Full text: St. Ingberter Anzeiger

Sl. Ingberler Anzeiger. 
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der St. Inagberter Anzeig er (und das mit dem Hauptblatte verbundene Unterhaltungsblatt, mit der Dienstags⸗Donnerstags⸗ und Sonntags⸗ 
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gen merden mit rre nie or uge Jelle wu r en e 5 — 
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S i p ee e dee Feh etse 
Nr. 94. — Samstag, den 19. Juni. —M * — 1869. 
77 3 4.7 
Deutschlaud. J J J * 
—Muünchen, 14.* Juni. Nach der Augsburger Postzeitung⸗ 
zat das Ministerium bereits den theölogischen und auch den juri⸗ 
ischen Facultäten, die Fragen über das Concil und zwar sechs 
in Zahl, zur Beantwortung vorgelegt.“ Ferner meldet das ge— 
nannte Blatt(welches sich zu' dem Satze'von der Unfehlbarkeit 
z Papstes gegnerisch verhält), daß sich Familien aus dem 
Beamten⸗, Adels- und Bürgerstande in München versammelt haben 
sollen aus Anlaß der auf dem Concilzur Verhandlung kommenden 
Gegensätze. Sie sollen beabsichtigen, wenn die persönliche In falli— 
Filität des Papstes vom Concil proclamirt würde,“ zu erklären, 
nicht mehr dieser neuen Kirchengesellschaft“ angehoͤren zu 
wollen. 7 
München, 17. Juni. Sicherm Vernehmen nach wurde 
dem Komandanten des Laudwehr-Bezirks-Comandos Schweinfurt, 
Major v Grundherr, (in Folge seines äls gesetzlich nicht? aner— 
kannten Verfahrens gegen den Resernisten v. Schent) ein vier⸗ 
sägiger Arrest zuerkannt, und zwar durch das K Kriegsministerium. 
München:“;: Die „Korr. Hoffm.“ schreibt: Das k. Staais— 
ministerium des Innern für Kirchene und Schnlangelegenheiten 
heabsichtigt, um eine ausreichende Vorbildung sowohl für das 
höhere Volksschullehrerfach als für die Funktionen der teschnischen 
deitung und Beaufsichtigung der Volksschulen Theologen wie Nicht— 
cheologen zu ermöglichen, an jeder der drei Hochschulen ein päda⸗ 
jogisches Seminar zu errichten, wie solche Anstalten bereits in an⸗ 
hdern deutschen Ländern, namentlich in Sachsen mit Ecfolg bestehen. 
Dieses Seminar soll zunächst für jene klassisch vorgebildeten Stu— 
irenden der Hochschule besiimmi stin, welche das Lehrfach, insbe 
ondere das höhere Lehrfach der Volfsschule, als ihr „eigentliches 
debensziel betrachten, oder die im Gebiete der technischen Leitung 
und Beauflichtigung der Schulen, entweder, schon vermöge ihres 
Amtes, wie nach den dermaligen bestehende Verordnungen die 
dandidaten der, Theologie und kuͤnftigen Geistlichen, zur Ver' 
vendung gelangen, oder eine selbstständige Verwendung erstreben. 
Außerdem soll aber auch noch, um den empfindlichen Mangel an 
Jeeigneten Kräften für die fraglichen Berufsthätigkeiten in nachhal⸗ 
liger Weise zu decksn und zugleich demjenigen Theu des Lehrstandes. 
welcher, auf den Schullehrerseminarien voörgebiidet, seine Thätigkeit 
der Volksschule dauexud und ausschließlich zugew udet, die Mög— 
ichkeit zur Erwerbung der erforderlichen allgemeinen und der hoͤr 
heren Berufsbildung zu eröffnen, einzelnen seinjnaristisch gebildeten, 
vesonders füchtigen und hervorrageuden Schullehrern mit dem Be— 
such der Hochschule guf bestimmle Zeit der Eintritt in das püda— 
Jogische Seminar gestattet werden.“ Die Senate der Universitäten 
sburde- bercits zu Gutachten über die Zweckmaäßigkeit, Durchführbat— 
zeit und Organisation des projektirten Institutes aufgefoxdert. 
