und Pferdknecht in Arbeit stand. Beide konnten sich nicht leiden
ind zankten beständig, auch soll es einigemale selbst zu Thätlich—
seiten zwischen Beiden gekommen sein. Namentlich hat Münch,
der als reizbar, streitsüchtig und dem Trunke ergeben geschildert
wird, einmal den Angeklagten. der nicht that, was er geheißen
purde, mit dem Pferdsstriegel auf dem Kopfe blutig geschlagen,
worauf Letzterer äußerte: „Du schlägst mich nicht mehr, ich gebe
Dir einmal Eins.“ Münch Hatte am 20. Mai 1867 von seinem
Herrn den Auftrag erhalten, mit dem Wagen verschiedene Acker⸗
geräthschaften nach Contwig in die Schmiede zu fahren und forderte
als älterer Knecht, wozu er sich dem Herkommen nach befugt er—
achten konnte, den Angeklagten auf, ihm, als er nach' dem Essen
die Pferde aufschirren und anspannen wollte, hiebei zu helfen.
Beim Aufschirren war der Angeklagte auch wirklich behilflich, als
Münch jedoch anspannte, steckte er sich eine Pfeife an und stellte
sich müßig zu den Weibsleuten an den Schoppen. Erst, nachdem
—D ihm über
jeine Trägheit Vo stellungen gemacht hatten, schickte er sich an, zu
helfen. Münch, ärgerlich über das Benehmen des Angeklagten,
packte denselben hinten am Wamms, schleuderte ihn zurück und
schlug ihm mit der flachen Hand in das Genick, worauf dieser,
ohne ein Wort zu sagen, von dem ungefähr 7 Meter entfernten
Schuppen einen Ackerwagbalken holte und dem Münch damit von
hinten einmal auf den Kopf schlug, so daß dieser sofort todt zu
Boden fiel. Wingert fuchte ihn aufzurichten und sagte noch zum
Angeklagten: „Geh' einmal her und helf, Du hast ihn todtgeschla—
gen;“ was dieser mit den Worten beantwortet: „Vor mir, er hat
mich oft genug cujonirt. Aehnlich ließ sich derselbe seinem Dienst
herrn gegenüber aus. Die That selbst konnte er nicht läugnen,
will aber von Münch zwei Schläge erhalten und nur die Absicht
gehabt haben, demselben eins auf den Buckel zu geben. Der
Angeklagte genoß eine geringe Erziehung, hat jedoch keinen schlech—
ten Leumund. Der Vertheidiger des Angeklagten, Herr Rechts
kandidat Erbelding, suchte darzuthun, daß der schlimme Aus—
zang des Schlags demselben nicht in Anrechnung gebracht werden
sonne, wegen der schwachen Beschaffenheit der Hirnschale des Ge—
tödteten. Ferner hob er hervor, daß der Angeklagte jedenfalls
durch Letzteren zur That gereizt worden sei. Die Geschwornen
erkannten den Angeklagten fuͤr schuldig, bejahten jedoch zugleich die
bezüglich des Reizes gestellte Frage, worauf derselbe vom Gerichts—
hof zu einer Gefängnißstrafe von 4 Jahren verurtheilt wurde.
Zweibrücken, 21. August. Anklage gegen Adam Weg—
scheid, 24 Jahre alt, ledigen Maurer, zu Dürkheim wohnhaft
wegen Mißbrauchs zum Beischlafe.
Der Angeklagte, über die ihm zur Last gelegte That zur
Rede gestellt, erklärte Anfangs betrunken gewesen zu sein und sich
auf nichts entsinnen zu können, stellte dieselbe aber späterhin possi⸗
tid in Abrede. Derselbe ist zwar ein fleißiger Arbeiter, allein dem
Trunke ergeben, ausschweifend und zu Erzessen geneigt, wie er
auch wegen solcher schon öfters polizeilich bestraft wurde. Die
Vertheidigung des Angeklagten führte Herr Rechtskandidat Saa u—
der anstaätt des hiezu designirt gewesenen Herrn Rechtskandidaten
Böcking. Der Angeklagte wurde auf den Schuldigausspruch
der Geschworenen vom Gerichtshof zu einer Zuchthausstrafe von
fünf Jahren verurtheilt. — In der heutigen Sitzung wurde der
Geschworene Philipp Wen z auf den Grund eines ärztlichen Zeug—
nisses für die übrige Zeit der schwurgerichtlichen Verhandlungen
dispensirt.
