Full text: St. Ingberter Anzeiger

bei Harlaching stattfand, scheiterte an der Weigerung v. Baurs 
Nach dem ersten resultatlosen Kugelwechsel machte Wittmer 
nochmals einen Sühneversuch, indem er den v. Baur um 
Berzeihung bat und meinte, da er nun Genugthuung gegeben, 
könnte es genug sein. v. Bauer bestand auf dem zweiten Kugel— 
wechsel und erhielt die tödtliche Wunde in den Unterleib, an der 
er am 18. Januar im hiesigen Krankenhause starb. — Das Ur— 
theil lautete auf eine Festungsstrafe von 6 Monaten, während die 
Staatsbehörde 18 Monate beantragt hatte. Wittmer meldete 
gegen das Urtheil sofort die Berufung an, und dem Vernehmen 
nach geschieht dies auch von Seite der k. Staatsbehörde. 
. München, 1. Mai. Die Cadballerieregimenter werden 
vom 11. Mai ab in folgender Weise dislocirt sein: Generalcom— 
mando München: 1. Cuirassirregiment Prinz Karl von Bayern⸗ 
Stab und 5 Escadron in München. 2. Cuirassierregiment Prinz 
Adalbert: Stab 1., 2., 3., 5. Escadron in Landshut, 4. Esca— 
dron in Nymphenburg. Chevaulegers-Regiment Herzog Maximi— 
lian: Stab, 3., 4., 5. Escadron Freising. 1. und 2. Escadron 
München. Generalcommando Augsburg: 4. Chevaulegers-Regi— 
ment König: Stab, 2., 3., 4., 5. Escadron Augsburg, 1. Es— 
cadron Kempten. 1. Uhlanen-Regiment Großfürst-Thronfolger 
von Rußland: Stab und 5 Escadronen in Dillingen. General— 
rommando Nürnberg: 1. Chevaulegers-Regiment Kaiser Alexander 
don Rußland: Stab, 4. und 5. Escadron Nürnberg, J. und 2 
Escadron Neumarkt, 3. Escadron Schwabach. 2. Uhlanen-Regi- 
ment: Stab und 5 Escadronen Ansbach. Generalcommande 
Würzburg: 2. Chevaulegers-Regiment Taxis: Stab, L., 3., 4. 
5. Escadron Bamberg, 2. Escadron Neustadt a. A. 5. Chevau⸗ 
legers-Regiment Prinz Otto: Stab, 3., 4., 5. Escadron Spehyer, 
l. und, 2. Escadron Zweibrücken. 6. Chevaulegers-Regimen⸗ 
Großfürst Constantin Nikolajewitsch: Stab, 4., 5. Escadron Bay⸗ 
reuth, 1. und 2. Escadron Amberg, 3. Escadron Forchheim. 
F Frankfurt, 10. Mai. Gestern Mittag verschied nach vier 
monatlichen Leiden der Director der israelitischen Realschule, Dr. 
Sigismund Stern. Seine hervorragende pädagogische Bedeutung 
gereichte nicht nur der Anstalt, welcher er zwölf Jahre vorstand, 
zu nachhaltiger Förderung, auch in den weitesten Lehrerkreisen 
wirkte er anregend durch Wort und Schrift. 
F Die Schlesier sind prächtige Leute und haben sich von je— 
her zu helfen gewußt. In einem Wahlbezirke standen bei den 
Parlamentswahlen einander zwei Grafen gegenüber, ein liberaler 
und ein conservativer. Die Leute des conservativen Grafen 
sprengten das Gerücht aus, ihr Graf gebe jedem einen Thaler, 
der ihn wähle. Allein die Leute des lieberalen Grafen waren 
noch klüger. „Einen Thaler will er Jedem geben?“ fragten sie 
die Wähler. Wie soll ers denn wissen, wer ihn gewäühlt hat, 
wenn nicht Jeder unter des Grafen Namen seinen eigenen Namen 
schreibt — zum Zeichen daß er ihn gewählt hat? — Das leuch— 
tete den Wählern des Grafen ein, sie schrieben zuerst den Namen des 
Grafen und dann groß und deutlich ihren Namen auf den Wahl— 
zettel. Leider wurden alle diese Wahlzettel ungültig;, denn das 
Besetz schreibt ausdrücklich vor, daß der Stimmzettel bei Strafe 
der Nichtigkeit außer dem Namen des Gewählten nichts enthalten 
darf. So ging denn der lieberale Graf als Sieger aus der 
Wahlschlacht hervor. 
