Full text: St. Ingberter Anzeiger

Zugleich hat die Hrtispolizeibehoörde Ihes Eiuaufsortes dem bet wie Lokakpolizeibehörde des Bestimmungsortes des Transpories 
Näufer einen Trausportschein nach —* B augzufertigen. ⸗2 uͤnverzüglich auf direktem Wege hievon in Kenuntniß zu setzen, do⸗ 
Dieser Transportschein ist nur für⸗ die darin bezeichnete Per mit diefe Trans porte gehbrig üherwacht werden können. 
on gillig. umd, muß außser der enauen Bezeichnuns. der Viehltücke 17 .3.6.33 
den Weg, auf welchein, und die Zeit, innerhalb welchsr der Traus Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschriften“ werden gemäß 
hort an den Bestimmungsort zu geschehenhat, nthalten. Ohne Urt. 363 des Strafgesetzbuches mit Atrest oder an Geld bis zu 
inen solchen Transportschein darf kein Viehstück von einem Ort 150 fl., und wenn in Folge der Zuwiderhandlung fremdes Vieh 
jum andern verbracht werden, und muß Transportaud den vorge don der Seuche ergriffen wird, mit Gefängniß bis zu 1 Jahr od 
schriebenen Weg und die vorgeschriebene Zeit genau einhaltenn an Geld vis zu; 4200. fl. bestrafte — 
u : Vorstehende Vorschrikten kreten mit dem Tage der Bekanni⸗ 
machung im Kreisamisblatte in Wirksamkeit imd bleiben so langt 
in Ktraft, dis sie ausdrücklich aufgehoben werden. 
αιÄ; α den 30. August 1870. »1. * 
Koniglich Bayerische Regierung der Pfali. 
Kammer des Innern. J 
v. aPafe u faerr. 
Fornuular A 35 Ginkaufsschein. 
Dem pateutisirien Metzger R. von hier oder dem N-von N. 
ebrödeten Diener des patentisirten Metzgers von hier, wird an. 
zurch mit Rücksicht auf das nächgewiesene Vedürfniß die Erlaubnif 
extheilt, (Zahl) Stücke Schlachtvieh an einem seuchenfreien Deh 
nzukaufen und mit dem, vorgelchriebenen Transporte hierher z 
hdringen. Ag g Wec 4 3. 
Dieser Kinlaufeschein ist nur auf acht Tage giltig and m 
zach Ablauf djeser Zeit wieder anher abgegiben werden. 
Na denn 870. ,5 
Siegel. Wer Vürgermeister N. 
97 
Formtilar Blnnutiu Trausportscheiinnn 
Dem patentisirten Metzger N. von Nanoder dem N. von P. 
gebrödeten Diener, des patentisirten Metzgers. N. von N. wird au 
Hrund des produzirten Ejnlaufsscheines. die Erlaubniß erxtheilt, die 
dahier eingelauften (Zahl) untenbeschriebenen Viehstüche von hier nad 
N. auf dem Wege über N. innerhalb (Zahl) Tage zu transportiren 
i Dieser Trausportschein muß auf dem Wege auf Verlange 
jeder Polizeibehörde oder jedem Aufsichtspersonale unweigerlich por 
zezeigt und am Bestimmungsoxte der Ortspoligeibehoörde ausgehůn 
digt werden. —U 
Siegel. Der Buͤrgere ster M.. 
Beschreibung der Viehstückke 
Alter . Geschlecht . Farbe . Besondere Kennzeichen .. 
8. 4. 
Der Käufer ist verpflichlet, das angekaufteSchlachtvieh, so— 
vohl auf dem Transporte als auch auf dem Bestimmunusorte micht 
in Siolungen einstellen und überhaupt nichtnebnderent! Vieh⸗ 
in Beruhrung kommen zu lassen⸗ jowie binnen 22Stunden·· vach 
Ankuuft am Bestimmungsorte zu schlachten; derselbe hat seine An⸗ 
rimft jofort der Ottspolizeibehörde anzuzeigen, welche überwachen 
nuß, daß das fragliche Schlachtvieh mit keinemanoderen Vieh in 
Berührung kommtund rechtzeitig geschlachtet wird. Die Bestim⸗ 
mungeinüber Fleischbeschau sind hiebei selbstverstündlich; auf das 
Genaueste einzuhalten. un 
Iw — 8. 5. l 
Wird auf dem Transporte oder am Bestimmungsorte wahr⸗ 
genommen, daß der Transporischein mit den transportirten Thieren 
nicht übereinstimmt, so müssen neben der unverzüglichen Anzeige an 
die Distrikis⸗Polizeibehorde die fraglichen Viehstüce am Betretungs⸗ 
zrie mit der größten Vorsicht isolirt: verwahrt, genau thiexärzilich 
untersucht und je nach Befund als zur menschlichen Nahrung ver⸗ 
wendbar geschlachtet oder geitng gr eingegraben werdenαινι 
nß b. 
