DAsä. II s — 14 J1 4M —
Amtliches Organ des königl. Amisgerichts St. Ingbert.
der St⸗ Jugberter yy erscheint täglich min nahme der Sonn⸗ und Felertage. 2 mal wöchentlich mi Unterhaltungt ⸗Blatt und ⸗.twochs und Samstagẽ uni
strirten Beilagen. a Blau ioftei dierieljahrlich 1A E60 inschließlich Tragerlohn; durch die Post bezogen 14 75 einschließlich 40 Zustellungsgebuhr. Die
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netenfi cribeiu. 163. Neklamen 80 . Bei maliger Sinrndung wird nur dreimalige berechnet.
Je 8..
Deutsches Reich.
Muͤnchen, 5. April. Reichsrath Graf
u Ortenburg hat sein Referat zum Etat der
Finnahmen und Ausgaben der Staat seisen-
sahnverwaltung abgeliefert. Gegen die
ammtlichen Beschlüsse der Kammer der Abgeordneten
vzesteht von Seiten des Referenten um so weniger
eine Erinnerung, als dieselben ausnahmslos auf
Anregungen bezw. Anträge der k. Staatsregierung
lbst zutückzuführen find. Die Erhöhung der beiden
Finnahmepofitionen erfolgte im Hinblick auf die
inzwischen bekannt gewordenen Erträgnisse des Güter⸗
zerkehrs in den drei ersten Quartalen des Jahres
1889 und was die Ausgabe betrifft, so erfolgte
die Mehrung, um der Eisenbahnverwaltung die
Mittel zur Aufstellung von etwa 800 Ablöswärtern
nn bieten, die weiteren Erhöhungen aber in Anbe⸗
jracht der seit Aufstellung des Budgets ansehnlich
gestiegenen Kohlen⸗ und sonstigen Materialienpreise.
Referent berührt alsdann die herbe Kritik der
haherischen Eisenbahnverwaltung, welche im Laufe
deßs vorigen Sommers an die Oeffentlichkeit trat.
Was zuvörderst den eigentlichen Ausgangspunkt
dieser ganzen Polemik betrifft, so müsse denn doch
sonstatirt werden, daß die vielbesprochene „Ueber⸗
zütdung des Personales“ zu denjenigen Faktoren,
velche die Katastrophe vom 7. Juli v. Is. herbei⸗
zeführt haben, nicht gehött. Von drei in dem
Roöhrmooser Prozesse Angeklagten hatten jedenfalls
pwei den Dienst angetreten, lurz bevor das Unglück
zeschah. Vor solchen Weichenstellungen schützt wohl
jein System“, die Behauptung, der ganze Orga⸗
nismus der bayerischen Staatsverwaltung gehöre in
diesem Falle auf die Anklagebank, macht sich rhe⸗
—XEL
Der Kammer der Abgeordneten wurde
jon den Staatsministerien des Aeußern und der
Finanzen ein Nachtrag zum Entwurfe des Finanz⸗
gesehez, dann ein Nachtrag zu dem Gesetzentwurfe
über den Bedarf für Erweiterungs⸗, Ergänzungs⸗
und Neubauten auf den im Betrieb befindlichen
Ztaatseisenbahnen vorgelegt.
Berlin, 5. April. Eine Allerhöchste Ka⸗
sinetts ordre verlangt, daß das Offizier⸗
otps sich auch aus den ehrenwerthen bürger⸗
lichen Häusern ergänze. Sie ladelt, daß für
die Annahme von Offizieren seitens der Komman⸗
deure das Abiturientenexamen als unab⸗
weisbare Bedingung verlangt werde. Sie miß⸗
biligt ferner die übermäßig hohen Pribafzu—
lagen für die Offiziere, besonders bei der Ka-
vallerie, und drückt den Wunsch aus, daß nur die
ommandirenden Generäle repräsentieren, während
die anderen Offiziere ein einfaches Leben führen
jollen. Der Kaiser spricht seinen Willen dahin
us, daß in der Regei die Kommandeure bei der
Insanterie, den Jaͤgern, der Fußartidlerie und den
Pionieren nicht mehr als 45 Mk., bei der Feld⸗
uttilerie nicht mehr als 70 Mk. und bei der Ka⸗
allerie nicht mehr als 100 Mk. an monallicher
Zulage fordern., Ich wunsche bon Hergen, daß
in jeder meiner Offiziere nach erfüllter Pflicht
rit Lebens froh werde. Dem überhandnemen⸗
Luxus in der Armee muß aber mit allem
senst und Nachdruck enigegengelreten werden.“
„Berlin. Vom Reichsdersicherungsamt wurde
Bundesrath die Ausdehnung der gesetzlichen
nfallbersiche rung auf das gesamie Hanmd⸗
8 in Anregung gebracht. Eine deshalb schon
inne abgegebene Denkschrift erzielte keinen sor⸗
ulitten Gesehentwurf. Nunmebr in auch ein⸗
Dienstag, 8. April 1880. 285. Jahrg
desfallfige Vorlage behufs Ausdehnung der Unfall⸗
„ersicherung auf die Seefischerei ausgearbeitet.
