Montag begangen wird. Es wurde der Bescur
gefaßt, daß ein Theil unseres Vereins mit der
Fahne an der Forbacher Feier theilnehmen soll.
Die Abordnung wird am Sonntag Vormittag 11
Uhr 45 Min. hier abreisen. Außerdem ist der
freiwillige Anschluß der übrigen aktiven und der
hasfiven Mitglieder hiesigen Turnvereins erwünscht.
— Bezüglich des diesjährigen Gauturnfestes in
Burbach wurde mitgeteilt, daß für dasselbe der
7. und 8. Juli als Festioge bestimmt find. Zu
demselben find von allen Theilnehmern Fefßtarten
a 30 Ppf. fur die Person zu loͤsen. Die Erhehung
der Beträge von Mitgliedern des Turnvereins St.
Ingbert hat der 1. TurnwartHr. J. Kickel übernommen,
welcher bei der Ankunft am Festorte die erforder⸗
liche Anzahl Karten lösen wird. Die sonstigen
Punkte der Tagesordnung waren von geringerem
Interesse.
* St. Ingbert, 7. Juni. Zur Beach⸗
tung für Geschaftleute. In der Geschäfts⸗
welt lommt es sehr haufig vor, daß man einen
abgesandien Brief oder sonstige Postsendungen
wieder zurück haben oder einen ertheilten Postauf⸗
trag nicht erledigt sehen mochte. Gesetzt den Fall
z. B., es hat jemand zu niederem Preise eine
Waare angeboten und den dieses Anerbieten ent-
haltenden Brief soeben abgeschickt, als mittlerweile
bei ihm Briefe eingetroffen sind, in welchen vor-
theilhaftere Bestellungen gemacht werden, so möchte
selbsiverständlich der Kaufmann oder Fabrikant
seinen das Anerbieten enthaltenden Brief wieder
zurück haben. Ebenso wünscht man oft aufgegebene
Postaufträge zurück, weil mittlerweile die Ange—
legenheit auf andere Weise erledigt worden ist, u.
s.w. Fälle wie diese und solche ähnlicher Art
kommen sehr häufig vor; fast ebenso häufig aber
wird auch der verkehrte Weg zur Wiedererlangung
dieser Schriftstücke eingeschlagen. Die Absender
pflegen sich in solchen Fällen nämlich entweder
brieflich oder telegraphisch an das Postamt des
Bestimmungsortes solcher Sendungen zu wenden,
während der einzig richtige und zum Ziele führende
Weg der sein würde, sein Anliegen beim Post⸗
amte des Absendeortes lundzugeben
Von hier aus wird, wenn es die Zeit erlaubt
drieflich, sonst telegraphisch Mittheilung an das
betreffende Postamt gemacht und die Angelegenheit
punkilichst und sicher erledigt. Das ferne Postamt
tann und darf auf die ihm brieflich oder telegraphisch
von Pridatpersonen gemachten Wünsche nicht ein⸗
gehen. Ware letzteres zulässig, so könnten z. B.
in Geldsachen die großten Betrügereien durch ur⸗
berechtigte, aber mit den Verhältnissen der Brief⸗
schreiber bekannte Persönlichkeiten gemacht und z.
B. Zahlungen auf Wechsel auf Ansuchen dieser
unberechtigten Personen so lange hinausgeschoben
werden, daß die Wechsel gänzlich werthlos würden
Will man also einen abgesandten Brief oder irgend
welche der Post Übergebene Mittheilung zurück
haben, so wende man sich stets an das Postamt
des Absendeortes, wo gegen eine Gebühr von 80
Pf. oder gegen Erlegung der gewöhnlichen Tele—
zraphengebühr die Angelegenheit rasch und puünktlich
erledigt wird.
* Kondukteur“ nennt sich ein Kursbuch welches
seit einiger Jahren im Verlage der „Pfälz. Presse“
in Kaiserslautern herausgegeben wird. Auch
für den Sommerfahrdienst ist eine neue Auflage
des „Kondukteur“ erschienen. Dieselbe enthält die
Fahrzeiten der süddeutschen Bahnen mit den An—⸗
schlüssen, Omnibusverbindungen, Dampfschiff-
Fahrpläne ꝛc. Der Preis des Büchleins ist der
sehr geringe von 20 Pfg.
