d. i. seit 21. März 1887, find die Vereinsmit-
alieder auf die beträchtliche Zahl von 2301 ge⸗
tiegen und keiner der vor⸗ und nachher entstan⸗
denen ähnlichen Vereine konnte einen auch nur
annähernd so erfreulichen Aufschwung nehmen, er⸗
varb sich so sehr, und wie im Sturme, die Sym⸗
vathien aus allen Reihen und Schichten der
Staats⸗ und öffentlichen Beamten und Bediensteten.
Im abgelaufenen Jahre wurden 37 Sterbequoten
im Gesamtbetrage von 68,128 Mk. ausbezahlt.
Das rentierliche Stammbermögen ist auf 830,000
Mk. angewachsen und hinterliegt in auf den
Verein vinkulierten Wertpapieren bei der k. Hypo⸗
theken⸗ und Wechselbank in Müuchen. Die Ein⸗
nahmen im Jahre 1889 betrugen 90,072 Mt.
33 Pf., die Ausgaben dagegen nur 88,768 Mt
38 Pfg., so daß fsich ein Aktivrest von 304 Mk.
ergibt. Der Gesamtvermögensstand am Schlusse des
Jahres 1889 betrug 89,224 Mt.
— In einem pfäaälzischen Blatte wird darauf
dingewiesen, daßz die von einem Angeklagten oder
dessen Vertheidiger, einem Rechtsanwalie, als Enst⸗
lastungszeugen geladenen Personen
aur dann zum Erscheinen vor Gericht verpflichtet
and, wenn ihnen mit der Vorladung die gesetliche
Enischädigung für Reise und Zeitversäumniß ent⸗
weder baar dargeboten oder durch Bescheinigung
des Gerichtsschreibers des betreffenden Gerichts nach⸗
zewiesen wird, daß diese Entschädigung bei der t.
Berichtsschreiberei hinterlegt ist. Roch lange, nicht
derpflichtet den Eutlastungszeugen zum Erscheinen
der don einem Rechtsanwalte oder Gerichtsschreiber
am Schlufse der Vorladung gemachte Vermerk:
„Nach seiner Vernehmung wird dem Zeugen die
hm zukommende Zeugengebühr ausbezahlt.“ Die
Bescheinigung des Gerichtsschreibers oder Baar⸗
zahlung, wie oben erwähnt, sind allein gesetzlich
maßgebend.
— Blieskastel, 22. Febr. Durch den
Distriktstierarzt Weißgaenber von hier und den
Bezirkstierarzt Weigand von Zweibrücken wurde bei
einem hiesigen Pferde Rotz festgestellt. Die Tötung
des betreffenden Pferdes 10urde autlich beantragt.
Das Tier wurde im September als ausrangiertes
Thevaulegers⸗Pferd in Saargemünd versteigert.
663
— Die Oekonomiegebäude des Ackerers Franz
Annatin Niedergailbach sind am Montag
AÄbend abgebrannt. Auch die darin aufbewahrten
Begenstände find alle mitverbrannt.
— Zweibrücken. Auf Grund der auf das
Steinkohlenvorkommen des verlassenen Bergwerkes
„Lanzenberg“ eingelegten Muthung ist dem Kauf-
nann Viklor Horn in Köln unter dem
Brubennamen „Lanzenberg“ das Bergwerkseigen
hum in dem in den Gemeinden Albessen, Bledes⸗
dach, Diedelkopf, Ehweiler und Kusel, kgl. Bezirks⸗
umt Kusel, gelegenen Grubenfelde von 657 Hek⸗
aren Flächeninhalt, dann auf Grund der auf das
Steinkohlenvorkommen der verlassenen Bergwerkes
„Alexanderzeche“ eingelegten Muthung gleichfalls
Obengenanntem unter dem Grubennamen „Alexander⸗
eche“ das Bergwerkseigenthum in dem in den
Hemeinden Eisenbach, Neunkirchen, Oberstaufenbach
und Theisbergstegen, kgl. Bezirksamt Kusel, und
inn den Gemeinden Fockenberg Limbach, Gimbsbach,
Matzenbach und Reichenbach, kgl. Bezirksamt Hom⸗
zurg, gelegenen Grubenfelde von 800 Hektaren
Flächeninhalt zur Gewinnung aller in diesen
Grubenfeldern vorkommenden Steinkohlen ver-
liehen.
