Full text: St. Ingberter Anzeiger

veitere ortspolizeiliche Weisung zu belassen und sede Berühr⸗ 
ung desselben auszuschließen. 5 4. 
Behnfs der Constatirung der Kranlheit kann von der 
Distriktspolizeibehörde die Zerlegung ißdes geiallenen Thieres 
angeordnet werden. * 
Der Handel mit Riudvieh, insbesondere das Abhalten von 
VBiehmärkten ist verboten. 
Nur ausnahmsweise darf der Handel mit Schahtvieh 
oder zu dem als nothwendig nachgewiesenen Besatz der Höfe 
mit Erlaubniß und unter Controle der Ortspolizeibehoͤrde; 
tattfinden. . —A 
Ferner darf der Handel mit Rauhfutter, Streumaterialien 
and Dünger nur im Falle dringenden Bedürfnisses mit Er 
laubniß und unter Controle der Ortspolizeibehörde statt 
finden. 
—* Gemarkungen. welche an die verseuchten Orte anstoßen, 
ist der Weidebetrieb bei zu besorgender Gefahr von der 
Ortspolizeibehörde zu untersagen. J 
Alle Hunde, mit Ausnahme der Hirtenhunde wührend des 
Gebrauchs, sind anzulegen, sowie alle Katzen einzusperren. 
Die frei herumaufenden Hunde und Kahzen sind zu 
lödlten.— , 
Im Umkreise von einer Stunde vom Seuchenorte ist auch 
das Federvieh eingesperrt zu halten, widrigenfalls es zu 
tödten ist. 
Die Schätzung hat durch ein Aunbetheiligtes z Gemeindeglien 
inen Thierarzt und einen weiteren Sachverständigen zu ersolen 
Die Distriltapolizeibehörde hat diese Schätzer zu bestellen und 
jerpflichteiü .. ... F 
Eine Entschädigung wird nicht gewährt, 
1) wenn eine richterliche Veruriheilung des Betheiligten weged 
Ucrbertretung der gegenwärtigen Vorschriften erfolgt ist; 
—QA Durchfuhr 
vom Auslande her begriffen ist; 
8) wenn vom Auslande nach Bayern eingeführtes Vieh üunen— 
halb det ersten drei Wochen der-Tödtumg verfällt und nich 
nachgewiesen werden kann, daß die Ansteckung oder Berühn 
umt mit sauchekranken oder seuche derdächtigen Thieten ds 
Verichulden des Besitzers im Inlande erfolgt. ist. 
Artiel 363 des Straf ⸗Gesetz⸗ Buches. 
Wer, um Thiere Anderer zu ödlen oder zu beschädigen 
Veiden; Wiesen, Futtervorräthe, Viehtränken oder Teiche vergifte 
sder eine ansteckende Viehkrankheit verbreitet, soll mit Gefängniß 
nicht unker einem Jahre bestraft werden, womit“ Geldstrafe bis · 
ausend Gulden verbunden werden kann. 
Wer den Einfuhrberboten, den Absperrungs⸗ Auffichts oder 
onstigen Sicherungsmaßregeln, welche durch Verordnung oder oben 
jolizeihliche Vorschrift zum Schutze gegen Eintritt, Verschlimmerung 
Berbteitung oder Wiederkehr von anfteckenden Viehkrankheiten ange 
ordnet und öffenllich besonders bekannt gemacht worden sind, oder 
den ihm persönlich kundgegebenen desfallsigen Anordnungen der zu⸗ 
tändigen Orts- oder Distriktspolizeibehörde vorsätzlich oder am 
Fahrläfsigkeit zuwiderhandelt, wird mit Arrest oder Geld bis p 
jundert und fünfzig Gulden und wenn in Folge der Zuwiderhand⸗ 
ung fremdes Vieh von der Seuche ergriffen wurde mit Gefängniß 
is zu einem Jahre oder an Geid bis zu vierhundert Guider 
eestraft. —8 — F — J 
Kaniglich Bayer. Bezirksamt. 
. D am m. 
3 
9 
6) 
fftiee 
8. 24..,— 
Wenn in Anwenbung der gegenwärtigen Vorschriflen Rindvieh 
Schafe oder Ziegen auf amiliche Anordnung getödiet werden, er⸗ 
halten die Vieheigenthümer in Gemäßheit des Gesetzes vom 26. 
März 1867 (Gesetzblatt Nr. 10) aus der Staatskassa volle Ent⸗ 
chädigung für den durch Schätzung erhobenen Werth der Thiere, 
den dieselben ohne Rücksicht auf die ausgebrochene Seuche vor der 
Tödtung nach den in der Gegend bellandenen Preisen uuter Zu— 
zrundelegung des Gebrauchszweckes, des Alters und des Ernaur⸗ 
ungszustandes, gehabt haben würden.“ 
Bekanntmachung. 
Nachdem nun auch in den Gemeinden 
hassel, Ormesheim und Alschbach der Aus⸗ 
zruch der Rinderpest amtlich konstatirt 
vorden ist so werden im Hinblick auf 8. 
