st. Jugherter Amzeiger.
Amtliches Organ des königl. Amtsgerichts St. Ingbert.
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21. Jahrg.
7.
Montag, 19. April 1886.
Deuisches Reich
Müuͤnchen, 17. April. Die Abgeordneten⸗
mmer hat soeben das Flurbereinigungsgesetz voll⸗
ndig durchberathen und mit Anträgen der Abge⸗
neien Kuby und Neumayer, welche pfalzische
gehaltnisse berühren, angenommen. Gegen das
jeseßz stimmten die 18 Ultramontanen, für dasselbe
den 120 Stimmen abgegeben. Nächste Sißung
sinwoch nach Ostern.
Berlin, 17. April. Der Kronprinz befindet
ich nach Abnahme des Fiebers und bei bisher
nstigem Verlaufe der Masern recht befriedigend.
Ser Reichskanzler von Bismard
dentt in den nächsten Tagen Berlin zu verlassen.
m sich nach Friedrichsruh zu begeben, um daselbit
ißz zum Wiederbeginn der parlamentarischen Kam⸗
agne zu verbleiben.
In dem Diätenprozeßz des Fislus gegen
nen früheren freisinnigen Reichstagsabgeordneteu
danghoff verurtheilte das Kammergericht den
zellagten zur Zahlung von 1500 Mtk. empfangener
ralnonsditen, weil Artilel 33 der Verfafsung
ach seiner Entstehung und nach der übereinstim⸗
enden Ansicht einer überwiegenden Anzahl von
Faatsrechtslehrern ein absolutes Verboisgesetz ent⸗
alte und die bezügliche Bestimmung des allge-
zeinen Landrechts sich auch auf Handlungen gegen
eichbrechtsliche Verbotsgesetze beziehe.
die Berliner Neueste Nachrichten“ schreiben:
ju den afrikanischen Kolonien mehren sich, wie
zscheint, die Fälle, daß dorthin gehende Europäer
ch als — Fürsten etabliren. War dies schon
or einiger Zeit bei einem dorthin geschickten Be⸗
mten der belgischen Kongo⸗-Assoziation der Fall,
»scheint ein gleiches von dem deutschen Afrika⸗
isenden Paul Reichard geplant. Derselbe
l fich nach einer Erklärung des Vorsitzenden der
Nstafrikanischen Gesellschaft mit einer einheimischen
regerfürstin durch sogenannte Blursverbrüderung
erbunden haben, und werden wohl mit deren Hilfe
uch jene Gebietseroberungen gemacht worden sein,
jegen welcher Reichard jüngst Ansprüche beim aus⸗
zärtigen Amt erhob. Hiermit stimmt auch die
deldung zusammen, daß Reichard keineswegs ein
rotektorat des deutschen Reiches erstrebt, sondern
diglich für den Fall, daß etwa früher oder später
on anderer Seite die betreffenden Gebiete zum
weiten Male erworben werden sollten, seine Prio—
itatsrechte gewahrt wissen wollte. Das heißt wohl,
aß Reichard sich salviren will, nicht etwa auch
egen Landsleute sein Gebiet vertheidigen zu müssen.
sach dem Allem muß man annehmen, daß wir
ines schönen Tages in Afrika eine Anzahl deutscher
der europäischer, Häuptlinge“ haben werden, deren
ollzwirthschaftlichet Nutzen für das Mutterland
reilich etwas problematisch ist.
hat vorläufig keine Quarantänemäßregeln angeord-
net. — Aus Brindisi wird gemeldet, daß daselbsi
in der sporadischen Cholera bis jetzt 76 erkrankt
und 16 gestorben seien. 3 Fälle sind in Monopoli
einer in Misagna vorgekommen.
Peters⸗burg, 17. April. Der Unterrichts⸗
ninister erließ ein Rundschreiben, worin die strengsten
Maßregeln zur Unterdrückung von Agitationen unter
en Studierenden verfügt werden, da nach amt⸗
ichen Mittheilungen übelgesinnte Personen unter
»em Vorwande der Wohlthätigkeit Studierende zu
erführen suchen.