fF Zur Pariser Industrie-Ausstellung.) Die Klassen⸗ 
uurys sind in voller Thätigkeit. Es dürfte daher für die bayeri— 
schen Aussteller von Interesse sein, über die Art und die Anzahl 
der zu ertheilenden Belohnungen und Auszeichnungen etwas Po— 
sitives zu erfahren. Abgesehen von einer Summe von 250,000 
Franks, die von dem Preisgerichte für hervorragende Leistungen 
an Werkführer und Arbeiter der an der Ausstellung betheiligten 
Fabriken vertheilt werden soll, hat die Jury über folgende Preise 
zu verfügen: 100 goldene Medaillen (4 1000 Frks. Goldwerth) 
1000 silberne Medaillen, 3000 Bronce-Medaillen, 5000 lobende 
Erwähnungen, zusammen 9100 Preise. Die Gesammtzahl der 
Aussteller beläuft sich auf 43,000, welche sich in folgender Weise 
uuf die einzelnen Länder vertheilen: Frankreich 11,645, England 
3509, Italien 3992, Oesterreich 3072, Norddeutschland 2206 
Spanien 2071, Belgien 1447, Rußland 1392, Brasilien 1073, 
Portugal 1026, Schweiz 986, Griechenland 892, Ver. Staaten 
778, Schweden 602, Norwegen 387, Bayern 260, Württemberg 
230, Baden 200, Hessen 220 ꝛc. Bei den früheren Weltausstel⸗ 
lungen in London (1851 und 1862) und Paris (1855) kamen 
in London 1851 auf 17,000 Aussteller 5186 Preise, Paris 1855 
auf 22,243 Aussteller 12,305 Preise, London 1865 auf 27,446 
Aussteller 12,305 Preise, dagegen gegenwärtig in Paris 1867 
auf 43,000 Aussteller 9100 Preise. Das Verhältniß ist demnach 
ein äußerst ungünstiges, denn von 43,000 Ausstellern werden 
nicht weniger als 33,900 leer ausgehen. Nach der Wahrschein— 
lichkeitsrechnung, die allerdings im vorliegenden Falle, wo mit 
inkommensurablen Größen zu rechnen ist und sich mitunter Ein— 
lüsse eigenthümlicher Art geltend machen, auf ziemlich schwachen 
Füßen steht, hätte Bayern mit seinen 260 Ausftellern (der ge⸗ 
verblichen Ausstellung) nur Anspruch auf eine goldene Medaille, 
z silberne Medaillen, 18 bis 20 Bronce-Medaillen und 30 lo⸗ 
»ende Erwähnungen. Es würde somit nur 22 Procent der bay— 
erischen Aussteller prämiirt werden. Bei den hervorragenden Lei⸗ 
tungen der bahyer. Industrie auf der Industrie-Ausstellung und 
zei der kräftigen Vertretung der vaterländischen Aussteller in und 
außerhalb der Jury wird sich aber ohne Zweifel das Verhältniß, 
der Belohnungen zu der Ausstellerzahl weit günstiger gestalten, 
als es nach obiger Auseinandersetzung scheinen möchte. Da die 
Ausstellung auf dem Marsfelde bei Weitem nicht den internatio— 
nalen Charakter trägt, wie die 1862 in London, sondern vor— 
jerrschend eine mitteleuropäische mit vorwiegend französische Fär— 
zung ist, so macht sich begreiflicher Weise auch in der Jury der 
ranzößische Einfluß in mitunter unerquicklicher Weise geltend. 
Dadurch, daß von Seiten des bayerischen Generalkommissariates 
nehreren Jury⸗Abtheilungen Deputirte beigegeben worden, ist Sorge 
dafür' getragen, daß den nachtheiligen Strömungen ein Damm 
nigegengestellt werde. J J 
4 Cokomotiven-Diebstahl). Ein Pariset Blatt schreibt: 
Der bekannte Ruf der englischen Spitzbuben hat den französischen 
nicht Ruhe gelassen. In dem Bestreben, es ihnen gleich zu thun, 
jaben sie jetzt einen Diebstahl ausgeführt, der seines Gleichen 
uucht, — sie haben aus der bayerischen Abtheilung im Ausstellungs⸗ 
zebäude eine Lokomotive sammt Tender gestohlen.“ Der Verlust 
dieser Maschine muß für die Aussteller um so empfindlicher sein, 
als sie auf eine Preismedaille dafür sich Rechnung gemacht hatten. 
