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Amtliches Organ des königl. Amtsgerichts St. Ingbert.
Ingberter Au eiger“ erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage. 2 mal wochenilich mit unter hunge · biau und Freitags und Samstags mit acht
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men an: die Postanstalten, die Postboten,
ugtruͤger und die Expedition.
Polinische Nebersicht.
zu denjenigen Bundesstaaten,
e an der Grenze des Auslandes liegen und
Ah eine Ausnahme von dem Verhot des Um⸗
ß sremder Scheidemünzen beantragt haben, ge-
sch nun auch Bayern. Für Bayern würde
hiwohl hauptsächlich das benachbarte Oesterreich
denige schweizer Distrikte in Frage kommen.
zu algemeine Verbot des Umlaufs fremder Schei⸗
nünzen war hnuptsächlich auf eine Beseitigung
da französischen Scheidemünzen in den Reichslanden
chgesehen.
3 Berliner Hofkreisen vermuthet
aun, daß in nächster Zeit ein amilicher Bericht
—— Friedrich
cinen werde, und bringt man mit dieser Absicht
in Audienz, welche die Professoren von Bergmann
d Gerhato neulich bei dem Kaiser Wilhelm hatten.
derbindung.
Wie man sich erinnern wird, folate der
zifmg, welche Fürst Bismarck im
hundesrathe über den Tod des Kaisers Fried⸗
ad und die Thronbesteigung Kaiser Wilhelms I.
hnacht hat, eine Kundgebung des bayrischen Ge⸗
junten, Grafen Lerchenfeld, welche den Empfind⸗
uyn des Bundesrathes angesichts des Todes Kaiser
widtichß und der Thronbesteigung seines Nach⸗
qes Ausdruck verlieh. Nachdem die Apsprache
w dürsten Bismarck amtlich veröffentlicht worden,
n dem Vernehmen nach auch die Worte, welche
ineng des Bundesrathes erwiedert wurden, in
e Weise festgestellt, an die Oeffentlichkeit
Fachsorger des Gpeis aer
3 Generallieutnanis von Caprivi,
—* Chef der Marinestation der Nordsee,
miral Graf von Monts bezeichnet. Für
ve einer Trennung der Marineverwaltung
* Oberbefehl über die Marine soll Prinz
dem letzteren betcaut werden. Damit
e die Organisauon der Marine wieder herge⸗
nddie solche zur Zeit des Prinzen Adalbert
—* Nach dem Eintritt der Aenderungen in
wer Verwaltungs⸗ und Commandostellen
arine dürfte dann auch das eigenthümliche
* m, welches dieselbe bisher durchlief, als be—
* ep werden., Die deutische Marine
* e ihrer Neuformation und Reorgani
onh aihheeheden zu Chefs gehabt. Es
theils deshalb, um die Traditionen
— henes in die junge Marine zu verpflan⸗
Wedeiln abrer auch aus dem Grunde, weil die
n höheren Offiziere der deutschen Marine
ung 7 Auslande ihre seemannische und mili—
i ildung genossen hatten und es nothwendig
n zwischen ihnen und der obersten Kriegs⸗
* e lange ein Bindeglied in der Person
inen 8 Generals zu schaffen, bis aus den
— Marine⸗Offiziere, die in der
sne arine ihre vollständige Ausbildung ge⸗
hatten, ein Marine⸗Chef gewählt werden konnte.
—
Miwoch, 4. Juli 1888.
