welche mit mehreren der sog. Falb'schen Fluthfalktoren
zusainmentreffen oder in unmitlelbare Nähe fallen.
Daß die Einflüsse der Sonne wesentlich elek—
trischer Natur sind, steht heute über allem Zweifel
und man kann die beiden Störungscentren als die
beiden Sonnenpole ansehen, welche auf und in
unserer Erde die starken Störungen hervorrufen.
Nachstehend geben wir vom J1. Januar 1889
an die Falb'schen Hochfluthtage, die Störungstage
auf der Sonne und die in St. Ingbert einge—
retenen Regentage mit den entsprechenden Regen—
mengen in mu
J
Datum
der
Regentage
—
3
*
—
Bemerkungen.
**
*
9
2. 2. 29. Dezbr. 16,8Regen
10. Jan. 1651,
— 2-61012. .235 Schnee
ish 56
17. 8. 3— teine Niederschl
25 24., 0,2. Regen
26. 09
1—30. 35
31.19 — 31. 11,9
7 Regentage im Januar.
Febr. 31. 1. Febr.! 8,8Regen u.Sturm
8 19,9 Regen, Schnee
u. Sturm
11,8 Schnee
3135 Regenu. Schne
2,5, Regen
14235
—XR
age im Februar.
2. Märze 3.,0 Schnee
— 222 Regen u. Schnet
* 5 1,1 Schnee
. 8,0 Regen
535 6747
27. 153
31. 2. 81. 66., v0
Regentage im März.
1. April 5.01Regen
2
J 11,8Regen u. Schnee
März 1.
—
17.
Aprile
34 Regen
12,91
4,5
.48
30., *
ꝛgentage im April.
Main 0,7Regen
41
Nu. Gewitter
Nai
u. Gewitter
.
3.
31., LI.
aentage im Mei.
2. Juni 2,7
19,8
69
Juni.!
i
Regen
u. Gewitter
segen
u. Gewitter
Kegen
u. Gewitter
J im
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cgen Juli
2
Juli
Juni
190
Regen
1J J
s
—2
*
ee
1
27.,
28. 0,8
14 Regentage im Juli.
Ein Vergleich der Falb'schen Hochfluthtage,
sowie der Störungstage mit den wirklich in St.
Ingbert eingetretenen Regen- resp. Niederschlags⸗
tagen ergibt eine vollkommene Uebereinstimmung.
Die Tage vom 1. — 5. und 9. — 15. Augusi
sind ebenfalls durch eingetretenen Regen bestätigt.
29.
Es empfehlen fich nun folgende Störungstage der
Beobachtung: 26. — 29. August schwach; 9. —
12. September außerordentlich start; 22. — 26
September sehr stark; 5. — 10. Oktober stark,
18. — 26. Oktober stark; 8. — 15. November
außerordentlich stark; 24. — 30. November außer⸗
ordentlich starkr; 6. — 14. Dezemder außerordent⸗
lich stark; 20. — 25. Dezember außerordentlich
stark. Die noch in Betracht kommenden Falb'schen
dochfluthage sind: 9. September J. Ordnung;
25. September II. Ordnung; 9. Oktober II.
Ordnung; 24. Oktober J. Ordnung; 7. Novem—
ber I11. Ordnung; 23. November J. Ordnung;
6. Dezember III. Ordnung; 22. Dezember III.
Ordnung.
(Von sehr geschätzter Seite geht uns vorstehende
Arbeu über die vielbesprochene Falb'sche Theorie
und ihre Bedeutung für die Witterungsverhältnisse
unseres Ortes zu, welche unsere Leser gewiß mit
zroßem Interesse begrüßen werden. Anm. der Red.)
*— Gestern waren es 61 Jahce, daß in
Bayern das Institut der Landräthe eingeführt
wurde. Diese Einrichtung war eine der wichtigsten
Regierungshandlungen weiland Sr Majestät König
Ludwigs J. und wurde dadurch eine große Lücke
nn der Theilnahme des Bürgerstandes an den öffent⸗
ichen Angelegenheiten und in der Ueberwachung der
Verwaltung ausgefüllt.
*St. Ingbert, 16. August. Zur Er—⸗
eichterung des Bezuges von gutem
S„aatgute finden, wie schon früher bemerkt, in
iesem Jahre Herbstsaatgutmärkte an ver—
chiedenen Orten der Pfalz und zwar: am 28.
