verbürge: Der Stellmacher Berz zu Groß⸗Möhringen, einem
Dorfe bei Stendal, hat eine Hündin, welche vor einiger Zeit
Junge geworfen. Berz schaffte die Jungen bei Seite und gewahrtt
daß die Hündin kurze Zeit nachher vielfach unler die Treppe im Hause
frochund daselbst längere Zeit verweilte. Hierdurch aufmerksam gemacht
untersucht er die Stelle und findet bei der Hündin einen jungen
Hasen, welchen dieselbe offenbar auf dem Felde gefangen, nach
Hause gebracht und als ihr Junges angenommen hatte. Sie säug!
den —* und behandelt ihn überhaupt so, als wenn sie eines
ihrer Jungen hätte. .
Schneidemühle, 11. Mai. Eine nicht uninteres⸗
ante Gerichtsverhandlung fand heute statt. Der Gegenstand der⸗
jelben war folgendes Factumt In UÜscz starb vor eiwa neun Jah
ren der Glasmachet Lange. Derselbe hat, wie die Angeklagte
jeine Tochter behauptet hat, auf seinem Sierbebette feiner jetz
noch lebenden Ehefran und seinen sechs Kindern den Rath
aund Auftrag gegeben, seine Leiche nach einiger Zeit auszugraben
and zu befichtigen, und sollte sich finden, daß dieselbe noch nicht
verwest wäre, so sollte man den Kopf von dem Rumpfe trennen
veil er fonst alle Kinder nachholen würde. Seit dem Tode des
dange finde nun nuch nach und kach von feinen sechs nachgeblie⸗
enen Kindern fünf gestorben und von diesen eine Tochter vor
nicht langer Zeit; Eingedenk des Raths und Auftrags des ver⸗
storbenen L. und des Umstandes, daß ihre Schwester vor kurzem
verstorben war, wird die letzte noch lebende Tochter des L. ein
Mädchen von 24 Jahren, von der größten Unruhe und Angsi
und dem Gedanken gequält, daß fie nun auch bald sterben werde
Die ser Gedanke scheint ihr schon zur Gewißheit zu werden, da sie
an Brustschmerzen und Husten waͤhrend des Winters litt. Ein
Mittel bleidt ihr nur übrig wie sie geglaubt, um dem gewissen
Tode zu entgehen, nämlich den Rath und Auftrag ihres Vater?
sir erfuͤllen. Am 8. Febr. d. J. bei nächtlicher Weile und be—
gleitet von einer Frau begibt sie sich, mit einem Spaten ausge—
rüstet auf den Friedhof an das Grab ihres Vaters. Bald hatt
ne die Erde vom Sarge ihres Vaters weggegraben, bald ist der
Deckek des Sarges gesprengt.“ Die Leiche liegt noch umderwest da
und ein Stich mit dem Spaten auf den Hals der Leiche trenn
den Kopf vom Rumpfe. Nachdem dieses Grab verschüttet war,
begibf sich das Mädchen an das Grab ihres vor acht Jahren ver—
dorbenen Bruders um sich zu überzeugen, daß mit ihrem Vater
eine besondere Bewandniß haben müsse, und sie: findet, daß die
Leiche ihres Bruders bereits ganz vermodert war. Dieses war
vie Auslassung bes durch Aberglauben rregeteiteten Mädchens,
die in ihrer Angst und Bessrgniß um ihr Leben Dinge gethan
zJaben will, welche dem Laufe der Ratur widerstreiten, — Das
Geticht legte ihr in Gemäßheit des FJ 137 des Strafgesetzbuchs
—
die im' Gesetze geringste zulässige Strafe don einem Monate Ge—
zängniß auf, wodurch dem aufgeregten Gemüthszustande der Au—
zeklagten Rechnung getragen ist.
