— Collectiv-Ausstellung Pfalz zu
München. Sämtliche deutschen, sowie die in
Betracht kommenden österreichischen und schweizerischen
Eisenbahnen gewährten für die Ausstellungsgegen⸗
tände der deutschnationalen Kunstgewerbe⸗Ausstellung
zu München, soweit solche unverkauft bleiben, fracht ·
freien Ruͤcktransport bis zur Abgangsstation nach
Schluß der Ausstellung, wobei jedoch die württem⸗
bergischen Bahnen eine Frist von vier Wochen, die
hadischen eine solche von sechs Wochen nach Schluß
der Ausstellung festsetzten, innerhalb welcher der
Rücktransport vollzogen werden muß.
Als Vergünstigung hinsichtlich der Fahrtaren
gelangen vorläufig Retourbillete mit 141ägiger
Biltigkeit zu den gewöhnlichen Fahrpreisen nach
Munchen an folgenden pfälz. Stationen zur Aus—
gabe: Deidesheim, Dürkheim, Frankenthal, Germers⸗
heim, Kaiserslautern, Landau, Ludwigshafen, Neu⸗
fiadt ash, Pirmasens, Sprher und Zweibrücken.
Außerdem ist die Veranstaltung von Extrazügen in
Aussicht genommen.
— Zweibrücken. Die Fahnenweihe des
Vereins deutscher Waffenbrüder scheint sich nach dew
vorliegenden Festprogramm recht hübsch zu gestalten.
Am Vorabend des Weihe⸗Tages (10. Juni) ist eine
Reunion in Buchheits Garten, Sonntags früh er—
folgt um 12211 Uhr Aufstellung des Festzuges auf
dem Markiplatz und die Abholung der Festjung⸗
fcauen, um 11 Uhr Weihe der Fahne und Ueber—
reichung derselben. Bei diesem Act wird u. A.
das Fahnenlied durch die vereinigten Männerchöre
der Vereine Bürgerlicher Gesangverein, Liederkranz
und Sängerbund vorgetragen. Nachmittags ist Um-
zug durch die Stadt, hierauf Concert im Schmidt⸗
schen Park und Abends Festball im Saale des
Zweibrücker Hofes.
— Landau, 23. Mai. Die Pickelhauben
für das 18. Infanterie-Regiment sind auch hier
eingetroffen. Es verlautet, daß dieselben zum ersten
Male bei der Besichtigung des Regiments durch den
storpstkommandeur General v. Orff am nächsten
Samstag getragen werden sollen. — Von einem
bedauernswerthen Unfall wurde gestern Nachmittag
Herr Weinhändler Samuel Levy betroffen. An dem
Neubau der Herren Gebr. Leyy Söhne an der
Schloßstraße wurden große Weinfässer durch einen
Schacht in den Keller gelassen. Als ein solches
über dem Schacht am Flaschenzug hing und Herr
Levy die untergelegten Balken herausziehen wollte,
riß das Seil und das herabstürzende Faß verlitzte
Herrn Levy so stark am Kopfe, daß er bewußtlos
liegen blieb und nach Hause gefahren werden mußte.
— Neustadt, 28. Mai. Heute Nachmittag
1 Uhr tagten im Schützenhause dahier die Vertreter
der Zweigpereine des bayerischen Frauenvereins
unterm rothen Kreuz mit dem pfälzischen Kreisaus⸗
schusse. Die Versammlung war sehr stark besucht;
es waren 75 Damen anwesend. Herr Professor
Bümpel aus Spehyer, der Schriftführer des Kreis
ausschusses, verlas den Rechenschaftsbericht von der
ganzen Pfalz; hieran schlossen sich Mittheilungen
über die Mitgliederzahl der einzelnen Zweigvereine
und deren Leistungen. Kaiserslautern wurde als
Ort für die nächstjährige Generalversammlung be⸗
stimmt. Lebhafte Debatten über interne Vereins⸗
angelegenheiten bildeten den Schluß der Tagung.
