Full text: St. Ingberter Anzeiger

Montag begangen wird. Es wurde der Bescur 
gefaßt, daß ein Theil unseres Vereins mit der 
Fahne an der Forbacher Feier theilnehmen soll. 
Die Abordnung wird am Sonntag Vormittag 11 
Uhr 45 Min. hier abreisen. Außerdem ist der 
freiwillige Anschluß der übrigen aktiven und der 
hasfiven Mitglieder hiesigen Turnvereins erwünscht. 
— Bezüglich des diesjährigen Gauturnfestes in 
Burbach wurde mitgeteilt, daß für dasselbe der 
7. und 8. Juli als Festioge bestimmt find. Zu 
demselben find von allen Theilnehmern Fefßtarten 
a 30 Ppf. fur die Person zu loͤsen. Die Erhehung 
der Beträge von Mitgliedern des Turnvereins St. 
Ingbert hat der 1. TurnwartHr. J. Kickel übernommen, 
welcher bei der Ankunft am Festorte die erforder⸗ 
liche Anzahl Karten lösen wird. Die sonstigen 
Punkte der Tagesordnung waren von geringerem 
Interesse. 
* St. Ingbert, 7. Juni. Zur Beach⸗ 
tung für Geschaftleute. In der Geschäfts⸗ 
welt lommt es sehr haufig vor, daß man einen 
abgesandien Brief oder sonstige Postsendungen 
wieder zurück haben oder einen ertheilten Postauf⸗ 
trag nicht erledigt sehen mochte. Gesetzt den Fall 
z. B., es hat jemand zu niederem Preise eine 
Waare angeboten und den dieses Anerbieten ent- 
haltenden Brief soeben abgeschickt, als mittlerweile 
bei ihm Briefe eingetroffen sind, in welchen vor- 
theilhaftere Bestellungen gemacht werden, so möchte 
selbsiverständlich der Kaufmann oder Fabrikant 
seinen das Anerbieten enthaltenden Brief wieder 
zurück haben. Ebenso wünscht man oft aufgegebene 
Postaufträge zurück, weil mittlerweile die Ange— 
legenheit auf andere Weise erledigt worden ist, u. 
s.w. Fälle wie diese und solche ähnlicher Art 
kommen sehr häufig vor; fast ebenso häufig aber 
wird auch der verkehrte Weg zur Wiedererlangung 
dieser Schriftstücke eingeschlagen. Die Absender 
pflegen sich in solchen Fällen nämlich entweder 
brieflich oder telegraphisch an das Postamt des 
Bestimmungsortes solcher Sendungen zu wenden, 
während der einzig richtige und zum Ziele führende 
Weg der sein würde, sein Anliegen beim Post⸗ 
amte des Absendeortes lundzugeben 
Von hier aus wird, wenn es die Zeit erlaubt 
drieflich, sonst telegraphisch Mittheilung an das 
betreffende Postamt gemacht und die Angelegenheit 
punkilichst und sicher erledigt. Das ferne Postamt 
tann und darf auf die ihm brieflich oder telegraphisch 
von Pridatpersonen gemachten Wünsche nicht ein⸗ 
gehen. Ware letzteres zulässig, so könnten z. B. 
in Geldsachen die großten Betrügereien durch ur⸗ 
berechtigte, aber mit den Verhältnissen der Brief⸗ 
schreiber bekannte Persönlichkeiten gemacht und z. 
B. Zahlungen auf Wechsel auf Ansuchen dieser 
unberechtigten Personen so lange hinausgeschoben 
werden, daß die Wechsel gänzlich werthlos würden 
Will man also einen abgesandten Brief oder irgend 
welche der Post Übergebene Mittheilung zurück 
haben, so wende man sich stets an das Postamt 
des Absendeortes, wo gegen eine Gebühr von 80 
Pf. oder gegen Erlegung der gewöhnlichen Tele— 
zraphengebühr die Angelegenheit rasch und puünktlich 
erledigt wird. 
* Kondukteur“ nennt sich ein Kursbuch welches 
seit einiger Jahren im Verlage der „Pfälz. Presse“ 
in Kaiserslautern herausgegeben wird. Auch 
für den Sommerfahrdienst ist eine neue Auflage 
des „Kondukteur“ erschienen. Dieselbe enthält die 
Fahrzeiten der süddeutschen Bahnen mit den An—⸗ 
schlüssen, Omnibusverbindungen, Dampfschiff- 
Fahrpläne ꝛc. Der Preis des Büchleins ist der 
sehr geringe von 20 Pfg. 
