Sl. Ingberler Anzeiger.
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gen merden mit rre nie or uge Jelle wu r en e 5 —
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S i p ee e dee Feh etse
Nr. 94. — Samstag, den 19. Juni. —M * — 1869.
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Deutschlaud. J J J *
—Muünchen, 14.* Juni. Nach der Augsburger Postzeitung⸗
zat das Ministerium bereits den theölogischen und auch den juri⸗
ischen Facultäten, die Fragen über das Concil und zwar sechs
in Zahl, zur Beantwortung vorgelegt.“ Ferner meldet das ge—
nannte Blatt(welches sich zu' dem Satze'von der Unfehlbarkeit
z Papstes gegnerisch verhält), daß sich Familien aus dem
Beamten⸗, Adels- und Bürgerstande in München versammelt haben
sollen aus Anlaß der auf dem Concilzur Verhandlung kommenden
Gegensätze. Sie sollen beabsichtigen, wenn die persönliche In falli—
Filität des Papstes vom Concil proclamirt würde,“ zu erklären,
nicht mehr dieser neuen Kirchengesellschaft“ angehoͤren zu
wollen. 7
München, 17. Juni. Sicherm Vernehmen nach wurde
dem Komandanten des Laudwehr-Bezirks-Comandos Schweinfurt,
Major v Grundherr, (in Folge seines äls gesetzlich nicht? aner—
kannten Verfahrens gegen den Resernisten v. Schent) ein vier⸗
sägiger Arrest zuerkannt, und zwar durch das K Kriegsministerium.
München:“;: Die „Korr. Hoffm.“ schreibt: Das k. Staais—
ministerium des Innern für Kirchene und Schnlangelegenheiten
heabsichtigt, um eine ausreichende Vorbildung sowohl für das
höhere Volksschullehrerfach als für die Funktionen der teschnischen
deitung und Beaufsichtigung der Volksschulen Theologen wie Nicht—
cheologen zu ermöglichen, an jeder der drei Hochschulen ein päda⸗
jogisches Seminar zu errichten, wie solche Anstalten bereits in an⸗
hdern deutschen Ländern, namentlich in Sachsen mit Ecfolg bestehen.
Dieses Seminar soll zunächst für jene klassisch vorgebildeten Stu—
irenden der Hochschule besiimmi stin, welche das Lehrfach, insbe
ondere das höhere Lehrfach der Volfsschule, als ihr „eigentliches
debensziel betrachten, oder die im Gebiete der technischen Leitung
und Beauflichtigung der Schulen, entweder, schon vermöge ihres
Amtes, wie nach den dermaligen bestehende Verordnungen die
dandidaten der, Theologie und kuͤnftigen Geistlichen, zur Ver'
vendung gelangen, oder eine selbstständige Verwendung erstreben.
Außerdem soll aber auch noch, um den empfindlichen Mangel an
Jeeigneten Kräften für die fraglichen Berufsthätigkeiten in nachhal⸗
liger Weise zu decksn und zugleich demjenigen Theu des Lehrstandes.
welcher, auf den Schullehrerseminarien voörgebiidet, seine Thätigkeit
der Volksschule dauexud und ausschließlich zugew udet, die Mög—
ichkeit zur Erwerbung der erforderlichen allgemeinen und der hoͤr
heren Berufsbildung zu eröffnen, einzelnen seinjnaristisch gebildeten,
vesonders füchtigen und hervorrageuden Schullehrern mit dem Be—
such der Hochschule guf bestimmle Zeit der Eintritt in das püda—
Jogische Seminar gestattet werden.“ Die Senate der Universitäten
sburde- bercits zu Gutachten über die Zweckmaäßigkeit, Durchführbat—
zeit und Organisation des projektirten Institutes aufgefoxdert.
