Full text: St. Ingberter Anzeiger

welche mit mehreren der sog. Falb'schen Fluthfalktoren 
zusainmentreffen oder in unmitlelbare Nähe fallen. 
Daß die Einflüsse der Sonne wesentlich elek— 
trischer Natur sind, steht heute über allem Zweifel 
und man kann die beiden Störungscentren als die 
beiden Sonnenpole ansehen, welche auf und in 
unserer Erde die starken Störungen hervorrufen. 
Nachstehend geben wir vom J1. Januar 1889 
an die Falb'schen Hochfluthtage, die Störungstage 
auf der Sonne und die in St. Ingbert einge— 
retenen Regentage mit den entsprechenden Regen— 
mengen in mu 
J 
Datum 
der 
Regentage 
— 
3 
* 
— 
Bemerkungen. 
** 
* 
9 
2. 2. 29. Dezbr. 16,8Regen 
10. Jan. 1651, 
— 2-61012. .235 Schnee 
ish 56 
17. 8. 3— teine Niederschl 
25 24., 0,2. Regen 
26. 09 
1—30. 35 
31.19 — 31. 11,9 
7 Regentage im Januar. 
Febr. 31. 1. Febr.! 8,8Regen u.Sturm 
8 19,9 Regen, Schnee 
u. Sturm 
11,8 Schnee 
3135 Regenu. Schne 
2,5, Regen 
14235 
—XR 
age im Februar. 
2. Märze 3.,0 Schnee 
— 222 Regen u. Schnet 
* 5 1,1 Schnee 
. 8,0 Regen 
535 6747 
27. 153 
31. 2. 81. 66., v0 
Regentage im März. 
1. April 5.01Regen 
2 
J 11,8Regen u. Schnee 
März 1. 
— 
17. 
Aprile 
34 Regen 
12,91 
4,5 
.48 
30., * 
ꝛgentage im April. 
Main 0,7Regen 
41 
Nu. Gewitter 
Nai 
u. Gewitter 
. 
3. 
31., LI. 
aentage im Mei. 
2. Juni 2,7 
19,8 
69 
Juni.! 
i 
Regen 
u. Gewitter 
segen 
u. Gewitter 
Kegen 
u. Gewitter 
J im 
·age i n 
cgen Juli 
2 
Juli 
Juni 
190 
Regen 
1J J 
s 
—2 
* 
ee 
1 
27., 
28. 0,8 
14 Regentage im Juli. 
Ein Vergleich der Falb'schen Hochfluthtage, 
sowie der Störungstage mit den wirklich in St. 
Ingbert eingetretenen Regen- resp. Niederschlags⸗ 
tagen ergibt eine vollkommene Uebereinstimmung. 
Die Tage vom 1. — 5. und 9. — 15. Augusi 
sind ebenfalls durch eingetretenen Regen bestätigt. 
29. 
Es empfehlen fich nun folgende Störungstage der 
Beobachtung: 26. — 29. August schwach; 9. — 
12. September außerordentlich start; 22. — 26 
September sehr stark; 5. — 10. Oktober stark, 
18. — 26. Oktober stark; 8. — 15. November 
außerordentlich stark; 24. — 30. November außer⸗ 
ordentlich starkr; 6. — 14. Dezemder außerordent⸗ 
lich stark; 20. — 25. Dezember außerordentlich 
stark. Die noch in Betracht kommenden Falb'schen 
dochfluthage sind: 9. September J. Ordnung; 
25. September II. Ordnung; 9. Oktober II. 
Ordnung; 24. Oktober J. Ordnung; 7. Novem— 
ber I11. Ordnung; 23. November J. Ordnung; 
6. Dezember III. Ordnung; 22. Dezember III. 
Ordnung. 
(Von sehr geschätzter Seite geht uns vorstehende 
Arbeu über die vielbesprochene Falb'sche Theorie 
und ihre Bedeutung für die Witterungsverhältnisse 
unseres Ortes zu, welche unsere Leser gewiß mit 
zroßem Interesse begrüßen werden. Anm. der Red.) 
*— Gestern waren es 61 Jahce, daß in 
Bayern das Institut der Landräthe eingeführt 
wurde. Diese Einrichtung war eine der wichtigsten 
Regierungshandlungen weiland Sr Majestät König 
Ludwigs J. und wurde dadurch eine große Lücke 
nn der Theilnahme des Bürgerstandes an den öffent⸗ 
ichen Angelegenheiten und in der Ueberwachung der 
Verwaltung ausgefüllt. 
*St. Ingbert, 16. August. Zur Er—⸗ 
eichterung des Bezuges von gutem 
S„aatgute finden, wie schon früher bemerkt, in 
iesem Jahre Herbstsaatgutmärkte an ver— 
chiedenen Orten der Pfalz und zwar: am 28. 
