Full text: St. Ingberter Anzeiger

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Amtliches Organ des königl. Amlsgerichts St. Ingbert. 
der ‚St⸗ Jugberter Auzeiger“ erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn⸗ und Feiertage. 2 mal wöbchentlich mit Unterhaltungs⸗ Slau und Mittwochs und Samstags mit 
susirirten Beilagen. Tas Blaut lostei dierteljährlich 1.M 60 einschließlich Tragerlohn; durch die Poft bezogen 1 78 einschließlich 40 Z Zustellungsgebuhr. Die 
Inrückungsgebühr fur die 4espaltene Garmondzeile oder deren Raum hetragt bei Inseralen aus der Pfalz 10, bei außerpfalzischen und solchen auf welche die Expedition 
Auskunft ertheilt, Id, Neklamen 30 . Bei 4maliger Einrückung wird nur dreimalige berechnet. 
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V 27838. Donnerstag, 6. Dezember 188083s8. 23. Jahrg. 
Deutsches Reich. 
Bad Homburg, 5. Dez. Ueber den 
ßeisteszustand Geffckens, der im letzten 
Juni mehrere Wochen zur Cur hier weilte, wurde 
der hiesige Arzt vernommen, der Gieffcken hier be⸗ 
handelt hat. Dem „Rheinischen Kurier“ zufolge 
bezeugte der Arzt, daß Geffcken sich schon seit jener 
zZeit offenbar im Zustande hochgradiger Aufregung 
ind Nerbosität befunden habe. 
Stuttgart, 5. Dez. Minister Frhr. v. 
Nittnacht legte heute vor der Kammer die 
Ztellung der Regierung zur Verfassungs⸗ 
tebision dar und betonte, daß dec von den 
Jertrauensmännern gemachte Vorschlag die Ritter- 
haft und Prälaten durch 17 Höchstbesteuerte zu 
tsetzen, eine unverhältnißmäßige Bevorzugung der 
leineren Gemeinden sowie von Industrie und 
handel ergeben würde. Außerdem würde bei die⸗ 
em Vorschlage die Voraussetzung, daß die Wahl- 
ꝛerechtigten sich hinsichtlich ihres Vermögensbesitzes 
n unabhängiger Stellung befinden, nicht zutreffen. 
Ihrerseits einen Gesetzentwurf auf nur partiell 
indere Zusammensetzung der zweiten Kammer ein- 
jubringen, davon habe die Regierung absehen zu 
müssen geglaubt. 
Berlin, 5. Dez. Der Budgetausschuß 
aͤhrt heute in der Beratung des Heereshaus⸗ 
haltes fott. Die meisten Aufstellungen werden 
ohne erhebliche Erörterung bewilligt. Ueber Casernen 
jür ein Regiment Fußvolk in Stettin enisteht eine 
langere Verhandlung, doch erfolgt auch hier Be— 
willigung, ebenso für die Bataillionscaserne in 
Stettin. Auch Casernen sür zwei Bataillone Fuß⸗ 
dolk in Spandau werden genehmigt. Bei Be⸗— 
ratung der in Köln und Kalk geplanten Casernen ⸗ 
bauten — eine Caserne für eine Abteilung Feld⸗ 
artillerie, einen Ersatzbau der Caserne VI in Köln, 
wei Easernen für je ein Regiment Fußvolk — 
lommt in Frage, ob es nötig ist, im Etat den 
Ott einer Kaserne genau zu bezeichnen, oder ob 
eß genügt, den Garnisonsort zu nennen, auch 
wenn eine Caserne für einen Truppenteil der 
darnison in einem nicht zu der Garnisongemeinde 
ehdrenden Orte liegt, wie beispielsweise in Kalk. 
der Budgetausschuß bezeichnet die Nennung des 
Barnisondortes für genügend. 
Ausland 
VParis, 5. Dez. In verflossener Nacht ist 
bermals ein Dynamitanschlag auf ein An- 
dellungsgeschäft versucht worden. Gegen 1 Uhr 
vurde an dem Hause Rue St. Denis 106 ge⸗ 
lingelt. Die Pförmerin öffnete von ihrem Zimmer 
uus mittels Thürklinkenzuges und hörte, wie je— 
nand einige Schritte weit in die Hausflur eintrat 
und wie bald darauf die Thur heftig zugeschlagen 
durde. Im Hausflur fand sie dann eine Kapsel 
die mit einer drennenden Zündschnur versehen war. 
dachdem die entschlossene Frau Wosser über die 
limmende Schnur gegossen, benachrichtigte sie 
Ne Polizei. Die Kapsel, welche 12 Kilo wiegt, 
dudem städtischen Labotatorium zur Untersuchung 
bergeben worden. — Der Ausschuß zur Vorbe⸗ 
atung des Antrags, die gerichtliche Verfolgung 
Vilsons zu genehmigen, hat sich mu s Stimmen, 
bei einer gegnerijchen Suͤmme und zwei Stimm. 
nthaltungen, dahin entschieden, daß dem Antragt 
u entsprechen sei. 
