Full text: St. Ingberter Anzeiger

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Amtliches Organ des königl. Amtsgerichts St. Ingbert. 
ber St⸗Ingberter Auzeiger? erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn⸗ und reiertage. 2 wil wogenilich mit Unterhaltunge Blatt und Mutt d E 4 
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Auskunft eriheilt 163, Neklamen 30 . Bel 4maliger Einruckung A nur dreimalige berechnet. qhen auf welche die Crpedition 
232. 
Politische Uebersicht. 
Heute, Samstag haält die Bayr. Kammer 
oer Arbgeordneten ihre 91. Siztzung 
Tagesordnung: Formelle Behandlung der beiden 
zem Landiage vorgelegten Gesetzentwürfe betc. Ab— 
inderung der Gebührenordnung und Malzaufschlag 
gJesetentwurf betr. Ausführung des Reichsgesetzes 
aͤber die Erwerbs⸗ und Wirthschaftsge— 
nossenschaften. Dieser besteht aus einem ein⸗ 
agen Artikel, welcher bestimmt, daß die Auflösung 
einet Genossenschaft nach 8 79 des Reichsgesetzes 
zurch Beschluß der Distriktspolizeibehörde, in Mün⸗ 
hen der kgl. Polizeidirektion, erfolgt. Gegen den 
heschluß findet binnen 14tägiger Frist Beschwerde 
in die kgl. Regierung, Kammer des Innern, statt. 
Fegen die Entscheidung der Kreisregierung ist Be— 
ichwerde an den Verwaltungsgerichtshof zulässig 
nach Art. 45 Abs. 2 und 3 des Gesetzes über den 
Verwaltungsgerichtshof. 
Der Schweipunkt der neuen Vorlage zum 
Dalzaufschlag-⸗Gesetz liegt nach dem „Pf. 
ꝛ.“, in folgenden Bestimmungen des Artikels 1: 
Von dem Hektoliter des zur Bier⸗ oder Essigbe⸗ 
eitung bestimmten ungebrochenen Malzes, ohne 
Anterschied zwischen trockenem oder ungesprengtem 
Dalz, betrügt der Ararialische Malzaufschlag nach 
der in der Mühle vorgenommenen Abmessung 6 
Mark. Werden jedoch in einer Betriebsstätte in 
inem Jahr mehr als 10 000 Il Malz verwendet 
o ist ein Zuschlag zum Malzaufschlag zu ent⸗ 
ichten, welcher für die dieser Menge folgenden 
30000 Ileje 25 Pf. und für das die Menge von 
40000 I ubersteigende Malz je 50 Pf. vom 
Heltoliter betraͤgt. Die hinfichtlich des Malzauf⸗ 
chlages gegebenen Bestimmungen finden auf den 
Zuschlag zu demselben entsprechende Anwendung. 
hon den bereits vorhandenen Brauereien und 
eẽffigfie dereien wird, so fern in denselben im Jahr 
1888 nicht mehr als 6000 Hektoliter Malz ver⸗ 
arbeitet wurde, für die ersten 300 AI des in einem 
Jahr verwendeten Malzes der Betrag von je 5 
Nark und für die dieser Menge folgenden 
2700 hluder Betrag von je 5 Mk. 50 Pf. vom 
heltoliter erhoben. Diese Begünstigung erlischt für 
die betreffende Betriebsstätte mit dem Ablauf des⸗ 
enigen Jahres, in welchem in derselben mehr als 
7000 bl Malz zur Verwendung gelangt sind. 
hetruͤgt der Malzberbrauch einer der vorstehend be⸗ 
zeichnesjen oder einer der unter Abs. 2 fallenden 
Berriebsstälten in einem Jahr 5000 nl oder 
weniger, so kann die Aufschlagsverwaltung auf 
Ansuchen des Betheiligten anordnen, daß die Be⸗ 
triebsstätte, vom Beginn des nächstfolgenden Jahres 
ab, in so lange den in Abs. 3 bestimmten Steuer⸗ 
ätzen zu unterstellen ist, als nicht der jährlicht 
Malzverbrauch 7000 Al uübersteigt. Eine Malz⸗ 
nenge, die weniger als vier Liter beträgt, bleibt 
uußer Ansatz.“ 
Ueber das Arbeitspensum, das dem 
deutschen Reichstage vorausfichtlich zugehen wird, 
ind zwar, wie aus Berlin gemeldet wird, definitive 
Beschlüsse noch nicht gefaßt, doch dürfte man nicht 
ehl gehen, wenn man annimmi, daß außer dem 
ktat, dem Etatsgesetz und der Vorlage wegen 
Abanderung des Wehrgesetzes von 1874, weich' 
etztere durch die Errichtung zweier Armeekorps 
dedingt wird, kaum mehr als das Bankgesetz und 
das Sozialistengesetz den Reichstag beschäftigen 
werde. Die Nachrichten, daß das Sozialisiengesetz 
leine weitere Aenderung als bezüglich der Gutig⸗ 
ceilsdauer aufweisen wird, sollen nicht ganz genau 
Samstag, 5. Oktober 1889. 