*— PrüfungfürdenhöherenFinanz— 
dienst. Im laufenden Jahre fällt der Tag der 
Prüfungsabhaltung auf Montag den 1. Juli 1889. 
Mit der Vornahme dieser Prüfung wird die k. 
Regierungsfinanzkammer von Oberbayern beauftragt. 
*— Die Anmeldungen zur Aufnahme in 
die Waldbauschule zu Trippstadt haben 
spätestens bis zum 1. Juli zu erfolgen. Die 
Aufnahme findet nur in den ersten (untersten) Curs 
statt und zwar unter folgenden Bedingangen: 1. 
Vollendung des 14. und Nichtüberschreitung des 
16. Lebensjahres, 2. fehlerfreie Körperkonstitution, 
namentlich normale Gesichts- und Gehörorgane und 
3. den Besitz eines Entlassungsscheines der Volksschule. 
Von der Auflage der Beibringung des Entlassungs⸗ 
scheines der Volksschule kann ausnahmsweise Um⸗ 
gang genommen werden, wenn ein entsprechender 
anderweitiger Nachweis über den Besitz der in der 
Volksschule zu erwerbenden Kenntmnisse votliegt 
Hie Entscheidung in solchem Fall hat sich das cg. 
Staatsministerium selbst vorbehalten. Altersdispens 
ur solche Bewerber, welche das 14. Lebensjahr 
noch nicht erreicht haben, durfte ausnahmsweise 
ertheilt werden, so lange die Maximalfrequenz der 
Schule nicht erreicht wird. 
— Zweibruͤcken, 6. Juni. Die langjährige 
Besitzerin der Buchheit'schen Bierbrauerei, Frau 
Witwe Buchheit, ist heute Vormittag einem 
angerem Leiden erlegen. Mit ihr ist eine in 
Seilen Kreisen besib kannte Frau verschieden, welche 
ich durch regen Geschäftssinn und seltenen Fleiß 
die allgemeine Achtung erwarb und durch persoön- 
iche Liebenswürdigkeit ein dauerndes freundliches 
Andenken in unserer Stadt und Umgegend gesichert 
zat. GBig.) 
— In Rodalben machte der ledige Bier⸗ 
zrauer Franz Geenen, der schon seit langeren 
Jahren als geisteskrank bekannt ist, seinem Leben 
adurch ein Ende, daß er sich mittelst seines Taschen⸗ 
messers den Hals durchschnitt. 
— Pirmasens, 6. Juni. Gesitzwechsel.) 
derr Rentner Adolf Berger hat sein Haus in der 
Zweibrückerstraße ohne Garten um 35,000 Mark 
an Herrn Fabrikanten Leilich verkauft. 
— Landstuhl, 6. Juni. Die Zahl der 
vrotestantischen Schulkinder unserer Stadt ist eine 
o große, daß der Stadtrath mit 10 gegen 6 
Ztimmen die Errichtung einer zweiten protestantischen 
S„chule beschlossen hat. 
— In Winn weiler konstituirte sich am 
ergangenen Sonntag ein protestantischer 
dirchenbauverein, welcher schon über 100 
Mitglieder zählt. 
— Landau, 6. Juni. Der vorgestern früh 
uus dem hiesigen Garnisonsgefängnisse entwichene 
danonier Pfirmenn hat sich nicht lange der 
Freiheit zu erfreuen gehabt. Der Deserteur hatte 
ich zu Fuß von hier direkt nach Pirmasens zu 
einen Angehörigen begeben, wo ihn die benachrich— 
igte dortige Gendarmerie bald festnahm. Gestern 
Bormittag bereits wurde Pfirmann durch die Gen⸗ 
varmerie wieder hier eingeliefert. 
— Landau, 6. Juni. Zur Entlastung des 
ahrplanmäßigen Abendzuges läßt die Direktion der 
ofälzischen Bahnen am Pfingstsonntag und Pfingst⸗ 
montag einen Extrazug von Annweiler mit folgender 
Fahrzeit abgehen: Ab Annweiler 7 Uhr 30, Albers- 
veiler, 7.38, Siebeldingen 7.44, Godramstein 7.51 
Landau (Wesibahnhof) 7.58, Hauptbahnhof 8.6, 
dnorringen 8,29, Edesheim 8.36, Edenkoben 
3.42, Maikammer 8.49, Neustadt 9. —, Ludwigs⸗ 
hafen an 10.25. 