Uugust in Landstuhl in der Fruchthalle, am 3.
September in Speyer im Lolale des bayerischen
Zofes und eventuell noch an einem weiteren Orl
ind Tag statt. Gegenstände der Herbstmärkte find
Winterfrucht, insbesondere Roggen, Weizen, Spelz.
Als Aussteller wird Jeder zugelassen, der sich den
don dem Kreis-Comité gestellten Bedingungen
uinterwirft. Die Saatgutmärkte werden nur mit
Froben beschickt und find die letzteren bis längstens
25. August d. J. an das Sekretariat des Kreis⸗
Fomités des landwirthschaftlichen Vereins der Pfalz
in Speyer kostenfrei einzusenden. Das einzusen⸗
dende Sortenmuster darf nicht unter 4 Kilo be⸗
ragen. Jeder Probe muß ein Anmeldezet—
bel beigeschlossen sein, der folgende Angaben zu
enthalten hat:
a) Name und Wohnort des Ausstellers; b) ge⸗
naue Bezeichnung der ausgestellten Saatwaaren; 0)
Garantie für vollkommene Reinheit, Keimfähigkeit
und Sorienächtheit; d) wer die Saatwaare ge—
pflanzt hat und wo sie gewachsen ist; e) wie viel
bdon der betreffenden Saatwaare verkäuflich ist und
um welchen Preis per Centner. Der Preis ist
definitid anzugeben und darf während der Märkte
nicht verändert werden.
Der Aussleller verpflichtet sich, das zum Ver—
taufe angemeldete Quantum unter allen Umständen
zu liefern, wenn die Anmeldung nicht vor Eröff⸗
aung des ersten Saatgutmarktes zurückgezogen
wurde. Ferner verpflichtes er sich, die auf Grund
des Saatgutmarktes eingegangenen Verträge sofort
nach Empfang der Bestellung zu effektuiren. Wenn
nicht anderweitige Abmachungen bestehen, ist die
berkaufte Waare von dem Verkäufer bis zur näch—
ten Bahnstation zu verbringen und dort aufzu⸗
jeben; von da an trägt der Käufer die Kosten bis
‚sum Empfange. Von der Absendung der Waare
ist der Käufer zu gleicher Zeit direkt zu verstän⸗
digen. Jeder Aussteller verpflichtet sich ferner, sein
ausgestelltes Muster zum Zwecke beliebiger Unter⸗
suchung und Vergleichung dem Kreis-Comité zur
Verfügung zu stellen; ebenso die Bestellungen ge—
nau nach dem Muster auszuführen und bei Strei⸗
tigkeiten über die Uebereinstimmung der auf Grund
der Ausstellung bezogenen Waaren mit dem aus—⸗
gestellten Muster, sich dem schiedsrichterlichen Aus—
spruch der von den Bezirks⸗-Comités aufgestellten
Marktkommissionen zu unterwerfen sowie auch
wenn verlierender Theil, die Kosten zu tragen.
Ausstellung, Etikettirung und Ueberwachung ist
Sache derjenigen landwirthschaftlichen Bezirks⸗
Tomitoͤss, an deren Sitz die Märkte stattfinden,
hren Anordnungen ist unbedingt Folge zu leisten.
Alle aus dem Saatgutmarkte erwachsenden Kosten
iübernimmt das betreffende Bezirks-Comité, welchem
vom Kreis Comité jedoch ein Zuschuß, sowie die
nöthige Anzahl von Programmen und Katalogen
ostenfrei geliefert wird. Alle abgeschlossenen Kauf—
oder Tauschverträge müssen mit Angabe der Kat
log⸗-Nummer, des verkauften Quantums, sowi
Namen von Käufer und Verkäufer in das ad
buch eingetragen werden. Hiebei ist bei Ko
oder Tausch nach den angemeldeten —*
eine Marktgebühr von 100 zu entrichten, *
fich auf die beiden Parteien gleichheitlich zu ne
heilen hat, jedoch bei Adschluß des Kaufes *
Zäufer sofort zu erlegen ist. Die einzelnen Markl.
gebühren werden eb. auf die nächsten 10 Pfg. ab—
gerundet. Durch den Eintrag in das Marlthuch
wird jedem Käufer das Recht eingeräumt, in Fal.