8 —X
* In der politischen Welt Rußlands
nachen sich wieder einmal die alten Widersprüche
jeltend. Während das offizielle Rußland und ganz
esonders der Zar Alexander mit der deutschen
Thronrede sehr zufrieden zu sein scheint, wie es
us dem ausgezeichneten Empfange des Abgesandten
Zaiser Wilhelms, des Generals von Pape, am
Petersburger Hofe und der Verleihung hoher rus⸗
ischer Orden an diesen General und seinen Adju⸗
santen hervorgeht, fo finden doch die einflußreichsten
ussischen Zeilungen, wie der Graschdanin“ und
die Rowoje Wremja“, daß die Thronrede Kaiser
Wilhelms deßhalb in Rußland nicht besonders
efriedigen könne, weil in derselben die Festigkeit
des deutsch österreichischen Bündnisses zu sehr betont
jei. Rußland könne wohl mit dem deutschen Reiche
den alten Freundschaftsbund erneuern, aber niemals
nit Deutschland uͤnd Oesterreich zugleich. Man
ieht daraus, daß russische Politiker immer noch an
dem Wahne festhalten, als werde Deutschland zu
Bunsten Rußlands auf die Freundschaft Oester⸗
reichs verzichten.
* Im Caplande und den angrenzenden
dändern scheinen sich wichtige Ereignisse voczube⸗
rilen. Wie telegraphische Meldungen aus Cap⸗
tadt berichten, haben samtliche Truppen in Natal
Befehl, nach dem Zululand abzurücken. Wie es
cheint, handelt es sich bei dieser militärischen De⸗
nonstration weniger um eine Bedrohung aufstän⸗
discher Zulus, sondern vielmehr um eine Stellunge
nahme gegen die Transvalboers, denen die Absicht
zugeschrieben wird, sich im Verein mit den Zulus
gegen die englische Colonialregierung in Südafrika
erheben zu wollen.
Preußen die Organisation für die Alters- und In⸗
Jalidenversicherung sich an die Communalverbände
mgliedern ließe, somit vielleicht für je eine Provinz,
nitunter auch vieleicht für zwei eine Versicherungs⸗
instalt zu errichten wäre. Für die größeren
Zundesstaaten wird wohl je eine Versicherungsan⸗
talt, für die kleineren, wie bielleicht die thüringischen
Slaaten, zusammengenommzen je eine zu errichten
sein. Was die Rente betrifft, so soll dieselbe dem
Vernehmen nach mit 120 Mk. nach einer Carenz⸗
zeit von fünf Jahren beginnen und bis zu 250
Mk. ansteigen. Die Nachricht, daß der von den
Ausschüssen festgestellte Gesetzentwurf jetzt schon vor
das Plenum des Bundesrats gelangen soll, wird
als nicht zutreffend bezeichnet; das letztere soll erst
m Herbst in die Beratung des Entwurfs eintreten.
Inzwischen soll der Entwurf. sobald die Redaction
ndgiltig festgestellt ist, plublicitt und so der öffent⸗
ichen Vegutachtung übergeben werden.
Berlin, 2. Juli. Ueber eine franzoösische
Zrenzverletzung wird der „Nrdd. Allg. Ztg.“ aus
Fradelotte berichtet: Am 15. Juni d. J. Nach-
nittags zwischen 4 und 5 Uhr, kamen zwei fran⸗
ösische Offiziere der Pariser Garnison bei Villers⸗
ux⸗Bois über die deutsche Grenze und haben die
a der Nähe auf dem Felde daselbst befindlichen
Bewohner von Rezonville: 1) Josef Rollet, 2) Karl
Reweu, 8) Augustine Drollet und 4) die Ehefrau
Berrin herbeigerufen und dieselben nach den RNamen
yer umliegenden Orischaften, sowie nach hiefigen
Berhältnissen gefragt. Diese wollen angeblich keine
Austunft hierüber gegeben haben; dann sagten die
Offiziere zu den Vorgenannten: Ihr werdet seit
1871 sehr von der deutschen Regierung gedrückt,
das aber nicht lange dauern wird. denn wir kommen
hald, um Elsaß-Lothringen zurückzuerobern.
Fürst Bismarck wird in den nächsten Tagen
gerlin verlassen und sich nach Friedrichsruh be-
zeben. Der Chef der Reichskanzlei, Dr. von Rotten⸗
zurg, wird ihn dahin begleiten. X
Es wird jetzt bestimmt versichert, daß der Kriegs
minister von seiner Stellung in allernächster Zeit
zurücktritt, um Commandeur des ersten Armeecorps
zu werden.
