wie folgt: Die Frage der Reorganisation der
Gebäude⸗Brand · Versicherung in der Pfalz hat der
Landrath seit vielen Jahren beschäftigt, ohne den
gewünschten Abschluß zu finden. Es darf der
doffnung Raum gegeben werden, daß durch An⸗
nahme der nunmehr vorliegenden Vorschläge eine
befriedigende Regelung geschaffen werde. Die
Grundlage unsetes Gebäude-Brand⸗Verficherungs⸗
wesens bildet die Brand-Versicherungs⸗Ordnung
vom 26. November 1817, welche ihrerseits der
damals im rechtsrheinischen Bayern bestandenen
Brand Versicherungs⸗Ordnung entnommen worden
war. Sie ist aufgebaut auf dem Grundsatze der
Begenseitigkett und auf die Bestimmung, daß
sämmtliche Brandentschädigungen mit Zurechnung
der Verwaltungs- und sonstigen Ausgaben gleich-
heitlich von sammtlichen versicherten Mitgliedern
ohne Rückficht auf großere oder geringere Feuer⸗
gefährlichkeit der versicherten Gegenstände getragen
werden. Bei ihrer Gründung war die Voraus—
setzung maßgebend, daß die bei ihr zur Versicher⸗
ung gelangenden Gegenstände in nicht allzu großen
Mißverhältnissen stehen zu der Gefahr und Be—
lastung, welche von den Theilnehmern der Anstalt
gegenseitig versichert und Ubernommen werden. Da⸗
mals mögen diese Verhältmisse gegeben gewesen
sein. Im Laufe der Zeit aber hal fich eine ge⸗
waltige Veränderung in den Versicherungsderhält⸗
niffen vollzogen. Der außerordentliche Aufschwung
der Industrie brachte fortschreitend die Aufsiellung
werthvollerer Maschinen und großartiger Werke in
den Fabriken und der bedeulende Muühlenbetrieb
wurde nach neuen kostspieligeren Systemen umge—
ftaltet. Der Kapitalwerth jener Maschinen und
Werke war außer Verhältniß getreten zu dem⸗
jenigen der gewöhnlichen Verficherungsgegenstände.
— Im Interesse der versicherten Gebäudebesitzer
gegenüber den Fabrikinhabern sollte Abhilfe ge⸗
schaffen werden. Deßhalb find im Allerhöchsten
Landrathsabschiede vom 10. Nobember 1861 durch
Aufhebung des Art. 8 Abs. 8 die Werke und
Maschinen in Fabriken von der Versicherung aus—
geschlossen worden. So modifizirt besteht die ürand⸗
verficherungsOrdnung von 1817 bis zum heutigen
Tage unverändert in Kraft. Inzwischen hat sich
in iramer weiteren Kreisen die Ueberzeugung Bahn
gebrochen, daß, einerseits es nicht länger angehe,
die aufblühende Industrie mit ihren Fabriken und
Müuhlwerken von der Theilnahme an der heimischen
Brandversicherung ausschließen zu lassen, daß aber
anderseits eine ganz eingehende Umgeftaltung der
Anstalt und insbesondere eine wohlberechnete Ab⸗
fufung der zu leistenden Versicherungsbeiträge ein⸗
zutreten habe, wenn nicht die Eigenthümer von
Gebäuden mit guter Bauart und ohne feuerge⸗
fährlichen Betrieb den übrigen Gebäudeeigenthümern
zegenüber als zu hoch belastet bleiben sollten.