len von Streitigkeilen betreffs Uebereinstimmun
der auf Grund der Ausstellung bezogenen Wans
mit dem Muster die Entscheidung der Marktkom—
mission innerhalb 4 Wochen — vom Schlusse der
Ausstellung an gerechnet — anzurufen. Dabei
macht er sich verbindlich, sich dem Urtheile der
Marktlommission ohne Weiteres zu unterwerfen
Dieselben Bestimmungen gelten beim Tausch. Vei—
mittlungen von Käufen finden nach Schluß des
letzten Saatgutmarktes durch das Kreis-Comité nicht
mehr statt. Die Proben von verkauften Saai—
waaren verbleiben, soweit sie noch vorhanden
Eigenthum des Kreis⸗Eomitss. Die Proben bog
nicht verkauften Saatwaaren dagegen können, so—
weit sie noch vorhanden, 3 Tage lang nach Schluß
des litzten Saatgutmarktes auf dem Sektetariat
des Kreis⸗Comités des landwirtschaftlichen Vereins
der Pfalz in Speyer in Empfang genommen wer⸗
den, widrigenfalls sie die oben angegebene Ver⸗
wendung finden. Der Eintritt zur Ausstellung ist
an den Markttagen von Morgens 9—12 Uhr und
Nachmittags von 125 Uhr Jedermann gegen
kntrichtung einer Eintrittsgebüht von 20 Pfg.
à Person gestattet. Jeder Besucher erdhält hierbei
unentgeltlich einen Ausstellungskatalog, welcher als
Fintrittskarte dient und für die Dauer der ganzen
Ausstellung Giltigkeit hat.
*— Die Ergebnisse der neuesten Kriminal⸗
statistiik des deutschen Reiches beweisen abermals
daß der Charakter der Strafthaten in Deutschiand
sich seit mehreren Jahren in durchgreifender Weise
berändert hat; die frafbaren Verletzungen des Ver⸗
mögens haben sich vermindert und vermindern sich
noch, die Verletzungen der Person haben sich ver⸗
mehrt und vermehren sich noch weiter. Es muß
tief bedauert werden, daß die Roheitsverbrechen sich
mehr und mehr ausbreiten und einbürgern. Die
zeographische Verbreitung, welche diese Verbrechen
in den einzelnen Gebietsteilen des Reiches zeigt,
weist mit zwingender Notwendigkeit auf die Aus—
hreitung der Trunksucht als eine der Hauptursachen
dieser Erscheinung hin. Die Bekämpfung der
Trunksucht wird deshalb nach wie vor eine dringende
Aufgabe für alle Gesellschaftsklassen bleiben.
— Pirmasens, 14. August. Ein seltener
Fall in der Ausführung unserer Bauordnung
—
machers Weißgeber in der Teichstraße, welches nicht
im Aligement steht, wurde von Polizeiwegen seines
Verputzes entkleidet. Der Besitzer ist darob außer⸗
ordentlich aufgeregt, vermag aber nichts dagegen,
da er in 2 gerichtlichen Instanzen verurteilt werde.
(Btg.
— Pirmasens, 15. August. Unsere Stadt
erhält nach dem „P. A.“ demnächst einen Rechts⸗
mnwalt. Der geprüfte Rechtspraktikant Ludwig
Dannheißer aus Landau wurde zur Rechts ⸗
mwaltschaft bei dem kal. Amisgericht Pirmasens
zugelassen.
— In Homburg wurde am Dienstag unter
entsprechenden Feierlichkeiten der Grundstein gelegt
zu einem neuen kathol. Schwesternhause.
Frmöglicht wurde das Werk durch die Thäligkeit
des St. Elisabethavereins, welcher 4000 M.
sammelte, und die Güte eines hochherzigen Bürgers,
velcher der Stadt zum Bau des Hauses 10.000
Dtk. schenkte.
— Die 12. Versammlung des Pfälzischen
Forstvereins findet am 14. und 15. September
nachsihin zu Homburg statt. Diejenigen, welche
hieram Theil nehmen wollen, werden ersucht, sich
zis längsens 8. September bei Herrn Forsimeister
Fckert zu Karlsberg bei Homburg anzumelden unter
zleichzeitiger Bekanntgabe etwaiger Wünsche bezüglich
Wohnung ꝛc.
— Wolfstein, 14. August. Der heutigt
Preiszuchtviehmarkt war sehr stark besucht und mi
Jielem fast durchgehends schönen Rindvieh befahren.
der Handel wat jedoch nicht so lebhaft und wurden