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Hes Organ des königl.
Amsgerichts St. Ingbert.
Der Bt. Zugberter Bzeiger“ erscheint täglich mit Aubnehme der Sonn- und Feiertage. 2 mal wochentlich mit Unterhaltungs⸗wlatt und Wittwochs und Samftage
mit dntrivten Beilagen. Das Slatt koßet vierteljährlich 1x6 60 nschueslich Tragerlohn; durch die hon bezogen 1A 75 , einscließlich 20 4 Zuftellungsgebahr.
Die ianuickaeene bner stie vie espallene Sarridndzelle dder heren Faum vbetragt bei Inseraten aus der Pfalz 10 F, bei außerpfaͤlzischen und solchen auf welche die
Erpeditior Uastant erihelli 16 Neklamen 80 —. Gei 4maliger Ginruckuna wird nur dreimalige berechnet.
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„W 287.
Mittwoch, 10. Dezember 1890.
25. Jahrpy.
Denutsches Reich.
Augsburg, 9. Dez. Eine große Versamm-
uung von Katholikenund Protestanten
beschloß eine Protestadresse gegen die Zulassung der
Jesuiten.
Muüünchen, 9. Dez. Die Versammlung von
Delegirten des Landes, welche über eine Feier zum
70. Geburtstag des Prinzregenten
(am 12. März 1891) hier zusammentrat, nahm
zestern einstimmig folgende Vorschläge des Unter⸗
ausschufses an: „Das Land bringt Seiner König-
lichen Hoheit zu dessen 70. Geburtsfeste zu München
durch Abordnungen aus den acht Regierungsbezirken
ieine Huldigung dar. Dieselben begeben sich in
einem gemeinsamen Zuge zur Residenz. 1. München
führt den Zug. Es folgen 2. ländliche Abord-
aungen aus den Provbinzen in ihrer Vandestracht,
odazwischen Fahnengruppen, gebildet aus Abordnungen
oer Sänger⸗, Turner⸗, Feuerwehr⸗, Schützen⸗,
rieger⸗ und Veteranen⸗ und gewerblichen Vereine
aus den Provinzen, nicht mehr als zwei Vertreter
ines einzelnen Vereines mit etwa 40 Fahnen für
jeden Kreis; 3. die Kreisvertretungen in 8 vier-
spännigen Wagen; 4. Vertreter der Studierenden an
den Hochschulen zuk Pferd; 5. Vertreter der Städte
und der Hochschulen zu Wagen; den Schluß bilden
5. Abordnungen der Korporationen und Vereine Mün⸗
hens mit Fahnen. Gaben in Produkten des Landes
und der Industrie, sowie Phantasietostüme sind vom
Zuge ausgeschlossen. Jeder Kreis übergibt eine
Adresse; die Städte und Hochschulen bringen solche
aach ihrem Ermessen. Widmungen von Stiftungen
u. dergl. bleiben den Kreisen überlassen. — Diese
Vorschläge werden den einzelnen Kreiskomités zur
Annahme empfohlen; die Ausgestaltung der Gruppen
ist den Kreiskomitss überlassen; dieselben werden
ersucht, ihre Detailprogramme zur kunstlerischen
Zusammenfassung dem Münchener Komitsé zu über-
senden: das hienoch sich ergebende Gesammipro⸗
ztamm ist der Genehmigung der Delegirtenver⸗
sammlung zu unterstellen.“ Nach etwa vier Wochten;
findet die definitive Feststellung des Programms in
Munchen statt.
Berlin, 9. Dez. Reichstag. Ter Reichs⸗
lag tritt in die dritie Lesung der Helgolhand—
dorlage. Staatsitkretär v. Boettich er ver⸗
eidigt den formellen Vorgang bei der Vorlage.
Die Helgoländer könnten sich bis 1892 erklären,
ob fie für England optiren wollten, fie würden
somit zu nichts gezwungen. Bisher habe noch nie-
mand fur England optirt. Das Gestetz wird sodenn
mit allen Stimmen gegen die der Sozialdemokraten
endgiltig angenommen. Ferner wird ein Zusatzan⸗
trag des Abg. Klein (deutschkons.): „Das Gesetz
tritt mit dem Tage der Verkündigung in Kraft“
angenommen. Hierauf folgte die ersite Lesung des
ẽtats.
Der Staatssekretär des Reichsschatzamts, Frhr.
