Sl. Ingberler Zenzeiger.
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I Blattschrift oder deren Raum berechnei. —V
Nro. 1443. Diiendtag, den 1. Deeember 188868,
Deutschland.
Munchen, 27 Nov. Nach den bis jetzt getroffenen Dis—
bositioren wird der König bis 21. Dezember in Hrhenschwaugau
aerweilen.
— Die sammilichen k. Staatsminister begeben sich morgen
zur Feier der Enthüllung, des Deulmals Waximilian V. nach
Landshut.
Muünchen. 27. Nob. Das Kultusministerium hat wie
in der jüngflen Zeit dem Turnunterrichte nun auch dem Zeich—⸗
nungsunterrichte on den humanistischen Gymnasien sein besonderes
Augenmerk zugewendet. Die Aufgabe dieses Unierrichtszweiges
an den Studienanstalten erstreckt sich allerdings zunächst auf die
Forderung des Geschmackes und des ästhetischen Sinnes der Ju
gend im Allgemeinen und bezielt nicht die Ausbildung für tech—
aische Aufgaben. Der Zeichnungsunterricht ist deßhalb nur facul⸗
ativer Ratur und die für denselben gebotene Stundenzahl eine
sehr beschränkte. Die Bedeutung dieses Unterrichts darf jedoch —
abgesehen von der Wichtigkeit der Kenntniß wenigstens der Grund⸗
züge der Zeichnenkunst für jeden Berufszweig — um so minder
unterschätzt werden, als die Studienanstalten und insbesondere die
Lateinschulen vielfach die Vorbereitungs-⸗ und Uebergangsstufen für
technische Lehranstalten bilden, an welchen der Zeichnungsunterricht
schon in den untersten Cursen systematisch und als Hauptlehrgegen⸗
stand betrieben werden muß. Diese Gründe haben das Cuttus-
ministerium veranlaßt, die Frage durch Techniker einer näheren
Prüfung unterstellen zu lassen, in welcher Weise der Jeichnungs⸗
unterricht an den Studienanstalten mit Rücksicht auf die hiefür
zebotene beschränkte Zeit möglichst zweckentsprechend und fruchtbringend
ertheilt werden kann. Es wurden daher die Akademie der bil—
denden Künste und die Dircctionen der Kunstgemerhschulen zu
Dmiüunchen und Nüruberg angeweejen, durch ihre Professoren von
dem dermaligen Stande und Vetriebe des Zeichnungsunterrichtes
in den hamanistischen Gymnasien dieser beiden Städte Einsisbt
naelzmen zu lefsene und auf Grund der hiebei gewonnenen Erfah—
xungen gutachtliche Adutßerung abzugeben, wie weit der Unte richt
im Zeichnen an den Studienanstalten geführt werden soll und
darf, welche Grundjätze hiebei im All semeinen zu deobachten wären
uund woelche Wethode sich hiefür zumeist empfehle.
— Aus München scheeibt man der „A. Abdztg.“: Die Herren
A- eo dueten Kolb und v. Soher habeun ihren Entwurf der pfälzi
en Gemeindeordrung mit Rucksicht auf die unter dem Vorsihze
des Herrn Stoatsministers des Immern in Speyer gepflogenen Be—
sprechnnren vielfuch mrdificirt. Die neue Reaction des Entwurfes
urd gedruckt an die Mulieder des Socialausschusses vertheill
vnd die nächste Grundtage der am 8. ds. Mits. im A schusse
beien uden Berathumgen bilden. Sobald der Ausschuß seine
Vrehungen beendet bat, wird, noch vor Mitte Dezember, die
b. mendrordnung in der Kammer der Abgeordneteu selbst zur
Berathurng gelangen.
Vünchen, 27. Nov. Die Zeitungsnachricht, nach welcher
Frankreich die Verfolgung einiger bayer schen Preßorgane (es war
hauptsechlich von pfalzischen Blättern die Rede) verlangt härte,
ist jalich. —
Viümnchen, 28. Nov. Der diesseitige Bevollmächtigte bei'm
Zrlltaurdesrath zc., Herr, Ministerialrath Berr, reist heute Abeud
d. Berhen aäb.
Aus der Pfalz, 29. Nov. Heute hat in Winzingen
zine Verjon mlung von Advocatanwälten stattgefunden, um über
die Frage der Freigabe der Advocatur zu berathen. Die Ver⸗
anmlung ging von der Ansicht aus. doß kein Bedürfniß vor—
har den jei, die in der Pfalz bestehende Gesetzgebung abzuandern,
sprach sich aber dennoch wit überwiegender Behrheit für Freigabe
der Atvocatur im engeren Sinne, dagegen gegen Freigabe der
Anwalt'chaft und einstenemig für die Localifirung aus, wie aus
den folgenden Resolutionen hervorgeht:
1) Es ist unthuunlich und für die Rechtspflege schädlich, auch
die nach Moßgabe der Proceßordnung dem Anwaliszmang unter
iiegenden Handlungen im engeren Sinne freizugeben. 5
2) In der Plalz besteht kein Bedürfniß' zur Freigabe der
Advocatur im engeren Sinne, jedoch auch kein Grund, sich der⸗
elben zu widersetzen.
