Full text: St. Ingberter Anzeiger

ann vollends in wilde Flucht ausbrach. Unterdessen hafle die 
auytmacht der Deutschen eine Höhe zur Linken des Feindes besetzt 
ache die Steklung der französischen Infanterie völlig beherrschte 
hort ffuhr Artillerie auf und überschüttete den Feind mit einem 
hagel · don Kugeln und Sprenggeschossen. Die Infanterie⸗Regimenter 
heist aus Reserven und jungen Rekruten gebildet, litten gewaltie 
and hielten nicht lange Stand. Um 9 Uhr begann der Rückzug 
her iinke Flügel der Franzosen scheint sich jedoch bis Nachmittagt 
i den Höhen von Villejuif gehalten zu haben. Unter den Fliehen⸗ 
den zeichneten sich die Regimenter 10 und 27 durch die Energie 
er rückweichende. Bewegung aus. — Viele ihrer Mannschaften 
hurden am späteren Nachmittage verhaftet und ihretwegen hatte 
hambetta eine am Dienstag im Amtsblatt erschienene Proklamation 
Aassen, worin er ankündigt, daß die Feiglinge und Ausrtißer vor 
em eben eingesetzten Kriegsgericht erscheinen sollen. — General 
ambert, welcher die Seltion 5 der Pariser Befestigungen befehligte, 
sam Sonntag Abend von Untergebenen verhaftet worden, weil 
geaußert, er könne die Republik, als noch nicht vom allgemeinen 
zummrecht bestätigt, nicht anerkennen. General Trochu billigte 
das Verfahren des Hauptmannes, der Hand an den General gelegt 
uind nahm diefem letzteren sein Kommando. * 
NRAußland. 
Warschau, 25. Sept. Eine kleine Anzahl gefangener 
Zutcos ist aus Preuß?u nach dem Königreiche Polen entlaufen: 
zieselben wurden; in den hiesigen Casernen untergebracht. 
Petersburg, 27. Sept. Herr Thiers ist heute hier an 
clommen uund im „Hotel Demuth, abgestiegen. 
— — 
Schwurgerichtsverhandluugen 
vom III. Quartal 1870. 
Sitzung vom 22. Sept. Elisabetha Weldig, 20 Jahr— 
aut, ledige Dienstmagd, geboren und wohnhaft zu Mackenbach 
Fantons Landstuhl, Tochter der Wittwe von Michael Weidig, — 
stdes Kindsmordsversuches angeklagt. (Art. 231, 47 -49 des 
zt. G.) — Vertheidiger: Herr Anwalt Löwo.. 
Es ist gewiß ein seltener Fall, daß ein Kindsmord blos ver 
ucht wird und nicht zur Ausführung kommt;, deßwegen ist schou 
diese Bezeichnung der Auklage geeignet, die Neugierde zu erwecken. 
das franzosische Strafgesetzbduch hatte den Kindsmord mit der To— 
desstrafe belegt und den Versuch gleich dem Verbrechen selbst be— 
traft. Heute gellen in beiden Beziehungen mildere Grundjätze, wie 
aus den angeführten Gesetzesstellen zu ersehen ist. — 
Die Augeklagte diente seit mehreren Jahren, war immer brav 
ind hatte auch namentlich bezüglich ihrer Sittlichleit keinen üblen 
Namen. Am 11. Märzel. J. kam fie zu Kaufmann Becht in 
Landstuhl, von wo sie jedoch wegen ihrer voraussichtlich baldigst 
janfindenden Niederkunft am 11, Juli entlassen wurde. — An 
iesen Tage Abends 10 Uhr kam sie in Mackenbach an, wo sie 
r Ehefrau Manrer gestand, sie habe im Reichswalde ein Mäd⸗ 
her geboren, und habe dasselbe in ein Tannenbüschchen gelegt, 
asselbe mit Moos zugedeckt und sich dann entfernt, das Kind 
jabe gelebt. — Auch zwei anderen Frauen machte sie dasselbe 
beftändniß. — Endlich gestand sie es auch nach versuchtem Läugnen 
der Hebamme,“ jedoch mit dem Beisatze, das Kind sei todt zur 
Welt gekommen. 