— Speyer, 24. Mai. Waährend der beiden
Pfingstfeiertage sind von der Oberrheinischen Dampf ˖
schifffahrtsgesellschaft in Ankunft und Abgang etwa
2000 Personen befördert worden
Vermischtes.
München, 22. Mai. Im Gesetz- und
Verordnungsblatt Nr. 27 wird die Allerh. Ver⸗
ordnung vom 12. Mai l. M., die Dienstkleidung
und die Dienstesauszeichnung der zu polizeilichen
Verrichtungen verwendeten Gemeindebediensteten in
den Gemeinden des Konigsreiches betr., publiziert:
IJ. für die Gemeinden mit städt. Verfassung: 81
Polizeimannschaft. Dieselbe trägt nachstehend be⸗
zeichnete Dienstkleidung. 2. Kopfbedeckung.
Helm in der für (unberittene) Gendarmerie vorge⸗
schriebenen Form, auf welchem jedoch statt des
bayer. Wappens das Gemeindewappen und statt
des gelben weißes Metallheschläge anzubringen isi.
Schirmmütze nach dem Muster der für die Gen⸗
darmerie vorgeschriebenen Dienstmütze, jedoch von
dunkelblauem Tuche, mit scharlachrothem Vorstoße
und an der Vorderseite (statt der Kokarde) mit
einer den bayer Löwen (ohne Szepter und Schwert)
darstellenden weiß wollenen Stickerei. b) Waf⸗
fenrock. Waffenrock von dunkelblauem Tuch mit
dehendem Kragen, Schulterklappen und Aufschlägen
„on gleichem Tuch und mit scharlachrothem Vor⸗
oß und weiß metallenen Knöpfen. Zur Sommers⸗
jeit und unter dem Mantel kann anstelle des Tuch⸗
vaffenrockes ein Uniformsrock von sog. Gradel ge⸗
ragen werden. c. Beinkleid, lange Hosen von
zunkelblauem Tuch Bewaffnung. Säbel wie
uür die Gendarmerie. Die Ausrüstung mit einer
Feuerwaffe bleibt dem Ermessen der Gemeinden
anheimgegeben. Die vorstehenden Bestimmungen
inden auf die Pfalz mit der Maßgabe Anwendung,
»aß die sämtlichen Städte der Pfalz den rechts⸗
rheinischen Gemeinden mit städt. Verfassung und
die Städte der Pfalz mit mehr als 5000 Ein—⸗
wvohnern den unmittelbaren Städten des rechtsrh.
Bayerns, endlich die übrigen Gemeinden der Pfalz
den Gemeinden mit Landgemeindeverfassung im
cechtsrh. Bayern gleichgestellt sind. Gegenwärtige
Perordnung tritt mit dem Tage der Verkündigung
—X
F München. Weg mit der Mode aus dem
Heere! Von der Commandantur München wurde,
wie die Augsburger Abendzeitung meldet, beschlossen,
gegen das Unwesen der spitzen Schnabelschuhe,
engen Tricot⸗ Beinkleider, Miniatur⸗Schirmmützen
und hohen Kragen der Waffenröcke vorzugehen und
zu veranlassen, daß die Angehörigen der Garnison
München in bayherischen und nicht in Phantasie⸗
Uniformen erscheinen; die letzteren entsprechen aller—
dings allem anderen eher als den bestehenden
Bestimmungen über die militärische Bekleidung.