». Maltz ahn, führte in seiner Rede aus, näch⸗
des Jahr dürften 66 bis 68 Millionen Ueberschüsse
an die Bundesstaaten gelangen. Für die Reichs⸗
zkasse sei ein Ueberschuß von 10 Millionen er⸗
wvachsen. Von den früher abgelehnten Forderungen
ei nur die Gewährung von Unteroffizierprämien
wiederholt. Es sei eine Vermehrung der etats⸗
wäßigen Beamtenstellen bei der Post-, Telegraphen⸗
und Eisenbahn⸗Verwaltung eingetreten. Die Re⸗
zierung werde weiter in dieser Richtung vorgehen.
Die Frage, ob bezuglich der Schuldzinsen an dem
Zinssuß von 3 Prozent festzuhalten sei, oder ob
derselbe künftig wieder auf 39, Prozent zurückzu⸗
geh⸗n habe, sei eine offene. Gegenwärtig decke das
Reich die Bedürfnisse aus eigenen Einnahmen und
und könne die Ueberschüsse an die Bundesstaaten
derteilen. Für die neuen Ausgaben durch das In—
daliditätsgesetz seien neue Einnahmen zu suchen.
Redner erhoffe, da die Notwendigkeit aus den
Sozialgesetzen entspringe, dafür Bewilligung. Man
orge damit nach den Grundsätzen der Hanseaten:
„Eintracht daheim, draußen Friede!“
Abg. Richter: Vieles hat sich seit Jahres-
frist geändert. Wenn der Reich kanzler vor Jahres⸗
frist die Aeußerungen über die Aufhebung des
Zoziolistengesetzes gethan hätte, die man von ihm
im Abgeordnetenhause gehört hat, wäre er als
Revolutionär angesehen worden. Leider sei noch
nanches aus der Vergangenheit übrig. Das
Schlimmste sei das Altersversorgungs- und Inva—
iditätsgesetz. Dasselbe sei eine große Kalamität,
velche wachsende Unzufriedenheit im Volke herdor⸗
ufen werde. Das Reich stehe im Begriffe, einen
„erhängnisvollen Schritt zu thun. Redner und
eine Freunde lehnen jede Verantworilichkeit für
iesen Schritt ins Dunkle ab. Redner beklagt die
rußerordentlichen Ausgaben für Heer und Marine
Die großen Extraordinarien schädigten die Volks
virtschaftf. Man duürfe nur das absolut Notwendigt
zewilligen. Die Forderungen für neue Kriegsschulen
ehnen wir nicht ab, können dagegen keine Mittel
ür neue Unteroffizierschulen und Kadettenanstalten
ewilligen. Richter bemängelt die Verwaltung in
Ostafrika, besonders die Bewegungen der deutsch—
ostafrikanifchen Gesellschaft. An dem deutsch-britischen
Vertrage sei nichts auszusetzen. Wir sehen darin
inen wohlerwogenen viel verheißenden Schritt der
Regierung. Richter behauptet weiter, die Getreide⸗
und Lebensmittelzölle müßten sich ermäßigen lassen.
Aus den Zolleinnahmen seien 87, nicht nur 66
Millionen zu erwarten. Im nächsten Jahre dürften
iberhaupt keine neuen Einnahmen bewilligt werden.
Rundweg müsse man die Aufhebung der Material⸗
fleuer verlangen. Das gegenwärtige System gereiche
den Zuckerfabriken und den Engländern zum Vor⸗
deil. Himmelschreiendes Uarecht sei es, daß 80
Millionen im fortdauernden Interesse von 400
Zuckerfabriken aus den Taschen der Steuerzahler
Jenommen würden. Mit Genugthuung hadbe er be—
nerkt, daß der Reichskanzler für die Zuckerin⸗
eressenten nicht zu sprechen gewesen sei. Von
HDandelsberträgen koͤnne man sich nut eiwas ver⸗
prechen, wenn man nicht Zugeständnisse im Hin⸗
lick auf das Ausland, sondern im Interifsse der
eigenen Konsumenten mache. Das Korn sei in
Berlin auf 180 Mk. gestiegen, ein Preis, den man
zei Beginn der Schutzzölle für so hoch erklärte,
daß sofort eine Ermäßigung eintreten müsse; dazu
komme die Fleischteuerung, die den Fleischkensum in
Verlin um 20 Prozent verminderte. Die Frei—⸗
innigen träten für die jetzige Gesellschaftsordnnng
ein, arbeitelen aber grade deshalb gegen die übet⸗
näßige Verteuerung der Lebensmittel. Je rascher
ind vollstäändiger die Regierung die jetzige Zoll⸗
politil verlasse und zu derjenigen vor 1879 zurück⸗
kehre, desto besser.
