Full text: St. Ingberter Anzeiger

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Amtliches Organ des königl. Amtsgerichts St. Ingbert. 
Ingberter Au eiger“ erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage. 2 mal wochenilich mit unter hunge · biau und Freitags und Samstags mit acht 
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z dritte Vierteljahr (Juli — September) 
n täglich erscheinenden 
zt. Ingberter Anzeiger“ 
wei 8seitigen illustrirten Beiblättern 
men an: die Postanstalten, die Postboten, 
ugtruͤger und die Expedition. 
Polinische Nebersicht. 
zu denjenigen Bundesstaaten, 
e an der Grenze des Auslandes liegen und 
Ah eine Ausnahme von dem Verhot des Um⸗ 
ß sremder Scheidemünzen beantragt haben, ge- 
sch nun auch Bayern. Für Bayern würde 
hiwohl hauptsächlich das benachbarte Oesterreich 
denige schweizer Distrikte in Frage kommen. 
zu algemeine Verbot des Umlaufs fremder Schei⸗ 
nünzen war hnuptsächlich auf eine Beseitigung 
da französischen Scheidemünzen in den Reichslanden 
chgesehen. 
3 Berliner Hofkreisen vermuthet 
aun, daß in nächster Zeit ein amilicher Bericht 
—— Friedrich 
cinen werde, und bringt man mit dieser Absicht 
in Audienz, welche die Professoren von Bergmann 
d Gerhato neulich bei dem Kaiser Wilhelm hatten. 
derbindung. 
Wie man sich erinnern wird, folate der 
zifmg, welche Fürst Bismarck im 
hundesrathe über den Tod des Kaisers Fried⸗ 
ad und die Thronbesteigung Kaiser Wilhelms I. 
hnacht hat, eine Kundgebung des bayrischen Ge⸗ 
junten, Grafen Lerchenfeld, welche den Empfind⸗ 
uyn des Bundesrathes angesichts des Todes Kaiser 
widtichß und der Thronbesteigung seines Nach⸗ 
qes Ausdruck verlieh. Nachdem die Apsprache 
w dürsten Bismarck amtlich veröffentlicht worden, 
n dem Vernehmen nach auch die Worte, welche 
ineng des Bundesrathes erwiedert wurden, in 
e Weise festgestellt, an die Oeffentlichkeit 
Fachsorger des Gpeis aer 
3 Generallieutnanis von Caprivi, 
—* Chef der Marinestation der Nordsee, 
miral Graf von Monts bezeichnet. Für 
ve einer Trennung der Marineverwaltung 
* Oberbefehl über die Marine soll Prinz 
dem letzteren betcaut werden. Damit 
e die Organisauon der Marine wieder herge⸗ 
nddie solche zur Zeit des Prinzen Adalbert 
—* Nach dem Eintritt der Aenderungen in 
wer Verwaltungs⸗ und Commandostellen 
arine dürfte dann auch das eigenthümliche 
* m, welches dieselbe bisher durchlief, als be— 
* ep werden., Die deutische Marine 
* e ihrer Neuformation und Reorgani 
onh aihheeheden zu Chefs gehabt. Es 
theils deshalb, um die Traditionen 
— henes in die junge Marine zu verpflan⸗ 
Wedeiln abrer auch aus dem Grunde, weil die 
n höheren Offiziere der deutschen Marine 
ung 7 Auslande ihre seemannische und mili— 
i ildung genossen hatten und es nothwendig 
n zwischen ihnen und der obersten Kriegs⸗ 
* e lange ein Bindeglied in der Person 
inen 8 Generals zu schaffen, bis aus den 
— Marine⸗Offiziere, die in der 
sne arine ihre vollständige Ausbildung ge⸗ 
hatten, ein Marine⸗Chef gewählt werden konnte. 
— 
Miwoch, 4. Juli 1888. 