München. („Korr- Hoffm.“) Der Vorfall mit dem Reser⸗
oisten Freiherrn v. Schenk zu: Würzburg, und dessen weiterer
berlauf wurde in der Pressevielfach in einer zum Theile so un⸗
aichtigen Weise besprochen, daß eine Darstellung des wirklichen
Sachverhaltes, wie sich solcher inzwischen durch die ackenmäßigen
Erhebungen herausgestelit hat, am / Platze ist. Der Candidat der
Rechte an der KUniversitüt Würzburg Rudolph Frhr. v. Schent
don Geyern, welcher am 15.Märzel. J. seine einjährig freiwislige
Dienstzeit in der activen Armee beendete und hiermit in die Reserbe
äbertrat, war während dieser Dienstzeit wiederholt disciplinär be⸗
traft und vom Regimentscommands bei der Ausmusterung der
einjährig Freiwilligen für den Landwehr-Officiersdienst wegen sei⸗
uͤer undisciplinären Haltung zum Officters-Adspirqnten nicht be⸗
qutachtet aporden.“ Ain 25. Mai, bei Gelegenheit der Militär—
parademusit imk. Hofgarten zu Würzburg, fixirte derselbe den in
einer Nähe befindlichen Hauptmann Reiser, Instructionsofficier der
injährig Freiwilligen, mit dem Augenglase in so, auffälliger und
jerausfordernder Weise, daß dieser Veranlassung mahm, um keinen
anangenebmen Auftritt auf öffentlichem Platze herbeizuführen, das
Benehmen des v. Schenk zu ignoriren und seinen Stündpunkt zu
erändern, worauf jedoch v. Schenk, mehrmals den von Haupi—
nann Reiser genommenen Weg kreuzend, dieses sein Benehmen
Negen denfelben, und schließlich am AÄrme eines einjährig Freiwil⸗
igen, während dieser die vorschriftsmäßige Ehrenbezeigung machte,
ortjetzte, so daß der genannte Hauptmann nicht laͤnger an sich
jalten konnte, auf den' Reservisten v. Schenk zutrat, und denselben
nufforderte, ihm die Ehrenbezeigung zu erweisen, v. Schenk“ ver⸗
veigerte solches lege aber auf wiederholte Aufforderung höhmisch
ächelnd den Zeigefinger an seine Cerevismütze, was nur als Spott
edeutet werden konnte. Dieses der thatsächliche Hergang.auf
»essen durch Hauptmann Reiser 'erstattete dienstliche Meldung die
Bestrafung des besagten Reserbisten vom Landwehr-Bezirkscoimmando
Schweinfurt etfolgie. Auf“ Grund der hierwegen angeordneten
ienstlichen Erhebungen und nach Einsicht der abgeforderten Acten
erging in“ dieser Sache Seitens des k. Kriegsministeriums Entscheid
‚ahin, daß die Umerlässungder militärischen Ehrenbezeigung
Seitens der Angehörigen der Reserve und Landwehr, sowie der
übrigen der Controle der Landwehr⸗Bezirksbehörden unterstehenden
Zategorien der bewaffneten Macht so lange fie nicht im militäri⸗
ichen Dienstverhältnisse stehen oder die Voraussetzungen des 8 41
der Disciplinarstrafordnung gegeben sind, den Thaibestand einer
disciplinären strafbaren Handlung nicht bilde, daher im vorliegen
den Falle weder eine Ehrenbezeigung gefordert noch auch, wegen
deren Unterlassüng eine Bestrafung verfügt werden konnte, sohin
die stattgehabte Zuredestellung wegen uünterlassener Ehrenbezeigung
als eine unberechtigte erkannt und in der getroffenen Strafver⸗
fügung eine Ueberschreitung der Gränzen der Zuständigkeit ersehen
werden müsse und wurde das General-Commondo Wurzburg an⸗
Jewiefen, nach diesen Gesichtspunkten in eigener Zuständigkeit die
geeigneten weiteren Verfügun en zu treffen. “Nachdem aber der
Reservist Rudolph Freiherr“ Schenk von Geyern durch sein“ bei
raglichem Vorgange dem Hauptmann Reiser gegenüber an den
Tag gelegtes herausforderndes, zweifellos im innern Zusammen⸗
jange mit seinem vorgängigen militärischen Dienstverhältsisje stehen-
des und der militärischen Dienstpflicht geradezu Hohn sprechendes
Benehmen den Beweis geliefett hat, daß er den erforderlichen
Brad wilitärischer: Ausbildung sich noch nicht angeeignet habe, so
vurde im militärdienstlichen Interesse, dessen erneuerte Herauzieh⸗
ung zum Dienste gemäß Art. 24des W. V. G. für geboten
erachtet und verfügt, daß derselbe sofort einberufen und vorlaufig
nuf die Dauer von 4 Wochen präsent gehalten werde.
Regensburg, 13, Juni. Wie verlautet, ist dem Su—
herior des Jesuitenordens, P. Löffler von Seite des Ordensgenerals
eine andere Provinz zum Wirkungskreise angewiesen worden,“ und
oll sich derselbe zur Zeit am Rhein befinden ..
—SFranzkfurt, 14. Juni.n Die hiesige Handelskammer
jat sich in einer Eingabe an das Zollparlument gewendet, um
daffelben zu . vermögen, die Vorlage des Kßoll⸗Bundesraths,— die
Beschränkung des Zolleredits auf drei Monate betreffend, abzulehnen.
Das Gesuch ist ausführlich begründet und schließt“ mit“ den
Worten: „Wir hegen die Zuversicht, daß ein näheres Eingehen
auf die Natur des kaufmännischen Credits und auf! seine Bezieh⸗
ungen zu der Fortentwickelung des modernen Verkehrskebens, nicht
wie sie: auf einen erften orientirenden Reberblick sich zu! gestalten
scheinen/ sondern wie sie thatsächlich: find, das Verständniß der bei
dieser Frage in Betracht kommenden Verhältnisse rasch vermitteln
werde, und richten deshalb an das Zollparlament die ehrerbietige
Bitte, daß diese hohe Versammlung. auf eine Zurücknahme der
dorstehend besprochenen Maßregel hinwirken wolle.“
Hannover, 14. Juni.“ Gestern Abend ist der König
Wilheln hier eingetroffen and am Bahnhofe von den Spitzen der
Behörden und den Deputationen empfungerne worden.“ Vom der
Bevölkerung wurde Se Maj., lebhast begrüßt: Die Stadt ptangte
m Schmucke preußischer und norddentscher Flaggen. nuu
Berlaͤn,15.. Junien Es“ sind bereite Privatnachrtchten
aus Wien hier eingegangen, nach welchen man in Hietzing fehr