Hlan suchte nun im Wald und fand unter einer Moosdeck 
in einer kleinen Bodenvertiefung das Kind nackt auf Mund und 
hauch liegend, aber noch am Leben. Es wurde in ein Taschen⸗ 
uuch gehanden und nach Landstuhl in das Waisenhaus gebracht. 
voselbst es aber am 1. August an einer damals herrschenden Krank⸗ 
heil starb, die nicht durch den Mordversuch veranlaßt war. 
In den späteren Verhören machte die Aungeklagte im Wesent⸗ 
icden immer dasselbe Geständniß, behauptete jedoch stets, sie habe 
nas Kind nicht tödten, sondern wieder holen wollen. Die Anklage 
ragt ob nach dem Vergraben des Kindes und der langen Zeit 
the sie den Ort angab, die Angeklagte es für möglich hätte halten 
lennen, daß das Kind noch lere? — 
Unter diesen Umständen war es für die Vertheidigung als 
ürfolg anzusehen, daß mit der Schuldigerklärung geminderte Zu⸗ 
echnungsfähigleit angenommen wurde. Das Gericht sprach 4 
dabre Zuchihausstrafe aus. 
—R4 
* 
Vermischtes. 
f Aus Saarbrücken, 24. Sept., berichtet das Frankf. 
hourn.“: An die hiesige städtische Behörde kam dieser Tage ein 
oͤchreiben des Kommandos vom Füsilier⸗Bataillon des 40. Infan— 
erie-Reg. des Inhalts, daß aus hiesiger Gegend und dem übrigen 
deutschland zahlreiche Gaben eingingen, welche für einen gewissen 
Füstlier August Kutschke bestimmt seien. (Derselbe ist bekannelich 
et fingirte Verfasser des „Napoliums“-Liedes.) Da aber! ein 
Soldat solchen Ramens weder jetzt noch früher bei seirem Bataillone 
sehe, glaude er im Sinne der freundlichen Geber zu handeln, wenn 
nodie an Zigarrten. Tabak Vfeifen, Beld ec. bestehenden Gaben 
unter die Mannschaft des Bataillons vertheile, die erklärten alle 
.Kutschtes“ zu sein. Eine ebenfalls für den gemüthlichen Kutschle 
gefandte schöne Uhr habe er unter Zustimmung jümmtlicher stame⸗ 
raden einem Füsilier übergeben, der sich in einent letzten Gefechte 
desonders tapfer benom nen hätte und feines Humors wegen jeßt 
hon der Maurschaft den Spitznames seutschle erhalten habe. (Das 
dutschke⸗Lied soll schon zur Zeit der FreiheitsKriege die langen 
Abende der Bivouake verkürzt haben.) 
Vom 1. Oktober an kosten die Kohlen bei der Steinkohlen⸗ 
zrube Mittelbexbach 15 kr. per Zentner laco Grubenhalde 
und 168/ kr. loco Bahnhof Bexbach in die Waggons eingeladen. 
7 Zur Nachahmumng.Die Gememde-Verwaltung von 
Meckenheim hat, um unseren braven dentschen striegern schuell und 
hillig Socken beschaffen zu helfen, Strickwolle angelauft / um dieselbe 
an schulpflichtige Maͤdchen und andere sich dazu freiwillig angebotene 
weibliche Perfonen vertheilt, welche in wenigen Tagen anzwer⸗ 
hundert fertige Paare auf dem Gemiindehaufe ablieferten, so daß 
man dieselben sofort zur Vertheilung an die Armee übermitteln konnse. 
7 Seit dem 14. d. M. ist die Kohlenausfuhr über die preu⸗ 
gische Grenze von Sarlouis bis Saarbrücken (Seide Orte inelufive) 
nach Frankreich umde dem. General⸗Gonvernement Elsaß zufolge 
höherer Verfügung wieder gestattet. —A 
7 Deutsche Telegraphen in Frankreich.) Zu Nanzig wird 
eine Telegraphendirection und zu Nanzig und Hagenau werden Te— 
segrapheniuspectionen exrichtet und theilweise mit bayerischen Beam⸗ 
ten besetzt. 