— Zweibrücken, 18. Febr. Das Ver—⸗
brecherpaar Biewer⸗Schmitt, welches wegen
Ermordung des Bergmannes Schmitt in Dudweiler
‚um Tode verurteilt und nunmehr durch Se. Kgl.
Hoheit den Prinz-Regenten begnadigt wurde, ist
heute früh 12 Uhr zur Abbüßung seiner lebens⸗
länglichen Zuchthausstrafe nach Kaiserslautern ver⸗
zracht worden.
— Wald mohr, 12. Febr. Daß es noch
mmer Leute gibt, die im Schnell⸗ und
Dauerhauf geübt und hierin ganz Erhebliches
zu leisten imslande sind, beweist folgender Fall
welchen die „Zw. Z.“ mitteilt: Ein dahier wohnen⸗
der Metzger ging am Montag mit einem ebenfalls
zier wohnenden Schlosser die Wette ein, den Weg
»on Waldmohr bis Homburg (Gasthaus Dümmler)
und zurück, zusammen genau 14 Kilometer, in 1
Stunde 80 Minuten zurückzulegen. Der Gewin⸗
nende sollte 20 Mk. erhalten. Troßzdem man nun
lauben sollte, daß fraglicher Weg in der ange⸗
ebenen Zeit zu Fuß nicht zurüchzzulegen sei, so
jat der Metzzger dennoch die Wetite glänzend ge⸗
wonnen und die 14 Kilometerstrecke sogar in 1
„tunde 20 Minuten zurückgelegt; die versäumte
Zeit am Eisenbahnübergange und für Ausstellung
eines schriftlichen Nachweises wurde hierbei nicht
einmal eingerechnet.
— Kaiserslautern. Ob während der
in Bayern vorgeschriebenen Hegezeit Wild
derklauft werden darf, wenn dasselbe aus dem
Auslande, wo die Jagd geöffnet ist, bezogen wor⸗
den ist, diese Frage unterlag letzter Tage der Be⸗
irtheilung des hiefigen Gerichts. Ein Wirth und
zugleich Adjunkt von Ordis hatte nach Eröffnung
der rheinhesfischen Jagd don dort 2 Halen bezogen
velche er portionweise in seiner Wirthschaft abgab.
Deßhalbd unter Anklage gestellt, weil 8 11 der
bayer. Jagdverordnung dies nicht zugibt, wurde er
vom Schöffengericht Kirchheimbolanden freigesprochen
indem dasselbe dem Wild einen ähnlichen Stand⸗
hunkt einräumte, wie den Konserven. Das hiesigt
Landgericht erklärte diese Auffassung jedoch in
Widerspcuch mit dem vorbezeichneten Paragraphen
und verurtheilte den Beklagten zu einer Geldstrafe
hyon 1Mk.
— Auf der Tagesordnung der am 1. März
tattfindenden Generalbersammlung der Ka mm—
garn⸗Spinnerei Kaiserslautern sieht
ein Antrag auf Erhdhung des Aktienkapitals und
Abänderung der Statuten.
— Patent-Ertheilungen. Irdch.
Beyer in Langenkandel: An den Satteltrachten
erstellbarer Vorderzwiesel. Nt. 51316. — P
dorlacher in Kaiserslautern: Schlagwerk für Uhren.
ser. 5129.