Ausland.
Brüssel, 2. Juli. Der englische Handels·
ninister Baron de Worms trifft morgen hier ein,
im den Widerstand Belgiens gegen die Beschlüsse
der Londoner Zuckerconferenz zu beseitigen.
Lokale und pfalzische Nachrichten.
* St. Ingbert, 4. Juli. (Schoffengerichts⸗
sitzung. Als Schöffen fungiren die Herren Nikol.
Weidmann von Oberwürzbach und Georg Hary
don Ommersheim. Zur Aburteilung gelangten
folgende Fälle: 1. Joh. Huy hier, 26 J. a. ver⸗
ibie am ö. Mai djs. Jahres in der Oberhauser'
chen Wirtschaft hier Unfug, und machte sich, in
dem er dem Wirte mit der Faust ins Gesicht schlug,
der vorsätzlichen Korperverletzung schuldig. Er wird
vegen des einen Vergehens Zu 3 Mk., ev. 1 Tag
Haft, wegen des andern zu 6 Ml., ev. 1 Tag Gefäng⸗
ziß samt Kosten herurleilt. 2. Johann Seel, Stein-
hauer, zur Zeit in Pirmasens, 28 J. a. hatte am
29. April hier einen Schmelzarbeiter, der auf der
Straße gegen ihn rannte (beide waren in betrunke⸗
em Zustande) mit der Faust bearbeitet und auf
en Voden geworfen. Seine Strafe wird unter
Annahme mildernder Umstände auf 6 Mk., ev. 2
Tage Gefängniß nebsi Kosten festgesetzt. 3. Adam
gehting, 22 J. a. und Petet Gehring, 20 J. a.
Deutsches Reich.
Berlin, 2. Juli. Die Ausschüsse des Bundes
ates, welche mit der Vorberatung, betreffend die
iiers⸗ und Invalidenversicherung der Arbeiter, be⸗
raut sind, haben ihre Arbeiten soweit beendet, daß
norgen die Schlußfitzung stattfinden kann, in wel⸗
her die endgiltige Fassung des Gesetzentwurfs in
ßaragraphen fesigesielli werden wird. Wie bereits
inderweitig bekannt geworden, haben die Ausschüsse
vesentliche Aenderungen des uͤrsprünglich in seinen
hrundzugen bekannt gewordenen Entwurfs vorge⸗
ommen, insbesondere ist die berufsgenossenschaft⸗
iche Organisation für die Alters⸗ und Invaliden⸗
zerficherung nicht aufrecht erhalten, sondern die
Frritdriale Abgrenzung für die einzeln zu errichten ⸗
den Versicherungsanstalten angenommen worden,
Man wird kaum fehlgehen, wenn man annimmt.
daß die Organisation in uͤhnlicher Weise gedacht
ist, wie die für die landwirtschaftliche Unfallver⸗
icherung. Die territoriale Abgrenzung ermögiicht
aaturgemäß die Einrichtung einer geringeren An⸗
zahl von Versicherungsanstalten, als dieselben bei
der berufsgenossenschaftlichen Organisation noth⸗
vendig gewesen wären. Ebenso dürfte sich damit
ine Vereinfachung des Marlkensystems und aud
die Einführung gewisser Abstufungen, etwa nach
Zefahrenklassen, für die zu erhebenden Beiträge er⸗
noͤglichen lassen. Selbstredend würde der Gesetz⸗
nlvurf, wie schon die Grundzüge es thaten, die
ämtlichen Arbeiter und Arbeiterinnen Deutschlands
imfassen, wenn auch der in Aussicht genommene
Besetzentwurf, welcher den noch nicht berufsgenossen⸗
chafilich organisirten Rest des arbeitenden Teiles
er Bebölkerung an die Unfallversicherung anzu⸗
chließen bestimmt ist, vorerst noch nicht fertiggestellt
perden mürde. Es ist kaum zu zweifeln. daß in