Bern, 5. Dez. Der Nationalrat wies 
eben eine Reihe Bittschriften der Grutlivereine 
nd anderer demokratischer Gesellschaften. welche 
die Zurücknahme des bundesrätlichen Kreisschreibens 
und einer Verfassungsänderung im Sinne der Wahl 
des Bundesrats durch das Volk verlangen, an einen 
besonderen Ausschuß. 
Wien., 5. Dez. Der „Neuen Freien Presse“ 
wird aus Rom gemeldet, der Papst habe dem 
Fuürften Liech reustein für das Auerbieten, in 
Vaduz Risidenz zu nehmen, gedankt und erklärt, 
er gedenke, nur wenn seine persönliche Sicherheit 
gefährdet sei, Rom zu verlassen und würde in 
einem solchen Falle die Gastfreundschaft des Fürsten 
gern annehmen. 
Lokale und pfälzische Nachrichten. 
*St. Ingbert, 6. Nov. In gestriger 
Schöffengerichtssitzung gelangten nach 
stehende Fälle zum Aufruf: 1. Der Bergmann 
Mx. G., 28 J. a., aus Rohrbach ist angeklagt 
und geständig bei Aufführung seines Neubaues zu 
Rohrdach im September l. J an einer öffentlichen 
Straße die Baulinie um 30 CEtm. überschritten zu 
haben. Er wird deshalb mit einer Geldstrafe von 
3 Mk. eb. 1 Tag Haft nebst den Kosten belegt, 
auch wird die Polizeibehörde zur Beseitigung des 
ordnungswidrigen Zustandes ermächtigt. 2. Mit 
Hdulfe eines Dolmetschs wird gegen J. Is. K., 26 
J. a., Tagner hier wegen Körperverletzung mittels 
Jefährlichen Werkzeugs verhandelt. K. hatte am 22. 
jtov d. J. einen Monteur (Engländer) in der hiesigen 
Spinnerei nach vorangegangenem Disput mit einer 
datte auf Kopf und Rücken geschlagen, wofür er 
mit 2 Wochen Gefängniß und Tragung der Kosten 
büßen muß. 3. Die Vetchandlung gegen den Kese 
seljchmied Mch. A., 39 J. a. aus Rohrbach, wei⸗ 
her des unbefugten Verschüttens des Grabens der 
Staatsstraße dorten beschuldigt ist, wird, als früher 
»ertagt, heute wieder aufgenommen. Dieselbe er⸗ 
nibt die U⸗berführung des Angeklagten. Dieser 
vird darnach zu 1 Mt. Geldstrafe ev. 1 Tag Haft 
ind in die Kosten verurtheilt. 4. Eine Rohheit, 
velche bei dem jugendlichen Alter des Thäters dop⸗ 
Zelt widrig erscheint, beging am 15. Sept. abhin 
der 14jährige Steinklopfer J. Kuvon hier, indem 
er einem 18jährigen Knaben in Schnappach nach 
zurzem Streite mit zwei Steinklopfhämmern ein 
doch in den Kopf schlug. Dafür wird K. unter 
Zudilligung mildernder Umstände, mit einer Ge⸗ 
angnißstrafe von 14 Tagen und Urberbürdung 
der Kosten geahndet. 5. Der vorgeführte Schneider 
P. Sch. aus Mühlbach, ein anscheinend unverbesser 
icher Landstreicher, wird des Bettels und der Land« 
treicherei vom 30. Okt. bis 20. Nov. für schuldig 
erkannt und deswegen mit einer Gesammistrafe von 
1Wochen und der Kosten bedacht, und der erlafssene 
daftbefehl aufrecht erhalten. Auch erfolgt Ueher⸗ 
weisung an die Landespolizei. 6. Die, weil frühet 
nicht erschienen, nunmehr vorgeführte Mr. Mo F., 
Thefrau Gl., von Elversberg, gesteht den ihr zur Lafl 
jelegten Diebstahl eines Sackes mit Holzkohlen im 
Werthe von 3 Mtk. 20 Pfg. aus dem Walde der 
d errn Gebr. Krämer sofort zu, es erfolgt darauf 
die Verurtheilung der Beschuldigten zu 1 Tag Ge⸗ 
jängniß sowie den Kosten. 7. Unter der Anklage 
des Widerstandes gegen die Staatsgewalt stehen der 
48jährige Bergmann And. L. aus Rohrbach und 
dessen Ehefrau. Am 11. August hielt der Privat- 
öcster S. von hier in der Wohnung der Ange⸗ 
lagten Haussuchung nach gestohlenem Laub. Als 
er dahei ein Zimmer durchsachte, packte ihn die 
ẽ hefrau L. am Arme, während ihn L. selbst, aus 
»inem anderen Zimmer herbeispringend, mit Hinaus- 
werfen bedrohte. Beide Ehegatten büßen dafür 
nit 14 Tagen Gefängniß und gemeinschaftlicher 
Zostentragung. 8. Der 28 Jahre alte Bergmann 
d. Kl. aus Rohrbach ließ sich am 2. September 
die Verletzung einer Dienstmagd zu Schulden kom⸗ 
nen, indem er dieselbe ohne Grund, da die betr. 