8 —X 
* In der politischen Welt Rußlands 
nachen sich wieder einmal die alten Widersprüche 
jeltend. Während das offizielle Rußland und ganz 
esonders der Zar Alexander mit der deutschen 
Thronrede sehr zufrieden zu sein scheint, wie es 
us dem ausgezeichneten Empfange des Abgesandten 
Zaiser Wilhelms, des Generals von Pape, am 
Petersburger Hofe und der Verleihung hoher rus⸗ 
ischer Orden an diesen General und seinen Adju⸗ 
santen hervorgeht, fo finden doch die einflußreichsten 
ussischen Zeilungen, wie der Graschdanin“ und 
die Rowoje Wremja“, daß die Thronrede Kaiser 
Wilhelms deßhalb in Rußland nicht besonders 
efriedigen könne, weil in derselben die Festigkeit 
des deutsch österreichischen Bündnisses zu sehr betont 
jei. Rußland könne wohl mit dem deutschen Reiche 
den alten Freundschaftsbund erneuern, aber niemals 
nit Deutschland uͤnd Oesterreich zugleich. Man 
ieht daraus, daß russische Politiker immer noch an 
dem Wahne festhalten, als werde Deutschland zu 
Bunsten Rußlands auf die Freundschaft Oester⸗ 
reichs verzichten. 
* Im Caplande und den angrenzenden 
dändern scheinen sich wichtige Ereignisse voczube⸗ 
rilen. Wie telegraphische Meldungen aus Cap⸗ 
tadt berichten, haben samtliche Truppen in Natal 
Befehl, nach dem Zululand abzurücken. Wie es 
cheint, handelt es sich bei dieser militärischen De⸗ 
nonstration weniger um eine Bedrohung aufstän⸗ 
discher Zulus, sondern vielmehr um eine Stellunge 
nahme gegen die Transvalboers, denen die Absicht 
zugeschrieben wird, sich im Verein mit den Zulus 
gegen die englische Colonialregierung in Südafrika 
erheben zu wollen. 
Preußen die Organisation für die Alters- und In⸗ 
Jalidenversicherung sich an die Communalverbände 
mgliedern ließe, somit vielleicht für je eine Provinz, 
nitunter auch vieleicht für zwei eine Versicherungs⸗ 
instalt zu errichten wäre. Für die größeren 
Zundesstaaten wird wohl je eine Versicherungsan⸗ 
talt, für die kleineren, wie bielleicht die thüringischen 
Slaaten, zusammengenommzen je eine zu errichten 
sein. Was die Rente betrifft, so soll dieselbe dem 
Vernehmen nach mit 120 Mk. nach einer Carenz⸗ 
zeit von fünf Jahren beginnen und bis zu 250 
Mk. ansteigen. Die Nachricht, daß der von den 
Ausschüssen festgestellte Gesetzentwurf jetzt schon vor 
das Plenum des Bundesrats gelangen soll, wird 
als nicht zutreffend bezeichnet; das letztere soll erst 
m Herbst in die Beratung des Entwurfs eintreten. 
Inzwischen soll der Entwurf. sobald die Redaction 
ndgiltig festgestellt ist, plublicitt und so der öffent⸗ 
ichen Vegutachtung übergeben werden. 
Berlin, 2. Juli. Ueber eine franzoösische 
Zrenzverletzung wird der „Nrdd. Allg. Ztg.“ aus 
Fradelotte berichtet: Am 15. Juni d. J. Nach- 
nittags zwischen 4 und 5 Uhr, kamen zwei fran⸗ 
ösische Offiziere der Pariser Garnison bei Villers⸗ 
ux⸗Bois über die deutsche Grenze und haben die 
a der Nähe auf dem Felde daselbst befindlichen 
Bewohner von Rezonville: 1) Josef Rollet, 2) Karl 
Reweu, 8) Augustine Drollet und 4) die Ehefrau 
Berrin herbeigerufen und dieselben nach den RNamen 
yer umliegenden Orischaften, sowie nach hiefigen 
Berhältnissen gefragt. Diese wollen angeblich keine 
Austunft hierüber gegeben haben; dann sagten die 
Offiziere zu den Vorgenannten: Ihr werdet seit 
1871 sehr von der deutschen Regierung gedrückt, 
das aber nicht lange dauern wird. denn wir kommen 
hald, um Elsaß-Lothringen zurückzuerobern. 
Fürst Bismarck wird in den nächsten Tagen 
gerlin verlassen und sich nach Friedrichsruh be- 
zeben. Der Chef der Reichskanzlei, Dr. von Rotten⸗ 
zurg, wird ihn dahin begleiten. X 
Es wird jetzt bestimmt versichert, daß der Kriegs 
minister von seiner Stellung in allernächster Zeit 
zurücktritt, um Commandeur des ersten Armeecorps 
zu werden. 
