Full text: St. Ingberter Anzeiger

zestellt ist. — Fällt die Ergänzungswahl auf eint Pengson, welche Homburg, und die kathol. Pfarrei Ramberg. Bezirlsamts Becg 
i einem Mitpliede-des Gemeinderaths in der in Art. 117,Ahj. zabetn, dem zatgen Verwesex derselben, Priester. Michnen Eaa 
bejeichneten ã Weise vn wandte odey derschwägert Ast, so if vie oerlichen — — * 8 3 7 — 
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in Ari. 123 Abs. 3 ——* sven han Vei den WEr⸗ seg epruften· Rechtscan didaten Ludwi Wolyühebiim Varwwen al⸗ 
Jänzungẽewahlen komnten die Bestimmungen aͤber die ordentlichen Amtsberweser für die Dauer des dem Ersteren bewilligten Urlaub 
emeindewahlen analog zur Anwendung. bon fünf Wochen genehmigt und die kath. Pfarrei Queichheim 
Art. 125. Wer ails Ersatzmann oder in Folge einer Er⸗ Bezirksamtse Landau, dem derzeitigen Verweser derselben, Prieste 
zeanzangswatzlu eingetreten ist, hat nmr für jens Zeit einzurüden, Friedrich Bertram, perliehen worden. VV0 
deicheretjenige. an⸗: dessen·Stelle ex iritt. noch zu exrfüllen Kaqrlsru e 3. August. Am dergangenen Son niuge fand 
zehabt hätte. ν W Went in dem nahen Muhlburg zwischen Civilisten und Soldaten eint se 
Eiebente Abtheilung. S ch t u ß be st ĩ mmunge n bedeutende Schlagerei statt, daß von hier eine Abtheilung des 
In i26. Die bisherige Verpflichtung der“ Genitinden zur 3 au d Waffen ten und nach Muhlbur 
nüffte ling von Poltzeirommifsferen ist aufgehoben · Bezuglich ver ur Dampfung de Kravals abgeher mmußie. — 
ʒen Bürgermeistern, Adjuncten und Polizeicommifsaren durch Art. Frankreich. 
30 unb Art: 144 ves oode d instr. erim. zugewiesenen Berricht⸗ 234 5. 4August. Wir exfahren, aͤnßert die „Patrie“ 
ingen wird an besonderetß Gesetz vrlessen werden. durch esondere Eoirefpondenzen baß der Paͤrteiguüngerkrieg welchet 
rt 127. Wo in gegenwärtigem Gesetze die Seelenzahl der im Norden von Spanien im Namen des Don Karlos geflhrt 
Bemende derucksichtigt wird ist dicse nach“ dem Ergebnisse der wird, langsam aber unablüsfig um fich ¶ greift. Die Zabl der 
den Zolivedeinsstaaten vorgenommenen letzten Volkazählung Banden nimmt micht ab... Ihre Organisatian schließßt an einen 
nter· Einrechnung· der Cipil · wie der Militärbepdllerung zu im Voraus festgesetzter Plan. Die Banden sind mit Gewehren 
ʒemeffsen. ν 26 ꝛewaffnet. die von auswärts klommen und ziemlich regelmaßig 
dirt. 128. Gegenwärtiges Gesetz tritt mit dem I. Juli intreffen. Jede Baude führt eine Ordnungsnummer. Don Karles 
869 in Wirkfamkeit Die an dieseanun Tage bestehenden Gemeinder hefindet sich. in den Gebirgen von Ravarra und hofft sich hal 
zehdrden bleiben jedoch bis zumt I. Januar 1870 im Thatigkeit an der Spigtze eines zahlreichen Corps zu sehen, das ihm geftailen 
snben ihr Amm nach Maßgabe des gegenwärtigen Gefrtzes. — vied, eine Hroelamation an die Bevöllerung zu richten und einen 
Die in diesem Gesetze angeordneten Organe det Gemeindederwalt rustlichen Feldzug zu beginnen., Erst dann wird man die Aus. 
mz werden für das erste Mal in den Monaben Nonember und ichten heuriheilen Lonnen. die er hat. . 
Hecember 1868 gewahlt. 33336 Der Gaulois“ theilt mit, daß sich bei den Regatlen in 
t iee Die bestehenden Bestimmungen und. Zuständig- davre, denen der Prinz Napoleon beiwohnte, folgender scherzhaft 
xiten in Bezug auf die Verwaltung! dek Kirchenvermögens und imstand zutrug, der jedoch dem Prinzen sehr unangeuehm war. 
