Zugleich hat die Hrtispolizeibehoörde Ihes Eiuaufsortes dem bet wie Lokakpolizeibehörde des Bestimmungsortes des Transpories
Näufer einen Trausportschein nach —* B augzufertigen. ⸗2 uͤnverzüglich auf direktem Wege hievon in Kenuntniß zu setzen, do⸗
Dieser Transportschein ist nur für⸗ die darin bezeichnete Per mit diefe Trans porte gehbrig üherwacht werden können.
on gillig. umd, muß außser der enauen Bezeichnuns. der Viehltücke 17 .3.6.33
den Weg, auf welchein, und die Zeit, innerhalb welchsr der Traus Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschriften“ werden gemäß
hort an den Bestimmungsort zu geschehenhat, nthalten. Ohne Urt. 363 des Strafgesetzbuches mit Atrest oder an Geld bis zu
inen solchen Transportschein darf kein Viehstück von einem Ort 150 fl., und wenn in Folge der Zuwiderhandlung fremdes Vieh
jum andern verbracht werden, und muß Transportaud den vorge don der Seuche ergriffen wird, mit Gefängniß bis zu 1 Jahr od
schriebenen Weg und die vorgeschriebene Zeit genau einhaltenn an Geld vis zu; 4200. fl. bestrafte —
u : Vorstehende Vorschrikten kreten mit dem Tage der Bekanni⸗
machung im Kreisamisblatte in Wirksamkeit imd bleiben so langt
in Ktraft, dis sie ausdrücklich aufgehoben werden.
αιÄ; α den 30. August 1870. »1. *
Koniglich Bayerische Regierung der Pfali.
Kammer des Innern. J
v. aPafe u faerr.
Fornuular A 35 Ginkaufsschein.
Dem pateutisirien Metzger R. von hier oder dem N-von N.
ebrödeten Diener des patentisirten Metzgers von hier, wird an.
zurch mit Rücksicht auf das nächgewiesene Vedürfniß die Erlaubnif
extheilt, (Zahl) Stücke Schlachtvieh an einem seuchenfreien Deh
nzukaufen und mit dem, vorgelchriebenen Transporte hierher z
hdringen. Ag g Wec 4 3.
Dieser Kinlaufeschein ist nur auf acht Tage giltig and m
zach Ablauf djeser Zeit wieder anher abgegiben werden.
Na denn 870. ,5
Siegel. Wer Vürgermeister N.
97
Formtilar Blnnutiu Trausportscheiinnn
Dem patentisirten Metzger N. von Nanoder dem N. von P.
gebrödeten Diener, des patentisirten Metzgers. N. von N. wird au
Hrund des produzirten Ejnlaufsscheines. die Erlaubniß erxtheilt, die
dahier eingelauften (Zahl) untenbeschriebenen Viehstüche von hier nad
N. auf dem Wege über N. innerhalb (Zahl) Tage zu transportiren
i Dieser Trausportschein muß auf dem Wege auf Verlange
jeder Polizeibehörde oder jedem Aufsichtspersonale unweigerlich por
zezeigt und am Bestimmungsoxte der Ortspoligeibehoörde ausgehůn
digt werden. —U
Siegel. Der Buͤrgere ster M..
Beschreibung der Viehstückke
Alter . Geschlecht . Farbe . Besondere Kennzeichen ..
8. 4.
Der Käufer ist verpflichlet, das angekaufteSchlachtvieh, so—
vohl auf dem Transporte als auch auf dem Bestimmunusorte micht
in Siolungen einstellen und überhaupt nichtnebnderent! Vieh⸗
in Beruhrung kommen zu lassen⸗ jowie binnen 22Stunden·· vach
Ankuuft am Bestimmungsorte zu schlachten; derselbe hat seine An⸗
rimft jofort der Ottspolizeibehörde anzuzeigen, welche überwachen
nuß, daß das fragliche Schlachtvieh mit keinemanoderen Vieh in
Berührung kommtund rechtzeitig geschlachtet wird. Die Bestim⸗
mungeinüber Fleischbeschau sind hiebei selbstverstündlich; auf das
Genaueste einzuhalten. un
Iw — 8. 5. l
Wird auf dem Transporte oder am Bestimmungsorte wahr⸗
genommen, daß der Transporischein mit den transportirten Thieren
nicht übereinstimmt, so müssen neben der unverzüglichen Anzeige an
die Distrikis⸗Polizeibehorde die fraglichen Viehstüce am Betretungs⸗
zrie mit der größten Vorsicht isolirt: verwahrt, genau thiexärzilich
untersucht und je nach Befund als zur menschlichen Nahrung ver⸗
wendbar geschlachtet oder geitng gr eingegraben werdenαινι
nß b.