Der Reichskanzler v. Caprridi ergreift das
Wort. Er will Richter nicht auf das Gebiet der
Zölhle folgen, die in der Zukunft vielleicht ge⸗
indert werden koͤnnten. Die Aeußerungen der frei⸗
innigen Blätter sind der Regierung für die aus—⸗
värtigen Verhandlungen durchaus nicht foͤrderlich
Das Altere⸗ und Invaliditätsgesetz hält die Regierung
zür ein sehr segensreiches. Sie will es keinen Tag
sänger dem Volke vorenthalten, als bestimmt sei.
Was die weitere Vermehrung der Ausgaben für
das Heer betrifff, so hat Richter schlechte Be—
richterstatter. Ich will ihm erklären: es ist da—
mit nichts. (Lebhafter Beifall.)
Bebel: Mit dem von Richter angegriffenen
Alters⸗ und Invaliditätsgesetz hat der Staat einen
Weg betreten, den wir billigen müssen. In den
Fordecungen für die Militärausgaben drückt sich ein
stets steigender Nationalitätenhaß aus. Eine Klasse
aber strebt in allen Ländern gleichmäßig nach Frieden:
das sind die Arbeiter. Der Nationalitätenhaß
kommt in unserem Budget zum Ausdruck. Die
Steigerung der Ausgaben wird von den besitzenden
tlassen bewilligt, die deren Last nicht sehr fühlen.
Die Guts⸗ und Blutssteuer werde vor allem von
den Arbeitern getragen. Die bestehenden Zölle
ragen nicht nur zur Belastung der Armen, sondern
außerdem noch zur Bereicherung der besitzenden
Tlassen bei. Zugleich wird einem der reichsten Männer
Deutschlands der Stempel für ein Fideicommis er⸗
lassen! Solche Politik ist der beste Naährboden für
die Sozialdemokratie. Wir derhalten uns dem Budget
zegenüber völlig ablehnend. — Fortsetzung morgen
1 Uhr. Tagesordnung: Schlußabstimmung über
die Helgolandvorlage; Foritsetzung der Etatsbera—
tung. Die Wahlprüfungskommission des Reichstags
erklärte die Wahl Hänels für giltig.
Ausland.
Paris, 9. Dez. Der „Monde“ und der
„Univers“ veröffentlichen einen Brie f des Kardinals
stampolla an einen französischen Bischof, wel-
her den Papft betreffs der Kundgebung des Kardinals
Labigerie befragt hatte. Rampolla sagt: Die
atholische Kirche enthalte weder in ihrer Verfassung
noch in ihren Lehrsätzen irgend welche Bestimmungen,
daß diese oder jene Regierungsform ihr widerstrebe;
denn j de derselben köͤnne, wenn mit Gerechtigkeit
und Klugheit gehandhabt, einen ausgezeichneten
Besellschaftszustand aufrechterhalten. Der apostolische
Stuhl achte nicht nur die bürgerlichen Gewalten,
ondern er unterhalte auch diplomatische Beziehungen
mit denselben. Die Gläubigen möchten daher,
wenn nicht besondere Gründe dem entgegenständen, an
den öffentlichen Angelegenheiten teilnehmen, damit
der heilsame Einfluß der Religon zum Staatswohle
beitrage. Die franzoösischen Katholiken würden ein
nützliches Werk verrichten, wenn sie diese Wege
wandelten.
Bern, 9. Dez. Der Nabionalrat ge⸗
nehmigte das Auslieferungsgesetz, indem er in der
Beratung des Artikels 10, betreffend die Au s⸗
lieferung volitischer Verbrecher,
ortsuhr, in folgender Fassung: Wegen politischer
Verbrechen und Vergehen wird die Auslieferung
nicht bewilligt. Dieselbe wird jedoch bewilligt, ob⸗
zleich Thäter einen politischen Beweggrund oder
Zwick vorschützt, wenn die Handlung, um deret⸗
willen die Auslieferung verlangt wird, vorwiegend
den Charakter eines gemeinen Verbrechens oder
Vergehens hat. Das Bundesgericht entscheidet im
eirzelnen Falle Uüber die Natur der strafbaren
Handlung auf Grund des Thatbestandes. ˖ Wenn
die Auslieferung bewilligt wird, so bedingt der
Bundezrat dem ersuchenden Staate, daß der Aus⸗
zuliefernde weder wegen eines politischen Verbrechens
verfolgt oder bestraft, noch wegen eines politischen
Beweggrundes oder Zweckes strenger bestraft werden
dürfe.