Petersburg, 16. April. Die Gendarmerie
bon Reni und Ismail erhielt den Befehl, die Rück⸗
kehr von bulgarischen Freiwilligen nach Rußland
nicht zu gestatten. Sechszehn Belgrader Freiwillige
vurden in Reni zurückgewiesen und ihre bulgarischen
Basse von den russischen Offizieren zerrissen.
Konftautinopel, 17. April. Ein Irade
vetr. den Firman über die Einsetzung des Fürsten
Alexander zum Gouverneur von Ostrumelien
stt heute erlassen worden; die Pforte wird den
Firman in nächster Zeit nach Sofia senden und
die beiden Kommissäre für die Abänderung des
aganischen Statuts von Osftrumelien ernennen.
FHerr Professor Dr. Gneist wird dem „K.
Tgbl.“ zufolge am Montag Abend in Kreuz—
nach eintreffen. Am Dienstag findet in Münster
am Stein eine Sitzung des geschäftsführenden
Ausschufses für das Hutten⸗Sickingen ˖ Denkmal statt.
F(egen Bienenräuber) Die besten
Vorsichtsmaßregeln, um die Rauber von dem Bienen—
tande fern zu halten, sind folgende: 1) Man
chließe im Frühjahr, eiwa bis Anfangs Mai, wo
es noch keine nennenswerthe Tracht gibt, oder im
Nachsommer, ewa Mitte August (in Gegenden,
wo es Haide gibt, allerdings später),, die Flug—
löcher so, daß nur 2 bis 8 Bienen auf einmal
passiren köͤnnen. 2) Man cassire zu dieser Zeit
alie weisellosen oder zu schwachen Völker, denn
nur diese werden angefallen. 3) Man füttere
honigarme Völker nur Abends und nehme früh
alles Futter hinweg. Werden diese Vorschriften
punktlich befolgt, so wird man nie über Räubereien
zu klagen haben. Ist Räuberei bereits ausgebrochen
und noch im ersten Stadium, verenge man das
Flugloch so, daß nur eine Biene ein⸗ oder aus⸗
dassiren kann und die Raubbienen werden bald
ausbleiben, jedoch muß man an den anderen Stöcken,
besonders an den danebenstehenden, die Fluglöcher
zuch etwas verengen, weil fich die Raubbienen ge⸗
wöhnlich auf diese werfen.
F In Ul m wurden einem Leosehaändler sämmt⸗
liche Dombauloose konfiszirt, weil er dieselben statt
zum Nominalwerthe von 3 Mk. zum Preise von
83 Mk. 80 Pfg. verkauft hette. Der Versuch, sich
nuf diesem Wege einen Extraverdienst zu verschaf⸗
en, verstieß gegen die Regierungsentschließung vom
24. Marz 1883, wodurch das Verkaufen und An—
bieten von Loosen zu einem höheren als dem in
der Bewilligung festgesetzten Preise verboten ist.
f Leipzig. Darf ein Gastwirth den Gästen
ohne weiteres Speisen und Getränke verweigern?
Hierüber fällte das Reichsgericht III. Strafsenat
eine interessante Entscheidung. Nach derselben ist
der Gastwirth zwar nicht gesetzlich, aber doch durch
seine gewerbliche Stellung verpflichtet, allen Gästen,
die bei ihm einlehren, und die sich anständig be—
hragen, Speisen und Getränke zu verabreichen. Es
tteht nicht in seinem Belieben, irgend welchem
anstandigen Gaste die Verabreichung zu ver—
veigern. Denn dadurch, daß der Gastwirth sein
dokal dem öffentlichen Verkehr zur Disposition stellt,
erwirbt jeder anfändige Mensch das Recht. ais
Bast in dasselbe einzutreten, und daselbst behuft
Zinnahme der Erfrischungen so lange zu verweilen,
als es erforderlich ist, das Verlangte zu verzehren.
