Full text: St. Ingberter Anzeiger

— Collectiv-Ausstellung Pfalz zu 
München. Sämtliche deutschen, sowie die in 
Betracht kommenden österreichischen und schweizerischen 
Eisenbahnen gewährten für die Ausstellungsgegen⸗ 
tände der deutschnationalen Kunstgewerbe⸗Ausstellung 
zu München, soweit solche unverkauft bleiben, fracht · 
freien Ruͤcktransport bis zur Abgangsstation nach 
Schluß der Ausstellung, wobei jedoch die württem⸗ 
bergischen Bahnen eine Frist von vier Wochen, die 
hadischen eine solche von sechs Wochen nach Schluß 
der Ausstellung festsetzten, innerhalb welcher der 
Rücktransport vollzogen werden muß. 
Als Vergünstigung hinsichtlich der Fahrtaren 
gelangen vorläufig Retourbillete mit 141ägiger 
Biltigkeit zu den gewöhnlichen Fahrpreisen nach 
Munchen an folgenden pfälz. Stationen zur Aus— 
gabe: Deidesheim, Dürkheim, Frankenthal, Germers⸗ 
heim, Kaiserslautern, Landau, Ludwigshafen, Neu⸗ 
fiadt ash, Pirmasens, Sprher und Zweibrücken. 
Außerdem ist die Veranstaltung von Extrazügen in 
Aussicht genommen. 
— Zweibrücken. Die Fahnenweihe des 
Vereins deutscher Waffenbrüder scheint sich nach dew 
vorliegenden Festprogramm recht hübsch zu gestalten. 
Am Vorabend des Weihe⸗Tages (10. Juni) ist eine 
Reunion in Buchheits Garten, Sonntags früh er— 
folgt um 12211 Uhr Aufstellung des Festzuges auf 
dem Markiplatz und die Abholung der Festjung⸗ 
fcauen, um 11 Uhr Weihe der Fahne und Ueber— 
reichung derselben. Bei diesem Act wird u. A. 
das Fahnenlied durch die vereinigten Männerchöre 
der Vereine Bürgerlicher Gesangverein, Liederkranz 
und Sängerbund vorgetragen. Nachmittags ist Um- 
zug durch die Stadt, hierauf Concert im Schmidt⸗ 
schen Park und Abends Festball im Saale des 
Zweibrücker Hofes. 
— Landau, 23. Mai. Die Pickelhauben 
für das 18. Infanterie-Regiment sind auch hier 
eingetroffen. Es verlautet, daß dieselben zum ersten 
Male bei der Besichtigung des Regiments durch den 
storpstkommandeur General v. Orff am nächsten 
Samstag getragen werden sollen. — Von einem 
bedauernswerthen Unfall wurde gestern Nachmittag 
Herr Weinhändler Samuel Levy betroffen. An dem 
Neubau der Herren Gebr. Leyy Söhne an der 
Schloßstraße wurden große Weinfässer durch einen 
Schacht in den Keller gelassen. Als ein solches 
über dem Schacht am Flaschenzug hing und Herr 
Levy die untergelegten Balken herausziehen wollte, 
riß das Seil und das herabstürzende Faß verlitzte 
Herrn Levy so stark am Kopfe, daß er bewußtlos 
liegen blieb und nach Hause gefahren werden mußte. 
— Neustadt, 28. Mai. Heute Nachmittag 
1 Uhr tagten im Schützenhause dahier die Vertreter 
der Zweigpereine des bayerischen Frauenvereins 
unterm rothen Kreuz mit dem pfälzischen Kreisaus⸗ 
schusse. Die Versammlung war sehr stark besucht; 
es waren 75 Damen anwesend. Herr Professor 
Bümpel aus Spehyer, der Schriftführer des Kreis 
ausschusses, verlas den Rechenschaftsbericht von der 
ganzen Pfalz; hieran schlossen sich Mittheilungen 
über die Mitgliederzahl der einzelnen Zweigvereine 
und deren Leistungen. Kaiserslautern wurde als 
Ort für die nächstjährige Generalversammlung be⸗ 
stimmt. Lebhafte Debatten über interne Vereins⸗ 
angelegenheiten bildeten den Schluß der Tagung. 
