— Aus dem Westrich, schreibt man dem
„Kur.“: Ein wahres Eidorado füt Fleischesser ist
Jegenwärtig und seit Wochen schon die Stadt
daiserslautern, in der trotz Metz gerinnung
„zur Wahrung der Geschäftsinteressen“ ein großer
Zwiespalt unter den Metzgern zu herrschen scheint.
Wer die Stadt durchwandert, wird fast an allen
Metzgerläden die Anzeige finden: „I. Qualitäit
»der Prima Rindfleisch“, ja sogar „J. Qualität
Ochsenfleisch zu 40 Pfg.“ Und in der That wird
da durchweg sehr gut geschlachtet und ist das
Rindfleisch prima zu 40 Pfg. das Pfund; Kalb⸗
dleisch wird bis zu 40 Pfg., Schweine- und
Hammelfleisch bis 46 Pfg. herab das Pfund der—
kauft. Der Fleischkonsum war über die Feiertage
deshalb auch riesig.
— GEin anerkennendes Schreiben) erhielt Herr
Daniel Rie der in Moorlautern aus vem
sKabinet des Prinzregenten Luitpold für mehrere poe⸗
tische Widmungen, welche Rieder dem Fürsten
während seiner jüngsten Anwesenheit in der Pfalz
hatte zulommen lafsen. Dem Schreiben war außer
dem ein recht ansehnliches Geldgeschenk beigefügt.
— Auch in Königsbach, beabsichtigt man
dem schönen Beispiel anderer Orie folgend, einen
Turnverein zu gründen. Behufs dessen wurde
chon ein Circular in Umlauf gesetzt, worin Jeder,
welcher dem Verein beitreten will, seinen Ramen
einzeichnen kann.
— Der reiche 28jährige Gutsbesitzer Leonhard
Fischer aus Mußbach ist vom Landgericht J
in Berlin wegen Anstiftung zur Urkundenfuͤlschung
zu 8 Monaten Gefängniß und 8 Wochen Haft
verurtheilt worden. Derselbe hatte den Verfuch
gemacht, einen Studenten zu verleiten, sich für
ihn an einem Gymnasium unter Fischers Ramen
der Abgangsprüfung zu unterziehen, damit er selbst,
der nicht Einjähriger war, es zum Reserbe⸗Offizier
bringen könne. Der Student hatte die angebotenen
700 M. scheinbar angenommen, aber der Polizei
auf schlaue Weise Kenntniß von der Sache ver—
schafft. Fischer muß überhaupt eine stark ausge-
prägte Eitelkeit besitzen; am besten zeigt sich dies
darin, daß er, obwohl Gemeiner, s. Z. nach Hause
beurlaubt, in eleganter Fähnrichs Uniform mit
Offiziers Degen umherstolzirte, nachdem er sich
einen gefälschten Urlaubsschein verschafft hatte.
— Gimmeldingen, 29. Dez. Unter dem
Klange der Abendglocken brachte man soeben die
entseelte Hülle der 173/ jährigen Tochter des Herrn
Müllers Joh. Wie demann von hier in unser
Dorf und den von Schmerz gebrochenen Eltern
ins Haus. Die Unglückliche ging gestern Nachmit-
sag um Einkäufe zu besorgen nach Neustadt und
nach deren Erledigung in das Gimmeldinger Thal
auf den großen Weiher, auf dessen Eisfläche sie so
lange dahinglitt, bis sie an einer schwachen Stelle
einbrach. Neben der Unglücdkstelle lag der Hut
und ein Handschuh des Mädchens angefroren. Beim
Herbvorziehen der Leiche fand man einen 10 Kilo
schweren Stein am Halse derselben und den Mund
fest mit einem Tuche zugebunden. Was das blühcende,
schöne, kräftige Mädchen in den Tod trieb, ist allen
ein Räthsel.
— Generalmajor Schmauß, zuletzt Kom⸗
mandeur der Festung Germersheim (früher
stommandeur des 4. Feld⸗Artillerie⸗Regiments),
welchem der Abschied mit Pension bewilligt wurde,
nimmt seinen Wohnsitz in München.