3) Es ist undurchführbar und nachtheilig, der Anwaltschaft
»as Recht mündlicher Parteivertretung zu entziehen. s
4) Im Kall auch die Anwaltschaft freigegeben würde, ist es
jänzlich undurchführbar, die Localisirung dex Anwaltspraris auf⸗
ugeben, indem ohne eine solche ein prompter und geordneter Pro⸗
reß gar nicht dentbar ist.
5) Es ist wünschenswerth, daß die destnitive Entscheidung
iber die Frage der Freigebung der Anwaltschaft auf so lang
»erschoben werde, bis das jenseitige Bayern die Wirkungen des
fffentlichen und mündlichen Verfahrenẽ in Bezug auf die Stelluug
»er Anwaltschaft hat erproben kbönnen. Jedenfalls wäre in der
Pfatz die Einführung der vollständigen Freigebung der Anwalt⸗
haft insolange aufzuschieben, bis die Wirkungen dieser Freigabe
aus der Erfahrung beurtheilt werden können. ar.
6) Einerlei, ob die Advocatur in allen Richtungen freigegeben
vird oder nicht, so ist es in allen Fällen nothwendig, daß die
zöchste Unabhängigkeit der Stellung des Standes der Advocaten
ind Anwälte durch eine auf dem Grundsatz der freien Organi⸗
ation beruhende Anwaltsordnung gesichert werde. (Pf3. Kur.)
Dienstesnachrichten..
Die erledigte protest. Pfarrstelle zu Lautersheim, Decnsiats
irchheimbolanden wurde imterm 22,1. M. dem bisherigen Pfar—
er von Rockenhausen* Decanats Obermoschel Kilian Vorenz Vol⸗
er verliehen. Der Steuer⸗ und Gemeride⸗Einnehmer Jacob Bed
vor Altheime winde feinem Ansuchen entsprechend, auf die erledigte
Seuereinnehmerei Otterberzg, der Steuer⸗ und Gemeindeeinnehmer
deinrich Linz in Lamorecht, auf Anfuchen nach Kusel, der Steuer—
ind Gemeindesinneymer Andreas Schlebdurg von Trulhen, seinem
Ansuchen entsprechend, auf die erlediate Einnehnerei Sippersfeld,
ann der Steuer⸗ und Gemeindeesinnehmer Osto Witte zu Bruch—
nühlbach auf Ansuchen auf die Steners und Gemeindeeinnehmerei
Ibermoschel, serier der' Steuer und Gemeindeeiunenmer Joseph
Veber' von Wattenheim, jriner Bitte willf ihrend auf die Steuer⸗
uind Gemeinde innehmerei Oagersheim versetzt. Ernannt wurden
ꝛie Einnehmereicandidaten Wilhetm Aung von Bergzabern zum
Steuer⸗ und Gemeindeeinnehmer in Bruchmühlbach; Ludwig
-chellhaaß von Dahn, z. Z. in Oggersheim, zum Steuer⸗ And
BHemeindeeinnehmer in Trulben und endlich Heinrich Wilh. Alwens
pon Aunweiler zum Steuere und Gemeindeeinnehmer in Mit⸗
elbrunn. n
Die katholische Pfarrci Sondernheim, Berirksamts Germers⸗
jeim, ist dem Priester Georg Lau, Pfarrer jn Feilbingert, Bezir's«
zunts Kir hheimbolanden, übertragen, feruer ist der peusionirte
Zergernt des kal. 4. Infan exie Regimentz Joh. Georg Veoritz,
.Z. in Kindsbach, auf Ausuchen zum Laudgeriatsdiener in
Ot erberg ernaunt worden.
Frankfurta. M. Dem Magzistrat ist jetzt d'e amt⸗
iche Mittheilung zuzegangen, daß der Konig, wie gerüchtwise
chon früher gemeldet wurde, zur Restauration des hirsi gen Do⸗
nes ein Geschenk von jährtich 20 000 Fr. auf zehn Jahre, vom
Jahre 1869 ab, aus seinem Despositions-Fonds bei der General⸗
qStaatstasse mit der Maßgabe bewilligt hat, daß der Bauptan
och näher festzuftellen ist und die, Üeberweisimg der einzelnen
Jahresraten davon abhängig bleibt, daß für jedes Jahr der Bau—⸗
eriode vorab ein gleich hoher Betrag von dem Dombau—⸗Verein
anderweit beichafft und zur Verfügeung. gestellt werde.
Berhin 28. Nov. In der Budgetcommission ist der An⸗
rag gestellt, die Uebernahme des aus.värtigen Ministeriums auf
den Etat des Norddentschen Bundes (pon 1870 ab) zu beantra—
jen. “ Die Beschlagnahme⸗Conimission verwarf den Antrag auf