Sl. Ingberler AAnzeiger.
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— ember * IJ . 3* 1873
J— DZDeutsches Reich. 9
— Kaiserstautern. Wie die Kaisersl. Ztg.“ hörh, wird
leider auch Hr. Kammerpräsident Petersen in Straßburg, bishet
Vertreter des Wahlkreises Kaiserslautern im Reichstag, aus Fa⸗
milienrücksichten dies Mandat nicht mehr annehmen iöönen.
Neuftadul 1758. Rov. In heutiger Sitzung des Landraths
jer Pfalz brachte der Vorsitzende Hr. Jacob einen Antrag in
Betreff der Umwandlüng der gegenwärtig konfessionell getrennten
Schullehrerseminarien und der Präparandenschulen der Pfalz in
onfessionell gemische Schulen ein. Derselbe übergibt dem Land⸗
rathe eine größere Anzahl Eingaben im obigen Betreffe, welche er
ich in der Weise aneignet, daß er ihren ganzen Inhalt vertritt.
dieselben nihalten; 1) eind Eingabe vom Ausschusse des pfälzischen
dreislehrerpereins;“ 2) solche von den Gemeinderäthen aus 287
Irijchaften;; 3) solche aus 188 Orischaften m'it wohl über 10,000
Anterschristen. Er beautraat, deß dieselben der Staatsregierung
ibergeben werden. Hierauf stellt Dr, Becker folgenden Antrag:
„Der Unterzeichnete stellt im Namen der katholischen Bevölkerung
der Pfalz.welche ihn in 287 Adressen hierzu aufgefordert hat,
den Antrag, es möge der verehrliche Landrath seinen durch das
dorjährige Landrathsprotokoll bei allerhöchster Stelle ausgespeochenen
Wunsch um Einführung konfessionell gemischter Schullehrer Semi⸗
rarien und Präparandenschulen in diesen Jahre nicht wieder er⸗
aieuern, eventuell denselben zurüdweisen.“
München, 16. Nov. In das 1. Kürassier-Regiment in
München sind 12 preußische Unteroffiziere übergetreten. (A. Pe. Z3.)
Muünchen, 19. Nov. Der der Kammer der Reichsräthe
a Vorlage gebrachte Gesetzenwwurf „die Todeserklärung der in
Folge des Krieges von 1870/,71 vermißten Personen betr.“ ent⸗
nältls Artikel. Nach demselben kann der Antrag zur Todeser⸗
lärung von jedem Betheiligten gestellt werden. Als Betheiligte
ind alle Diejenigen zu betrachten, welche ein rechtliches Interesse
u Bezug auf die Todeserklärung des Vermißten darzulegen ver⸗
noͤgen. Fur die' Todeserklärung ist dasjenige Stadt- oder Land⸗
jericht zuständig, bei welchem der Vermißte während des letzten
krieges zuletzt seinen allgemeinen Gerichtsstand gehabt hat. —
Der Aatrag auf Todeserllärung ist mittels einfache r Vorstellung
mzubringen. — Das Verfahren richtet fich nach den Besiimmungen
»er Prozeßordnung in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten vom 29.
ipril 1869, soweit nicht durch die Bestimmungen des gegenwär⸗
igen Gesetzes Abweichungen bedingt sind. Ist der Vermißte durch
erkenntniß für todt erklärt,“ so gilt der 30. Juni 1871 als sein
Lodestag. — Gegen das Erkenntniß kann innerhalb von 30
Togen das Nechtsmittel der Beschwerde erhoben werden. —
Baarauslagen hat der Antragsteller zu tragen. Die Besammtsumme
der Vermißten beträgt 1046. Hievon gehörten 473 der aktiven
Armee, 507 der Reserve und 66 der Landwehr an. Ledig waren
399, verheirashet 47. Von der Gesammtzahl waren 584 verwundet
ind sind seitdem vermißt, von 498 ist der Grund ihres Abganges
ücht bekannt. ,
Munchen, 20. November. Abgeordnelenkasimer. Bei
geginn der heutigen Sitzung brachter der Kriegsminister“ einen
Besetzenwwurf ein, wonach füt Ausrüstung des bayerischen Heeres
ins dem Antheil Vayeras an der französischen Kriegsentschädigung
24,294, 000 fi. EI) verwendet werden sollen, und zwar sollen
2 Mill. auf die laufende; det Rest auf die nächste Finanzdveriode
reffen. AUnruhe.) — Der Finanzminister legte einen Gesetzentwurs
iber den Antheil Bayerne an der französischen Kriegsentschädigung
ind über dessen Verwendung vor. Der Antheil Bayerns beträgt
m Ganzen 157,232,921 fl. Davon sind 141.845,828 fl. ab-
dejahlt. Der Rest wird noch im Laufe dien Jeeh bezahlt.
.2226GPf. s.)