Von Seite der k. Staaisregierung ist die Frage
des Anschlusses der pfälz. Brand⸗Versicherungs⸗An⸗
stalt an die rechtsrheinische neuerdings einer Prüf·
ung unterzogen und zur Erleichterung derselben
eine Zusammenstellung derjenigen Beftimmungen
der rechtsrheinischen Bauordnung veranlaßt worden,
deren Ausdehnung auf die Pfalz im Falle des
Anschlusses cls unbedingt nothwendig erachtel
Vurde. Diese Bestimmungen beschränken fich im
Wesentlichen auf die in der allgemeinen Bauord⸗
nung für die Landestheile rechts des Rheines vom
19. September 1881 in Bezug auf die Feuer⸗
fsicherheit enthaltenen Vorschriften und ist insbe-
sondere eine vorguͤngige Plangenehmigung nur be⸗
züglich einzelner Bauten, bei denen eine erhöhte
Feuersgefahr obwaltet, ins Auge gefaßt. Auf
diese Grundlage und nachdem einige Wünsche in
Betreff der für die Pfalz vorgeschlagenen bau⸗
polizeilichen Vorschriften und bezüglich der Er—
gänzung des Reservefonds Seitens der k. Staats⸗
regierung in wohlwollendster Weise Berücksichtigung ge⸗
funden hatten, erllärte fich der ftändige Landraths⸗
Ausschuß in seinen Sitzungen dom 8. April und
31. Juli l. Is. einstimmig für den An—
schluß an die rechtsrheinische Anstalt.
Der vorliegende Gesetzentwurf kam, dem Auftrage
des Landrathes enisprechend, im 6. Landraths⸗
Ausschusse zur Durchberathung und wurde von
demselben nach Maßgabe des aufgenommenen Mo⸗
tokolles eBg ancen. nen
Lokale und pfaltisse achtien.
*St. Ingbert, 18. Nob. Funktionär
Schiller vom Hüttenamt Obereichflatt wurde zum
Kafsier bei dem, Bergeamt St. In aberf
ernannt.
*St. Ingbert, 13. Nob. Schöffen⸗
gerichtssitzung. Als Schöffen fungiren die
Herren Heinrich Martin, Pulverfabrikant hier und
Heinrich Fries, Gastwirth und Adjunkt in Ens—⸗
heim. Als 1. Fall kam zur Verhandlung ein
Diebstahl, welchen die 15jährige Marg. Br. in
Ensheim am 28. August in einem Garten dort-
selbst ausführte, indem sie einen Apfel vom Baumet
schlug. Geständig, wird sie, da erkannt wird, daß
fie zur Zeit der That die Einsicht der Strafbar⸗
keit derselben besaß, zu einer Geldstrafe von 1
Mark evb. 1 Tag Haft und zu den Kosten ver⸗
artheilc. 2. Wegen Diebstahls von *30 Ster
iefern Prügelholz aus dem Doͤrr'schen Walde sind
»orgeladen und werden überführt die Ehefrau
Mar. Fl., 38 J. a., und deren 14ährige Toch⸗
er aus Hassel. Ihre Strafe besteht in je 1 Tag
Befängniß und gemeinschaftlicher Tragung der
dosten, indem auch bei der letzteren die Einsicht
der Strafbarkeit ihrer Handlung angenommen
vird. 83. In der Nacht des 28. Juli kam der
Fabrikarbeiter Joh. R., 25 J. a., hier, vor die
Wohnung des Maschinenwärters N. A. Da er
von einem zwischen seinem Bruder und jenes
Schwager abgelaufenen Zank gehört hatte, glaubte
er sich veranlaßt gegen den Maschinenwärter vor⸗
zugehen und warf diesem, welcher an seinem Fen⸗
ster stand, mit einem harten Gegenstand auf den
Mund, sodaß die Lippe aufsprang und 2 Zähne
abbrachen. Diese Koͤrperverletzung trägt dem Thä⸗
der unter Annahme mildernder Umstände eine
Strafe von 10 Tagen Gefängniß nebst den Kosten
in. Von der gegen ihn erhobenen Anklage wegen
Bedrohung wird er als nicht überführt freigesprochen.
b. Der Steinhauer Hrch. St. 19 J. a. aus Eh—⸗
ingen und der Maurer Joh. S., 24 J. a., aus
Ballweiler, hatten am 11. Juli in der Diener'schen
Wirthschaft zu St. Ingbert mit etlichen St. Jug⸗
vertern einen Disput, welcher zu einer Schlägerei
ausartete. Hierbei erhielt ein Bergmann von hier
von dem Ersteren einen Stich in den rechten Unter-
arm und zwar ohne Anlaß seinerseits. Der ge⸗
nannte Maurer hatte den Thäter zum Stechen auf⸗
zestiftet. Bei dieser Gelegenheit verüdten beide
zroben Unfug. St. behauptet, nicht mit einem
Messer, sondern mit einem Stück Blech gestochen zu
hjaben. Der Angeklagte S. leugnet zwar, erscheint
aber durch Zeugenaussage überführt. Unter Zubil-
ligung mildernder Umslände wird gegen beide auf
14 Tage Gefängniß, 2. Tage Haft und Ueber⸗
hürdung der Kosten erkannt. 5. Eine Schlägeret
ppielte sich in Heckendalheim in der Nacht bom 7.