*— PrüfungfürdenhöherenFinanz—
dienst. Im laufenden Jahre fällt der Tag der
Prüfungsabhaltung auf Montag den 1. Juli 1889.
Mit der Vornahme dieser Prüfung wird die k.
Regierungsfinanzkammer von Oberbayern beauftragt.
*— Die Anmeldungen zur Aufnahme in
die Waldbauschule zu Trippstadt haben
spätestens bis zum 1. Juli zu erfolgen. Die
Aufnahme findet nur in den ersten (untersten) Curs
statt und zwar unter folgenden Bedingangen: 1.
Vollendung des 14. und Nichtüberschreitung des
16. Lebensjahres, 2. fehlerfreie Körperkonstitution,
namentlich normale Gesichts- und Gehörorgane und
3. den Besitz eines Entlassungsscheines der Volksschule.
Von der Auflage der Beibringung des Entlassungs⸗
scheines der Volksschule kann ausnahmsweise Um⸗
gang genommen werden, wenn ein entsprechender
anderweitiger Nachweis über den Besitz der in der
Volksschule zu erwerbenden Kenntmnisse votliegt
Hie Entscheidung in solchem Fall hat sich das cg.
Staatsministerium selbst vorbehalten. Altersdispens
ur solche Bewerber, welche das 14. Lebensjahr
noch nicht erreicht haben, durfte ausnahmsweise
ertheilt werden, so lange die Maximalfrequenz der
Schule nicht erreicht wird.
— Zweibruͤcken, 6. Juni. Die langjährige
Besitzerin der Buchheit'schen Bierbrauerei, Frau
Witwe Buchheit, ist heute Vormittag einem
angerem Leiden erlegen. Mit ihr ist eine in
Seilen Kreisen besib kannte Frau verschieden, welche
ich durch regen Geschäftssinn und seltenen Fleiß
die allgemeine Achtung erwarb und durch persoön-
iche Liebenswürdigkeit ein dauerndes freundliches
Andenken in unserer Stadt und Umgegend gesichert
zat. GBig.)
— In Rodalben machte der ledige Bier⸗
zrauer Franz Geenen, der schon seit langeren
Jahren als geisteskrank bekannt ist, seinem Leben
adurch ein Ende, daß er sich mittelst seines Taschen⸗
messers den Hals durchschnitt.
— Pirmasens, 6. Juni. Gesitzwechsel.)
derr Rentner Adolf Berger hat sein Haus in der
Zweibrückerstraße ohne Garten um 35,000 Mark
an Herrn Fabrikanten Leilich verkauft.
— Landstuhl, 6. Juni. Die Zahl der
vrotestantischen Schulkinder unserer Stadt ist eine
o große, daß der Stadtrath mit 10 gegen 6
Ztimmen die Errichtung einer zweiten protestantischen
S„chule beschlossen hat.
— In Winn weiler konstituirte sich am
ergangenen Sonntag ein protestantischer
dirchenbauverein, welcher schon über 100
Mitglieder zählt.
— Landau, 6. Juni. Der vorgestern früh
uus dem hiesigen Garnisonsgefängnisse entwichene
danonier Pfirmenn hat sich nicht lange der
Freiheit zu erfreuen gehabt. Der Deserteur hatte
ich zu Fuß von hier direkt nach Pirmasens zu
einen Angehörigen begeben, wo ihn die benachrich—
igte dortige Gendarmerie bald festnahm. Gestern
Bormittag bereits wurde Pfirmann durch die Gen⸗
varmerie wieder hier eingeliefert.
— Landau, 6. Juni. Zur Entlastung des
ahrplanmäßigen Abendzuges läßt die Direktion der
ofälzischen Bahnen am Pfingstsonntag und Pfingst⸗
montag einen Extrazug von Annweiler mit folgender
Fahrzeit abgehen: Ab Annweiler 7 Uhr 30, Albers-
veiler, 7.38, Siebeldingen 7.44, Godramstein 7.51
Landau (Wesibahnhof) 7.58, Hauptbahnhof 8.6,
dnorringen 8,29, Edesheim 8.36, Edenkoben
3.42, Maikammer 8.49, Neustadt 9. —, Ludwigs⸗
hafen an 10.25.