f Berlhin, 16. Mai. Ein Handwerker wurde von einem
Gläubiger wegen einer Schuld von 10 Thalern so hart bedrängt,
daß er der Auspfändung jeden Angenblick entgegen sehen mußte,
wenn er nicht Geld anschaffte.“ Seildem die Aufhebung des Per—
sonalarrestes in sicherer und naher Aussicht ist, leihen notorisch
nir wenige Perfonen noch Geld ohne Hinterlegung von Unter⸗
pfand. Äuch unser hartbedrängter Meister lief daher lange Zeit
vergeblich nach Geld in der Stadt umher. Ueberall wurde er
abgewiesen, bis er endlich Jemand fand, der ihm die 10 Thaler
zegen Hinterlegung eines Viertellosez zur letzten Ziehung der
Siaatslotterie darlieh. Es wurde hierbei ausdrücklich festgesetzt,
daß in den ersten zehn Tagen der Ziehung das Loos nach Eigen⸗
thum des Handwerkers bleiben, und jeder etwa darauf fallende
Gewinn ihm nach Abzug der geliehenen 10 Thaler baar bezahlt
werden solle, daß er aber vom elften Tage ab jeden Anspruch
auf das Loos verliere, wogegen er der Schuld von 10 Thalern
ledig sei. Das Loos tam am elften Tage mit 1000 Thalern
heraus. Als die Meisterin ihre Nummer in der Zeitung las,
fiel sie ohnmächtig zu Boden und liegt seitdem schwer erkrankt
darniedereer So kommt nie ein Unglück allein. Schon die Bibel
sagt; „Wer nichts hat, dem wird auch noch genommen, was er
hat.“ — Aehnlich ist es einem in Berlin allbekannten Frieseur
gegangen. Derschhe spielte seit zehn Jahren dieselbe Nummer, ohne da⸗
rauf auch nur einen Pfennig zu gewinnen. Wüthend darüber,
ernenerte er das Loos zur letzten Ziehung nicht wieder, dafür ist
es auch soeben mit einem Hauptgewinne von 25,000 Thalern
herausgekommen. Aber jetzt erst die Wuth!
In Leipzig wird eine studentische Zeitschrift gegründet, die
Abhaudlungen allgemeinen Inhalts aus jedem Fache, Darstellung
don Zuständen des ftudentischen Lebens, kleinere poetische und
prosaische Producte vorzüglichen Werths, Kritiken, Korrespon
denzen zur Herstellung des geistigen Verkehrs mit anderen Hoch
schulen enthalten soll—
7 Gegen Postdiebstähle.) Da es vorgekommew ist; daß zur
Post gegebene Gelde und Werthbriefe unter dem theil—
weise abgelösten Frankomarken, wenn dieselben im fortlaufen⸗
der Reihe aufgeklebt sind, aufgeschnitten, ihres Inhalts beraubi
und die Marken wieder festgeklebt werden, so ist es rathfam, die
Marken nur in Entfernungen von etwa Markenbreite auf den
Briefen zu befestigen, um dadurch die erfolgte Verletzung des Cou⸗
verts sofort sichtbar zu machen. —
Abdelige Exclusivität. Die „N. f. Pr.“ schreibt: Bas Non⸗
plusultra adeliger Exclusivität, welche sich noch über den Rand
des Grabes hinaus erstreckt, ist wohl folgender aus Laidach vom
6. Mai berichtete Vorfall. Im verflossenen Monat starb in einem
Pfarrort Oberkrains die Frau eines Vauernhofbesitzers und wurde
auf dem Friedhofe in nächster Nähe eines pensionirten Haupf⸗
nannes von adeliger Geburt zur Ruhe hestatiet. Aber' in dieser
sollte sie wider Erwarten gestört werden. Man erzühlt, daß ein
Mitglied jener adeligen Familie die plebejische Grabesnachbarschaft
anerträglich fand, und es erwirkte, daß der bäuerliche Leichnam
18 Tage nach der Beerdigung in nächtlicher Stille ausgegraben
und in etiquetlenmäßiger Distanz wieder eingebettel ward. Die
um Grabe der Mutter gekommene Familie kniete vor einem lee⸗
ken Grabe. Die Indignalion der Verwandten und der Pfarr⸗
gemeinde überhaupt ist groß. Der Pfarrer beruft sich jedoch
dem Vernehmen nach anf eine Anordnung der politischen Obrigkeit.
