als Gehilfe auf dem Wekk-Bureau des Zuchthauses verwendet, und
ah den Ableben dez Vurshnöehiifen Cund nat er im Dieryy
1864 an dessen Stelle, im welcher Eigenschast ert die Buregu⸗
Schreibereien und Führung der Geschäftsbücher zu besorgen. zu⸗
gleich aber auch das Waaren⸗Magazin zu verwalten; hatte. Er
uußte daher die in bem Zuchthause gefertigten Fabrikate von den
Werkmeistern Herrmann und Stark gegen Bescheinigung in Empfang
nehmen, dieselben in einem eigenen Magazin aufstappeln, sie den
Zäufern vorzeigen undverabreichen⸗ die Berpacung, Falturirung
ind Versendung der ibestellten oder verlauften, Waaren anordnen,
hierüber die vorgeschriebenen Verkaufsbücher führen und am Schlusse
eines jeden Jahres eine sogenannte Fabrikationsnebenrechnung auf⸗
jellen. Mit Empfangnnahme von Geldern, sei es,daß dicselben
ofort, oder. mittelst· Postjeuduug oder Postanweisung bezahlt wurden,
var der Beschuldigte nicht betraut. Doch that er dies öfters, hatte
aAber donn sofort die zeingenommenen Gelder dem Rechnungsführer
abzuliefern. Zur Nachnahme auf der Post oder Bahn war er
ebensowenig befugt und hatte auch in diesem Falle die Gelder
sofort abzuliefern. Hie und da wurden auch Waaren, die noch
nicht im Magazin des Angeklagten aufgenommen waren, verkauft
und versendet, welche unmittelbar aus einem zweiten im Fabrik⸗
gebäude befindlichenMagazine, „das nicht unter seiuer Aufficht
jand, entnommen wurden. Die Abgabe oder Versendung geschah
edoch ebenfalls durch den Angeklagten, der über den Empfang
dieser Waaren seinerseits den Werkführern Bescheinigung auszustel⸗
en und dieselben in den Verkaufsregistern vorzutragen hatte. Die
leberwachung der Thäligkeit des Beschuldigten, insoweit sie nicht
hurch den k. Inspector oder Rechnungsführer unmitlelbar geschah,
zestand in der alljährlichen Revision Seitens der kgl. Regierung
zurch einen Rechnungscommissär oder Revisor, der die wirklichen
Material · oder Waaren⸗Vorräthe mit dem nach den Büchern sich
ergebenden Soll ⸗Vorrathe zu vergleichen und überhaupt die aufge;
zellten Rechnungen zu prüfen halte. Diesen Revisionen wurden
nuf der einen Seite die Bescheiniguugen über die in das Magazin
xbgelieferten Fabrikate und auf der andern Seite die mongtlich
von dem Rechnungsführer und dex Injpection nach den Verkaufs⸗
registern aufgestellten, vierkeljährlich von der kal. Regierung revi⸗
dirten Verkaufsverzeichnisse zu Grunde gelegt. Da letztere bereits
rebidirt waren, so wurde die darin, vorgelragene Stück⸗ oder
xllenzahl ohne nähere Prüfung als maßgebend angenommien.
Mehrere Jahre lang ergaben diese Revisionen keinen Anstand. Erst
zei der Prüfung der Rechnung pro 1866 auf 1867 im, vorigen
Jahre wurde ein Manco von 910 Ellen Leinwand festgestellt, dessen
uftlärung sich bis zum April laufenden Jahres verschleppte, wo
—
Hierbei wurde ein unaufgellärtes Manco von 2000 Ellen Lein
dand, sowie, in den Verkaufslisten niehtfache Raduren aufgefunden,
vorauf ein außerordentlicher Materialsturz. porgenomuen wurde,
der Folgendes ergghb::
1). bei Hanfleinwand ein Manco von 2357 Ellen; 2) bei
Dalbwergleiuand ein Plus von 1561. Ellen; 3) bei Werglein.
Jand ein Manco von 2135 Ellen .H hei Tuh ein, Plus von.
19 Ellen; 5) bei Flanell ein Manco von 71 Ellen 3 6) bei
halbleinen ein Plus von 223 Ellen.
