ann vollends in wilde Flucht ausbrach. Unterdessen hafle die
auytmacht der Deutschen eine Höhe zur Linken des Feindes besetzt
ache die Steklung der französischen Infanterie völlig beherrschte
hort ffuhr Artillerie auf und überschüttete den Feind mit einem
hagel · don Kugeln und Sprenggeschossen. Die Infanterie⸗Regimenter
heist aus Reserven und jungen Rekruten gebildet, litten gewaltie
and hielten nicht lange Stand. Um 9 Uhr begann der Rückzug
her iinke Flügel der Franzosen scheint sich jedoch bis Nachmittagt
i den Höhen von Villejuif gehalten zu haben. Unter den Fliehen⸗
den zeichneten sich die Regimenter 10 und 27 durch die Energie
er rückweichende. Bewegung aus. — Viele ihrer Mannschaften
hurden am späteren Nachmittage verhaftet und ihretwegen hatte
hambetta eine am Dienstag im Amtsblatt erschienene Proklamation
Aassen, worin er ankündigt, daß die Feiglinge und Ausrtißer vor
em eben eingesetzten Kriegsgericht erscheinen sollen. — General
ambert, welcher die Seltion 5 der Pariser Befestigungen befehligte,
sam Sonntag Abend von Untergebenen verhaftet worden, weil
geaußert, er könne die Republik, als noch nicht vom allgemeinen
zummrecht bestätigt, nicht anerkennen. General Trochu billigte
das Verfahren des Hauptmannes, der Hand an den General gelegt
uind nahm diefem letzteren sein Kommando. *
NRAußland.
Warschau, 25. Sept. Eine kleine Anzahl gefangener
Zutcos ist aus Preuß?u nach dem Königreiche Polen entlaufen:
zieselben wurden; in den hiesigen Casernen untergebracht.
Petersburg, 27. Sept. Herr Thiers ist heute hier an
clommen uund im „Hotel Demuth, abgestiegen.
— —
Schwurgerichtsverhandluugen
vom III. Quartal 1870.
Sitzung vom 22. Sept. Elisabetha Weldig, 20 Jahr—
aut, ledige Dienstmagd, geboren und wohnhaft zu Mackenbach
Fantons Landstuhl, Tochter der Wittwe von Michael Weidig, —
stdes Kindsmordsversuches angeklagt. (Art. 231, 47 -49 des
zt. G.) — Vertheidiger: Herr Anwalt Löwo..
Es ist gewiß ein seltener Fall, daß ein Kindsmord blos ver
ucht wird und nicht zur Ausführung kommt;, deßwegen ist schou
diese Bezeichnung der Auklage geeignet, die Neugierde zu erwecken.
das franzosische Strafgesetzbduch hatte den Kindsmord mit der To—
desstrafe belegt und den Versuch gleich dem Verbrechen selbst be—
traft. Heute gellen in beiden Beziehungen mildere Grundjätze, wie
aus den angeführten Gesetzesstellen zu ersehen ist. —
Die Augeklagte diente seit mehreren Jahren, war immer brav
ind hatte auch namentlich bezüglich ihrer Sittlichleit keinen üblen
Namen. Am 11. Märzel. J. kam fie zu Kaufmann Becht in
Landstuhl, von wo sie jedoch wegen ihrer voraussichtlich baldigst
janfindenden Niederkunft am 11, Juli entlassen wurde. — An
iesen Tage Abends 10 Uhr kam sie in Mackenbach an, wo sie
r Ehefrau Manrer gestand, sie habe im Reichswalde ein Mäd⸗
her geboren, und habe dasselbe in ein Tannenbüschchen gelegt,
asselbe mit Moos zugedeckt und sich dann entfernt, das Kind
jabe gelebt. — Auch zwei anderen Frauen machte sie dasselbe
beftändniß. — Endlich gestand sie es auch nach versuchtem Läugnen
der Hebamme,“ jedoch mit dem Beisatze, das Kind sei todt zur
Welt gekommen.