— Speyer, 29. Dez. Heute Nacht starb,
wie die „Pf. Z.“ berichtet, nach kurzem Unwohl⸗
sein im Alter von 79 Jahren der pensionierte Gem⸗
nasialprofessor Osthelder. Vor etwa 183 Jahren
hat er sich in den wohlverdienten Ruhestand zurück-
gezogen und lebte hier in seinem Haus, gepfleqt
von seiner Tochter.
— Ein höherer katholischer Geistlicher
in Speyer hat dem St. Josefs ⸗Verein zum Bau
einet zwaner katholischen Kirche an Weihnachten
eine bedeutende Summe geschenki, die das vorhan-
dene Vereinsvermögen auf das Doppelte erhöht.
Auf Lebenszeit hat er sich die Zinsen vorbehalten,
auch nach seinem Tod ist alljahrlich für ihn ein
Seelenamt abzuhalten.
— Böhl, 31. Dez. Furchtbarer Schrecken
herrschte heute Nacht in ünserer Gemeinde. Um2
Uhr ertönte der Ruf: Feuer! Es brannte in
der Niedergasse bei Joh. Schmitt VI. Kaum
war alles zur Brandstätle geeilt, wo nur wit
äußerster Anstrengung das Vieh und die Nachbar⸗
gebdude gerettet werden konnten, da schlug in der
Westergasse in der Wohnung des Hertn Adiunkten
5chmitt, Vater des Vorgenannten, die Flamme
ichterloh empor. Die Scheuer desselben sowie die
aingrenzende des Emanuel Weiß brannten vollsländig
nieder, auch eine Kuh soll hier umgekommen sein.
Lber noch nicht genug das Schreckens! Während
sier noch alles in voller Thätigkeit war, erlönte
reuer Feuerlärm. In der Obergasse stand die
Scheune des Joh. Bummel V. in hellen
z lammen. Gegenwärtig dauern die Lösch-
rbeiten, woran sich die Feuerwehren von Haßloch
ind Iggelheim rühmlich betheiligen, noch fort. Es
serrscht hier nur eine Stimme, daß hier Brand
tiftung vorliegt. (G. A.)
— Ludwigshafen, 30. Dez. Durch
ie Gendarmerie wurde gestern der Vzt.
ufolge ein gewisser Johann Deutsch von Herre
seim a. B. unter der Anschuldigung des Dieb-
tahls in Haft genommen. Deutsch stand als
weiter Meßgerbursche im „Bayer. Hiesl“ in
Diensten und verwechselte die Kasse seines Herrn
nit seiner eigenen, auch verkaufte er Wurst und
Fleischwaaren und behielt das Geld für sich.
— Ludwigshafen. Se. k. Hoheit Prinz
Luitpold hat allergnädigst zu genehmigen geruht,
daß der kgl. niederländische Consuil
Benno v. Grundherr zu Altenthann und
Weyerhaus in Nürnberg auch in dem ihm nunmehr
ils Amisbezirk zugewiesenen Gebiet der Kreise
Pfalz, Oberfranken, Mittelfranken und Unter—⸗
ranken und Aschaffenburg in dieser dienstlichen
Figenschaft anerkannt werde.
— Einen originellen Weihnachtsscherz erlaubten
äch einige junge Burschen in Freinsheim.
kiner derselben fand naͤmlich auf der Straße einen
Armreif in Form einer Schlange. Darauf auf⸗
nerksam gemacht. daß man solchen bei der Polizei
ibzuliefern habe, oder durch die Ortsschelle publi—
iren müsse, gingen dieselben zum Polizeidiener
Förster und ließen in ganz Freinsheim ausrufen,
aß bei Wirth Sch. wäͤhrend des zweiten Weih—
nachtsnachmittages eine Riesenschlange zur Schau
zusgestellt sei, die Jedermann gegen Entrichtung
von 10 Pfg. gezeigt wücde. Wegen dieser Mystifi⸗
ation der Polizei kamen die« Burschen vor das
-chöffengericht und büßten ihren Scherz mit einer
5trafe von 10 Mk., welche zu wohlthatigen Zwecken
estimmt wurde.