Uugust in Landstuhl in der Fruchthalle, am 3. 
September in Speyer im Lolale des bayerischen 
Zofes und eventuell noch an einem weiteren Orl 
ind Tag statt. Gegenstände der Herbstmärkte find 
Winterfrucht, insbesondere Roggen, Weizen, Spelz. 
Als Aussteller wird Jeder zugelassen, der sich den 
don dem Kreis-Comité gestellten Bedingungen 
uinterwirft. Die Saatgutmärkte werden nur mit 
Froben beschickt und find die letzteren bis längstens 
25. August d. J. an das Sekretariat des Kreis⸗ 
Fomités des landwirthschaftlichen Vereins der Pfalz 
in Speyer kostenfrei einzusenden. Das einzusen⸗ 
dende Sortenmuster darf nicht unter 4 Kilo be⸗ 
ragen. Jeder Probe muß ein Anmeldezet— 
bel beigeschlossen sein, der folgende Angaben zu 
enthalten hat: 
a) Name und Wohnort des Ausstellers; b) ge⸗ 
naue Bezeichnung der ausgestellten Saatwaaren; 0) 
Garantie für vollkommene Reinheit, Keimfähigkeit 
und Sorienächtheit; d) wer die Saatwaare ge— 
pflanzt hat und wo sie gewachsen ist; e) wie viel 
bdon der betreffenden Saatwaare verkäuflich ist und 
um welchen Preis per Centner. Der Preis ist 
definitid anzugeben und darf während der Märkte 
nicht verändert werden. 
Der Aussleller verpflichtet sich, das zum Ver— 
taufe angemeldete Quantum unter allen Umständen 
zu liefern, wenn die Anmeldung nicht vor Eröff⸗ 
aung des ersten Saatgutmarktes zurückgezogen 
wurde. Ferner verpflichtes er sich, die auf Grund 
des Saatgutmarktes eingegangenen Verträge sofort 
nach Empfang der Bestellung zu effektuiren. Wenn 
nicht anderweitige Abmachungen bestehen, ist die 
berkaufte Waare von dem Verkäufer bis zur näch— 
ten Bahnstation zu verbringen und dort aufzu⸗ 
jeben; von da an trägt der Käufer die Kosten bis 
‚sum Empfange. Von der Absendung der Waare 
ist der Käufer zu gleicher Zeit direkt zu verstän⸗ 
digen. Jeder Aussteller verpflichtet sich ferner, sein 
ausgestelltes Muster zum Zwecke beliebiger Unter⸗ 
suchung und Vergleichung dem Kreis-Comité zur 
Verfügung zu stellen; ebenso die Bestellungen ge— 
nau nach dem Muster auszuführen und bei Strei⸗ 
tigkeiten über die Uebereinstimmung der auf Grund 
der Ausstellung bezogenen Waaren mit dem aus—⸗ 
gestellten Muster, sich dem schiedsrichterlichen Aus— 
spruch der von den Bezirks⸗-Comités aufgestellten 
Marktkommissionen zu unterwerfen sowie auch 
wenn verlierender Theil, die Kosten zu tragen. 
Ausstellung, Etikettirung und Ueberwachung ist 
Sache derjenigen landwirthschaftlichen Bezirks⸗ 
Tomitoͤss, an deren Sitz die Märkte stattfinden, 
hren Anordnungen ist unbedingt Folge zu leisten. 
Alle aus dem Saatgutmarkte erwachsenden Kosten 
iübernimmt das betreffende Bezirks-Comité, welchem 
vom Kreis Comité jedoch ein Zuschuß, sowie die 
nöthige Anzahl von Programmen und Katalogen 
ostenfrei geliefert wird. Alle abgeschlossenen Kauf— 
oder Tauschverträge müssen mit Angabe der Kat 
log⸗-Nummer, des verkauften Quantums, sowi 
Namen von Käufer und Verkäufer in das ad 
buch eingetragen werden. Hiebei ist bei Ko 
oder Tausch nach den angemeldeten —* 
eine Marktgebühr von 100 zu entrichten, * 
fich auf die beiden Parteien gleichheitlich zu ne 
heilen hat, jedoch bei Adschluß des Kaufes * 
Zäufer sofort zu erlegen ist. Die einzelnen Markl. 
gebühren werden eb. auf die nächsten 10 Pfg. ab— 
gerundet. Durch den Eintrag in das Marlthuch 
wird jedem Käufer das Recht eingeräumt, in Fal. 