— Annweiler. Ein Arbeiter des Panorama⸗
besitzers Kling dahier ging neulich die eigenthüm⸗
iche Wette ein, 14 Griebenwürste und 8 Pfund
trod verzehren und Bier, soviel man ihm zu
rinken gebe, vertilgen zu wollen. Aber die Auz
des Wettenden waren größer als sein Bauch, denn
er brachte es nur zur Vertilgung von 7 Wursten,
2 Pfd. Brod und 2 Schoppen Bier.
— Landanu, 12. Febr. Heute Vormittag
urz vor 12 Uhr brach in der Wohnung der im
kngert'schen Hause in der Fleischzankgasse wohnen⸗
en Eheleute Henkeschuh Feuer aus, wo—⸗
zurch beinahe zwei Kinder ums Leben gekommen
vären. Besagte Frau hatte sich aus ihrer Woh—⸗
uung entfernt, ihre beiden kleinen Kinder zurück⸗
assend. Der in der gleichen Gasse wohnende
S„chuhmachermeister J. Lind bemerkte um die ge⸗
nannte Zeit Rauch aus der Wohnung dringen und
»egab sich dahin, fand aber die Thüre verschlossen.
Mit Hilfe einiger mittlerweile hinzugekommener
stachbarn wurde dieselbe eingeschlagen, aber der
servorbrechende starke Rauch gestattete kaum einen
Umblick. Nachdem es aber gelungen war, die
Fenster zu oͤffnen, fand man die Kleinen bewußt⸗
os, aber noch lebend vor, und gelang es, dieselhen
vieder vollstandig zum Bewußtsein und außer Ge⸗
ahr zu bringen. Die Ursache des Feuers soll
aut „Pf. Vzt.“ in aus dem Ofen gefallenen Koh⸗
en zu suchen sein.
— Herxheim,, 13. Febr. Herr Josef Laux
Wagner dahier, besitzt eine Gans, welche ihm ein
Fi im Gewicht von 320 Gramm legte.
— Germersheim. Nachdem unser kgl.
Bezirlsamtmann Herr G. Ottt zum Landtagsab—
geordneten gewählt wurde und alsbald sich nach
München begeben wird, hat die kgl. Regierung
)enselben von der Funktion als Wahlkommissär
ür den dritten Wahlkreis Germersheim⸗Bergzabern
enthoben. An dessen Stelle wurde der kgl. Be⸗
irksamts⸗Assessor, Herr Philipp Junker dahier,
zum Wahlkommissär für die bevorstehende Reichs⸗
agswahl ernannt.
— Speyer, 12. Febr. Unter Aufhebung
der oberpolizeilichen Vorschriften zur Landes
sischerei Ordnung für die Pfalz vom 28.
September 1885 und vom 3. März 1886 wurden
zurch die kgl. Regierung auf Grund der ein—
hlägigen Bestimmungen der Landesfischerei · Ordnung
'ür das Koönigreich Bayern vom 4. Oktober 1884
und gemätz Art. 126 Ziff. 1des Polizeistraf⸗
gefetzbuches für den ganzen Regierungspezirk der
Pfalz nachstehende Anordnungen erlassen: 1) Zu
31 Absatz 4 der Landesfischerei Ordnung: für
den Karpfen wird eine Schonzeit vom 1. Mai bis
inschließlich 80. Juni festgesetzt. 2) Zu 8 5 Ab⸗
atz 3: far nachbezeichnete Fischarten werden die
jeigesetzten Minimal- oder Brittelmaße und zwar
ur die ganze Lange des Fisches von der Kopf⸗
spitze bis zum Schwanzende (Schwanzspitzen) fen
gesetzt: 30 Zentimeter für Hechte und 25 Zen
meter für Karpfen. 89) Zu 8 2 Absatz 5 und 8
Absatz 13 die Bestimmungen in 8 2, i e. Fan—
und Marktverbot, finden auf Karpfen während de
Schonzeit und auf Hechte und Karpfen unter der
Minimalmaß im ganzen Regierungsbezirk gleit
maͤhige Anwendung. 4 Zu 8 17: das Einlass
don bin in die Fischwasser waͤhrend der Scho
zeit detr darin vorherrschenden Fischarten ist b
boten. 5) Geg'nwärtige Vorschriften treten
dem Tag ihrer Publikation in Wirksamkeit
werden Zuwiderhandlungen nach Artikel 126
Poliz eistrafgesetzbuches an Geld bis zu 60
oder mit Haft bis zu 24 Tagen bestraft.
(Pf. K.