ie Befrirdigung der Culnusbedürsnijse⸗ bleiben vorlaufig auftecht Fs folgten sich nämlich vier Vachten. welche Zufällig die, Ramen: 
rhasten. n „Miserable“.Prinz Napoleon“Cours aptes“ und Ouvier“ 
et. 130. Mit dem Tage, an welchem das gegenwärtige ührten. Diese vier auf einander folgende Namen hilden nun 
Veseg in Wirtsamleitß krimn tloscher vorbehaltlich der Bestim⸗ allerdings ein iemlich beißendes Epigramm. 53 
nungen des vorstehen den Artilels 129das Gesjth. vom 17. No Dirc Kaisetin reist wahrscheinlich am. 12. August nach Corficc 
e igg ben Bestand r bie Wahl dor Gemrinderätht ab, an welchen. Ausflug- fich, die Reise nach dem Orient 
m Nheinkrrise betreffend und das Gesetz vom glrichen Tage. das nüpfen, wirdeeeh 5 bi 7 
nnlagenwesen im RheinkreiseBetreffendez dasGesetß vom 28. A ——— 14 z *5 tr tint 
— unee rg e 
zes Pelizeistrafgesetzbuches, fowie alle sonstigen migegenstehenden 8 on do n August.“ Die Wimes metdet daß wieder 
Hefe he und Beftiminungen / inshesondere die uber Einführung von holt Getüchte über einen Praliminarvertrag im Gange feien, nach 
Herbauchtabgabent aind h jene über!⸗ dieno Nothwendigleit eines welchem Spanien gesonnen sei, die Unabhängigkeit Cubas anju⸗ 
Zireitconsenses voder rnieinetn Proceßermächligunge bri Rechts⸗ erlennen. im Falle Jaß die neue cubanische Regierung eine Zahl⸗ 
Kelfigkeiten der Gemeinden und der von den letzteren vetwalteten uns von 100 ——— in Bonds an e 
Stifangen: cic ναι welche von ihr ausgegeben wurden. Die? Regierung det 
Gegeben München, den 29. Aprit 1860. Vereinigten Siaaten, würde die Garantie flr diese Bonde 
. übernehmen. D 
Audwig 
Zürst von Hohenlohe, von Pfretzschner. von Gresser, 3 Am⸗vira. — 
ron Schlör, Frhr. von Pranuckh, von Lutz. Newhöork, 22. JusnAchtzig östreichische Familien aus 
pon Hörmaunn. der Umgebung von Wien sollen dem Richmond Whig“ zufolge im 
Roch dem Befehle feiner Majrstät des Königs; der General⸗ Begriff stehen, fich in der Nähe von Pichmond anzufiedeln. De 
n Secretär des Staatsrathes, Seb. v. Kobell. oon denselben zu diesem Zweck nach Virginen adgefandte Agen 
. ——— Ied sich, demselben Blatte zufolge, nachdem er alle nöthigen 
—— 485 Artangements getroffen, bereits auf der Rückreise ·. 
—4 Deut ichland A NeweYork, 4., August. Die Regierung hat auf loͤ 
9 M nnch en. 2. August. Die Diftricts · Verwaitungs· und Zanonenboote, welchr fur Spanien im Bau begriffen waren 
Hemeindehehörden, sowie die landwirfbschaftlichen Comite's sind von Beschlag belegt, da der peruunische Gesandte diesel ben als zu dem 
en Stsatsministerien des Innern und des Handels angewiesen Ungriffskrieg gegen Veru bestimnit bereichnete.34 
vorden, die Staatsangehörigen, belonders auf dem Lande und in — 
deineren Städten und Märkten, über die Nühlichleit und Noth— 
vendigkeit der Theilnahme an Mobiliar⸗Feuerversicherungsanstalten 
ortgeseßt zu belehrer und ihnen dabei bemerklich zu machen, daß 
ünftighin bei Bränden, bei welchen eine den wirthschaftlichen 
terhalinissen der Betheiligten entsprechende Theilnahme der Be 
chädigten an Immodbiliar · und Mobiliar⸗Feuerversicherungsanstalten 
nicht wahrzunehmen ist. die Bewilligung von öffentlichen Samm⸗ 
uigen nicht mehr in Aussicht genommen werden darf. 
Munchen, 4. August. Der Ministerrath hat sich in seiner 
zeutigen Sitzung, wie ich vernehme, mit Berathung des den 
kammern vorzmiegenden Budgets beschäftigt.“ Es foll die Absicht 
zestehen, die Staatsausgaben in' einer Weise zu regnliren, daß 
eine Steuererhöhung nothwendig erscheint, obwohl in der lansenden 
Finanzperiode einige indirecte Stautseinnabmen hinter dem Voran⸗ 
chlag zurüdgeblieben find und den gewünschten Ertrag wohl auch 
d der nächsien Finanzperiode nicht liefern dürften. (Wie die 
N. Rachrichten“ aus guter Quelle erfatzren, dürfte die Einbernf⸗ 
ang des Landtages gegen den 25. Sept. erfolgen). 3 
Dienstesnachrichten. — J 
A Die kat h. Pfarrei Hagenbach, Bezirlsamts Germercheim,ist 
m MPeieller GBeorg Neumann, Vfarrer in Ramstein, Beaickzamts