Moͤglicherweise geht der Gesetzentwurf noch in der
iesjährigen Frühjahrssession dem Reichstag zu.
Ausland.
London, 5. April. Die Krankheit des
Zaren ist jetzt doch bestätigt, er leidet an Nerven⸗
krisen mit folgenden Fieberanfaällen.
Paris, 53. April. Ministerpräsident Crisbi
besucht, wie verlautet, am Osterdienstag den Grafen
Waldersee in San Remo.
Lotale und pfälzische Raͤchrichten.
* St. Ingbert, 8. April. Die auf
gestern Nachmittag im Café Becker einberufene
Bersammlung bayerischer Bergleute; zur
Beratung der Statuten des zu gründenden
secht sschutzvereins war sehr zahlreich,
von mehr als 5300 Bergleuten besucht. Der 1.
Vorstand des provisorischen Ausschusses Bergmann
darl Kaiser eröffnete dieselbe und gab darnach de⸗
annt, daß die bayerischen Bergleute von Hassel
einen neuen Vertrauensmann zu wählen hätten,
da der fruüher gewählte Pet. Schwerdt (von dem
ein Kamerad bestimmt erklärt hatte, daß er an⸗
nehme) abgelehnt habe. An dessen Stelle wählten
die anwesenden Hasseler den Bergmann Jak. Geb-
hardt als ihren Vertrauensmann. Derselbe nahm
die Wahl an und begab sich an den Tisch des
Ausschusses. Hierauf drachte das Ausschußmitglied
Bergmann Hoos nach kurzer Ansprache dem ober⸗
jen Bergherrn S. K. H. dem Vrinzregenten ein
)reifaches Glückauf, worin Alle kräftigst einstimm-
en. Der Schriftführer Nik. Busch machte die
gergleute darauf aufmerksam, daß Bemerkungen be—
reffs der Statuten kurz gefaßt werden mögen und er⸗
nahnte zur Einigkeit. Bergmann Presser, Aus⸗
chußmitglied, ergriff das Wort zur ausdrücklichen
krklärung, daß fie keine Sozialdemo⸗
kraten seien, auch nicht gegen die Be—
amten auftreten, sondern nur als Arbeiter ihr
Recht behaupten wollten. Der Vorfitzende Kaiser
nachte die Mittheilung, daß die auflliegenden Listen
zur Einzeichnung für hiesige Mitglieder der Be⸗
egschaft bestimmt und nur diese, nicht die früheren
ziltig seien; dagegen behalten die früheren Unter⸗
chriften auswärtiger Mitglieder Giltigkeit. Nach
diesen mehr allgemeinen Bemerkungen fand dann
zurch Nik. Busch die Vorlesung und durch Jak.
doos und Hrch. Presser theilweise naäͤhere Er⸗
auterungen der Statuten siatt. Aus denselben
ind wir in der Lage, Nachstehendes zu veröffent⸗
lichen:
Der Rechtsschutzverein St. Ingbert hat seinen
Sitz in St. Ingbert und tritt mit dem 1. April
dss. Is. in Thätigkeit. Derselbe bezweckt die Ver⸗
retung der Rechte seiner Mitglieder gegenüber der
2nappschaft, dem Bergamt und der Berufsgenofssen⸗
schaft. Dies sucht er womöglich durch gütlichen
Vergleich, andernfalls durch Prozeß durch alle
Instanzen zu erreichen, zu welch letzterem der Ver⸗
ein die entstehenden Kosten vorschießt. Doch prüft
der Ausschuß vorerst, ob die einzelnen Forderungen
bon Mitgliedern berechtigt sind. Wird ein ob⸗
siegendes Erlenntnis erstritten, so hat das betr.