7 Kassel 12. Mai. Nach der „H. M. Zig.“ schlug ge⸗
stern gegen Abend in Kelze bei Grebenstein der Blitz gleichzeilig
in drei bis vier Häuser neben der Kirche ein, tödtete einen Mann
und entzündete einen Brand, welcher in kurzer Jeit uf Häuser
in Asche legte. Die Wiesen, Felder und Straßen in der ganzen
Umgegend wurden von einem wolkenbruchartigen Regen unter
Wasser gesetzt. — In Ochshausen wurden Scheune und Pferde⸗
stall des Oekonomen Martin Sinnung vom Blitze entzündet und
ein Pferd erschlagen. Die Feuersäule wurde in Kassel deutlich
wvahrgenommen. (Der „Hann. Cour.“ berichtet: Vom Bahnhofe
ju Stadthagen sah man am Sonntage Abend nach dem Gewiner
an fünf verschiedenen Stellen Fenerschein wahrfscheinlich in Folge
des Blitzschlages.) 21 ..—
„. In Wien ist die Bikdung einet dentschathywokbischen
Geineinde in der Entstehung. Es sind.beretts Schritie geschehen,
um die gesetzliche Anerkennunge der freien katholischen Glaubens-
zemeinden zu erwirlsen. Johannes Rongeé wird' sich in kurzem
jach Wien begeben.. .
Der Kaiser von Oesterreich hat dem in Triest bestehenden
Tomite zur Ertichtung eines Denkmals für: Qauisfer Mari—
mitisdu von Mexico einen Beitrag von 2000 Fl. zugewandt.
Zu demselben Zwecke haben die Kaiserin Karolina 1000 Fl.
Erzherzog Franz Karl 1500 Fl., Erzherzogin Sophie 1000 Fl.,
Erzherzoz Karl Ludwig 1000 Fl, und Erzherzog Ludwig Victor
500 Fl. gewidmet.
7 Wien. Eine Hinterlassenschaft Josebh's II. ist die Ge⸗
zäranstalt,“ über deren merkwürdige Organisation die „N. Fr. Pr.
Folgendes berichtet: Eine Sackgasse führt zu den Josephinischen
Mysterien der Isis. Das unverbrüchliche Geheimniß, welches in
diesem von den kaiserlichen „Schätzer der Menschen“ gegründeten
Asyle der weiblichen Ehre wie eine schirmende Gottheit waltet,
breitet seinen Schleier auch über die Eingangspforte aus. Durch
diese abgelegene Sackgasse (sie ist nur gegen die Garnisonsgasse
affen) schreitet die gefallano Tugend, um die Folgen einert unbe—
vachten Stunde vor den Augen der Welt zu verbergen. Am
Thore klingelt sie, und es wird ihr bei Tag oder Nacht rasch
zeöffnet. Der Portier weis't ihr den Platz an, den fie bezahlt
ein Zimmer für sich allein 3 G., mit einigen oder mehren Ge—
nossfinen 4G. 50 Kr. C.⸗M.) Sie kann verschleiert oder ver⸗
larvt in die Anstalt kommen und braucht kein Document vorzuwei⸗
sen. Nur ihren Namen legt sie in ein versiegelteßs Papier, be⸗
jaͤlt dasselbe jedoch bei sich und nimmt es bei ihrem Austritte
wieder uneroöffnet mit. Nur im Falle ihres Todes in der An—⸗
kalt wird der Brief von derselben geöffnet, um auf dessen Grund⸗
lage einen Todtenschein ausstellen zu köͤnnen. Außer den Hilfe⸗
uchenden wird Niemandem der Zutritt in die Anstalt gesiattet,
1ad der Aufenthalt in derselben, sollte er auch ausgespäht werden,
zarf von keiner Behörde als giltiger Beweis eines Vergehens au⸗
jenommen werden. Sie verxläßt die Anstalt so wie sie gekommen.
Das Kiud kann sie gegen Erlag von 60 G. C.⸗M. durch den
Primarius in die Findelanstalt bringen lassen. (Die Unbemit
telten haben statt der Taxe gewisse Dienste zu verrichten).
F Bernburg, 9. Mai. Der Oekonom A. Haberhar
aus Groß⸗Mühlingen ist in Dessau inhaftirt worden, weil
hm etwa 50 Papiergeldnachbildungen gefunden worden sir
Diese Nachbildungen waren aus „Henze's Illustrirtem Anzeig
über gefälschtes Papiergeld ꝛc. entnommen und durch —*8
und Nachbildung ꝛc. zut Ausgabe vorbereitet und wirklich
theilwetse verquagabt