— Srankenthal, 31. Dez. Um ihren
heidenden Werkmeister, Herrn Weingarten,
u ehren, überreichte eine Deputatinn der Arbeitet
ver Schnellpressenfabrik Albert u. Co. demselben
estern ein Weinserbice, ein Aquarium, zwei in
dupfer getriebene Blumenvasen nebst einem schön
iusgeführten Verzeichniß sämtlicher Arbeiter ge⸗
iannter Fabrik als Andenken. (Tgb.)
— Aus der Pfal;. Das Ministerium des
zunern hat folgende Entschließung erlassen: In—⸗
jaltlich Berichtes der k. Regieruͤng der Pfalz
ntzieht sich ein großer Theil der Hausirer bon
Larlsberg, k. Bez.eAmt Frankenthal, welche
hr Gewerbe im Umherziehen vielfach im rech ts—
heinischen Bahern betreiben, dadurch seit
Jahren der Zahlung der nicht unbedeutenden Um—
agen der Gemeinde Carlsberg, daß sie sich in
iner Gemeinde des rechtsrheinischen Bahern zum
Aufenthalt anmelden und sodann auf Grund dieses
Aufenthalts bei dem einschlägigen k. Rentamt sich
insteuern lassen und bei der Distriktspolizeibehörde
ie Ausstellung eines Wandergewerbescheines erwirken.
im diesen, den Haushalt der Gemeinde Carlsberg
hwer schädigenden Mißbrauch abzustellen, ergehi
in die Distriltspolizeibehörden der Äuftrag, gegen⸗
ber den in der Gemeinde Carlsberg beheimatheten
dausirern von der durch 8 61, Abs. 1 der Reichs⸗
zewerbe⸗Ordnung den Verwaltungsbehörden er—
heilten Ermächtigung Gebrauch zu machen, wonach
ie um Ertheilung des Wandergewerbescheines Nach-
uchenden von der Behörde des Aufenthaltsoris
n die Behörde des Wohnoris verwiesen werden
önnen und, wenn die Hausirer aus Carlsberg be—
aupten, im dießrheinischen Bayern ihren Wohnsitz
senommen zu haben, die Richtigkeit dieser Behaupt⸗
ing und die Zuverlässigkeit der bezüglichen gemeind⸗
ichen Zeugnisse auf's strengste zu prüfen. Hiebei
vird bemerkt, daß durch Entschließungen des k.
—taatsministeriuns der Finanzen die k. Regier⸗
ing sfinanzkammern dießseits des Rheins ange—
viesen wurden, dafür Sorge zu tragen, daß die
dausirer von Carlsberg, welche sich zur Besteuerung
ei einem rechtsrheinischen Rentamie anmelden, dem
uständigen k. Rentamt Gründstadt zur Einsteuerung
iberwiesen werden, soferne dieselben nicht nachzu—
veisen vermögen, daß sie ihren seitherigen, auf dem
Jegitimationsschein aufgeführten Wohnoti Carlsberg
jollständig und dauernd aufgegeben haben.
— Aus der Pfalz. Geschlossene
Zeiten für Tanzbelustigungen.) Die maßgebende
VBerordnung vom Jahr 1862 hat sich den n den
nerschiedenen Kirchengesellschaften geltenden Verboten
und Herkommen angeschlossen und die Beobachtung
derselben durch Untersagung und Androhung bog
Strafen unterstützt. Für die Katholiken bezieht sich
das Verbot der Tanzbelustigungen nach den Satz⸗
uingen ihrer Kirche auf verschiedentlich andere Zeiten
uind Tage als fur die Protestanten. Die welt—
iche Verordnung aber mußte gieiches Recht in dem—
elben Ort ohne Unterschied der Confession, der
bersonen schaffen und dies thut sie dadurch, daß sie
Tanzbelustigung verbietet: J. an tatholischen Otten:
l) vom ersten Sonntag im Advent bis incl. Drei
dönige mit Ausnahme des Sylvesterabends und
venn dieser auf einen Freitag fallt. des Neujaht-
ages, wo dies herkömmlisch; 2) vom Ascher-
nittwoch bis zum ersten Sonniag nach Ostern ein⸗
chließlich; 3) an Christi Himmelfahrt und am
gIfingstsonntag, sowie an den Vorabenden dieser
Tage; H9 in der Octave des Fronleichnamsfesies
mit Ausnahme der einfallenden Kirchweihtage und
n der Octave des Allerseelenfestes fowie an den
Borabendenden dieser beiden Feste und des Aller—
jeiligenfestes; 5) an den Feiertagen; 6) an den
Feiertagen, welche zugleich gebotene Feiertage
ind, auf Petri und Paul, Johanni u. s. w. n.