— Landau. Nach den Bestimmungen über
die diesjährigen Schreßlbungen der Artil—
he rie hat das 2. Feld-Art.Reg. am 6. Juli das
Lechfeldlager zu beziehen und bis 1. Aug. dort zu
zerbleiben. Um nun der hier stehenden 2. Abtheil⸗
ung (den Batterien Nr. 4, 5 und 6) den Rück—
narsch nach ihrem Standorte und den Marsch zu
den Herbstmanövbern im jenseitigen Bayern zu er⸗
paren, wurde bestimmt, daß genannte Abtheilung
zis zur Zeit des Abmarsches zu den Manövern
in der Oberpfalz auf dem Lechfelde zu verbleiben
jabe.
— In Geinsheim ereignete sich ein be⸗
dauernswerther Unglücksfall. Der 13jährige Sohn
des Ackerers M. Braun fuhr mit seinen 2 Kühen
eine Lotie Pfuhl auf den Acker. Derselbe ging
neben dem Fuhrwerk bis vor das Dorf hinaus
her. Alsdann wollte er aufsteigen, rutschte aber
nus und kam unter das Vorder⸗ und Hinterrad, so
zaß er einen Bein⸗ und Armbruch davon trug.
Sofort wurde Hr. Dr. Freitag aus Duttweiler geholt,
im die Sache einzurichten.
— Von Neustadt wird dem „Pf. K.“ ge⸗
chrieben: In waidmännischen Kreisen sieht man
nit großem Interesse einer Entscheidung entgegen,
die von prinzipieller Bedeutung ist. Am 21. vor.
M. wurde nämlich die Neustadter Feldjagd unter
der besonderen Bedingung berpachtet: „Die Jagd⸗
zächter sind verpflichte, alle Rehe, welche
»on der Zeit des Ausschlagens der
WBeinberge bis zur Traubenlese die
Weinberge heimsuchen, abzuschießen oder sämmt⸗
ichen Wildschaden zu ersetzen.“ Unter Aufnahme
zieser Bedingung wurde auch die Jagd Herrn Bür⸗
gzermeister Krafft in Neustadt zu dem Preis von
350 M. zugeschlagen. Gegen erwähnte Bedingung
jaben nun die Pächter der Waldjagd Beschwerde
rhoben, da dieselbe dem pfälzischen Jagdgesetz voll⸗
fändig widerspricht und sich die genannten Pächten
zurch diese Bedingung in ihren Interepen ge⸗
chadigt sehen. Nach diesem Gesetz dürfen nam
ich vom 1. Februar bis 1. Juni keine XR
zejchossen werden; Rehgaisen zu schießen ist be
anntlich bei Strafe verboten. Nun find es abet
gerade die Rehe aus dem Haardter Jagdbezirk
Hie die Weinderge in der Neustadter Gemarhung
Jeimsuchen und dort oft ganz beträachtliche
Schaden anrichten. Welche Consequenzen durch
iese Bestimmung den Pachtern der Haardter Wald.
agd erwachsen, ist leicht erfichtlich. Diese duͤrfen
vährend der Schonzeit keinen Bock, eine Rehgaise
nie schießen; dem Pachter der Neustadter Feldjagd
väre dies nach obiger Bedingung jederzeit erlaubit.
xs ist nicht zu bestreiten, und das wissen auch die
hächter, daß der Schaden, den die Rehe gerade im
Frühjahr anrichten, mitunter sehr groß ist. Aber
iuch dies ist im pfälzischen Jagdgesetz vorgesehen.