Hlan suchte nun im Wald und fand unter einer Moosdeck
in einer kleinen Bodenvertiefung das Kind nackt auf Mund und
hauch liegend, aber noch am Leben. Es wurde in ein Taschen⸗
uuch gehanden und nach Landstuhl in das Waisenhaus gebracht.
voselbst es aber am 1. August an einer damals herrschenden Krank⸗
heil starb, die nicht durch den Mordversuch veranlaßt war.
In den späteren Verhören machte die Aungeklagte im Wesent⸗
icden immer dasselbe Geständniß, behauptete jedoch stets, sie habe
nas Kind nicht tödten, sondern wieder holen wollen. Die Anklage
ragt ob nach dem Vergraben des Kindes und der langen Zeit
the sie den Ort angab, die Angeklagte es für möglich hätte halten
lennen, daß das Kind noch lere? —
Unter diesen Umständen war es für die Vertheidigung als
ürfolg anzusehen, daß mit der Schuldigerklärung geminderte Zu⸗
echnungsfähigleit angenommen wurde. Das Gericht sprach 4
dabre Zuchihausstrafe aus.
—R4
*
Vermischtes.
f Aus Saarbrücken, 24. Sept., berichtet das Frankf.
hourn.“: An die hiesige städtische Behörde kam dieser Tage ein
oͤchreiben des Kommandos vom Füsilier⸗Bataillon des 40. Infan—
erie-Reg. des Inhalts, daß aus hiesiger Gegend und dem übrigen
deutschland zahlreiche Gaben eingingen, welche für einen gewissen
Füstlier August Kutschke bestimmt seien. (Derselbe ist bekannelich
et fingirte Verfasser des „Napoliums“-Liedes.) Da aber! ein
Soldat solchen Ramens weder jetzt noch früher bei seirem Bataillone
sehe, glaude er im Sinne der freundlichen Geber zu handeln, wenn
nodie an Zigarrten. Tabak Vfeifen, Beld ec. bestehenden Gaben
unter die Mannschaft des Bataillons vertheile, die erklärten alle
.Kutschtes“ zu sein. Eine ebenfalls für den gemüthlichen Kutschle
gefandte schöne Uhr habe er unter Zustimmung jümmtlicher stame⸗
raden einem Füsilier übergeben, der sich in einent letzten Gefechte
desonders tapfer benom nen hätte und feines Humors wegen jeßt
hon der Maurschaft den Spitznames seutschle erhalten habe. (Das
dutschke⸗Lied soll schon zur Zeit der FreiheitsKriege die langen
Abende der Bivouake verkürzt haben.)
Vom 1. Oktober an kosten die Kohlen bei der Steinkohlen⸗
zrube Mittelbexbach 15 kr. per Zentner laco Grubenhalde
und 168/ kr. loco Bahnhof Bexbach in die Waggons eingeladen.
7 Zur Nachahmumng.Die Gememde-Verwaltung von
Meckenheim hat, um unseren braven dentschen striegern schuell und
hillig Socken beschaffen zu helfen, Strickwolle angelauft / um dieselbe
an schulpflichtige Maͤdchen und andere sich dazu freiwillig angebotene
weibliche Perfonen vertheilt, welche in wenigen Tagen anzwer⸗
hundert fertige Paare auf dem Gemiindehaufe ablieferten, so daß
man dieselben sofort zur Vertheilung an die Armee übermitteln konnse.
7 Seit dem 14. d. M. ist die Kohlenausfuhr über die preu⸗
gische Grenze von Sarlouis bis Saarbrücken (Seide Orte inelufive)
nach Frankreich umde dem. General⸗Gonvernement Elsaß zufolge
höherer Verfügung wieder gestattet. —A
7 Deutsche Telegraphen in Frankreich.) Zu Nanzig wird
eine Telegraphendirection und zu Nanzig und Hagenau werden Te—
segrapheniuspectionen exrichtet und theilweise mit bayerischen Beam⸗
ten besetzt.
