pflanzung sein dreijähriges Leben zu beschließen, und durch das
Weibchen dem Erdboden die Eier anzuvectrauen, denen die noch
schädlicheren gefräßigen Engerlinge entschtüpfen. Werden wir auch
jeuer kein eigentliches Flagjahr haben, so mag es immerhin nicht
zu früh fein, auf eine Bertilgung der Engerlinge hinzuweisen, die,
wenn auch eine unmittelbare, doch eine der wirksamsten ist. Der
bekannte Hamburger Handelsgärtner, John Boot schreibt der
Dr. Koch'schen Wochenschrift für Gärtnerei und Pflanzenkunde
„In Ihrem Blatte sehe ich einige Mittel zur Vertilgung der
Engerlinge angegeben Es wundert mich dabei. gar nichts von
dem Mittel, das ich hier anwende, zu finden, um dem Mailäser
gründlich den Garaus zu machen. Vor ungefähr 10 Jahren
wurden wir auf das allerempfindlichste von dem . Engerlingsfraß
heimgesucht, ganze Rhododendron- und Coniferien⸗ Anpflanzugen
gingen verloren, ebenso litten die Kornfelder. Bei solchen Ver—
vMangen hören alle künstlichsten Mittel mehr oder weniger auf
zu wirken. Wir griffen zu dem sehr einfachen, den Staar zu
cultiviren. Wir ließen gegen 100 Brutkästen von der allerein—
fachsten Construction machen, und siehe da, im Frühjahre“ waren
e alle besezt. In welch kolofsalem Maaße die, Staare alles
Angeziefer finden, darüber finden Sie ans in Lang's
Nalurgeschichte. Wenn der“ Maikäfer aus der“ Erde kommt, oder
pielmehr kommen wilk, sdeist der Staar da; er holt ihn förmlich
jeraus, pickt mit seinem Schnabel auf dem Erdboden herum und
ändet so den Maikäfer. Fast bei jedem Loch, aus dem ein
Maikäfer entschlüpft, findet man zugleich die Flügel und das
sonst nicht Genießbare, Beweis genug, daß der Maikäfer sich keine
Minute seines Lebens freut. Wir ließen die Brutkästchen ver—
nehren und mögen jetzt gegen 170 -200 Stück haben. Mai—
käferjahre haben wir in den letzten 10 Jahren seit Kinführung
der Nistkästen genug habt. Der Engerlingsfraß, wie wir ihn
viederholt hier gehabi haben, ist aber nicht wieder vorgekommen
ind im Verhältniß zu früher ist das Aufsinden der Engerlinge
bei tiefer Bearbeitung des Bodens weit geringer.“
m ÿ-ræ des Café Oberhauser
Heute Dienstag den 20. Apri
der Münchenery Metallharmonde.
Anfang Abends8 Uhr.
Entré« 12 kr. Programme werden aufgelegt.
Allerneueste Glücks⸗Offerte.
Has Spiel der Frei hurger Stantas-
ↄr Amien⸗ OhIigationeon ist von der
KSHigI. Rayeris chen Regierung
stattet.
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GeWinmnen bedeutend vere
mehrte Capitalisen-Ver-
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Die Verloosung garantirt und voll-
zieht dise Staats -Regierung.
Beginn der Ziehung am 3. Haĩ d. J.
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LOOS, (nicht von den verbotenen Pro-
messen) aus meinem Dehbit und werden
diese wirlkliehen Griginnt-
Stunis-Loose gegen frankirte
insendung des RBetrages oder zegen
PoOoStvorsehuss, selbst nach den
entferntesten Gegenden von mir
versandt.
Es werden nmur Gewinne ge-
zogenm.
—PDie HInupt-Gewinne betragen?
2 mal 250, 0 00, 2 mal 150, 00 0,
2 mal 100. 000, 2 ä 50, O000, 2 4
0, 000, 3 à 25, 000, 4 à 20, 000,
4 4 15000, 4 àñ 12, ooo, II, ooo,
7 à 10, 000, 2 à S000, 6 à 6000,
17 à 5000, 4000, 28 à 3750, 14 a
000, 105 4 2500, 105 à 2000, 6 à
I500, I1Ié 1200, 314 à 1000, 14 a
750, 477 à 500, 6 à 300, 355 à 250
219 4 200, 43100 à 150, 125, 117,
IIO, 100, 50, 830.
Gewinngelder und amtliche
ZFiehungslisten s mde meinen Inte-
ressenten nach Entscheidung Ppromipt
and vers chwlegen.