Juli zwischen folgenden Angeklagten: Nit. F.,
23 J. a., Schmelzarbeiter, Ludw. F., 25 J. a.,
Schuhmacher, Joh. F., 21 J. a., Schmelzarbeiter,
inerseits und dem Beschuldigten Wilh. St.,24 J.
1., Ackerer, anderseits ab. Wegen gemeinschaftlich
ziebei begangener Koörperberletzung wurden folgende
Strafen ausgesprochen: ad 1, 2 und 8 je 9 Mark
ꝛvp. 8 Tage Gefängniß und je der Kosten;
2d. 4 wegen einfacher Korperverletzung6
Mark eb. 2 Tage Gefängniß und der
Zosten; allen kommen mildernde Umstände zustatten.
6. Eine Privatbeleidigungsklage gegen eine Frau
von hier wird dadurch erledigt, daß die Beklagte
ohne Verhandlung ihre Aussagen zurücknimmt und
die entstandenen Kosten trägt.
*Wie alljaͤhrlich, wird auch jetzi wieder darauf
aufmerksam gemacht, daß diejenigen Militäran—
wärter, welche bis jetzt eine Anstellung noch nicht
zefunden haben, ihre Meldung bis zum 1. Dej.
zu wiederholen haben, widrigenfalls die Streichung
hrer Namen in den Bewerber⸗Verzeichnissen er⸗
'olgen würde.
— Lautzkirchen. Gewählt wurden hier
ils Gemeinderäthe: Jann Nikolaus, Wack Paul,
Wannemacher Johann, Adjunkt, Redelberger Albert,
Scheuer Johann, Kraus Nikolaus, Schuler Wil—
jelm, Eich Jakob, Kuhn Karl, Schößer Nikolaus J.
und Petry Christian. (Zw. 3.)
— Zweibrücken, 12. Nov. In start be⸗
uchter Versammlung hielt gestern Abend Herr Hugo
Zamin aus Berlin, Vorsitzzender des General-
taths der Maschinenbauer, den angesagten; Vortrag
über: „Gewerkverein und dessen Kafsen“. Rednet
zerbreitete sich kurz über die Zwangskrankenversicher⸗
ung, wies auf die seiner Ansicht nach bestehenden
Pachtheile derselben hin und hoffte, daß dieser
Zwang mit der Zeit nachlafsen werde. Redner
am nun auf die Verbands⸗Invalidenkasse zu spre⸗
hen und erklärte hierbei der ‚Zw. Z.“ Jhufolge,
aß die Auffichtsbehörde den Beschluß der General—
versammlung, die Auflösung dieser Kasse betreffend
Jenehmigt habe. Die Kasse habe zu humag gegen
hre Mitglieder gehandelt, und sei von vielen der.
elben in gemeinet Weise ausgenutzt worden. Das
reien die hauptsächlichsten Gründe gewesen, die iht⸗
Auflösung nothwendig machten. Trotzdem verblieben
edoch noch 150 bis 160,000 Mark in der Laffe
ind diese würden an die Mitglieder aus bezahl⸗
odaß jedes Mitglied noch ungefähr 8 (78 prozj
eines eingezahlien Betrags herausbekomme. Hoi
n Bälde, so ungefähr fuhr Redner fort, die staat.
liche Alters und Invaliden-Versicherung ins Leben
srete, sei noch unbestimmt, komme sie, so werde fie
hoffentlich den Arbeitern zum Segen gereichen.
