Full text: St. Ingberter Anzeiger

DAsä. II s — 14 J1 4M — 
Amtliches Organ des königl. Amisgerichts St. Ingbert. 
der St⸗ Jugberter yy erscheint täglich min nahme der Sonn⸗ und Felertage. 2 mal wöchentlich mi Unterhaltungt ⸗Blatt und ⸗.twochs und Samstagẽ uni 
strirten Beilagen. a Blau ioftei dierieljahrlich 1A E60 inschließlich Tragerlohn; durch die Post bezogen 14 75 einschließlich 40 Zustellungsgebuhr. Die 
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netenfi cribeiu. 163. Neklamen 80 . Bei maliger Sinrndung wird nur dreimalige berechnet. 
Je 8.. 
Deutsches Reich. 
Muͤnchen, 5. April. Reichsrath Graf 
u Ortenburg hat sein Referat zum Etat der 
Finnahmen und Ausgaben der Staat seisen- 
sahnverwaltung abgeliefert. Gegen die 
ammtlichen Beschlüsse der Kammer der Abgeordneten 
vzesteht von Seiten des Referenten um so weniger 
eine Erinnerung, als dieselben ausnahmslos auf 
Anregungen bezw. Anträge der k. Staatsregierung 
lbst zutückzuführen find. Die Erhöhung der beiden 
Finnahmepofitionen erfolgte im Hinblick auf die 
inzwischen bekannt gewordenen Erträgnisse des Güter⸗ 
zerkehrs in den drei ersten Quartalen des Jahres 
1889 und was die Ausgabe betrifft, so erfolgte 
die Mehrung, um der Eisenbahnverwaltung die 
Mittel zur Aufstellung von etwa 800 Ablöswärtern 
nn bieten, die weiteren Erhöhungen aber in Anbe⸗ 
jracht der seit Aufstellung des Budgets ansehnlich 
gestiegenen Kohlen⸗ und sonstigen Materialienpreise. 
Referent berührt alsdann die herbe Kritik der 
haherischen Eisenbahnverwaltung, welche im Laufe 
deßs vorigen Sommers an die Oeffentlichkeit trat. 
Was zuvörderst den eigentlichen Ausgangspunkt 
dieser ganzen Polemik betrifft, so müsse denn doch 
sonstatirt werden, daß die vielbesprochene „Ueber⸗ 
zütdung des Personales“ zu denjenigen Faktoren, 
velche die Katastrophe vom 7. Juli v. Is. herbei⸗ 
zeführt haben, nicht gehött. Von drei in dem 
Roöhrmooser Prozesse Angeklagten hatten jedenfalls 
pwei den Dienst angetreten, lurz bevor das Unglück 
zeschah. Vor solchen Weichenstellungen schützt wohl 
jein System“, die Behauptung, der ganze Orga⸗ 
nismus der bayerischen Staatsverwaltung gehöre in 
diesem Falle auf die Anklagebank, macht sich rhe⸗ 
—XEL 
Der Kammer der Abgeordneten wurde 
jon den Staatsministerien des Aeußern und der 
Finanzen ein Nachtrag zum Entwurfe des Finanz⸗ 
gesehez, dann ein Nachtrag zu dem Gesetzentwurfe 
über den Bedarf für Erweiterungs⸗, Ergänzungs⸗ 
und Neubauten auf den im Betrieb befindlichen 
Ztaatseisenbahnen vorgelegt. 
Berlin, 5. April. Eine Allerhöchste Ka⸗ 
sinetts ordre verlangt, daß das Offizier⸗ 
otps sich auch aus den ehrenwerthen bürger⸗ 
lichen Häusern ergänze. Sie ladelt, daß für 
die Annahme von Offizieren seitens der Komman⸗ 
deure das Abiturientenexamen als unab⸗ 
weisbare Bedingung verlangt werde. Sie miß⸗ 
biligt ferner die übermäßig hohen Pribafzu— 
lagen für die Offiziere, besonders bei der Ka- 
vallerie, und drückt den Wunsch aus, daß nur die 
ommandirenden Generäle repräsentieren, während 
die anderen Offiziere ein einfaches Leben führen 
jollen. Der Kaiser spricht seinen Willen dahin 
us, daß in der Regei die Kommandeure bei der 
Insanterie, den Jaͤgern, der Fußartidlerie und den 
Pionieren nicht mehr als 45 Mk., bei der Feld⸗ 
uttilerie nicht mehr als 70 Mk. und bei der Ka⸗ 
allerie nicht mehr als 100 Mk. an monallicher 
Zulage fordern., Ich wunsche bon Hergen, daß 
in jeder meiner Offiziere nach erfüllter Pflicht 
rit Lebens froh werde. Dem überhandnemen⸗ 
Luxus in der Armee muß aber mit allem 
senst und Nachdruck enigegengelreten werden.“ 
„Berlin. Vom Reichsdersicherungsamt wurde 
Bundesrath die Ausdehnung der gesetzlichen 
nfallbersiche rung auf das gesamie Hanmd⸗ 
8 in Anregung gebracht. Eine deshalb schon 
inne abgegebene Denkschrift erzielte keinen sor⸗ 
ulitten Gesehentwurf. Nunmebr in auch ein⸗ 
Dienstag, 8. April 1880. 285. Jahrg 
desfallfige Vorlage behufs Ausdehnung der Unfall⸗ 
„ersicherung auf die Seefischerei ausgearbeitet. 