— Vergebens zerbrach man sich den Kopf, wie es den Dieben 
nöglich geworden war, diese Gegenstände fortzuschaffen. Da klärte 
sich die Sache dahin auf, daß die Maschine nur ein kleines Mo— 
dell gewesen war in der Größe eines Kinderspielzeuges. 
F Die berüchtigte Pariser Bänkelsängerin Theresa gab neu— 
iich in Marseille Gastrollen und sang so unfläthige Lieder, daß sie 
die Arbeiter zum Tempel und der Stadt hinaus jagten. Schade, 
daß ihr Gönner, Prinz Plon-Plon nicht dabei war. Vor einem 
Jahre hat die hübsche Dirne vor dem Kaiser gesungen. 
Die Ehrenpreise für Malerei bei der pariser Weltausstel⸗ 
lung sind wie folgt vertheilt: Die große Ehrenmedaille erhielten 
die Franzosen Meissonnier, Cabanel, Gérome, Th. Rousseau, die— 
Deutschen Knauß und W. v. Kaulbach, der Belgier H. Leys und 
der Italiener Stephano Ussi. Medaillen erster Classe erhielten 
die Franzosen Bretou, Pils, Fromentin, Millet, Robert Fleury, 
Bida, Frangais und Daubigny, die Belgier Stevens und Wil⸗ 
lems, der Spanier Rosales, der. Engländer Calderon, der Oester— 
reicher Matejeko und die Deutschen Horschelt und Piloty. J 
FAn mehreren Orten in Frankreich ist nun leider auch die 
stinderpest aufgetreten, ebenso in den sächsischen Herzogthümern 
doburg, Hildburghausen und Meiningen; es ist demnach durch 
das k. Staatsministerium des Innern am 4. l. M. die Grenz⸗ 
perre gegen diese Länder, aber auch vorher schon bezüglich der 
nländischen infizirten Orte von den Behörden alles Nöthige und 
gesetzlich Vorgeschriebene zur Verhinderung einer Weiterverbreitung 
er Seuche angeordnet worden. Die allerhöchste Verordnung vom 
6. Dezember 1866 (Amtsblatt Nr. 96) enthält alle Maßregeln 
zjegen die Rinderpest, und die dazu vom k. Staatsministerium 
des Innern vom 9. Dezember (Amtsbl. Nr. 98) erlassene In— 
fruction ergänzt diese Maßregeln und ordnet das Verfahren. 
RMicht unnützlich dürfte es aber sein, die Viehbesitzer wiederholt 
auf eine Verordnung der Landes-Administration vom 2. Oktober 
1815 (Amtsbl. S. 270) aufmerksam zu machen, welche in ihrem 
arsten Theile sub lit. A. die Natur und Kennzeichen dieser 
drankheit, und dann suhb lit. B. die Verhaltungsmaßregeln an⸗— 
gibt. Das betreffende Amtsblatt wird wohl in den meisten Bür— 
germeistereien zu finden sein, und wo dies nicht der Fall ist, mag 
dieselbe in Siebenpfeiffers Handbuch nachgelesen werden. Diese 
Verordnung hat zwar keine gesetzliche Giltigkeit mehr, hat aber 
immer noch in lit. A. praktischen Werth. Die Strafartikel 459 
— 462 des code pénal sind durch den Art. 363 des neuen 
Strafgesetzbuches ersetzt. Nach diesem Art. 363 ist die boshafte 
Verbreitung einer Viehkrankheit mit Gefängniß von 1 bis 5 Jah— 
ren nebst Geldstrafe bis zu 1000 fl. bedroht. Die Zuwiderhand— 
lung gegen polizeiliche Sicherungsmaßregeln, sei sie vorsätzlich oder 
»ahrlässig, wird mit Arreststrafe bis zu 42 Tagen oder mit Geld— 
huße bis zu 150 fl. bestraft; würde aber in Folge Zuwiderhand— 
lung fremdes Vieh von der Seuche ergriffen, so tritt Gefängniß 
his zu 1 Jahre, oder Geldbuße bis zu 400 fl. ein. Sollte un— 
sere Provinz das Unglück haben, daß auch hier die Krankheit 
auftritt, so mag es einigermaßen zum Troste dienen, daß die Ge— 
etzgebung, wie in anderen Ländern, so auch in Bayern die des— 
allsigen Verluste der Viehbesitzer als Staatslast ansieht und diese 
Verluste aus Staatsmitteln vergütet