— Landau. Nach den Bestimmungen über 
die diesjährigen Schreßlbungen der Artil— 
he rie hat das 2. Feld-Art.Reg. am 6. Juli das 
Lechfeldlager zu beziehen und bis 1. Aug. dort zu 
zerbleiben. Um nun der hier stehenden 2. Abtheil⸗ 
ung (den Batterien Nr. 4, 5 und 6) den Rück— 
narsch nach ihrem Standorte und den Marsch zu 
den Herbstmanövbern im jenseitigen Bayern zu er⸗ 
paren, wurde bestimmt, daß genannte Abtheilung 
zis zur Zeit des Abmarsches zu den Manövern 
in der Oberpfalz auf dem Lechfelde zu verbleiben 
jabe. 
— In Geinsheim ereignete sich ein be⸗ 
dauernswerther Unglücksfall. Der 13jährige Sohn 
des Ackerers M. Braun fuhr mit seinen 2 Kühen 
eine Lotie Pfuhl auf den Acker. Derselbe ging 
neben dem Fuhrwerk bis vor das Dorf hinaus 
her. Alsdann wollte er aufsteigen, rutschte aber 
nus und kam unter das Vorder⸗ und Hinterrad, so 
zaß er einen Bein⸗ und Armbruch davon trug. 
Sofort wurde Hr. Dr. Freitag aus Duttweiler geholt, 
im die Sache einzurichten. 
— Von Neustadt wird dem „Pf. K.“ ge⸗ 
chrieben: In waidmännischen Kreisen sieht man 
nit großem Interesse einer Entscheidung entgegen, 
die von prinzipieller Bedeutung ist. Am 21. vor. 
M. wurde nämlich die Neustadter Feldjagd unter 
der besonderen Bedingung berpachtet: „Die Jagd⸗ 
zächter sind verpflichte, alle Rehe, welche 
»on der Zeit des Ausschlagens der 
WBeinberge bis zur Traubenlese die 
Weinberge heimsuchen, abzuschießen oder sämmt⸗ 
ichen Wildschaden zu ersetzen.“ Unter Aufnahme 
zieser Bedingung wurde auch die Jagd Herrn Bür⸗ 
gzermeister Krafft in Neustadt zu dem Preis von 
350 M. zugeschlagen. Gegen erwähnte Bedingung 
jaben nun die Pächter der Waldjagd Beschwerde 
rhoben, da dieselbe dem pfälzischen Jagdgesetz voll⸗ 
fändig widerspricht und sich die genannten Pächten 
zurch diese Bedingung in ihren Interepen ge⸗ 
chadigt sehen. Nach diesem Gesetz dürfen nam 
ich vom 1. Februar bis 1. Juni keine XR 
zejchossen werden; Rehgaisen zu schießen ist be 
anntlich bei Strafe verboten. Nun find es abet 
gerade die Rehe aus dem Haardter Jagdbezirk 
Hie die Weinderge in der Neustadter Gemarhung 
Jeimsuchen und dort oft ganz beträachtliche 
Schaden anrichten. Welche Consequenzen durch 
iese Bestimmung den Pachtern der Haardter Wald. 
agd erwachsen, ist leicht erfichtlich. Diese duͤrfen 
vährend der Schonzeit keinen Bock, eine Rehgaise 
nie schießen; dem Pachter der Neustadter Feldjagd 
väre dies nach obiger Bedingung jederzeit erlaubit. 
xs ist nicht zu bestreiten, und das wissen auch die 
hächter, daß der Schaden, den die Rehe gerade im 
Frühjahr anrichten, mitunter sehr groß ist. Aber 
iuch dies ist im pfälzischen Jagdgesetz vorgesehen. 