F Frankfurt. Auf dem VII. deutschen
Lehrertag fand ein Antrag Paäche's (Leipzig)
Zustimmung, wonach die Erteilung des Unterrichts
äber die wichtigsten Lehren der Gesetzeskunde und
Volkswirtschaftslehre in den Fortbildungsschulen an⸗
zustreben sei. — Siegert (Berlin) betont, daß die
Besundheitslehre in der Schule nicht nur hervor⸗
ragender Lehrgegenstand, sondern auch Prüfungs
jegenstand werden müsse. Die Versammlung pflichtet
einen Thesen bei, welche haupisächlich Folgendes
ordern:
Eine vom Staate aus Aerzten, Architekten, In⸗
gjenieuren und Schulmännern gebildete Commission
leitet Untersuchungen über den Gesundheitszustand
der Schuljugend ein, gibt Anweisungen für die
praktische Durchführung der Schulhygiene und siellt
die Grundzüge für die Thätigkeit desonderer Schul⸗
irzte fest, welche die Durchführung dieser Anweisungen
zu überwachen haben.
Schularzt kann nur derjenige praktische Arzt
verden, welcher die Schulhygiene zum Gegenstande
seines besonderen Studiums gemacht hat.
Der Schularzt ist in der Regel vom Staate
mnzustellen.
Die Schulhygiene muß bei den Prüfungen für
dehrer und Schulleiter zum Prüfungsgegenstand er⸗
hoben werden. —
Dr. A. Sulzbach (Frankfurt) hielt einen be—
herzigenswerten Vortrag über die Nothwendigkeit
einer entschiedenen und allgemeinen Vereinfachung
unserer Rechtschreibung. Derselbe rief eine sehr
ebhafte Besprechung hervor, nach deren Schluß
folgender Antrag zur Annahme gelangte: „Die
deutsche Rechtschreibung bedarf im nationalen Inte⸗
cesse einer einheitlichen Regelung für ganz Deutsch-
and und im pädagogischen einer durchgreifenden
Vereinfachung.“ — Der Lehrertag war von mehr
As 1200 Theilnehmern besucht.
—7 Neues Barometer. Ein Frankfurter
Dptiker hatte einen neuen Luftdruckmesser erfunden,
velcher die Mühe spart, sich erst aus dem Ablesen
der Zahlen der Scala über den Stand des Luft⸗
druckes zu orientieren. Der Apparat zeigt in
zroßer, weithin lesbarer Schrift ohne weiteres an,
velches Weiter zu erwarten, ob die Tendenz des
garometers „Steigend“, „Unbestimmt“ oder
„Fallend'“ ist. Im oberen Theile des Barometers
zefinden sich zwei Rollen; die eine ist achteckig;
ieben Seiten derselben sind mit den Aufschriften
Sturm — Viel Regen — Regen oder Wind —
Leränderlich — Schön Wetter — Beständig —
Sehr trocken — versehen, während die achte Seite
ans „Aufziehen“ mahnt. Die zweite Rolle ist
'echseckig und trägt auf drei Seiten die Worte:
Steigend — Unbestimmt — Fallend. Beide
stollen können durch Triebwerke, deren Hemmung
und Auslösung zwei Elektromagnete bewirken, in
Bewegung gesetzt werden. Die Leitung, welche
von der Elektricitäts ⸗Quelle (vier Trocken⸗Elemente)
zu den Elektromagneten führt, ist mit zahlreicher
Schalt⸗ und Kontaktvorrichtungen versehen, welch.
heils in der Nähe der Walzen, thelz
Scala des Aneroid · Barometers angeae
Zerührt nun der Zeiger beim Vorneh
Zcala einen der Kontakte und shuͤst uu
Strom, dann tritt das Triebwertf in d d
und bewegt die Rolle so lange, bis die ns ut
Aufschrift vorn sichtbar wird. In —8
blicke wird die Leitung unterbrochen,
halt, und die Rolle verbleibt in ihre
wieder eine genügende Aenderung im
eintritt.