Redner gab hierauf einen kurzen Ueberbuͤd über
die letzten Ausstände in den norddeutschen Kohlen⸗
revieren und betonte, daß seiner Ansicht nach die⸗
elben in jedem Jahre wiederkehren würden, da
immerhin der einmal gewedte Funke des Unfriedens
anter der Oberflache fortglimme. Er selbsi sprach
sich entschieden gegen die Ausstände aus und en
mahnte im Falle von Zwistigkeiten eine friedliche
Einigung zwischen Arbeitgebern und Arbeitern zu
suchen. Nur auf diesem Wege koönne die Lage der
Arbeiter verbessert werden. Ferner erwähnte r
»en Nutzen der Einrichtung eines geworblichen
Schiedsgerichtes, jedoch auf gesetzlichen Grundlagen
ind forderte, daß solche überall eingeführt werden
nöchten, da fie ein Schatz für den Arbeiterstand,
L Nachdem
Redner noch in Kürze betont hatte, daß der Ge—
verkverein auch in mannigfacher Weise für Bild—
ungsbestrebungen sorge, schloß er mit der Aufforder⸗
ung, kräftig und nach jeder Richtung für die Agi⸗
ation des Vereins zu wirken und sprach die Hoff ·
uung aus, daß derselbe, der jetzt schon 22000
Mitglieder zählte, baldig auf das Doppelte an⸗
vachsen möge.
— Zweibrücken. Parkhrauereten
Zweibrücken Pirmasens. Die Bilanz für
das zu Ende gegangene erste Geschäftsjahr weist
ꝛeinen Gewinn von 157 653 Mt. auf. diervon
sollen 36942 Mt. zu Abschreibungen, 2934 Mk.
u Tantiemen an die Direktion verwendet, 6085
Mark dem ordentlichen Reserbefonds, 5000 M.
dem Delkredere⸗Konto, 11835 Mkw dem Spezial⸗
Keservefonds überwiesen, 72 pCt, Dividende der-⸗
heilt und 10 154 Mk. auf neue Rechnung vor⸗
etragen werden. Die Reserven am Ende des ersien
Heschäftsljahres betragen alsdann: Ordentliche
kKeserbe 21035 Mk., Spezial⸗Reserve 20 000
Mark. Delkredere-Konto 5000 Mtk. zusammen
16 035 Mk.
— Homburg, 12. Novb. Bei der gestrigen
S5tadtrathswahl wählten von ungefähr 500
Stimmberechtigten nur 313. Trotzdem war der
Berlauf der Wahl ein sehr erregter, da fich zwei
dauptparteien gegenüber standen.
— In Odenbach a. Glan fand am Sonn⸗
lag eine Versammlung statt behufs Agitation fur
ur das Bahnprojekt Staudernheim⸗Meisenheim⸗
dauterechen, an welcher fich auch Bürger von
Ddernheim a. Glan beteiligten.
— Pirmasens, 12. Novb. Ein bedauer⸗
licher Unfall ereignete fich gestern bei der Heimbe⸗
sorderung der während der Wahl zum drucken
von Stimmzetteln vor dem Ccfs Feß aufgestellt
zewesenen kleinen Schnellpresse. Als man dieselhe
vor der Druckerei abladen wollte, klippte der Roll⸗
vagen, auf dem sie stand, um, die Presse fiel zut
Erde und einem Schriftsetzer aus Gohlis⸗Leipzig
auf den linken Fuß, so daß der Verunglückte, wel⸗
cher rücklings zu Boden stürzte und sich dabei auch
noch am Kopfe verletzte, ins Spital befördert wer⸗
den mußte. Die Maschine selbst erliit ebenfalls
Beschädigungen. (A.)
— Landau, 12. Nov. Die Aktiengesellschaft
dandauer Volksbank beruft auf Grund eines
Beschlusses des Auffichtsrathes weitere 2090 des
Aktienkapitals zur Einzahlung auf den 10. Dez.
i. Irs. ein.
— Schhifferst adt. Nicht geringes Aufsehen
rregte dahier die vor einigen Tagen plötzlich vor⸗
zenommene AImtsenthebung des seit ungefähr
wei Jahren hier anwesenden Posiexpeditors
duchenmeister.
— pPfaälzischer Kunstverein. Die
BZeneralversammlung findet am 24. d. M., Nach⸗
nittags 3 Uhr, im Vereinslokale in Speher
tatt. Tagesordnung: 1) Jahresbericht, 2) Rech—
aungsablage für 1888189. 3) Budget fün