Moͤglicherweise geht der Gesetzentwurf noch in der 
iesjährigen Frühjahrssession dem Reichstag zu. 
Ausland. 
London, 5. April. Die Krankheit des 
Zaren ist jetzt doch bestätigt, er leidet an Nerven⸗ 
krisen mit folgenden Fieberanfaällen. 
Paris, 53. April. Ministerpräsident Crisbi 
besucht, wie verlautet, am Osterdienstag den Grafen 
Waldersee in San Remo. 
Lotale und pfälzische Raͤchrichten. 
* St. Ingbert, 8. April. Die auf 
gestern Nachmittag im Café Becker einberufene 
Bersammlung bayerischer Bergleute; zur 
Beratung der Statuten des zu gründenden 
secht sschutzvereins war sehr zahlreich, 
von mehr als 5300 Bergleuten besucht. Der 1. 
Vorstand des provisorischen Ausschusses Bergmann 
darl Kaiser eröffnete dieselbe und gab darnach de⸗ 
annt, daß die bayerischen Bergleute von Hassel 
einen neuen Vertrauensmann zu wählen hätten, 
da der fruüher gewählte Pet. Schwerdt (von dem 
ein Kamerad bestimmt erklärt hatte, daß er an⸗ 
nehme) abgelehnt habe. An dessen Stelle wählten 
die anwesenden Hasseler den Bergmann Jak. Geb- 
hardt als ihren Vertrauensmann. Derselbe nahm 
die Wahl an und begab sich an den Tisch des 
Ausschusses. Hierauf drachte das Ausschußmitglied 
Bergmann Hoos nach kurzer Ansprache dem ober⸗ 
jen Bergherrn S. K. H. dem Vrinzregenten ein 
)reifaches Glückauf, worin Alle kräftigst einstimm- 
en. Der Schriftführer Nik. Busch machte die 
gergleute darauf aufmerksam, daß Bemerkungen be— 
reffs der Statuten kurz gefaßt werden mögen und er⸗ 
nahnte zur Einigkeit. Bergmann Presser, Aus⸗ 
chußmitglied, ergriff das Wort zur ausdrücklichen 
krklärung, daß fie keine Sozialdemo⸗ 
kraten seien, auch nicht gegen die Be— 
amten auftreten, sondern nur als Arbeiter ihr 
Recht behaupten wollten. Der Vorfitzende Kaiser 
nachte die Mittheilung, daß die auflliegenden Listen 
zur Einzeichnung für hiesige Mitglieder der Be⸗ 
egschaft bestimmt und nur diese, nicht die früheren 
ziltig seien; dagegen behalten die früheren Unter⸗ 
chriften auswärtiger Mitglieder Giltigkeit. Nach 
diesen mehr allgemeinen Bemerkungen fand dann 
zurch Nik. Busch die Vorlesung und durch Jak. 
doos und Hrch. Presser theilweise naäͤhere Er⸗ 
auterungen der Statuten siatt. Aus denselben 
ind wir in der Lage, Nachstehendes zu veröffent⸗ 
lichen: 
Der Rechtsschutzverein St. Ingbert hat seinen 
Sitz in St. Ingbert und tritt mit dem 1. April 
dss. Is. in Thätigkeit. Derselbe bezweckt die Ver⸗ 
retung der Rechte seiner Mitglieder gegenüber der 
2nappschaft, dem Bergamt und der Berufsgenofssen⸗ 
schaft. Dies sucht er womöglich durch gütlichen 
Vergleich, andernfalls durch Prozeß durch alle 
Instanzen zu erreichen, zu welch letzterem der Ver⸗ 
ein die entstehenden Kosten vorschießt. Doch prüft 
der Ausschuß vorerst, ob die einzelnen Forderungen 
bon Mitgliedern berechtigt sind. Wird ein ob⸗ 
siegendes Erlenntnis erstritten, so hat das betr. 