Die grundlose Zurülweisung eines Gastes würde
eine Beleidigung involbiren. Hat aber der Gast
das Bestellte erhalten und verzehrt, oder hatte er
nach vernünftigem Ermessen Zeit genug gehabt,
dasselbe zu verzehren, so braucht ihn der Wirth
nicht langer zu dulden. — Dagegen kann einem
Gastwirthe nicht deßhalb die Konzession entzogen
werden, weil er den Gästen wiederholt ohne Gruͤnd
die Verabreichung von Speisen und Getränken ver⸗
weigert hat. Dies kann nur geschehen, wenn der
Inhaber der Konzession sein Gewerbe zur Förder
ung der Völlerei, der Hehlerei, des verbotenen
Spieles oder der Unsittlichkeit mißbraucht.
Apolda, 12. April. Ein Ereigniß, in
welchem dem Fürsten Bismarck eine schöne Ver⸗
mittlerrolle zugetheilt wird, macht jetzt die Runde
durch die Stadt. Im Jahre 1884 verstarb hier
der Schuhmachermeister R. und hinterließ eine
Wittwe und sechs Kinder. Der Mann hatl⸗ hein—
Lokale und pfälzische Nachrichten.
*St. Ingbert, 19. April. Gestern wurde
n der protestantischen Kirche, wie alljährlich an
Zalmsonntag, die Confirmation vollzogen.
Un dem feierlichen Akte nahmen von hier und
S„chnappach 57 Kinder theil, 29 Knaben und 28
Rädchen. Die Prüfung der Confirmanden hatte
hon am Sonntage zuvor stattgefunden.
— Kaiserslautern, 18. April. Am
Freitag fand der Schluß der abendlichen Fortbild⸗
ingsschulen statt, wobei den austretenden Schülern
ie Entlassungszeugnisse ausgehändigt wurden. Als
seute Morgen ein Herr Lehrer in den betreffenden
7„chulsaal trat, fand er folgende launige Inschrift
nuf der Wandtafel:
Hier in diesem großen Saal
Sitzen wir zum letztenmal,
Danken für den Unterricht,
Aber für die Schläge nicht.
— Kleinkarlbach, 16. April. Der seit
icht Tagen vermißte Makler Georg Tisch dahier
st vorgestern wieder glücklich und wohlbehalten
zu Hause angekommen.
— Der Ausschuß des Pfälzischen Feuerwehr⸗
VBerbandes und die Bezirksvorstände der Feuerwehr⸗
ꝛezirke hielten verflossenen Mittwoch in Reustadt
ine gemeinschaftliche Sitzung ab. Als Hauptbe-
rathungsgegenstände lagen vor Krankenunterstütz⸗
ingsgesuche und Gesuche zur Beihilfe für Anschaff⸗
ing von Armaturstücken. Der Ausschuß genehmigte
ür den ersten Zweck 833 M. und für den zweiten
einen Gesammtbetrag von 3550 Mark an 42 Ge⸗
meinden.
Vermischtes.
Ausland.
WVaris, 17. April. In der Sizung der
ammer kritifirt Lanjuinais den Vertrag mit
Rutschland über den Gebietsaustausch an der
veltuste Afrikas als unvortheilhaft; die Kammer
diiftzirt jedoch den Vertrag nahezu einstimmig.
Rom, 16. April. Die Buͤrgermeister und
n Unterprafekt von Brindisi sind ihres Amtes
nthohen worden, weil sie zu spät Mittheilungen
ber das Auftreien der Cholerae gemacht haben.
Im dat in Vrindis ein Hofpita. für Cholera-
tanke eingerichtet Das Ministerium des Innern
Mörs, 13. April. Zur Warnung theilt
ie „Barmer Ztg.“ mit, daß am Samstag im
kloster ein Mann begraben wurde, welcher sich auf
iner Fußtour die Füße wund gegangen und durch
as Tragen rother Strümpfe eine Blutvergiftung
ugezogen. die in kaum zwei Tagen den Tod zur
Folge hatte.