— Speyer, 24. Mai. Waährend der beiden 
Pfingstfeiertage sind von der Oberrheinischen Dampf ˖ 
schifffahrtsgesellschaft in Ankunft und Abgang etwa 
2000 Personen befördert worden 
Vermischtes. 
München, 22. Mai. Im Gesetz- und 
Verordnungsblatt Nr. 27 wird die Allerh. Ver⸗ 
ordnung vom 12. Mai l. M., die Dienstkleidung 
und die Dienstesauszeichnung der zu polizeilichen 
Verrichtungen verwendeten Gemeindebediensteten in 
den Gemeinden des Konigsreiches betr., publiziert: 
IJ. für die Gemeinden mit städt. Verfassung: 81 
Polizeimannschaft. Dieselbe trägt nachstehend be⸗ 
zeichnete Dienstkleidung. 2. Kopfbedeckung. 
Helm in der für (unberittene) Gendarmerie vorge⸗ 
schriebenen Form, auf welchem jedoch statt des 
bayer. Wappens das Gemeindewappen und statt 
des gelben weißes Metallheschläge anzubringen isi. 
Schirmmütze nach dem Muster der für die Gen⸗ 
darmerie vorgeschriebenen Dienstmütze, jedoch von 
dunkelblauem Tuche, mit scharlachrothem Vorstoße 
und an der Vorderseite (statt der Kokarde) mit 
einer den bayer Löwen (ohne Szepter und Schwert) 
darstellenden weiß wollenen Stickerei. b) Waf⸗ 
fenrock. Waffenrock von dunkelblauem Tuch mit 
dehendem Kragen, Schulterklappen und Aufschlägen 
„on gleichem Tuch und mit scharlachrothem Vor⸗ 
oß und weiß metallenen Knöpfen. Zur Sommers⸗ 
jeit und unter dem Mantel kann anstelle des Tuch⸗ 
vaffenrockes ein Uniformsrock von sog. Gradel ge⸗ 
ragen werden. c. Beinkleid, lange Hosen von 
zunkelblauem Tuch Bewaffnung. Säbel wie 
uür die Gendarmerie. Die Ausrüstung mit einer 
Feuerwaffe bleibt dem Ermessen der Gemeinden 
anheimgegeben. Die vorstehenden Bestimmungen 
inden auf die Pfalz mit der Maßgabe Anwendung, 
»aß die sämtlichen Städte der Pfalz den rechts⸗ 
rheinischen Gemeinden mit städt. Verfassung und 
die Städte der Pfalz mit mehr als 5000 Ein—⸗ 
wvohnern den unmittelbaren Städten des rechtsrh. 
Bayerns, endlich die übrigen Gemeinden der Pfalz 
den Gemeinden mit Landgemeindeverfassung im 
cechtsrh. Bayern gleichgestellt sind. Gegenwärtige 
Perordnung tritt mit dem Tage der Verkündigung 
—X 
F München. Weg mit der Mode aus dem 
Heere! Von der Commandantur München wurde, 
wie die Augsburger Abendzeitung meldet, beschlossen, 
gegen das Unwesen der spitzen Schnabelschuhe, 
engen Tricot⸗ Beinkleider, Miniatur⸗Schirmmützen 
und hohen Kragen der Waffenröcke vorzugehen und 
zu veranlassen, daß die Angehörigen der Garnison 
München in bayherischen und nicht in Phantasie⸗ 
Uniformen erscheinen; die letzteren entsprechen aller— 
dings allem anderen eher als den bestehenden 
Bestimmungen über die militärische Bekleidung. 