Durch meine von besonderem
lIiniol begunstigten Loose habe
méinon Interessenten bereits AIIein im
Deutsehlancd die nIerhöehsten
Unuunttreffer v. 200, 000, 225, oo00,
187500, 152500, I500 o00, I20000
mehrmals I25, o00, mehrmals I00, 000,
k inr zlieh sehonn wieder das
grosse Loos von 127, 000 und
jünugst am 8. Mäiræ schon wie-
der den allergrössten Haunt-
ewinn in Hünehen nιαt.
us Jede ResteéelIung auf meine
Original-Stants-Loose kann
man der Bequemliekkeit halher auch
ohne Brief, einfaenh auf eine
jetz übliehe Postkarte
machen.
Laz. Fams.Oohnin Eamborg
Bank- und Mechselgeschäft.
Auszug
aus einem Urtheile desk. Polizeigerichts
St. Ingbert vom 26. November 1868
erlassen :
In Sahen
Franz Woll, Organist, in St. Ingbert
wohnhaft, Kläͤger
gegen
Joseph. Römer, Apothekergehilfe in
St. Ingbert wohnhaft, Beklagter; ꝛc. ⁊c.
Aus diesen Gründen
Erklärt das kgl. Polizeigericht den Beklagten
RZmenr der Ehrenkruͤnsung des Klägers
überführt und verurtheilt denselben in eine
Geldstrafe von zehn Gulden und zu den
Kosten, liquidiri zu sieben Gulden sechszehn
Kreuzer, gestattet endlich, daß der Eingang
und das Dispositiv gegenwärtigen Urtheils
auf Kosten des Beklagten Römer im St.
Ingberier Anzeiger publicirt werde.
Also geurtheilt ꝛc. ꝛ⁊c.
Unterschrieben Kieffer und Rosenberger.
nigen Ehrenkränkung des Appellanten, wegen
velcher der heutige Zeuge Röomer durch
hbesagtes Urtheil als Thäter verurtheilt
wurde, für überführt und verurtheilt
den Appellaten zu einer Geldstrafe von
zehn Gulden und zu den Kosten beider
Instanzen, liquidirt zu siebenzehn Gulden
vierzig iuen zu denjenigen der ersten
InstanzMber solidarisch mit Römer; ge⸗
ttattet dem Appellanten auch das gegen⸗
wärtige Urtheil in seinem Dispositive. auf
stosten des Appellanten Scherpyf im St.
Ingberter Anzeiget einmal zu publiciren.
Also geurtheilt ꝛc. ꝛcc.
Unterschrieben: Uebel,. Wolfi,
Osthelder, und Krieger.
Der Unterzeichnete empfiehlt alle Arlen
Gemüse⸗ und Blumensamen, aus der berühm⸗
ten Samenzüchterei Gebrüder Kölle
in Ulm, zum Theil in ganz neuen Sor⸗
ten, zu billigen Preisen; dieselben werden
den ganzen Tag über abgegeben durch
Wtw. Daubhäusser.
Geneigtem Zuspruch sieht entgegen,
fFriedrieh Dietez,
Kunst⸗ und Handelsgärtner.
Meinen verehrlichen stunden und Gönner
die ergebenste Anzeige, daß ich von meiner
Finkaufsreise aus Frankreich zurück bin
und die neuesten und gFeseh macgkk-
vollstem Mode-⸗Artikel zur gefälligen
Ansicht ausgestellt habe.
Elise Vogelsang.
— —
aus einem Urtheile des k. Zuchtpolizei⸗
zerichts zu Zweibrücken erlassen in dessen
Sitzung vom dritten März 1869
In Sachen
Franz Woll, Organist, in St. Ingbert
wohnhaft, ursprünglicher Civilkläger und
Appellant gegen ein Urtheil des k. Polizei⸗
gerichts zu St. Ingbert vom 26. Novem⸗
ber 1868, wodurch der nachgenannte Ap⸗
peslat von einer ihm zur Last gelegten
Ehrenkränkung des Appellaten als nicht
überführt freigesprochen worden ist;
gegen
Heinrich Scherpf, Geschäftsmann in
St. Ingbert wohnhaft, Appellat und ur—
prünglicher Civilbellagter; ꝛc. ꝛc.
Aus diesen Gründen
Erklärt das kgl. Zuchtpolizeigericht, als
Appellationsgericht ertennend, die gegen des
angefochtene Urtheil des k. Polizeigerichts
zu St. Ingbert vom 26. Rovember 1868
eingelegte Berufung für begründet und den
Appellaten mittelst theilweiser Reformation
dieses Urtheils der Theilnahme an derje⸗
Von heute an wieder J
Ort lꝰgzohes
Doppolbior
vom Faß.
per Schoppen 3 kr.
Anch in Flaschen zu haben. —
Den 1 Thaler preuß. Cour. nehme ich wie
bisher zu 1 fi. As kr.
dulius Crewenig.
Gesucht werden
wei ordentliche Jungen, welche das Blech—
chmiedhandwerk erlernen wollen von
Jacob Baumann,
Blechschmied.
ö ⏑ —— —
VRedaction, Druck und Verlag von F. . Demeß in Si. Ingbert— —
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