7 (Der preußische Schutzpatron!) Franzöoͤsische Soldaten, die 
von richtigen Söhnen der „rothen Erde“ im Handgemenge gefan- 
gen genommen und später transportirt wurden, erkundigten sich 
eifrigst nach dem Schutzbatron der Preußen, welcher ein gar ge⸗ 
waltiger Heiliger sein müsse, denn jedesmal, wenn die Preußen 
unter dessen Anrufung mit Bajonnet und Kolben dreinfuhren, be⸗ 
hielten sie die Oberhand. Die verwundeten Preußen wollten von 
nichts wissen, bis endlich sich herausstellte, daz die Franzofen den 
westphälischen Stoßseufzer: „Himmel-Herrgotts Dunnerliel“ für den 
Namen eines deutschen Heiligen gehalten hatten. 
Mümnchen. Durch große Siege des Heeres ist dem 
Deutschen Volke die Hoffnung auf ruhmvollen Frieden errungem 
Insbesondere aber wird Handel und Industrie im geeinten Deutsch⸗ 
sand neu auferstehen. — Nun das Laud der Civilisation Der 
Wendepunkt ist gekommen und mit ihm die Wiederbelebung des 
handels. Erneuerte Manipulationen müssen die Blüthe der In⸗ 
dustrie Deutschlands heben. Unstreitig wird auch das Annonoen⸗ 
wesen einen weit größeren Umfang nehmen; denn den Werth eines 
Inserats bürgen die umfaßendsten Insertionen der größten Kauf— 
leute, Industriellen, Fabriken, Anstalten ꝛc. Daher soll auch der 
kleinste Geschäftsmann den Weg der Veröffentlichung betreten. Nur 
fortgesetzte Publicirungen versprechen einen Erfolg und ersett in 
aiclen Fällen die Kosten eine einzige Bostellung. — Die Annoncen⸗ 
xtxpedition von Rudolf Mosse in München-Nurnberg 
(Verlin, Hamsurg, Frankfurt a. M., Wien) befaßt sich lediglich 
mit der Vesorgung von Anzeigen verschiedenen Intalts zu Or i 
ginalpreifen in alle in⸗ und ausländischen Jeitungen, und 
Jibt unentgeldliche Rathschläge über praktisches Inseriren. Bei was 
iinmer für einer Kundgebung in öffentlichen Blättern wird die 
trengste Verschwiegenheit beobachtet, prompte und reelle Bedienung 
gewährleistet, sowie ein omplettes Zeitungs-Verzeichniß-In⸗ 
ertions-Tarif) gratis verabfolgt. Dieses Institud ist ferner 
Pächter der Annoncen-Beilagen zu den Fliegenden Blaätt⸗ 
tern, Kladderadatschu. Figaro, worin Ankündigungen 
jeglichen Inhalts — durch zahlreiche Beispiele documentitt — die 
glänzendsten Erfolge erzielen. * 
Bekanntmachung. — 
(Adressirung von Feldpostsendungen betr.) * 
Im Namen Seiner Majestät des Königs von Bayern. 
In neuerer Zeit kommen bei den Postanstalten häufig Feld⸗ 
postsendungen an Militärs der mobilen Armee zur Aufgabe, auf 
deren Adresse ein Bestimmungsort angegeben ist. und scheint zu 
dieser Angabe in der Regel derjenige Ort gewählt zu werden, aus 
welchem der Adressat zuletzt Nachricht gegeben hat .. — 
Die unterfertigte Stelle sieht sich dadurch veranlaßt, darauf 
aufmerksam zu machen, daß die Angabe eines Bestimmungsortes 
zür die Spedition und Zuftellunz von Feldpostsendungen nur dann 
'örderlich und nothwendig ist, wenn letztere an Adressaten gerichtet 
qind, welche wie z. B. bei Etappen⸗Commandos, Verpflegsabthei⸗ 
ungen, Feldspitälern, Marodedepots, Ortsbesatzungen ꝛc. für län⸗ 
zere Zeit einen bestimmten Standort haben. 
Vei Sendungen an Mililärs der mobilen Armeeselb st da⸗ 
zegen gibt die Angabe eines Bestimmungsortes nur zu Verspätun⸗ 
zen Anlaß, da alle Feldpostjsendungen, auf welchen ein Bestimm- 
ungsort angegeben ist, zunächst den an den Etappenorten besiellten 
Feldpost⸗Relais zur Ueberlieferung an diesen Bestimmungsort zu⸗