Es ist die Einfuhr über die Zollpereinsgrenze. verboten von
allen Hausthieren, Pferze ausgenommen, bon thiecrischen Rohstoffen
und Absüllenvon Rindvieh— Schafen, . Ziegen, Schweinnen und
Federdieh, von Rauhfutterstoffen (Heu, Ohmet), von Streumateria⸗
sien von Lumpen;, gebrauchtem Stallgeräthe. T 13155 —
ι G ι αν
Insbesondere⸗ wird die Einfuhr von, frischen Häuten untersagt;
und wird deren Tranusportvon Ort zu Ort im ganzeu Kreije
arbolen, wenn det Transport nicht mit einem Scheine über den
Arsprung aus unverdächtigen Gemeinden und über⸗Deren Bestim
nungsort versehen ist. α ι —α αν
Die Ortspolizeibehörder welche diesen Ursprungsschein ausstellt,
8
Danksagung
Für die ehrenvolle Leichenbegleitüng
meines lieben unvergeßlichen Gatten
fühle ich mich allen Theilnehmern zu
liefem Danke vecrpflichtet, namentlich
sage ich den Herrn der hiefigen Ge⸗
selischaften, deren Mitglied mein ver—
sorbener Mann war, für ihre liebe
oolle Theilnahme und ihren erhebenden
Trauergefang meinen innigsten Dauk.
Die tieftrauernde Wittwe
—J Miua Leieune.
DerEXMAg gα ν·..
hat für die deutschen Waffen den gehoffton so günstigen, Verlauf
genbmmen, dass der Ahschluss, eines danernden Friedens demnãachst
u. arvarten ist. Handel und Industris werden also bald einen zu-
vor nicht gekahnten, Aufschwung netimen und nach innen und
aussen eineé noue Aers gedeiblichen Fortschritts anbahnen.
Doem inserirenden Publikum bringen wir daher unsere seit einer
Reihe von Jabren au vielen Hauptplatzen domicilirte, bekannte
Annonoden-Pxpedition⸗
umter der ũberall gleiohlautenden Firma
Iæ!ν a Vonler
jetet wieder in empfehlende Prinnerurg, indem ir neben edulan- *
lester, und gewissenhafter Bedienung die böchstmögliclien Vor-
— —— 175
Etungea-VerzeSS anf Wunseh gxt
ABABCG, desgi. der neueνεν_ ναιν_α ο.
dæer Pa . Adig
Hquscensstein & Vohler
Vnunburge (Uberk) Borliu, Læeipalę Dresden) —XX
Framiurt a. M., EKoamn, Stuttgart, Wien, Prag, RBasel
E(8t. Gailen) ZCr, Ge—J (Lausanne.
F
2
—*
Preisgekrönt in Paris 1867.
— — —
Ich bezeunge hiermit, daß mit der Bebrauch
cweißen Brust⸗Eyrups von G.
A. W. Mayer in Breslau jür meinen
Husten bis jetzt sehr gute Dienste ge⸗
eistet hat.
Schotten, Oberhessen, 4. Juli 1860.
A. Wendeberg ˖
Dieses porzügliche Hausmittel ist zu haben
in St. Insbert bei J. Friedrich
Auf mein Siegel und Etiquet bitte zu
e achten.
Jede Flasche ist mit meiner eingebrannten
Firma versehen.
— — 15
Vor Fälschimg und Nachahniung/ gesichert
durch Schuͤtzmarke laut K. K. Patent vom
7. Dezember 1858 2. 130/645.
*
Fahnen
Illu mingations Sachen.
Bonner Fahnenfabrik Bonn.
. — r. Karioffeln Ifl. 40 kr. He
2. fl. 28 kr., Stroh Lafl. 18 tr. be
Zentner.Weißbrod i iz Kilogt. 8223 r
Fornbrob 8ilogr. 80 tr. ditto 2 Kilog
0 dto 1Keilogt. 10 ke. Gemishibrod
dil. 36 ir. 1Paar Weck 7 Loth 2kr. Mimn
fteisch 1. Qua.“ 16 kr.“ 2. Qual. 14 ir
Walbfleisch 10 kr. Hammelfleijch 16 1
Schweinefleisch 16 tr.“ per Pfund. Wep
Zu'tr. Bier7 kr. per Liter, Butter 30 ir
pet Pfund.“ on
Frucht⸗ Brod⸗, Fleisch ꝛe Preise
der Stadt Zweibrücken v. 8. Sebtemb.
Fchn 8 il. so tx. Korn 6 fi. 42 tr.
7 Gerste 2reihige, — fl. — kr. Gerste vier
fälzer Dürrfleisch, Speck und I3 — vnn 37 ir.
ẽchweine schmalz m vorzüglicher Quali- Spetztein — l. — hy. Dintel—
at wieder angelommen blieii — . Dilchscucht 4. i
Pet. Jos. Woll.8 fli2 ty. Erbsen — A. tr. Widen
Redaktion, Druck ind Verlag von F. X. Dementz in St. Ingbert.