Mitglied die Auslagen zurückzuerstatten, ist da⸗
zegen der Prozeß erfolglos, so trägt die Kosten
der Verein. Ferner will der Verein seine Mit⸗
zlieder und deren Angehörige unterstützen, falls
der Ausschuß dies als nothwendig anerkennt.
Ditglied des Vereins kann jeder Bergmann der
Hrube St. Inabert werden, welcher sich anst äüem—
dig gegen die Beamten sowie gegen die
Milglieder des Rechtsschutzoereins benimmt; der
Jahresbeitrag stellt sich auf 1 Mark, die Eintritts⸗
Jebühr auf 50 Pfennig. Die Mitglieder haben
hren Anspruch auf den Schutz des Vereins durch
»en Befitz einer Vereinskarte nachzuweisen, welche
illjährlich erneuert werden muß. Hat ein Mitglied
die Verfolgung einer Sache dem Verein übertragen,
io darf es in ebenderselben keine selbstständigen
Schritte thun. Der Verein verfolgt keine po⸗
litische oder Religionssache, son⸗
dern eine reine Brodfrage. Der Vereinsausschuß
besteht aus den Vorständen, Schriftführern, Rech-
ner, Beisitzern und Vertrauensmännern. Jedes
Ausschußmitglied ist zugleich Vertrauensmann; die
Vertrauensmänner haben die Anmeldungen ent⸗
gegenzunehmen, Beiträge zu erheben u. s. w.
Faͤhrlich sollen zwei Generalversammlungen und
nonatlich eine Ausschußsitzung stattfinden. Beson⸗
dere Generalversammlungen werden durch den Vor⸗
tand einberufen, auch bestimmt derselbe über Er⸗
joͤhung oder Herabminderung der Beiträge. Der
usschuß wird von den Mitgliedern auf die Dauer
von drei Jahren gewählt. Der aus dir Rechnung
ich ergebende Ueberschuß soll verzinslich angelegt
verden. Bei einer Zahl von nur 25 Mitgliedern
st der Verein als aufgelöst zu betrachten und soll
‚ann das Vermogen desselben an die Waisen von
Piitgliedern enitfallen.
Die vorstehend auszüglich erwähnten Statuten
vurden von der Versammlung durch allgemeinen
Zuruf angenommen, auch der provisorische Aus⸗
chuß als solcher anerkannt. Von Niemand wurde
ziergegen eine Erinnerung vorgebracht. Bergmann
Presser betonte nochmals den Charakter des Ver-
eins, der nur die Brodfrage betreffe, und brachte
ein dreifaches allseitig erwidertes Hoch auf den
deuischen Kaiser aus. Hiermit war das Geschäft⸗
liche erledigt, und folgte der allgemeine Gesang
des Liedes: „Glückauf, der Bergmann kommt“.
sachdem noch Bergmann Hoos einige zum Zu⸗
sammenhalten aufmunternde Worte gesprochen hatte,
erfelgte durch den Vorfitzenden der Schluß der
Lersammlung.
* St. Ingbert, 8. April. Am Charfreitag
sowohl als am Ostersonntag hotten wir das praäch⸗
tigste Frühlingswetter, welches vielfach zu Aus-
luügen benützt wurde. Namentlich an letztgenanntem
Tag war der Fremdenverkehr in unserer Stadt ein
rechi bedeutender. Der zweite Ostertag dagegen
jeigte ein trübes Gesicht und war an Regenschauern
Janz ausgiebig, so daß der Verkehr sich nicht Kark
entfaltete
*— Postal isches. Nach einem kürzlichen
Frlasse des Reichspostamts ist es von jetzt ab all—
zjemein gestattet, Drudsachen in Rohleu⸗
'orm zur Beförderung mit der Briefpost gegen
kẽntrichtung des Drucksachenportos bei den Postan⸗
zalten einzuliefern. Diese Sendungen dürfen das
Maß von 45 cem. in der Länge, sowie das Gewicht
»on 1ukgr. nicht überschreiten und müssen im
Jlebrigen den für Drucksachensendungen geltenden
Vorschtiften entsprechen. Von dieser Bestimmung
vird Bayern vorerst nicht berührt, denn z. 3.
ind Drucksachen in Rollenform aus Bayern nach
zem Reichspostgebiet nicht zulässig; während solche
Sendungen im inneren Verkehr bis zu 35 em lang
ein können, darf im Verkehr mit Oesterreich-
UIngarn die Laänge von 48 em. und im Weltpost⸗
erlkehr die Lange von 75 cem. in keinem Falle
herschritten werden.