— Speyer. Die diesjähtige Anster
ungsprufung für die prot. Pfarram—
kandidaten wird am Dienstag den 22. Ap—
aächsthin am Sitze des kgl. protest. Koasistotiun
dahier ihren Anfang nehmen.
— Neustadt, 18. Febr. Vor etwa
Wochen wurde am hiesigen Bahnhof deim Umlade
einem Reisenden ein Musterkoffer mit Messin
vaaren und eine Mappe, die er als Passagierg
aufgegeben hatte, ent wen det. Die Diebe dver
mutheten offenbar in dem schweren Musterkoff
inen größeren Geldbetrag, denn nachdem sie ihrt
Irrthum eingesehen, warfen sie die zerfetzten Geger
stände in den Garten des Fuhrmanns Frey, d
sie der Besitzer heute auffand und der Bapdnber
waltung wieder zustellte.
— Beim Ausgraben eines Kellers in Alste
weiler wurde, wie die „B. Zig.“ schreibt, t
Mann verschüttet, welcher schwere aber nicht leben⸗
gefährliche Verletzungen davontrug.
— Ludwigshafen, 12. Febr.
Montag Abend zwischen acht und halb neu
Uqr wurden ein Herr und eine Dame, welche vo
Mannheim zurückkehrten, auf der Rheinbrüch
nahe an dem Bruckenportale auf der hiefige
Seite, von 2 Kerlen angerempelt und der Dam
mit einem scharfen Instrumente (offenbar Messe
der Wintermantel auf eine Länge von ca 20. ch
durchschnitten. Es wäre zu wünschen, daß es d
Polizeidehörde gelingen möge, Licht in diese, d
Jewöhnliche Grenze von Rohheit überschreiten
That zu bringen. — Der hiesigen freiwillig
A
die Summe von 700 Mk. überwiesen.
— Ludwigshafen, 18. Febr.
Direktor der Pfälzischen Eisenbahnen, Herr &
zierungsrath Ritter v. Lavale, wurde gestern
München von Sr. kal. Hoheit dem Prinz⸗Regent
zur Hoftafel geladen.
— Bobenheim a. Bg. Veranlaßt dur
oerschiedene Zeitungsnotizen, ließ hiesige Gemeinde
Verwaltung im Laufe des Vorjahres einen Que
len sucher, Heirn Biswanger aus Heide
heim (Mittelfranken), hierher kommen, damit der
selbe womöglich hier eine Quelle aufsuche.
dem betreffenden Herrn zahlreiche beglaubig
Zeugnisse über seine Fähigkeit als Quellensuch
sur Seite standen, so schenkte man ihm voll
Zutrauen. Doch hat man sich gründlich geit
Biswanger gab nach längerem Suchen eine Sie
an, an der in der Tiefe von 18 —24 Fuß sich
eine sehr starke Quelle zu finden sei. Schon bo
her hatte man an einer anderen bezeichnett
Stelle gegraben, und nichts gefunden. Man w
daher vorsichtig genug, mit B. zu bestimmen, de
er erst nach wirklichem Auffinden von Wasset er
entsprechende Entschädigung erhalte, und das w
jut. Die vor einigen Tagen vorgenomme
Bohrung bis zu einer Tiefe von 26 Fuß liefen
nämlich nur sehr trockenen Boden zutage.
Wasser keine Spur. B. erhielt daher nur
Reiselosten bezahlt. — Es dürfte dieser
iber manchem Interessenten zur Mahnung
Warnung dienen, mit diesem Herrn Quelle
sucher, falls er wieder einmal die Pfaljz
sucht, einen bindenden Vertrag aimiccüen
(D.
— Kirchheimbolanden, 183. Febr.
Zahntechniker Schmitt ist im Besitze eines selken
Zweiguldenstückes vom Jahre 1848. Do—
selbe trägt folgende Inschrift: „Erzherzog Joham
don Oesierreich. Erwählt zum Reichsverweser ül
Deutschland d. 29. Juni 1848.“ Auf der
versscite befindet sich der zweiköpfige Reichsadl
und die Umschrift: „Konstituirende Versammlun
in der freien Siadt Frantfurt 18. Mai 1846