Straßburge,' 17. Nove Die Ausrüstung der neu er⸗
auten Forts mit Arlillerie-⸗Material schreitet rüstig vorwärts und
ummt fortwährend größere; Dimersionen an. Täglich sieht man
es Morgens lange Wagenreihen durch die Stadt ziehen, welche
nit ihrer mannigfaltigen Ladung vom Atsenal bei der Citadelle
nach den verschiedenen Forts dirigirt werden, woselbst sie unter
deitung von Offizieren des Artilleriedepots entladen werden. Die
Forts erhalten an Geschützen nur schwere Kaliber; sie werden außer
nit Yem. Kanonen noch mit langen und kurzen 15cm. Ring⸗Ka
nonen Marinegeschützen für die weiteren Entfernungen und wo
rößere Percussionskraft erforderlich ist, armirt. Alle diese Ge—
hütze werden per Achse nach den Forts transporüirt, da die zum
Naterialientransport bestimmt gewesene Ringbahn nunmehr den
Zetrieb eingestellt hat, weil zu den nohh restirenden Bauten das
zöthige Material in Vorrath herbeigeschafft worden ist. Ob die
dingbahn bestehen bleiben und eiwa der Reichseisenbahn in Elsaß
dotheingen zugetheilt werden wird, soll noch der Entscheidung
jarren.
Berlhin, 19. Nov. Die „Provinzialkorrespondenz“ be—
lätigt, der Reichskanzler habe dem Bundesrathe einen Geseßent⸗
vurf über die Gerichtsverfassung des deutschen Reiches für bürger⸗
iche Rechtsstreitigkeiten und Strafsachen, sowie-einen Gesetzentwurf
uüber Einführung dis erstgedachten Gesetzes zugehen lassen. *
Dresden, 17. Nond. Vom „Dresdener Journal“ wird
amtlich gemeldet, daß der Deutsche Kaiser den Prinzen Georg
von Zachsen zum lommandirenden General des 12. Ärmeekorpẽ
ernannt habe, welches der Prinz im franzoͤsischen Kriege bereits
interimistisch kommandirte.
Triest, 17. Nop. Die Handelskammer hat beschlossen,
anläßlich des Kaiserjubiläums (am 2. Dezember) 10,000 ff
zjur Gründung einer Stiftung zu Gunsten verwahrloster Kinder
zu widmen.
Frankreich.
—Paris, 18. Nob. Die Stimmung der Pariser ist noch
eine sehr aufgeregte. Man spuicht von einem neuen Gewalistreich,
'alls die Gewalten Mac Mahon's nicht verlängert würden. Die
Truppen in Paris und Umgegend find konsignirt und haben
für zwei Tage Brod und gelochtes Fleisch erhalten. Die Sitzang
var um 6 Uhr uoch nicht beendigh; eine ungeheure Menschen⸗
menge⸗ wartet an dem Bahnhofe St. Lazare auf Nachrichten aus
Versailles.
Versailtes, 19. Nov. Nachtsitzung der Nationalder⸗
sammlung. Der Herzog von Broglie sogt: An dem Worte Mac
Mahon's zweifeln, welcher erklärt habe, daß er die konstitutionellen
Besetze wünsche, hieße, ihm unverhohlen mißtrauen. Grevy ent⸗
vikelt darauf, daß die Nationalversammlung gar nicht das Recht
yabe, Uber die Grenze ihres Mandats hinaus eine pcovisorischt
stegierung zu errichten. — Hierauf wird Arukel 1 des Gesetzent⸗
vurfs Depeyre, wonach die Gewalten Mac Mahon's auf 7 Jahre
zerlaͤngert werden sollen, mit 383 gegen 317 angenommen.
Der. Deputitte Waddington erhält darauf das Wort und sagt:
Mehrere Mitglieder der Versammlung daben für den Artikel 1
)es von Depeyre eingebrachten Entwurfs gestimmt, um Mac Mahon
hres Vertrauens zu versichern. Wenn der Art. 8 des Commis⸗
ionsentwurfs verworfen werden sollte, würden wir gezwungen sein,
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zusatzantrag ein, welcher desagt, daß der Art. 1I, welcher soeden
ingenommen worden ist, erst nach Votirung der lonstitutionellen
Besetze lonstituärenden Charakter haben soll.“ Bei der Abflimmung
dird der Zusatzantrags Waddingtons mit 386 gegen 326 Stim⸗
nen abgelehnt. 4 nꝛat e
Die Versammtung verwirft darauf ein Amendement; welchetß
ordert, daß die Kammer vor der Votirung der konst uellen Ge⸗
etze um rin Drittel erneuert werde,r nimmt Art. 2 des Entwurfs
Dep yre an, besagend,r daß eine Commifsion zur Berathung der
onstitutionellen? Gesetze von der Nationalversammlung ernannt
verde, und nimmt schließlichden ganzen Entwurf Depeyre mit
378 gegen 310 Stimmen an. (Somit ist dem Marschall Mac
Rahon so, wie er verlangt hatte, seine Gewalt ohne auffchiebende
gedingung auf 7 Jihre verlängert,/...
BParis, 20. November. Die Ruhe wurde hier wie in
ganz Frankreich megends gestört. — In Lyon wurden Verhaf⸗—
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