Der Aungeklagte fertigte bei dieser Revision auf Verlangen
Hafens eine Zusammensteüung der bon ihm pro 1869 vis 8.
Mai bethätiglen Leinwandverkäufe nach, seinem Verkaufsbuche au,
er er zum Schlusse 6862/2 Ellen beisetzte, mit dem Bemerken
„auf der Bleich?e,“ wovon der kzl. Inspector nichts wußte, und
as der Beschuldigte damit zu erklären suchte, diese Leinwand sei
hor mehreren Monaten an Schult in Saarbrücken verkauft und
ür denselben auf die Bleiche gebracht worden ; dieselbe sei noch
nicht bezahlt. In den Verkaufslisten war jedoch dieselhe nicht
horgetragen. Nach Mittheilung dieses Ergebnisses an die kgl. Re⸗
nierung wurde in der Person des kgl. Rechnungskommissärs Mo—
schel ein Special · Commissär zur genauen Prüfung sämmitlicher
Rechnungen des Zuchthauses abgesendet und zugleich entsprechende
Mittheilung an den kgl. Staatsprocurator in Kaiserslautern ge⸗
machi, worauf der Angeklagte am 12. Mai laufenden Jahres
erhaftet wurde. Eine genaue Revision und kontradiktorische Fest⸗
dellung mit dem Beschuldigten stellte fest, daß außer den von
—Iä Aufftellung der Anklage unterschlagenen Beträ⸗
— noch Waarenbeträge ad 2070 fl. 48 kr.
sehlen. Bezüglich der letzgenanuten Manco's ließen sich keine hin⸗
reichenden Verdachtsmomente beibringen, daß sie von Unterschlag⸗
ungen durch den Beschuldigten herrühren. Nach der Behauptung
der igl. Staatsbehörde hat derselbe nun folgende Beträge
anterschlagen:
i) 3974 Ellen Leinwand im Werthe von fl. 1688. 47 kr.
2) den Berkaufspreis von 10 Ellen Tuch
im Betrage von fl. 22.
3) deßgleichen von 160 Ellen Flanell im
Betrage von 4. 184. 10 kr.
4) von drei Beitdecden im Betrage von
5) den. Verlaufspreis eineʒ Strohdecke
jm Betrage von 47
5) Handschuhfabrikationslzöhne in
sammtbetrage von
— —
4 kr.
⸗2fte 1029730 kr.
zusammen fl. WB8 81
Der. Angeklagte gesteht die Unterschlagung eines Betrages
on 2317 fl. 19 kr. ein. Die Anklage lautet ferner auf ver—⸗
hiedene Fulfchungen in den Verkaufsverzeichnissen der Jahre
864 bis 1866, weelche in der Absicht, um die Anterschlagungen
u verbergen und vor Entdeckung sicher zus stellen, vorgen ommen
vorden seien.
An In derzNacht vom 5. auf den 6. Juni entwich der Be——
huldigte · unter Beihilfe des Beschließers Müller, den seine Frau
u diesem Zwecke bestochen hatte, mit diesem Besschließer aus dem
lutersuchungsgefängnisse und, flüchtese nach Fraukreich, wurde aber,
zwie Müller, in Havre, wo sie bereits einen Ueberfahrtsvertrag
jach Ametika abgeschlosien hatten, am Borde des Dampischiffes
Bestphalia, in dessen Registern fie unter falschen Namen eingetra⸗
jen waren, verhaftet und ausgeliefert. Das Dienstverhältniß
zes Angeklaglen beruhte auf. Privat-Uebereinkunft mit dem Amtz-
horstande des Zuchthauses, weßhalb eine öffentliche Verpflichtung
nicht nothwendig war. In seinen dienstlichen Leistuügen zeigte er
ich sehr fleißig und außerordentlich“ gewandt; er übersah den
getrieb im Zuchthause und war mit dem Rechnungswesen voll⸗
ommen vertraui. Sein dienstliches Benehinen erschien offen und
icher und nie kriechend. JIm Jahre 1865 verehelichte er sich und
—DDD———
ehr ungünstig über sein verschwenderisches Leben, namentüch in
yn letzten Jahren, aus, während doch jein Gehalt, blos 850
Hulden beirug..