Es ist die Einfuhr über die Zollpereinsgrenze. verboten von 
allen Hausthieren, Pferze ausgenommen, bon thiecrischen Rohstoffen 
und Absüllenvon Rindvieh— Schafen, . Ziegen, Schweinnen und 
Federdieh, von Rauhfutterstoffen (Heu, Ohmet), von Streumateria⸗ 
sien von Lumpen;, gebrauchtem Stallgeräthe. T 13155 — 
ι G ι αν 
Insbesondere⸗ wird die Einfuhr von, frischen Häuten untersagt; 
und wird deren Tranusportvon Ort zu Ort im ganzeu Kreije 
arbolen, wenn det Transport nicht mit einem Scheine über den 
Arsprung aus unverdächtigen Gemeinden und über⸗Deren Bestim 
nungsort versehen ist. α ι —α αν 
Die Ortspolizeibehörder welche diesen Ursprungsschein ausstellt, 
8 
Danksagung 
Für die ehrenvolle Leichenbegleitüng 
meines lieben unvergeßlichen Gatten 
fühle ich mich allen Theilnehmern zu 
liefem Danke vecrpflichtet, namentlich 
sage ich den Herrn der hiefigen Ge⸗ 
selischaften, deren Mitglied mein ver— 
sorbener Mann war, für ihre liebe 
oolle Theilnahme und ihren erhebenden 
Trauergefang meinen innigsten Dauk. 
Die tieftrauernde Wittwe 
—J Miua Leieune. 
DerEXMAg gα ν·.. 
hat für die deutschen Waffen den gehoffton so günstigen, Verlauf 
genbmmen, dass der Ahschluss, eines danernden Friedens demnãachst 
u. arvarten ist. Handel und Industris werden also bald einen zu- 
vor nicht gekahnten, Aufschwung netimen und nach innen und 
aussen eineé noue Aers gedeiblichen Fortschritts anbahnen. 
Doem inserirenden Publikum bringen wir daher unsere seit einer 
Reihe von Jabren au vielen Hauptplatzen domicilirte, bekannte 
Annonoden-Pxpedition⸗ 
umter der ũberall gleiohlautenden Firma 
Iæ!ν a Vonler 
jetet wieder in empfehlende Prinnerurg, indem ir neben edulan- * 
lester, und gewissenhafter Bedienung die böchstmögliclien Vor- 
— —— 175 
Etungea-VerzeSS anf Wunseh gxt 
ABABCG, desgi. der neueνεν_ ναιν_α ο. 
dæer Pa . Adig 
Hquscensstein & Vohler 
Vnunburge (Uberk) Borliu, Læeipalę Dresden) —XX 
Framiurt a. M., EKoamn, Stuttgart, Wien, Prag, RBasel 
E(8t. Gailen) ZCr, Ge—J (Lausanne. 
F 
2 
—* 
Preisgekrönt in Paris 1867. 
— — — 
Ich bezeunge hiermit, daß mit der Bebrauch 
cweißen Brust⸗Eyrups von G. 
A. W. Mayer in Breslau jür meinen 
Husten bis jetzt sehr gute Dienste ge⸗ 
eistet hat. 
Schotten, Oberhessen, 4. Juli 1860. 
A. Wendeberg ˖ 
Dieses porzügliche Hausmittel ist zu haben 
in St. Insbert bei J. Friedrich 
Auf mein Siegel und Etiquet bitte zu 
e achten. 
Jede Flasche ist mit meiner eingebrannten 
Firma versehen. 
— — 15 
Vor Fälschimg und Nachahniung/ gesichert 
durch Schuͤtzmarke laut K. K. Patent vom 
7. Dezember 1858 2. 130/645. 
* 
Fahnen 
Illu mingations Sachen. 
Bonner Fahnenfabrik Bonn. 
. — r. Karioffeln Ifl. 40 kr. He 
2. fl. 28 kr., Stroh Lafl. 18 tr. be 
Zentner.Weißbrod i iz Kilogt. 8223 r 
Fornbrob 8ilogr. 80 tr. ditto 2 Kilog 
0 dto 1Keilogt. 10 ke. Gemishibrod 
dil. 36 ir. 1Paar Weck 7 Loth 2kr. Mimn 
fteisch 1. Qua.“ 16 kr.“ 2. Qual. 14 ir 
Walbfleisch 10 kr. Hammelfleijch 16 1 
Schweinefleisch 16 tr.“ per Pfund. Wep 
Zu'tr. Bier7 kr. per Liter, Butter 30 ir 
pet Pfund.“ on 
Frucht⸗ Brod⸗, Fleisch ꝛe Preise 
der Stadt Zweibrücken v. 8. Sebtemb. 
Fchn 8 il. so tx. Korn 6 fi. 42 tr. 
7 Gerste 2reihige, — fl. — kr. Gerste vier 
fälzer Dürrfleisch, Speck und I3 — vnn 37 ir. 
ẽchweine schmalz m vorzüglicher Quali- Spetztein — l. — hy. Dintel— 
at wieder angelommen blieii — . Dilchscucht 4. i 
Pet. Jos. Woll.8 fli2 ty. Erbsen — A. tr. Widen 
Redaktion, Druck ind Verlag von F. X. Dementz in St. Ingbert.