— —
Vermischtes.
Mutterstadt, den 20. August. Gestern Abend (Kirch—
weihmontag) ereignete sich ein bedauernswerther Vorfall indem gele—
Jenheitlich eines Wortwechsels beim Nachtessen ein junger Mann
Namens Mangold seinem Bruder ein Messer in die Brust stach.
daß er lebensgefährlich darnieder liegt.
Gegen die Cholera räth in der Bayer. Ztg. ein
Dr. W. .. Ir nachstehendes (nicht neu angepriesenes, aber nicht oft
genug zu empfehlendes) Verhalten gegen die Cholera an: 1) Schon in
iner Zeit, wo die Cholera nicht an einem Orte herrscht, foll man
wenigstens ein⸗ oder zweimal in der Woche eine der Anzahl der
Bewoͤhner entsprechende Desinfectionsflüssigkeit (per Kopf 2 Loth
Fisenvitriol und 4 Loth Carbolsäure in einer halben Maß Wasser)
in die Abtrittschläuche gießen.) 2) Wenn Fremde beherbergt wer—
den (zumal in Gasthöfen) oder sobald Diarrhöen herrschen, soll
dies täglich geschehen; dasselbe ist der Fall, wenn die Cholera in
der Stadt ausgebrochen ist. 3) Kommen wirkliche Cholerafälle
vor, so müssen nach oberpolizeilicher Vorschrift vom 28. Nowr. 1865
die Ausleerung der Cholerakranken, die man möglichst in Geschir—
ren auffangen soll, sofort und bevor sie in den Abort
zelassen oder fonstwie entleert werden, mit der
entsprechenden Menge Desinfectionsflüssigkeit vermengt werden
Am Besten thut man zur Zeit herrschender Cholera, Geschirre mi
Desinfektionsflüssigkeit versehen, bereit zu halten, und sollten sich
iberhaupt alle Familienglieder zu solchen Zeiten nur der Leibstuͤhle,
vorin sich Desinfektionsflüssigkeit befindet, und nicht der offenen
Aborte bedienen. 4) Die von Cholerakranken verunreinigte Wäsche
muß ebenfalls nach oberpolizeilicher Vorschrift sogleich in Wasser,
worin Chlorkalk gelöst ist, (etwa 4 Pfund in 10-12 Maß
Wasser) gelegt und dann er st gewaschen werden. 5) Jeder Haus—
jerr und Familienvater sorge sogleäch für Beschaffung eines
jenügenden Vorrathes von GCisenvitriol, Carbol säuret
ind Chlorkalk. — Der Artikel schließt: Werden obige Maß—
egeln genau und allgemein durchgeführt, kann die Stadt sicher-
ich zwar nicht vor der Verschleppung, aber doch vor der Ausbrei⸗
tung der Cholera bewahrt werden.
4 Der österr. Krönungsschimmel wird gegenwäürtig
von einem Hofgendarmerieoffizier als Dienstpferd benützt.
— Der Feuilletonist der „Bohemia“ erzält folgendes Stückchen,
»as dieser Tage innerhalb des Weichbildes Wiens und der Fahr—
Ixdnungsgesetze passirt sein soll. Auf dem Michaeler-Platze, un—
nittelbaͤr vor der Burg, steigt ein junger Mann in einen Fiaker
ind fagt dem Kutscher in einem entschieden nicht wienerischen
Dialecte und unter Anwendung des „Sie“, er möge ihn zur
„Stadt Frankfurt“ fahren. Beim Aussteigen gibt der Fremde
dem Kutscher eine Guldennote. Der Fährmann wirft einen ver⸗
achtlichen Blick auf die Staatsnote, einen zweiten auf den Passagier
und schnurrt diesen an: „J hab's ja eh g'wußt, daß i so an
Jeizigen Preaßen führ', b'halten's Ihna Guldenzettel, von an
Preußen nimm i's nitt.“ Spricht's und ergreilt die Zügel, um
weiter zn fahren. Der junge Fremdling blickt den erzürnten Rosse—
lenker erst elwas erstaunt aus seinen hellen blauen Augen an,
fängt dann an, herzlich zu lachen und reicht demselben eine Fünf—
gulden-Note. Nun ist die Reihe des Erstaunens am Kutscher,
zumal er sieht, daß der Portier des Hotels den Fremden mit einer
zjanz ungewöhnlichen Devotion begrüßt. „Wer ist denn dös?“
ragte er den Portier. „Der Herzog Max Emanuel zu Bayern,
Brüder unserer Kaiserin,“ lautete die Antwort.