Ausland. 
Brüssel, 2. Juli. Der englische Handels· 
ninister Baron de Worms trifft morgen hier ein, 
im den Widerstand Belgiens gegen die Beschlüsse 
der Londoner Zuckerconferenz zu beseitigen. 
Lokale und pfalzische Nachrichten. 
* St. Ingbert, 4. Juli. (Schoffengerichts⸗ 
sitzung. Als Schöffen fungiren die Herren Nikol. 
Weidmann von Oberwürzbach und Georg Hary 
don Ommersheim. Zur Aburteilung gelangten 
folgende Fälle: 1. Joh. Huy hier, 26 J. a. ver⸗ 
ibie am ö. Mai djs. Jahres in der Oberhauser' 
chen Wirtschaft hier Unfug, und machte sich, in 
dem er dem Wirte mit der Faust ins Gesicht schlug, 
der vorsätzlichen Korperverletzung schuldig. Er wird 
vegen des einen Vergehens Zu 3 Mk., ev. 1 Tag 
Haft, wegen des andern zu 6 Ml., ev. 1 Tag Gefäng⸗ 
ziß samt Kosten herurleilt. 2. Johann Seel, Stein- 
hauer, zur Zeit in Pirmasens, 28 J. a. hatte am 
29. April hier einen Schmelzarbeiter, der auf der 
Straße gegen ihn rannte (beide waren in betrunke⸗ 
em Zustande) mit der Faust bearbeitet und auf 
en Voden geworfen. Seine Strafe wird unter 
Annahme mildernder Umstände auf 6 Mk., ev. 2 
Tage Gefängniß nebsi Kosten festgesetzt. 3. Adam 
gehting, 22 J. a. und Petet Gehring, 20 J. a. 
Deutsches Reich. 
Berlin, 2. Juli. Die Ausschüsse des Bundes 
ates, welche mit der Vorberatung, betreffend die 
iiers⸗ und Invalidenversicherung der Arbeiter, be⸗ 
raut sind, haben ihre Arbeiten soweit beendet, daß 
norgen die Schlußfitzung stattfinden kann, in wel⸗ 
her die endgiltige Fassung des Gesetzentwurfs in 
ßaragraphen fesigesielli werden wird. Wie bereits 
inderweitig bekannt geworden, haben die Ausschüsse 
vesentliche Aenderungen des uͤrsprünglich in seinen 
hrundzugen bekannt gewordenen Entwurfs vorge⸗ 
ommen, insbesondere ist die berufsgenossenschaft⸗ 
iche Organisation für die Alters⸗ und Invaliden⸗ 
zerficherung nicht aufrecht erhalten, sondern die 
Frritdriale Abgrenzung für die einzeln zu errichten ⸗ 
den Versicherungsanstalten angenommen worden, 
Man wird kaum fehlgehen, wenn man annimmt. 
daß die Organisation in uͤhnlicher Weise gedacht 
ist, wie die für die landwirtschaftliche Unfallver⸗ 
icherung. Die territoriale Abgrenzung ermögiicht 
aaturgemäß die Einrichtung einer geringeren An⸗ 
zahl von Versicherungsanstalten, als dieselben bei 
der berufsgenossenschaftlichen Organisation noth⸗ 
vendig gewesen wären. Ebenso dürfte sich damit 
ine Vereinfachung des Marlkensystems und aud 
die Einführung gewisser Abstufungen, etwa nach 
Zefahrenklassen, für die zu erhebenden Beiträge er⸗ 
noͤglichen lassen. Selbstredend würde der Gesetz⸗ 
nlvurf, wie schon die Grundzüge es thaten, die 
ämtlichen Arbeiter und Arbeiterinnen Deutschlands 
imfassen, wenn auch der in Aussicht genommene 
Besetzentwurf, welcher den noch nicht berufsgenossen⸗ 
chafilich organisirten Rest des arbeitenden Teiles 
er Bebölkerung an die Unfallversicherung anzu⸗ 
chließen bestimmt ist, vorerst noch nicht fertiggestellt 
perden mürde. Es ist kaum zu zweifeln. daß in