Die Vertheidigung, welche Herr Advocat-Anwalt Keller über
iommen hatte, führte aus, daß die Unterschlagung sich blos auf
zie vom Angeklagten zugegebene Summe von 2817 fl. 19 kr. be⸗
aufe. Ein weiterer Betrag sei mcht nachgewiesene Wenn ein
rößeres Deficit vorliege, so sei die Möglichkeit nicht ausgeschlossen,
aß bei dem ausgedehnten Betriebe dasselbe durch Irrthü ner ent⸗
fand, oder durch Veruntreuung anderer Personen verürsacht wurde.
damentlich sei es wahrscheinlich, daß der 1864 perstorbene Vor—
änger des Beschuldigten, Cund, einen bedeutenden Receß hinter⸗
ijeß. Hinsichtlich der Anklage wegen Fälschung müsse Freisprechung
cfolgen, da die zu diesem Vergehen erforderliche Absicht rechts⸗
vidriger Täuschung nicht nachgewiesen seiz denn der Angeklagte
zabe die Veränderungen an den Vertaussverzeichnissen jedenfalls
nuch zu dem Zweck vorgenommen, um das erwähnte von seinem
Borgaͤnger überkommene Deficit zu verdecken, beziehungsweise, uin
je Jahresrechnungen lappen“ zu machen. Es, sei nun, aber
uͤcht möglich, herzustellen, durch welche ere das don Enno her—
ührende habe verbergen wollen. 4—
Die Geschworeuen erklärten den Angeklagten dez Verbrechen⸗
der Unterschlagung, jedoch blos in dem von ihin zugegebenen
Betrage von 2317 jl. I9 Ir. und des. Vergehens der Fälschung
sur schuldig, worauf der Schwurgerichtshof densel hen in eine Zucht⸗
aussirafe don 8 Jahren verurtheilte, deren Verbüßung in einer
Festung angeordnet wurde. ue
Vermiach 8ß.
iMirnchen, 25. Nov.“ Die Briefmarkensammler“ haben
nun bald Gelegenheit, ihre Sammlungen mit einer neuen Gattung
wn Marken zu bereichern. Während nämlich im norddeutschen
gundesgebiete bisher, wie bei uns, dienstliche Sendungen unmarkirt
et Post abgegeben wurden, sind jetzt, und zwar vom 1. Januar
870 an, auch“ die dienstlichen Seudungen bwer Behötden
vort mit Matten zu frankiren. Zu diesem Zweckewerden eigene
uuf den bejzeichneten Gebrauch? beschränkte Briefmarken hergestellt,
velche die Werthziffer )4, qjs, *2, J und 2 Groschen, und andere,
pelche die Werthziffer 1.2, 8 und 7 Kreuzer (fürdie im Gebiete
es Guldenfußes liegenden Theile) zeigen.Für jene ist blaßröth⸗
iches, für diese einfach weißes —XV—
ciden Sorten ist schwarz.“ Die Ausstattung' erweist sich als eine
ehr einfache, die Umschrift heißt: NRorddeutsche Post.
FtZwischen Jugoifingen und Ebersthale (bei Künzelsau) ist
— wohl in Folge der juͤngsten Erderschütterungen eine circa 5
Fuß weite und eiwa 400 Fuß tiefe Erde röffnung entstanden.
FStuttgart, 22. Nov. Dem „Wanderer? ist aus Stutt⸗
jart die RNachricht zugegangen, daß Prinz Iturbide, der Prülendent
zer Mexikanijchen Krone, sich nächstens mit einer reichen Stuttgatlet
Erbin, Fräul. v. Kaufmann, vermählen wird. Letzerer tritt zuvor
ur katholischen Kirche über. Fräulein v Kaufmann ist Nichte des
Stadtrath von Neurath. Primz Iturbide heabsichtigt, nach seiner
Bermählung mit seiner“ jungen Frau und dem Pater Fischer
demselben, der in der Leidensgeschichte des Kaisers Max eine Rolle
pielte) nach Mexiko zurückzukehren.