F Frankfurt. Auf dem VII. deutschen 
Lehrertag fand ein Antrag Paäche's (Leipzig) 
Zustimmung, wonach die Erteilung des Unterrichts 
äber die wichtigsten Lehren der Gesetzeskunde und 
Volkswirtschaftslehre in den Fortbildungsschulen an⸗ 
zustreben sei. — Siegert (Berlin) betont, daß die 
Besundheitslehre in der Schule nicht nur hervor⸗ 
ragender Lehrgegenstand, sondern auch Prüfungs 
jegenstand werden müsse. Die Versammlung pflichtet 
einen Thesen bei, welche haupisächlich Folgendes 
ordern: 
Eine vom Staate aus Aerzten, Architekten, In⸗ 
gjenieuren und Schulmännern gebildete Commission 
leitet Untersuchungen über den Gesundheitszustand 
der Schuljugend ein, gibt Anweisungen für die 
praktische Durchführung der Schulhygiene und siellt 
die Grundzüge für die Thätigkeit desonderer Schul⸗ 
irzte fest, welche die Durchführung dieser Anweisungen 
zu überwachen haben. 
Schularzt kann nur derjenige praktische Arzt 
verden, welcher die Schulhygiene zum Gegenstande 
seines besonderen Studiums gemacht hat. 
Der Schularzt ist in der Regel vom Staate 
mnzustellen. 
Die Schulhygiene muß bei den Prüfungen für 
dehrer und Schulleiter zum Prüfungsgegenstand er⸗ 
hoben werden. — 
Dr. A. Sulzbach (Frankfurt) hielt einen be— 
herzigenswerten Vortrag über die Nothwendigkeit 
einer entschiedenen und allgemeinen Vereinfachung 
unserer Rechtschreibung. Derselbe rief eine sehr 
ebhafte Besprechung hervor, nach deren Schluß 
folgender Antrag zur Annahme gelangte: „Die 
deutsche Rechtschreibung bedarf im nationalen Inte⸗ 
cesse einer einheitlichen Regelung für ganz Deutsch- 
and und im pädagogischen einer durchgreifenden 
Vereinfachung.“ — Der Lehrertag war von mehr 
As 1200 Theilnehmern besucht. 
—7 Neues Barometer. Ein Frankfurter 
Dptiker hatte einen neuen Luftdruckmesser erfunden, 
velcher die Mühe spart, sich erst aus dem Ablesen 
der Zahlen der Scala über den Stand des Luft⸗ 
druckes zu orientieren. Der Apparat zeigt in 
zroßer, weithin lesbarer Schrift ohne weiteres an, 
velches Weiter zu erwarten, ob die Tendenz des 
garometers „Steigend“, „Unbestimmt“ oder 
„Fallend'“ ist. Im oberen Theile des Barometers 
zefinden sich zwei Rollen; die eine ist achteckig; 
ieben Seiten derselben sind mit den Aufschriften 
Sturm — Viel Regen — Regen oder Wind — 
Leränderlich — Schön Wetter — Beständig — 
Sehr trocken — versehen, während die achte Seite 
ans „Aufziehen“ mahnt. Die zweite Rolle ist 
'echseckig und trägt auf drei Seiten die Worte: 
Steigend — Unbestimmt — Fallend. Beide 
stollen können durch Triebwerke, deren Hemmung 
und Auslösung zwei Elektromagnete bewirken, in 
Bewegung gesetzt werden. Die Leitung, welche 
von der Elektricitäts ⸗Quelle (vier Trocken⸗Elemente) 
zu den Elektromagneten führt, ist mit zahlreicher 
Schalt⸗ und Kontaktvorrichtungen versehen, welch. 
heils in der Nähe der Walzen, thelz 
Scala des Aneroid · Barometers angeae 
Zerührt nun der Zeiger beim Vorneh 
Zcala einen der Kontakte und shuͤst uu 
Strom, dann tritt das Triebwertf in d d 
und bewegt die Rolle so lange, bis die ns ut 
Aufschrift vorn sichtbar wird. In —8 
blicke wird die Leitung unterbrochen, 
halt, und die Rolle verbleibt in ihre 
wieder eine genügende Aenderung im 
eintritt. 