In diesem Fall können die Pachter durch das tgl. 
tezirksamt angehalten werden, so viele Rehgaisen 
ibzuschießen, als nöthig erscheint. Diese Bestimm— 
ung wurde auch im vorigen Jahr mit Erfolg an- 
Jewendet. Eine Aufnahme obiger Bestimmung in 
hie Jagdbedingungen war unseres Erachtens um so 
unndthiger, als durch die letztgenannte Bestimmung 
der Winzer hinlänglich geschützt ist und die Pachtet 
der Anordnung, Gaisen abzuschießen, jederzeit be⸗ 
reitwilig Folge leisten. 
— Speyer. Wie dem „Pfälz. Kurier“ von 
sier geschrieben wird, soll Herr Buchhändler Klee⸗ 
bderger am 1. Juli hier eine weitere Buch⸗ 
druckerei, die sechste, errichten. 
— Der Turnverein Spey er wendet fiqh 
in einem Cirkular an die Eltern und Lehrec, sowi⸗ 
zurch die Sonntagsschulen ꝛc. an die Jugend selbst, 
nit der Aufforderung zu frühzeitiger Betheiligung 
aim Turnen. Es ist eine Freude, welch' reiche 
Früchte der Turntag zu München jetzt schon tragt, 
pie aus seinen Anregungen heraus ein neues 
deben direkt oder indirekt in die Turnsache ge— 
ommen ist. 
— Zur Musterung der Gendarmerie 
Zompagnie der Pfalz ist der Kom— 
mandeur des Gendarmeriekorps, Herr Generalmajor 
Frhr. v. Hellingraih, mit seinem Adjutanten, Hru. 
Premier⸗Lieutenant Keller, inSpey er eingetroffen. 
Der Inspizierende begibt sich von hier zum gleichen 
Zweck auf die verschiedenen Gendarmerie⸗Stationen. 
— Dürkheim, 6. Juni. Das gestern zwischen 
5 und 6 Uhr über unsere Gegend ziehende Gee 
vitter mit Hagel, vornehmlich jedoch der orkan⸗ 
atige Sturm, ist nicht ohne Nachtheile fuͤr die 
Weinberge und die übrige Vegetation geblieben. 
In manchen Strichen, z. B. in der Lage Frohnhof 
c., riß der Sturm mitunter von den Reben die 
raftigsten, mit schönsten Frucht ⸗Ansätzen behangenen 
stuthen ab; ebenso wurden theilweise die Bäume 
chwer beschädigt und besonders auch die Anlagen 
m Curgarten hart mitgenommen. 
— Friesenheim, 5. Juni. Heute Nach⸗ 
nittag war das Gericht aus Ludwigshafen hier, 
um eine Ortsbesichtigung in Beteceff eines vor 
zinigen Tagen hier vorgekommenen Unglücksfalles 
vorzunehmen. Das 14 Monate alte Kind des 
Fabrikarbeiters Martin Nagel fiel naämlich in einen 
nit heißer Brühe gefüllten Kübel und zog sich da⸗ 
zurch so schwere Verletzungen zu. daß es andern 
Tages starb. 
— Grünstadt, 4. Juni. Von der Stad' 
dudwigshafen ist ein auch den übrigen 
fälzischen Städten zugegangenes Schreiben bei 
dem hiesigen Bürgermeisteramt eingelaufen, in 
velchem das Bürgermeisteramt Ludwigshafen in 
Bemäßheit eines Stadtrathsbeschlusses unter aus⸗ 
ührlicher Begründung die Anfrage an den hiefigen 
Stadtrath richtet, wie sich derselbe einer anzustreben⸗ 
ven allgemeinen Bauordnung für die Pfalz gegen 
iber zu verhalten gedenke. Wie wir der „Gr— 
Zig.“ entnehmen, ist der Grünstadter Stadtrath 
der Anficht, daß eine Bauordnung zweifellos schät—— 
hare Voriheile bieten, jedoch fuͤr die Bewohner 
der kleineren Städte, in denen kein stadtischet 
Bauschaffner angestellt ist, große Kosten und 
Schwierigkeiten dei vorzunehmenden Bauarbeiten 
m Gefolge haben würde und sprach sich des halb 
zegen die allgemeine Einführung einer derartigen 
Bauordnung aus. 
— Ein Pfiffikus. Sitzen da in einen 
Ffalzischen Dorfe an einem saͤbnen Maiabenr 
inige Hecren, wie gewöhnlich, deom Bier. Wah— 
tend der Unierhaltung kommt die Rede audch — 
zie Bauernrégeln und wie dieselben doch gat