Was ist die erste Pflicht eines Soldaten?
Feldwebel Schmalzhuber: Kerl, warum hast Du Dich nicht gleich
hei mir gemeldet ? Was ist die erste Pflicht eines Soldaten, wenn
er aus dem Urlaub kommt? Kreuzschockschwerenothdonnerwetter⸗
barasol! — Der Gemeine Schlaumeier: Gehorsamst zu melden,
Herr Feldwebel, die erste Pflicht eines Soldaten ist, wenn er aus
dem Urlaub kommt, daß er der Frau Feldwaiblin mit Respekt zu
melden einen Hafen voll Schmalz mitbringt! — Feldwaibel Schmalz⸗
huber (gütig lächelnd): Hast zwar den Nagel nicht auf den Kopf
getroffen, aber daneben hast auch nöt' gschlag'n. Die erste Pflicht
eines Soldaten, wenn er aus dem Urlaub kommt, it, daß er
sich sogleich bei seinem Vorgesetzten mit dem pflichtschuldigen Respekt
meldet. Ich bin Dein erstier Vorgesetzter nach'm Officier, vor mir
mußt am meisten Respekt haben — so, merk' Dir's, Schmalz
und Schinken kannst meiner Frau hintri trag'n, Kehrt Euch!
marrsch! — Feldwebel (zu sich im Selbstgespräch): Es geht halt
nichts über an guaten Hafen voll — Disciplin wollt' i' sag'n,
dem Soldaten muß unser einer vor allem Respekt einflößen, das
ist die Hauptsach', das andere gibt sich von selber.
Das kleine im sächsischen Erzgebirge, nahe der böhmischen
Brenze belegene Städtchen Jo hann-⸗Georgenstadt (mit 3800
Finw.) ist fast ganz ein Raub der Flammen geworden. Aus den
om „Dresd. J.“ bis zum 20. d. gebrachten Nachrichten geht
hervor, daß das Feuer am 19., Vormittags gegen 9 Uhr, auf
dem mit Heu gefuͤllten Dachboden des Tischlers Eduard Schäfer
uusgebrochen ist. In Zeit von einer halben Stunde brannten
hereits auch die Nachbarhäuser und um 12 Uhr standen vier Fünf—
heile der Stadt in Flammen. Die Kirche, das fast vollendete
neue schöne Schulgebäude, das Rathhaus, das Postgebäude, das
Amthaͤus und nie Apotheke sind vom Feuer verzehrt. Von den
380 Häusern der Stadt sind 320 niedergebrannt. Zwei Men—
schen fanden dabei ihren Tod, mehrere wurden vermißt, viele ver—
letzt. Der größte Theil der Abgebrannten übernachtete unter freiem
dimmel. Das Elend ist namenlos und schleunigste Hülfe drin⸗
gend geboten.
FWarnung. Die ‚„Newhyorker Handelszeitg.“ warnt die
Auswanderer vor dem Schiffserpedienten Ad. Strauß in Ant—
werpen, der — schon früher der dortigen Einwanderungsbehörde
auf unvortheilhafze Weise bekannt — das am 20. Juli in New—
hork angekommene österreichische Schiff „Giuseppe Baccrovich,,
dessen Verproviantirung ihm übergeben war, so mangelhaft in
Quantität und Qualität der Lebensmittel ausrüstete — selbst das
Wasser war absolut ungenießbar, weil es in Fässern an Bord ge—
chickt worden war, in denen sich früher Oel befand —, daß in
Folge hievon von den 179 Passagieren nicht weniger als 17, meist
dinder, auf der 47 Tage dauernden Seereise gestorben waren.
Fin Comité hat sich der Sache angenommen und wird den Fall
her belgischen Regierung vorlegen.