fKreuznach, 22. Mai. Bei der heuh 
der Ebernburg stautgehabten Grundfteinlehn 
zas zu errichiende Hutten⸗Sicingen⸗ denn 
unter Anderen der Oberpräsident v. Bardelehen 
Regierungsprasident v. Puitkamer, sowre 
Nachkommen Huttens und Sickingens det 
Bogdan v. Hutten⸗Czapski aus Polsdam, deb 
Franz v. Sickingen⸗-Hohenburg auf Schloß No 
dorf und der Freiherr Rudolf v. Recum anwen 
Die Festrede hielt Professor v. Gneist v 
ob darin am Schluß hervor, daß die h 
Macht, welche sich bis jetzt in der geeinsen h 
iber die Kirchen erhoben habe und allen Bihn 
nissen die Freiheit des Waltens im lircht 
deben gewährleiste, Deutschland wieder zu in 
Mittelpunkte des europäischen Kontinenß — 
hat, in welchem die beiden Grundrihn 
der christlichen Kirche sich friedlich vereinigen ho 
ten. Deutschland möge Gott danken, der Ala 
gemacht und Deutschland langsam zur Einhet 
anreifen ließ, um vorher alle edlen Selten 
aationalen Lebens zu entwickeln. Die 
dammerschläge that der Gymnasialdireltor do 
berg aus Kreuznach, worauf Kommerzienrathb 
zus Kaiserslautern ein Hoch auf den Kaise 
auf den Prinzregenten von Bahern aushin 
Bei dem hierauf folgenden Festessen auf derbo 
zurg toastete der Regierungspräsident von 9 
amer auf Seine Majeffät den Kaiser und 
Prinz⸗ Regenten. 
FKassel, 22. Mai. Eine für Vinh 
ind Flaschenbierhändler sehr wichtge Enhschid 
st vergangene Woche vom hiesigen Oberlanden 
richte gefällt worden. Bierbrauereibesizer in 
ft den Wirthen Bier auch in Flaschen mih 
nanntem Patentberschluß. In dem endhschid 
Falle sollten diese Art Flaschen nach Anfith 
chiedener Behörden als nicht fest verschlosse 
»etrachten, mithin aichungspflichtig und der di 
traffällig sein. Der Betroffene appellitte r 
ARV 
auf vom Staatsanwalt eingelegte Ribision 
iesigen Oberlandesgericht wurde verworfen 
st somit festgestellt, daß Bierflaschen mit Jo 
zerschluß nicht geaicht zu sein brauchen. 
7 Beurlaubungenbei denGer 
en. Ohne Urlaub dürfen die richterlichen Dn 
—Ay 
ieher den dienstlichen Wohnfitz außer Dien 
auf mehr als 24 Stunden verlassen. Die nid 
Bediensteten bei den Gerichten und Staatsam 
chaften dürfen ohne Genehmigung des Ans 
zand nicht üher Nacht vom Orlte den 
ißes entferntbleiben. 
Hamburg, 20. Mai. Eine Kaufnu. 
rau, welche von ihrem Gatten geschiedenn 
dezog von demselben Alimente für die bn 
Ausgaben, während sich der Eheherr bereite 
zatte, ganz besonders nothwendige Auigun 
onders zu bezahlen. Nun ließ sich die 
1. A. “auch ein kuünftliches Gedbiß anpn 
ind ihrem Gatten die Rechnung zufsenden. 
elbe derweigerte die Zahlung, indem et 5 
nachte, daß ein solches Gebiß ein Lrn 
ei. Es lam zu einer Klage, worauf den 
zu Gunsten der Frau entschied. Es sun 
einem Erkenntniß aus, daß die Frau sardn 
seben müsse und das Gebiß zur Vershn 
leichzeitig aber auch zur Erhaltung der 
ziene. Von einem Luxus könne hier also 7 
Rede sein. Der staufmann wurde zur 3 
der 150 Mk. verurtheilt, wie auch in die 
'osten des Verfahrens. 
(Sturm auf See.) Der — 
„Wert a“. Kapitan Vussius, Eigenthum de 
eutschen Lloyd in Bremen, hatte auf pinn 
Aus reise nach Newyork einen furchterlichen — 
u bestehen und wurde von einer ungehemn 
see betroffen, welche von vorn an der gan 
inbrach und das ganze Schiff unter v 
die Slurzsee riß das NRusgudshaus fott—