fKreuznach, 22. Mai. Bei der heuh
der Ebernburg stautgehabten Grundfteinlehn
zas zu errichiende Hutten⸗Sicingen⸗ denn
unter Anderen der Oberpräsident v. Bardelehen
Regierungsprasident v. Puitkamer, sowre
Nachkommen Huttens und Sickingens det
Bogdan v. Hutten⸗Czapski aus Polsdam, deb
Franz v. Sickingen⸗-Hohenburg auf Schloß No
dorf und der Freiherr Rudolf v. Recum anwen
Die Festrede hielt Professor v. Gneist v
ob darin am Schluß hervor, daß die h
Macht, welche sich bis jetzt in der geeinsen h
iber die Kirchen erhoben habe und allen Bihn
nissen die Freiheit des Waltens im lircht
deben gewährleiste, Deutschland wieder zu in
Mittelpunkte des europäischen Kontinenß —
hat, in welchem die beiden Grundrihn
der christlichen Kirche sich friedlich vereinigen ho
ten. Deutschland möge Gott danken, der Ala
gemacht und Deutschland langsam zur Einhet
anreifen ließ, um vorher alle edlen Selten
aationalen Lebens zu entwickeln. Die
dammerschläge that der Gymnasialdireltor do
berg aus Kreuznach, worauf Kommerzienrathb
zus Kaiserslautern ein Hoch auf den Kaise
auf den Prinzregenten von Bahern aushin
Bei dem hierauf folgenden Festessen auf derbo
zurg toastete der Regierungspräsident von 9
amer auf Seine Majeffät den Kaiser und
Prinz⸗ Regenten.
FKassel, 22. Mai. Eine für Vinh
ind Flaschenbierhändler sehr wichtge Enhschid
st vergangene Woche vom hiesigen Oberlanden
richte gefällt worden. Bierbrauereibesizer in
ft den Wirthen Bier auch in Flaschen mih
nanntem Patentberschluß. In dem endhschid
Falle sollten diese Art Flaschen nach Anfith
chiedener Behörden als nicht fest verschlosse
»etrachten, mithin aichungspflichtig und der di
traffällig sein. Der Betroffene appellitte r
ARV
auf vom Staatsanwalt eingelegte Ribision
iesigen Oberlandesgericht wurde verworfen
st somit festgestellt, daß Bierflaschen mit Jo
zerschluß nicht geaicht zu sein brauchen.
7 Beurlaubungenbei denGer
en. Ohne Urlaub dürfen die richterlichen Dn
—Ay
ieher den dienstlichen Wohnfitz außer Dien
auf mehr als 24 Stunden verlassen. Die nid
Bediensteten bei den Gerichten und Staatsam
chaften dürfen ohne Genehmigung des Ans
zand nicht üher Nacht vom Orlte den
ißes entferntbleiben.
Hamburg, 20. Mai. Eine Kaufnu.
rau, welche von ihrem Gatten geschiedenn
dezog von demselben Alimente für die bn
Ausgaben, während sich der Eheherr bereite
zatte, ganz besonders nothwendige Auigun
onders zu bezahlen. Nun ließ sich die
1. A. “auch ein kuünftliches Gedbiß anpn
ind ihrem Gatten die Rechnung zufsenden.
elbe derweigerte die Zahlung, indem et 5
nachte, daß ein solches Gebiß ein Lrn
ei. Es lam zu einer Klage, worauf den
zu Gunsten der Frau entschied. Es sun
einem Erkenntniß aus, daß die Frau sardn
seben müsse und das Gebiß zur Vershn
leichzeitig aber auch zur Erhaltung der
ziene. Von einem Luxus könne hier also 7
Rede sein. Der staufmann wurde zur 3
der 150 Mk. verurtheilt, wie auch in die
'osten des Verfahrens.
(Sturm auf See.) Der —
„Wert a“. Kapitan Vussius, Eigenthum de
eutschen Lloyd in Bremen, hatte auf pinn
Aus reise nach Newyork einen furchterlichen —
u bestehen und wurde von einer ungehemn
see betroffen, welche von vorn an der gan
inbrach und das ganze Schiff unter v
die Slurzsee riß das NRusgudshaus fott—