len von Streitigkeilen betreffs Uebereinstimmun 
der auf Grund der Ausstellung bezogenen Wans 
mit dem Muster die Entscheidung der Marktkom— 
mission innerhalb 4 Wochen — vom Schlusse der 
Ausstellung an gerechnet — anzurufen. Dabei 
macht er sich verbindlich, sich dem Urtheile der 
Marktlommission ohne Weiteres zu unterwerfen 
Dieselben Bestimmungen gelten beim Tausch. Vei— 
mittlungen von Käufen finden nach Schluß des 
letzten Saatgutmarktes durch das Kreis-Comité nicht 
mehr statt. Die Proben von verkauften Saai— 
waaren verbleiben, soweit sie noch vorhanden 
Eigenthum des Kreis⸗Eomitss. Die Proben bog 
nicht verkauften Saatwaaren dagegen können, so— 
weit sie noch vorhanden, 3 Tage lang nach Schluß 
des litzten Saatgutmarktes auf dem Sektetariat 
des Kreis⸗Comités des landwirtschaftlichen Vereins 
der Pfalz in Speyer in Empfang genommen wer⸗ 
den, widrigenfalls sie die oben angegebene Ver⸗ 
wendung finden. Der Eintritt zur Ausstellung ist 
an den Markttagen von Morgens 9—12 Uhr und 
Nachmittags von 125 Uhr Jedermann gegen 
kntrichtung einer Eintrittsgebüht von 20 Pfg. 
à Person gestattet. Jeder Besucher erdhält hierbei 
unentgeltlich einen Ausstellungskatalog, welcher als 
Fintrittskarte dient und für die Dauer der ganzen 
Ausstellung Giltigkeit hat. 
*— Die Ergebnisse der neuesten Kriminal⸗ 
statistiik des deutschen Reiches beweisen abermals 
daß der Charakter der Strafthaten in Deutschiand 
sich seit mehreren Jahren in durchgreifender Weise 
berändert hat; die frafbaren Verletzungen des Ver⸗ 
mögens haben sich vermindert und vermindern sich 
noch, die Verletzungen der Person haben sich ver⸗ 
mehrt und vermehren sich noch weiter. Es muß 
tief bedauert werden, daß die Roheitsverbrechen sich 
mehr und mehr ausbreiten und einbürgern. Die 
zeographische Verbreitung, welche diese Verbrechen 
in den einzelnen Gebietsteilen des Reiches zeigt, 
weist mit zwingender Notwendigkeit auf die Aus— 
hreitung der Trunksucht als eine der Hauptursachen 
dieser Erscheinung hin. Die Bekämpfung der 
Trunksucht wird deshalb nach wie vor eine dringende 
Aufgabe für alle Gesellschaftsklassen bleiben. 
— Pirmasens, 14. August. Ein seltener 
Fall in der Ausführung unserer Bauordnung 
— 
machers Weißgeber in der Teichstraße, welches nicht 
im Aligement steht, wurde von Polizeiwegen seines 
Verputzes entkleidet. Der Besitzer ist darob außer⸗ 
ordentlich aufgeregt, vermag aber nichts dagegen, 
da er in 2 gerichtlichen Instanzen verurteilt werde. 
(Btg. 
— Pirmasens, 15. August. Unsere Stadt 
erhält nach dem „P. A.“ demnächst einen Rechts⸗ 
mnwalt. Der geprüfte Rechtspraktikant Ludwig 
Dannheißer aus Landau wurde zur Rechts ⸗ 
mwaltschaft bei dem kal. Amisgericht Pirmasens 
zugelassen. 
— In Homburg wurde am Dienstag unter 
entsprechenden Feierlichkeiten der Grundstein gelegt 
zu einem neuen kathol. Schwesternhause. 
Frmöglicht wurde das Werk durch die Thäligkeit 
des St. Elisabethavereins, welcher 4000 M. 
sammelte, und die Güte eines hochherzigen Bürgers, 
velcher der Stadt zum Bau des Hauses 10.000 
Dtk. schenkte. 
— Die 12. Versammlung des Pfälzischen 
Forstvereins findet am 14. und 15. September 
nachsihin zu Homburg statt. Diejenigen, welche 
hieram Theil nehmen wollen, werden ersucht, sich 
zis längsens 8. September bei Herrn Forsimeister 
Fckert zu Karlsberg bei Homburg anzumelden unter 
zleichzeitiger Bekanntgabe etwaiger Wünsche bezüglich 
Wohnung ꝛc. 
— Wolfstein, 14. August. Der heutigt 
Preiszuchtviehmarkt war sehr stark besucht und mi 
Jielem fast durchgehends schönen Rindvieh befahren. 
der Handel wat jedoch nicht so lebhaft und wurden