An protestantischen Orten: 1) vom ersten Sonntag
m Advent bis zum ersten Weihnachtsfeiertag ein—⸗
chließlich; 2) am Shlvesterabend mit der unter
sit. J1) bestimmten Ausnahme, 8) vom Ascher⸗
nittwoch bis zum Ostersonntag einschließlich, 4)
im Christi Himmelfahctstag, am Pfingstsonntag,
an Buß⸗ und Bettagen, am Ernte⸗ und Refor⸗
nationsfest und an deren Vorabenden, 5) an den
Feiertagen. An confessionell gemischten Orten haben
‚iese Vorschriften Anwendung zu finden, je nachdem
die Mehrzahl der Einwohner der katholischen oder
zrotestantischen Confesfion angehoͤrt. — Auch Ver⸗
ꝛine haben fich hiernach zu richten. Das weltliche
ind das kirchliche Verbot deckt sich nun allerdings
nicht; der Katholik wird beispielsweise am Samstag
nicht tanzen dürfen, er soll auch nicht nach weli⸗
ichem Recht eine Tanzunterhaltung veranstalten,
in diesem Tag an einem katholischen Ort, er ver⸗
ꝛehlt sich aber nicht gegen die staatliche Vorschrift,
venn er an demselben Tag an einem protestantischen
Irt eine Tanzunterhaltung veranstaltet und der
Zrotestant in einem katholischen Ort muß das
taatliche Verbot an diesem Tag auch gegen fich
jelten lassen, während sein Glaubensgenosse in
inem protestantischen Ort diesem Verbot nicht
interliegt. Wirthe und Musiker kennen diese Be—
timmungen auch, nur Mitglieder von Vereinen sind
nanchmal derselben nicht kundig oder glauben die⸗
elben auf Vereine nicht anwendbar, allein auch
»arüber ist ein Zweifel nicht möglich, denn das
bolizeistrafgesetzbuch untersagt ausdrücklich auch
Borstehern und Mitgliedern von geselligen Ver—
inen und geschlossenen Gesellschaften an jenen
Tagen, Tanzmusik zu veranstalten, an welchem die
uffentliche Abhaltung derselben durch Verordnung
intersagt ist.
Vermischtes.
Kirchbau in Elversberg. Der
vangelische Oberkirchenrath hat durch
ẽ?ͤrlaß vom 10. August vg. Is. die Äbhaltung
iner einmaligen Sammlung in den evangelischen
dirchen der Rheinprovinz für den Bau einer
»vangelischen Kirche in Elversberg,
m Kreise Ottweiler genehmigt, und hat das König—
iche Konsistorium der Rheinprovinz den Zeitpuntt
»er Abhaltung auf den 83. Sonntag nach dem Feste
der Erscheinung Christi, den 27. Januar dis. J.
estgesetzt.
F In Kohlhof bei Neunkirchen fand eine
gerichtliche Inaugenscheinnahme der Gebäulichkeiten
)»es Ackerers Andreas Limbach J., in welchen
im letzten Donnerstag ein Schadenfeuer ausge-
hrochen, das die Scheunen und die darin aufbe-
vahrten Erntevorräte vernichtet hatte, statt. Nach
erfolgter Besichtigung der Oertlichkeit wurde eine
imfangreiche Vernehmung von Personen an Ort
uind Stelle vorgenommen. Die Gebäude und auch
ie Erntevorräte der durch den stattgehabten Brand
eschadigten Besitzer sollen gegen Brandschäden ziem-
ich gut versichert sein. — Am Tage nach dem
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