A. Jahrg 
sein. Es sollen noch weitere Abaͤnderungen, nament⸗ 
lich auch in Bezug auf die Ueberweisung der be— 
treffenden Delikte an die ordentlichen Gerichte, an 
ftatt an die Reichsbeschwerdekommisfion, vorge⸗ 
ehen sein. 
* Die Aeußerung der Kreuzzeitung 
zu dem gegen fie gerichteten Artikel des Reichs 
Anzeigers lautet woͤrtlich: Unsere Stellung gegen die 
beründerte Bedeutung des Kartells hatten wir, auf 
achliche Bedenken uns gründend, aus fester poli⸗ 
ischer Ueberzeugung genommen. Seine Majestät 
der Kaiser und König fieht nach im „Reichs 
und Staatsanzeiger“ veröffentlichten Aeußerungen 
in diesem Kartell eine den Grundsätzen Seiner Re⸗ 
gierung entsprechende Gestallung. Wenn wir uns 
vor dieser allerhöchsten Kundgebung beugen, so ist 
das nur die Konsequenz der gerade in jenen Ar—⸗ 
tikeln von uns vertretenen Auffassung des Royalis⸗ 
mus und der selbstverständliche Ausfluß unserer steten 
und unwandelbaren Achtung vor der allerhöchsten 
Person. 
* In einer gehalwollen Abhandlung der „N. 
Züricher Ztg.“, „Biiitärische Schlagschatten“, er— 
jttert Oberst Rothplatz, Professor der Kriegswissen⸗ 
chaften am eidgenössischen Polytechnikum und muster⸗ 
dafter Militarschriftsteller, die politisch⸗mili⸗ 
tärische Eage Europas und findet dabei, 
vie jedermann, daß der Weltfriede gegenwärtig nur 
von zwei Mächten bedroht wird, von Frankreich 
und weit mehr noch von Rußland. Beide halten 
fortwährend das Damoklesschwert über dem zivili⸗ 
irtesten Erdtheil in der Schwebe. Der Verfassen 
'ordert daher mit vollem Recht die anderen Groß- 
näͤchte auf, fich die genügende Stärke zu ver— 
chaffen und zu bewahren, um den Völkern die 
Fortdauer des Friedens zu fichern. Aber auch die 
leinen Staaten, welche im Falle eines Zusammen- 
doßes der Großmächte sicherlich in Mitleidenschaft 
zezogen würden, ermahnt er, ihre Kräfte bereit 
und ihr Pulvbver trocken zu halten. Namentlich 
zerlangt er, daß die Schweiz schon jetzt bestimmte 
Stellung nehme und sich auf die Seite der Frie⸗ 
densmächte begebe. 
Dcutsche⸗ a eida. 
Berlin, 83. Okt. Der Reichsanzeiger publi⸗ 
irt die Bekanntmachung des hessischen Ministeriums des 
Innern, betreff die Verlaängerung des leinen Be⸗ 
lagerungszustandes für Offenbach a 
RM. und Umgegend. 
Berlin, 4. Oll. Der Besuch des Zaren 
im diesseitigen Hofe ist nunmehr für künftigen 
Donnerstag den 10. Oltober in Aussicht gestellt. 
Ausland. 
Amsterdam, 3. Okt. Die Regierung wie? 
den Verireter der englischen Gewerkvereine, Orbel! 
wegen Verhetzung der Arbeiter aus. 
Paris, 4. Olt. Der Deputirte Le Hérisso 
der Reserveoffizier ist und in einer Wahlversamm⸗ 
ung ähnlich aufreizende Reden geführt hai, wie sein 
Besinnungsgenosse Laisant, wird ebenfalls vor den 
Untersuchungsrat gestellt werden. 