Mitglied die Auslagen zurückzuerstatten, ist da⸗ 
zegen der Prozeß erfolglos, so trägt die Kosten 
der Verein. Ferner will der Verein seine Mit⸗ 
zlieder und deren Angehörige unterstützen, falls 
der Ausschuß dies als nothwendig anerkennt. 
Ditglied des Vereins kann jeder Bergmann der 
Hrube St. Inabert werden, welcher sich anst äüem— 
dig gegen die Beamten sowie gegen die 
Milglieder des Rechtsschutzoereins benimmt; der 
Jahresbeitrag stellt sich auf 1 Mark, die Eintritts⸗ 
Jebühr auf 50 Pfennig. Die Mitglieder haben 
hren Anspruch auf den Schutz des Vereins durch 
»en Befitz einer Vereinskarte nachzuweisen, welche 
illjährlich erneuert werden muß. Hat ein Mitglied 
die Verfolgung einer Sache dem Verein übertragen, 
io darf es in ebenderselben keine selbstständigen 
Schritte thun. Der Verein verfolgt keine po⸗ 
litische oder Religionssache, son⸗ 
dern eine reine Brodfrage. Der Vereinsausschuß 
besteht aus den Vorständen, Schriftführern, Rech- 
ner, Beisitzern und Vertrauensmännern. Jedes 
Ausschußmitglied ist zugleich Vertrauensmann; die 
Vertrauensmänner haben die Anmeldungen ent⸗ 
gegenzunehmen, Beiträge zu erheben u. s. w. 
Faͤhrlich sollen zwei Generalversammlungen und 
nonatlich eine Ausschußsitzung stattfinden. Beson⸗ 
dere Generalversammlungen werden durch den Vor⸗ 
tand einberufen, auch bestimmt derselbe über Er⸗ 
joͤhung oder Herabminderung der Beiträge. Der 
usschuß wird von den Mitgliedern auf die Dauer 
von drei Jahren gewählt. Der aus dir Rechnung 
ich ergebende Ueberschuß soll verzinslich angelegt 
verden. Bei einer Zahl von nur 25 Mitgliedern 
st der Verein als aufgelöst zu betrachten und soll 
‚ann das Vermogen desselben an die Waisen von 
Piitgliedern enitfallen. 
Die vorstehend auszüglich erwähnten Statuten 
vurden von der Versammlung durch allgemeinen 
Zuruf angenommen, auch der provisorische Aus⸗ 
chuß als solcher anerkannt. Von Niemand wurde 
ziergegen eine Erinnerung vorgebracht. Bergmann 
Presser betonte nochmals den Charakter des Ver- 
eins, der nur die Brodfrage betreffe, und brachte 
ein dreifaches allseitig erwidertes Hoch auf den 
deuischen Kaiser aus. Hiermit war das Geschäft⸗ 
liche erledigt, und folgte der allgemeine Gesang 
des Liedes: „Glückauf, der Bergmann kommt“. 
sachdem noch Bergmann Hoos einige zum Zu⸗ 
sammenhalten aufmunternde Worte gesprochen hatte, 
erfelgte durch den Vorfitzenden der Schluß der 
Lersammlung. 
* St. Ingbert, 8. April. Am Charfreitag 
sowohl als am Ostersonntag hotten wir das praäch⸗ 
tigste Frühlingswetter, welches vielfach zu Aus- 
luügen benützt wurde. Namentlich an letztgenanntem 
Tag war der Fremdenverkehr in unserer Stadt ein 
rechi bedeutender. Der zweite Ostertag dagegen 
jeigte ein trübes Gesicht und war an Regenschauern 
Janz ausgiebig, so daß der Verkehr sich nicht Kark 
entfaltete 
*— Postal isches. Nach einem kürzlichen 
Frlasse des Reichspostamts ist es von jetzt ab all— 
zjemein gestattet, Drudsachen in Rohleu⸗ 
'orm zur Beförderung mit der Briefpost gegen 
kẽntrichtung des Drucksachenportos bei den Postan⸗ 
zalten einzuliefern. Diese Sendungen dürfen das 
Maß von 45 cem. in der Länge, sowie das Gewicht 
»on 1ukgr. nicht überschreiten und müssen im 
Jlebrigen den für Drucksachensendungen geltenden 
Vorschtiften entsprechen. Von dieser Bestimmung 
vird Bayern vorerst nicht berührt, denn z. 3. 
ind Drucksachen in Rollenform aus Bayern nach 
zem Reichspostgebiet nicht zulässig; während solche 
Sendungen im inneren Verkehr bis zu 35 em lang 
ein können, darf im Verkehr mit Oesterreich- 
UIngarn die Laänge von 48 em. und im Weltpost⸗ 
erlkehr die Lange von 75 cem. in keinem Falle 
herschritten werden.