München. („Korr- Hoffm.“) Der Vorfall mit dem Reser⸗ 
oisten Freiherrn v. Schenk zu: Würzburg, und dessen weiterer 
berlauf wurde in der Pressevielfach in einer zum Theile so un⸗ 
aichtigen Weise besprochen, daß eine Darstellung des wirklichen 
Sachverhaltes, wie sich solcher inzwischen durch die ackenmäßigen 
Erhebungen herausgestelit hat, am / Platze ist. Der Candidat der 
Rechte an der KUniversitüt Würzburg Rudolph Frhr. v. Schent 
don Geyern, welcher am 15.Märzel. J. seine einjährig freiwislige 
Dienstzeit in der activen Armee beendete und hiermit in die Reserbe 
äbertrat, war während dieser Dienstzeit wiederholt disciplinär be⸗ 
traft und vom Regimentscommands bei der Ausmusterung der 
einjährig Freiwilligen für den Landwehr-Officiersdienst wegen sei⸗ 
uͤer undisciplinären Haltung zum Officters-Adspirqnten nicht be⸗ 
qutachtet aporden.“ Ain 25. Mai, bei Gelegenheit der Militär— 
parademusit imk. Hofgarten zu Würzburg, fixirte derselbe den in 
einer Nähe befindlichen Hauptmann Reiser, Instructionsofficier der 
injährig Freiwilligen, mit dem Augenglase in so, auffälliger und 
jerausfordernder Weise, daß dieser Veranlassung mahm, um keinen 
anangenebmen Auftritt auf öffentlichem Platze herbeizuführen, das 
Benehmen des v. Schenk zu ignoriren und seinen Stündpunkt zu 
erändern, worauf jedoch v. Schenk, mehrmals den von Haupi— 
nann Reiser genommenen Weg kreuzend, dieses sein Benehmen 
Negen denfelben, und schließlich am AÄrme eines einjährig Freiwil⸗ 
igen, während dieser die vorschriftsmäßige Ehrenbezeigung machte, 
ortjetzte, so daß der genannte Hauptmann nicht laͤnger an sich 
jalten konnte, auf den' Reservisten v. Schenk zutrat, und denselben 
nufforderte, ihm die Ehrenbezeigung zu erweisen, v. Schenk“ ver⸗ 
veigerte solches lege aber auf wiederholte Aufforderung höhmisch 
ächelnd den Zeigefinger an seine Cerevismütze, was nur als Spott 
edeutet werden konnte. Dieses der thatsächliche Hergang.auf 
»essen durch Hauptmann Reiser 'erstattete dienstliche Meldung die 
Bestrafung des besagten Reserbisten vom Landwehr-Bezirkscoimmando 
Schweinfurt etfolgie. Auf“ Grund der hierwegen angeordneten 
ienstlichen Erhebungen und nach Einsicht der abgeforderten Acten 
erging in“ dieser Sache Seitens des k. Kriegsministeriums Entscheid 
‚ahin, daß die Umerlässungder militärischen Ehrenbezeigung 
Seitens der Angehörigen der Reserve und Landwehr, sowie der 
übrigen der Controle der Landwehr⸗Bezirksbehörden unterstehenden 
Zategorien der bewaffneten Macht so lange fie nicht im militäri⸗ 
ichen Dienstverhältnisse stehen oder die Voraussetzungen des 8 41 
der Disciplinarstrafordnung gegeben sind, den Thaibestand einer 
disciplinären strafbaren Handlung nicht bilde, daher im vorliegen 
den Falle weder eine Ehrenbezeigung gefordert noch auch, wegen 
deren Unterlassüng eine Bestrafung verfügt werden konnte, sohin 
die stattgehabte Zuredestellung wegen uünterlassener Ehrenbezeigung 
als eine unberechtigte erkannt und in der getroffenen Strafver⸗ 
fügung eine Ueberschreitung der Gränzen der Zuständigkeit ersehen 
werden müsse und wurde das General-Commondo Wurzburg an⸗ 
Jewiefen, nach diesen Gesichtspunkten in eigener Zuständigkeit die 
geeigneten weiteren Verfügun en zu treffen. “Nachdem aber der 
Reservist Rudolph Freiherr“ Schenk von Geyern durch sein“ bei 
raglichem Vorgange dem Hauptmann Reiser gegenüber an den 
Tag gelegtes herausforderndes, zweifellos im innern Zusammen⸗ 
jange mit seinem vorgängigen militärischen Dienstverhältsisje stehen- 
des und der militärischen Dienstpflicht geradezu Hohn sprechendes 
Benehmen den Beweis geliefett hat, daß er den erforderlichen 
Brad wilitärischer: Ausbildung sich noch nicht angeeignet habe, so 
vurde im militärdienstlichen Interesse, dessen erneuerte Herauzieh⸗ 
ung zum Dienste gemäß Art. 24des W. V. G. für geboten 
erachtet und verfügt, daß derselbe sofort einberufen und vorlaufig 
nuf die Dauer von 4 Wochen präsent gehalten werde. 
Regensburg, 13, Juni. Wie verlautet, ist dem Su— 
herior des Jesuitenordens, P. Löffler von Seite des Ordensgenerals 
eine andere Provinz zum Wirkungskreise angewiesen worden,“ und 
oll sich derselbe zur Zeit am Rhein befinden .. 
—SFranzkfurt, 14. Juni.n Die hiesige Handelskammer 
jat sich in einer Eingabe an das Zollparlument gewendet, um 
daffelben zu . vermögen, die Vorlage des Kßoll⸗Bundesraths,— die 
Beschränkung des Zolleredits auf drei Monate betreffend, abzulehnen. 
Das Gesuch ist ausführlich begründet und schließt“ mit“ den 
Worten: „Wir hegen die Zuversicht, daß ein näheres Eingehen 
auf die Natur des kaufmännischen Credits und auf! seine Bezieh⸗ 
ungen zu der Fortentwickelung des modernen Verkehrskebens, nicht 
wie sie: auf einen erften orientirenden Reberblick sich zu! gestalten 
scheinen/ sondern wie sie thatsächlich: find, das Verständniß der bei 
dieser Frage in Betracht kommenden Verhältnisse rasch vermitteln 
werde, und richten deshalb an das Zollparlament die ehrerbietige 
Bitte, daß diese hohe Versammlung. auf eine Zurücknahme der 
dorstehend besprochenen Maßregel hinwirken wolle.“ 
Hannover, 14. Juni.“ Gestern Abend ist der König 
Wilheln hier eingetroffen and am Bahnhofe von den Spitzen der 
Behörden und den Deputationen empfungerne worden.“ Vom der 
Bevölkerung wurde Se Maj., lebhast begrüßt: Die Stadt ptangte 
m Schmucke preußischer und norddentscher Flaggen. nuu 
Berlaͤn,15.. Junien Es“ sind bereite Privatnachrtchten 
aus Wien hier eingegangen, nach welchen man in Hietzing fehr