In diesem Fall können die Pachter durch das tgl.
tezirksamt angehalten werden, so viele Rehgaisen
ibzuschießen, als nöthig erscheint. Diese Bestimm—
ung wurde auch im vorigen Jahr mit Erfolg an-
Jewendet. Eine Aufnahme obiger Bestimmung in
hie Jagdbedingungen war unseres Erachtens um so
unndthiger, als durch die letztgenannte Bestimmung
der Winzer hinlänglich geschützt ist und die Pachtet
der Anordnung, Gaisen abzuschießen, jederzeit be⸗
reitwilig Folge leisten.
— Speyer. Wie dem „Pfälz. Kurier“ von
sier geschrieben wird, soll Herr Buchhändler Klee⸗
bderger am 1. Juli hier eine weitere Buch⸗
druckerei, die sechste, errichten.
— Der Turnverein Spey er wendet fiqh
in einem Cirkular an die Eltern und Lehrec, sowi⸗
zurch die Sonntagsschulen ꝛc. an die Jugend selbst,
nit der Aufforderung zu frühzeitiger Betheiligung
aim Turnen. Es ist eine Freude, welch' reiche
Früchte der Turntag zu München jetzt schon tragt,
pie aus seinen Anregungen heraus ein neues
deben direkt oder indirekt in die Turnsache ge—
ommen ist.
— Zur Musterung der Gendarmerie
Zompagnie der Pfalz ist der Kom—
mandeur des Gendarmeriekorps, Herr Generalmajor
Frhr. v. Hellingraih, mit seinem Adjutanten, Hru.
Premier⸗Lieutenant Keller, inSpey er eingetroffen.
Der Inspizierende begibt sich von hier zum gleichen
Zweck auf die verschiedenen Gendarmerie⸗Stationen.
— Dürkheim, 6. Juni. Das gestern zwischen
5 und 6 Uhr über unsere Gegend ziehende Gee
vitter mit Hagel, vornehmlich jedoch der orkan⸗
atige Sturm, ist nicht ohne Nachtheile fuͤr die
Weinberge und die übrige Vegetation geblieben.
In manchen Strichen, z. B. in der Lage Frohnhof
c., riß der Sturm mitunter von den Reben die
raftigsten, mit schönsten Frucht ⸗Ansätzen behangenen
stuthen ab; ebenso wurden theilweise die Bäume
chwer beschädigt und besonders auch die Anlagen
m Curgarten hart mitgenommen.
— Friesenheim, 5. Juni. Heute Nach⸗
nittag war das Gericht aus Ludwigshafen hier,
um eine Ortsbesichtigung in Beteceff eines vor
zinigen Tagen hier vorgekommenen Unglücksfalles
vorzunehmen. Das 14 Monate alte Kind des
Fabrikarbeiters Martin Nagel fiel naämlich in einen
nit heißer Brühe gefüllten Kübel und zog sich da⸗
zurch so schwere Verletzungen zu. daß es andern
Tages starb.
— Grünstadt, 4. Juni. Von der Stad'
dudwigshafen ist ein auch den übrigen
fälzischen Städten zugegangenes Schreiben bei
dem hiesigen Bürgermeisteramt eingelaufen, in
velchem das Bürgermeisteramt Ludwigshafen in
Bemäßheit eines Stadtrathsbeschlusses unter aus⸗
ührlicher Begründung die Anfrage an den hiefigen
Stadtrath richtet, wie sich derselbe einer anzustreben⸗
ven allgemeinen Bauordnung für die Pfalz gegen
iber zu verhalten gedenke. Wie wir der „Gr—
Zig.“ entnehmen, ist der Grünstadter Stadtrath
der Anficht, daß eine Bauordnung zweifellos schät——
hare Voriheile bieten, jedoch fuͤr die Bewohner
der kleineren Städte, in denen kein stadtischet
Bauschaffner angestellt ist, große Kosten und
Schwierigkeiten dei vorzunehmenden Bauarbeiten
m Gefolge haben würde und sprach sich des halb
zegen die allgemeine Einführung einer derartigen
Bauordnung aus.
— Ein Pfiffikus. Sitzen da in einen
Ffalzischen Dorfe an einem saͤbnen Maiabenr
inige Hecren, wie gewöhnlich, deom Bier. Wah—
tend der Unierhaltung kommt die Rede audch —
zie Bauernrégeln und wie dieselben doch gat