Paris, 4. Okt. In Algier wurde gestern 
Abend den Offizeren des dort anwesenden ru se 
ischen Kreuzers „Admiral Kornilow“ im 
dandelskafino ein Fest gegeben an dem der stom⸗ 
mandeur des XIX. Korps, General Bréart, und 
andere Beamte theilnahmen. Der Vorsißzende hieß 
die Russen willkommen, dann gab General Bréart 
den freundschaftlichen Gefühlen Ausdruch, welche die 
ranzoͤsische Marine und das französische Heer der 
russischen Armee gegenüber hegten. Nachdem er an 
den Krimkrieg erinnert, sprach er die Hoffnung aus 
daß die Russen und die Franzosen am Tage des 
stampfes für ihre Fahnen Seite an Seite fechten 
würden. Der Redner schloß mit einem Hoch auf 
die Nationalfahnen der beiden Volker. Der Kom⸗ 
mandant des „Admiral Kornilom“ dankte und 
rank auf das Wohl des Präsidenten Carnot und 
des franzoͤsischn Heeres. Nachdem der Bürger⸗ 
meister der Stadt die beiden „Schwesternationen“ 
gefeiert und der russische Konsul mit einem Hoch 
auf Frankreich und Rußland geantwortet hatte, er⸗ 
klärte der Deputirte Letellier, Frankreich wünsche auf⸗ 
richtig den Frieden, sollte aber dieser Wunsch sich 
nicht erfüller, so sei er überzeugt, daß Recht und 
Macht wieder vereint würden. Der Präfekt brachte 
aldann einen Trinkspruch auf den Zaren aus. In 
den Straßen wurden die russischen Offiziere von 
der Menge warm begrüßt. 
Spezia, 4. Oli. Die deutsche Kreuzerkorvette 
„Irene,“ unter dem Befehl des Prinzen Heinrich 
von Preußen ist heute früh hier eingetroffen. 
—X 
die zwischen Crispi und Makonen vereinbarte Zu⸗ 
satzlonvention zu dem von JItalien und Aethiopien 
abgeschlofsenen Vertrage fest, daß die Blockade auf⸗ 
hört, ferner die Regelung des Zolldienstes und 
dandelsverkehrs Italiens mit Aethiopien und den 
Rachbarländern und die Bestimmung neuer Grenzen. 
Endlich ist vereinbart, daß Italien bei Menelik 
durch einen Generalkonsul verireten werde und ein 
Schutzbündniß gegen gemeinsame Feinde geschlossen. 
Belgrad, 4. Oklt. In den maßgebenden 
Zreisen der radikalen Partei herrscht die Anficht vor, 
daß die Ruhe und die gedeihliche Entwicklung im 
inneren Zustande des Landes kategorisch das Fern⸗ 
bleiben von Serbien sowohl des Königs 
Milan als auch der Königin Natalie 
erfordern. Diese Ansicht scheint man auch in den 
Regierungskreisen zu teilen, und es dürften in die⸗ 
sem Falle Versuche gemacht werden, die lkoniglichen 
Eltern hierzu zu bewegen. Erforderlichenfalls werde 
man die Slupschtina wegen Schaffung eines Ge⸗ 
setzes angehen, welches der obigen Anficht, unter 
ihunlichster Wahrung der verfassungsmäßigen Rechte 
der Eltern des Koͤnigs, Rechnung tragen würde. 
Die Zusammenlunft der Konigin Natalie mit ihrem 
Sohne hat bis jetzt noch nicht stattgefunden. 
Sofña, 4. Oki. Die Richtigkeit der vom 
Grashdanin“ gebrachten Meldung, daß eine von 
dem Prinzen Alexander von Battenberg 
und von Golowin verfaßte Broschüre, betitelt: 
„Bulgarien und Rußland“ demnaͤchst erscheinen 
werde, wird durch ein Telegramm Golowins aus 
Varna an den Minister des Innern Stambulow 
formlich in Abrede gestellt. Weder er noch Prinz 
Alexander hätte je an die Herausgabe einer solchen 
Broschüre gedac — 
Lokale und pkälzische Nachrichten. 
* St. Ingbert, 5. Olt. Unter den Vor⸗ 
anschlägen, welche dem Landtage zugingen, befindet 
fich auch ein solcher für die Erbauung eines 
Dienstgebäudes für den Hrn. igl. Forst⸗ 
amts⸗Assessor dahier. Der Gesammt⸗Kosten⸗ 
betrag belaͤuft sich auf 24 150 M., der Voranschlag 
auf 12075 Mk. Dieser Voranschlag ist bedingt, 
weil in St. Ingbert passende Wohnungen für den 
kgl. Forstamtsassessor nur schwer erhältlich find und 
die wohnliche Unterkunft dieses Beamten sicher zu 
stellen, dringend geboten ist. 
*— Die deutsche Reich sbanlk erhöhte den 
Feit Anfang v. Mis. auf 4pCt. stehenden amtlichen