus Rohrbach und
dessen Ehefrau. Am 11. August hielt der Privat-
öcster S. von hier in der Wohnung der Ange⸗
lagten Haussuchung nach gestohlenem Laub. Als
er dahei ein Zimmer durchsachte, packte ihn die
ẽ hefrau L. am Arme, während ihn L. selbst, aus
»inem anderen Zimmer herbeispringend, mit Hinaus-
werfen bedrohte. Beide Ehegatten büßen dafür
nit 14 Tagen Gefängniß und gemeinschaftlicher
Zostentragung. 8. Der 28 Jahre alte Bergmann
d. Kl. aus Rohrbach ließ sich am 2. September
die Verletzung einer Dienstmagd zu Schulden kom⸗
nen, indem er dieselbe ohne Grund, da die betr.
Besellschaft in der Schwarz'schen Wirthschaft dorten
friedlich beisammen saß, plötztich am Halse packte
und ins Geficht schlug. Dies führte zur Verur—
theilung des Kl. zu 8 Tagen Gefängniß und in
die Kosten. 9 Am Abend des 9. Sept. dss. Is.
geriethen auf der Orisstraße zu Heckendalheim der
angeklagte Pt. J. 28 J. a., Schlosser von dort
und der Schneider G. in Woristreit, welcher soweit
führte, daß J. dem G. eine Anzahl Schläge ver—
setzte, sodaß letzterer wider eine Hauswand fuhr
und sich dabei am Kopfe verletzte. Der Beschul⸗
digte empsängt deshalb eine Strafe, welche in 20
Mark Geldeeb. 5 Tagen Gef. und Tragung
der Kosten besteht. 10. Eine Schlägerei, wie sie
in unserm Kantone leider nicht zu den Seltenheiten
gehören, entwickelte sich aus geringfügiger Ursache
am Abend des 165. April auf der Straße von Om⸗
mersheim nach Aßweiler zwischen Ommersheimer
und Blickweilerer jungen Leuten, deren Ausgang
den Ih. J., 23 J. a. und Pt. Ts., 19 J. a. aus
Ommersheim und N. K., J. Kr. und J. B. aus Blick⸗
weiler vor das Schoͤffengericht brachte. Prügel und
Msser spiellen auch dei genauntem Vorgange ihre Rolle.
Der Angeklagte Ih. J. erhielt von N. K. einen
ziemlich tiefen Stich in den Oberarm, welcher Ar⸗
beitsunfähigkeit bis zum 20. Mai herbeiführte, und
ein Mitbetheiligter Hm. einen leichten Stich in den
Rücken. Das Urtheil lautet gegen Ih. J. auf 3
Tage Gef., gegen Pt. Ts. auf 53 Tage, gegen Nk.
se. auf 3 Monate und 3 Tage und gegen Ik. Kr.
auf eine Woche Gef. Ih. B. erzielt Freisprechung.
Von den Kosten tragen Ih. J., Pt. Ts. und Ik.
ker. je ein Fünftel, Nt. K. dagegen zwei Funftel.
11. Zum Schlusse wurde noch der Sch ffoknecht F.
Marchand aus Neuchatel (Schweiz). welcher gestern
Abend hier auf der Straße bei Verübung von Un⸗
fug von einem Gendarm betroffen war, mit einer
Haftstrafe von 2 Tagen bedacht.
* St. Ingbert, 6. Dez. Ein frecher Ein⸗
bruchsdiebstahl wurde gestern Nacht in dem
Tomptoir der Fabrik der Herren Warth u. Wagner
zersucht. Als um 12 Uhr ein Aufseher in den an⸗
tiegenden Raum trat, hoörte er ein verdächtiges Ge⸗
zäusch und sah dann, in das Comptoir eintretend,
den Einbrecher durch das Fenster entwischen und
das Weite suchen. Der unerwünschte Besuch hatte
»em Kassenjchrank gegolten. Der Einbrecher hatte
ine kleine Scheibe zertrümmert, wodurch er den
Ktiegel des Mittelfensters erreichen konnte, und so⸗
zann durch letzteres seinen Einstieg bewerkstelligt.
Nachdem er alle auf dem Schranke stehenden Sachen,
ils Tintenfaß, ausgestopfte Vögel sorgfältig auf
»en Boden gestellt, degann er den eisernen Kassen⸗
chrank mit einem Stemmeisen an verschiedenen
Stellen der Thür anzugreifen. Doch erlitt dabei
ur der hölzerne Aufsaß des Schrankes einige Be—
chädigung. Aber selbst beim Aufbrechen des wohl⸗
rerwahrten Schlosses wäre der Thäter übel ange⸗
ommen, da hinter dem Schlosse sich eine eleltrische
Porrichtung (soq. Selbstschuß) befindet, durch welche
seder daran Rührende einen heftigen elektrischen
Ztoß' empfängt. — So mußte denn der Einbrecher
ein verbrecherisches Werk ohne Erfolg aufgeben.
die Sache ist bereits der Polizei zur Anzeige ge⸗
zrracht.