17 der Allerh. Verordnung vom 3. Juli 
1867 hiemit auch dicse Ortschaften als 
zerseucht erklärt und den bereits publizirten 
Restimmungen der ermähnten Alierh. Ver⸗ 
»rdnung unterworfen. 
— 0 — 
Königl. baher. Bezirksant 
Damm. 
Danksagung. 
Den Herrn Civilbeamten und Ärzten. 
owie allen hiesigen Einwohnern, spreche ich 
zjiermit bei meiner heutigen Abreise den 
„erbindlichsten Dank aus, für die —5— 
eichnete Verpflegung die fie durch die 
wohlgetroffene Einrichtung. in den e 
hen mir und andern Blessirten erwiesen 
haben. 
Besonders meinen ungaussprechlichen Dank 
aber den Schwestern Diatonissen für die! 
anermüdliche Aufopferung und gute Ver⸗ 
flegung. 
St. Ingbert, 11. Septbr. 1870. 
L. Duval, Jäger zu Fuß 
im 10. Bataillon. 
* 
Die Weinhandlung 
A. Andre Cio. 
aus Oppenheim am Rhein 
uinterhält während der ganzen Kriegsdaurr! 
zin großes Lager verschiedeunet Weine. 
Schon von 20 iI. an per 100 Litres! 
ab Homburg ist zu haben; Rothwein von 
50 fl. an und höher. 
Das Lager ist bei Herrn A. Rögner 
nHomburg. 
Im Verlag von Gustav Weise in Stu tigart erscheint in mindesten 
628 Nummern ⁊ . 43* —* 
IJF— S22 d— 0 — 8 
: T 1435 n. 
Deulsche Kriegs- Zeilung. 35 
—— 3— irt⸗ —— en 25 
75 Illustrirte Blãtter vom Kriege. 233 
Woöchentlich eine Nummer von 16 Folio Seiten mit je ca. 12 5 5 
2— — 25 2 2 5 
25bvrachtvollen Otiginalzeichnungen. 523 
8vreis pro Nummer 3 sgr. — 18 kr. 8. Ww. — 55 
G J —8 
32 — * — * 
2 * Inhalt der Illustrationen bon den erschienen Nummern 1-3 8 2 
Nr. J Wilhelm 1., König von Preußen, oberster Feldherr des deutschen Heeres. — Prinz 
Leopold von Hohenzollern ⸗·Sigmariagen. — Die Mitrailleusen. — Der Empfang König Wilhelms 
m Berlin. — Tyypen algierischer Truppen. — Attaque preußischer Uhlanen auf Chasseurs d'Afrique 
u — 5 Huldigungsscene in München: — Sprengung ver Kehler Brücke. Jrompeler bias 
in ven Rhein! — * 
NMr. Je Der Sieger von Weißenburg und Wörth. — Die Generale von Bose, von Blu⸗ 
menthal und von Kirchbach. — Plan der Festung Metz. — Ein Elsäßer Bauer vor seinem zer⸗ 
torten Eigenthum. — Tureos am Lagerfeuer. — Sturm auf Weißenburg. — Einbringuug eineß 
Bauern, der auf Soldaten schoß. — Die Affaire von Niederbronn Ansicht des Schlachtfeldes 
hei Weißenburg am 4. August 1870. — Scene aus der Schlacht bej Wörth. — Der erste Todte. 
Ar. 8. Prinz Friedrich Carl. — Furst Pleß Graf Stolberg⸗Wenigerode. — Erstes Auf⸗ 
nahmspital in Weißenburg. — Feldspilal mit Operationstisch bei Froschweiler. — Plan von 
Straßburg. — Wegnahme von drei feindlichen Kanonen bei Iulkkirch (Straßburg). — Bivonak mit 
ze fangenen französischen Officieren. — Rüchzug der Franzosen bei Langensulzbach (Schlacht bei 
Worth). — Humoriftische Juustrationen gur Zeitgeschichte 8. — Nach Paris ! 
WWerlag von Gustav Weise in Stuttgart). 
J. 
Auerkannt schönste u. reichhaltigste il ustrirte Kriegszeituug! 
Epileptische Krämpfe (Gallsucht) 
heilt brieflich der Specialarzt für Epilepsie Doctor O. KilIkMoh 
in Berlin e bi. Gαινο»NνN 45. — Vexeits Uber Mandett gebee 
—— Bei meiner Abreise don hier spreche ich 
IOoFrKAI hiermit dem Herrn Peters und seiner Fa—⸗ 
—33 —e milie für die Wohlthaten und —— 
eh, Malrextract. — 56 536 
— ⏑⏑⏑ ——⏑⏑⏑— — ————————— d mir angedeihen ließen, meinen 
soinstes Rirschenwvasser e t, 
ind wieder eingetroffen beiei— Lonis —— 
Fritz Panzerbieter .. blefsirter Frauzos. 
— — —E 
Redaktion, Druck und Verlag von F. X. Demetz in St. Inghett.. 
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