Besellschaft in der Schwarz'schen Wirthschaft dorten 
friedlich beisammen saß, plötztich am Halse packte 
und ins Geficht schlug. Dies führte zur Verur— 
theilung des Kl. zu 8 Tagen Gefängniß und in 
die Kosten. 9 Am Abend des 9. Sept. dss. Is. 
geriethen auf der Orisstraße zu Heckendalheim der 
angeklagte Pt. J. 28 J. a., Schlosser von dort 
und der Schneider G. in Woristreit, welcher soweit 
führte, daß J. dem G. eine Anzahl Schläge ver— 
setzte, sodaß letzterer wider eine Hauswand fuhr 
und sich dabei am Kopfe verletzte. Der Beschul⸗ 
digte empsängt deshalb eine Strafe, welche in 20 
Mark Geldeeb. 5 Tagen Gef. und Tragung 
der Kosten besteht. 10. Eine Schlägerei, wie sie 
in unserm Kantone leider nicht zu den Seltenheiten 
gehören, entwickelte sich aus geringfügiger Ursache 
am Abend des 165. April auf der Straße von Om⸗ 
mersheim nach Aßweiler zwischen Ommersheimer 
und Blickweilerer jungen Leuten, deren Ausgang 
den Ih. J., 23 J. a. und Pt. Ts., 19 J. a. aus 
Ommersheim und N. K., J. Kr. und J. B. aus Blick⸗ 
weiler vor das Schoͤffengericht brachte. Prügel und 
Msser spiellen auch dei genauntem Vorgange ihre Rolle. 
Der Angeklagte Ih. J. erhielt von N. K. einen 
ziemlich tiefen Stich in den Oberarm, welcher Ar⸗ 
beitsunfähigkeit bis zum 20. Mai herbeiführte, und 
ein Mitbetheiligter Hm. einen leichten Stich in den 
Rücken. Das Urtheil lautet gegen Ih. J. auf 3 
Tage Gef., gegen Pt. Ts. auf 53 Tage, gegen Nk. 
se. auf 3 Monate und 3 Tage und gegen Ik. Kr. 
auf eine Woche Gef. Ih. B. erzielt Freisprechung. 
Von den Kosten tragen Ih. J., Pt. Ts. und Ik. 
ker. je ein Fünftel, Nt. K. dagegen zwei Funftel. 
11. Zum Schlusse wurde noch der Sch ffoknecht F. 
Marchand aus Neuchatel (Schweiz). welcher gestern 
Abend hier auf der Straße bei Verübung von Un⸗ 
fug von einem Gendarm betroffen war, mit einer 
Haftstrafe von 2 Tagen bedacht. 
* St. Ingbert, 6. Dez. Ein frecher Ein⸗ 
bruchsdiebstahl wurde gestern Nacht in dem 
Tomptoir der Fabrik der Herren Warth u. Wagner 
zersucht. Als um 12 Uhr ein Aufseher in den an⸗ 
tiegenden Raum trat, hoörte er ein verdächtiges Ge⸗ 
zäusch und sah dann, in das Comptoir eintretend, 
den Einbrecher durch das Fenster entwischen und 
das Weite suchen. Der unerwünschte Besuch hatte 
»em Kassenjchrank gegolten. Der Einbrecher hatte 
ine kleine Scheibe zertrümmert, wodurch er den 
Ktiegel des Mittelfensters erreichen konnte, und so⸗ 
zann durch letzteres seinen Einstieg bewerkstelligt. 
Nachdem er alle auf dem Schranke stehenden Sachen, 
ils Tintenfaß, ausgestopfte Vögel sorgfältig auf 
»en Boden gestellt, degann er den eisernen Kassen⸗ 
chrank mit einem Stemmeisen an verschiedenen 
Stellen der Thür anzugreifen. Doch erlitt dabei 
ur der hölzerne Aufsaß des Schrankes einige Be— 
chädigung. Aber selbst beim Aufbrechen des wohl⸗ 
rerwahrten Schlosses wäre der Thäter übel ange⸗ 
ommen, da hinter dem Schlosse sich eine eleltrische 
Porrichtung (soq. Selbstschuß) befindet, durch welche 
seder daran Rührende einen heftigen elektrischen 
Ztoß' empfängt. — So mußte denn der Einbrecher 
ein verbrecherisches Werk ohne Erfolg aufgeben. 
die Sache ist bereits der Polizei zur Anzeige ge⸗ 
zrracht.