7 (Der preußische Schutzpatron!) Franzöoͤsische Soldaten, die
von richtigen Söhnen der „rothen Erde“ im Handgemenge gefan-
gen genommen und später transportirt wurden, erkundigten sich
eifrigst nach dem Schutzbatron der Preußen, welcher ein gar ge⸗
waltiger Heiliger sein müsse, denn jedesmal, wenn die Preußen
unter dessen Anrufung mit Bajonnet und Kolben dreinfuhren, be⸗
hielten sie die Oberhand. Die verwundeten Preußen wollten von
nichts wissen, bis endlich sich herausstellte, daz die Franzofen den
westphälischen Stoßseufzer: „Himmel-Herrgotts Dunnerliel“ für den
Namen eines deutschen Heiligen gehalten hatten.
Mümnchen. Durch große Siege des Heeres ist dem
Deutschen Volke die Hoffnung auf ruhmvollen Frieden errungem
Insbesondere aber wird Handel und Industrie im geeinten Deutsch⸗
sand neu auferstehen. — Nun das Laud der Civilisation Der
Wendepunkt ist gekommen und mit ihm die Wiederbelebung des
handels. Erneuerte Manipulationen müssen die Blüthe der In⸗
dustrie Deutschlands heben. Unstreitig wird auch das Annonoen⸗
wesen einen weit größeren Umfang nehmen; denn den Werth eines
Inserats bürgen die umfaßendsten Insertionen der größten Kauf—
leute, Industriellen, Fabriken, Anstalten ꝛc. Daher soll auch der
kleinste Geschäftsmann den Weg der Veröffentlichung betreten. Nur
fortgesetzte Publicirungen versprechen einen Erfolg und ersett in
aiclen Fällen die Kosten eine einzige Bostellung. — Die Annoncen⸗
xtxpedition von Rudolf Mosse in München-Nurnberg
(Verlin, Hamsurg, Frankfurt a. M., Wien) befaßt sich lediglich
mit der Vesorgung von Anzeigen verschiedenen Intalts zu Or i
ginalpreifen in alle in⸗ und ausländischen Jeitungen, und
Jibt unentgeldliche Rathschläge über praktisches Inseriren. Bei was
iinmer für einer Kundgebung in öffentlichen Blättern wird die
trengste Verschwiegenheit beobachtet, prompte und reelle Bedienung
gewährleistet, sowie ein omplettes Zeitungs-Verzeichniß-In⸗
ertions-Tarif) gratis verabfolgt. Dieses Institud ist ferner
Pächter der Annoncen-Beilagen zu den Fliegenden Blaätt⸗
tern, Kladderadatschu. Figaro, worin Ankündigungen
jeglichen Inhalts — durch zahlreiche Beispiele documentitt — die
glänzendsten Erfolge erzielen. *
Bekanntmachung. —
(Adressirung von Feldpostsendungen betr.) *
Im Namen Seiner Majestät des Königs von Bayern.
In neuerer Zeit kommen bei den Postanstalten häufig Feld⸗
postsendungen an Militärs der mobilen Armee zur Aufgabe, auf
deren Adresse ein Bestimmungsort angegeben ist. und scheint zu
dieser Angabe in der Regel derjenige Ort gewählt zu werden, aus
welchem der Adressat zuletzt Nachricht gegeben hat .. —
Die unterfertigte Stelle sieht sich dadurch veranlaßt, darauf
aufmerksam zu machen, daß die Angabe eines Bestimmungsortes
zür die Spedition und Zuftellunz von Feldpostsendungen nur dann
'örderlich und nothwendig ist, wenn letztere an Adressaten gerichtet
qind, welche wie z. B. bei Etappen⸗Commandos, Verpflegsabthei⸗
ungen, Feldspitälern, Marodedepots, Ortsbesatzungen ꝛc. für län⸗
zere Zeit einen bestimmten Standort haben.
Vei Sendungen an Mililärs der mobilen Armeeselb st da⸗
zegen gibt die Angabe eines Bestimmungsortes nur zu Verspätun⸗
zen Anlaß, da alle Feldpostjsendungen, auf welchen ein Bestimm-
ungsort angegeben ist, zunächst den an den Etappenorten besiellten
Feldpost⸗Relais zur Ueberlieferung an diesen Bestimmungsort zu⸗