sank der Ertrag irotz verstärkter Anwendung von Knochenmehl von, Regen seine besten Stoffe abgewaschen und fortgespielt bekam und
Jahr zu Jahr mehr. Im Herbste 1863 war ich wieder so glück⸗ im Sommer durch den Sonnenbrand bis zur Vermoderung aus-
aͤch geworden, meine Feldarbeiten selbstständig überwachen zu jetrocknet wurde, hat man jetzt zwar Vertiefungen, sogenannte
onnen und fand zu meinem größten Erstaunen, daß durch allzu dungerstätten angelegt allein nicht selten sammelt sich in ihnen
jeichtes Pflügen die Krume meiner Felder kaum noch 4 Zoll be⸗ Fauche und Regenwasser dergestalt an, daß der Mist in ihnen
trug, während der Untergrund fast tennenfest geworben war. Ich chwimmt oder doch ganz mit Feuchtigkeit durchzogen ist. Als
erkannte in diesem Umstande den Grund zu meinen Mißernten Beleg hiefür verweise ich auf die zahllosen Mistfuhren, welche von
und ließ sofort, soweit es thunlich war, mit verstärktem Gespann der Düngergrube aus den Hofraum und die Straßen verunrei⸗
den Untergrund 5 Zoll stark aufiockern. Seitdem habe ich, wie⸗ nigend triefen bis lie auf das Feld gelangen. Cin solcher Dün⸗
wohl ich mit der Zufuhr don Knochenmehl⸗Präparaten einhielt, in jer welcher förmlich tropft, wenn man ihn abfährt, ist ein ver⸗
hohem Maße teiche Ernten gemacht. Der Dünger aus den Jah- äuerter Dünger. Zwar meinen Viele, ein solcher Mist sei ge⸗
ren 57, 88 und 509 hatte: gewisser Maßen wirkungslos sich in ade der beste; allein bei sorgfaltiger vergleichender Beobachtung
der dunnen Krume angehäuft und fand nun in dem gelockerten ann sich doch Jedermann leicht überzeugen, daß er grade der
Boden diejenige Vertheilung. die ihn fähig machte löslich zu wer chlechteste ist. Er wirkt, namenilich bei unmittelbarer Unterbring⸗
den und zur Wirkung zu kommen.“ Ich solgere nun aus dieser ung vor der Saat, nachtheilig auf die jungen Pflanzen. Roggen
Frfahrung. daß der Landwirth nicht sorgsam genug die Pflugar- und Waizen gelangen nach einer Düngung mit solchem Miste nie
beilen überwachen kann, indem nicht selien die Ackerknechte, eben-⸗ ju einer befriedigenden Bestodung vor Winter und die Gerste bleibt
jowohl um sich selbst, um als auch“ das Gespann zu schonen, erfahrungsmäßig dadurch spitz und gelb. Ueberdies begünstigt ein
hoͤchst leichtfertige Arbeit machein. olcher Dünger den Wuchs des Unkrautes insbesondere der Que⸗
Verfanerter Mist. Wenn auch hier und-da, die auf ken sehr stark.“ Es ist daher, wie in der Provinz Rheinbessen
wissentschaftliche Forschung und praklische Beobachtungen: gestützten allgemein gebräuchlich ist, dafür Sorge zu tragen, daß bei An ⸗
besseren Lehren über die Behandlung des Stalldüngers Eingang egung von Düngerstätten unter denselben oder doch in ihrer un⸗
gefunden haben, so wird im Ganzen und Großen die Güte des nitttelbaren Nähe eine Jauch cysterne vorhanden und tief genug
Dungers noch zu wenig gewürdigt und allzusehr nur die Menge ist, um dem Uebermaße von Feuchtigkeit in dem Dünger einen Ab—
desselben in's Auge gefaßt. In vielen bäuerlichen Höfen, in denen zug zu gewähren, wie es denn auch unerläßlich ist, dafür besorgt
früherhin der Stallmist auf ebenem Boden oder gar an einer ab⸗ zu sein, daß das Regenwasser: von der Düngerstätte thunlichst
hängigen Stelle des Hofes saß und in Folge dessen durch den fe rne gehalten werde.
Bekanntmachungen.
Poligzeilich ee ,
Bekaänntmachung.
(Maßregeln zur Verhinderung des Ausbruches oder
der Verbreitung der Wuthkranlheit unter den
gHunden beir dd..
Zu St. Ingberter Grube ist ein Hund
groͤßerer Gattung an der Wuthkrankheit zu
Grund gegangen und ein anderer Hund
wird als wuthverdächtig durch den hiesigen
Beterinärarzt beobachtet. In Folge gesetz⸗
licher Vorschrift wurde deßhalb zu St. 3
berter Grube eine Hundesperre
auf die Dauer von sechs Wochen
angeordnet. Während dieser Zeit sind zu
Schnappbach alle Hunde sicher zu ver⸗
wahren oder an einer Leine zu führen oder
wenn sie frei laufen mit einem aus Me—
talldraht oder Sbangen bestehenden, das
Beißen verhindernden Maulkorbe zu ver—
sehen. Zuwiderhandlungen — welche ohne
Nachficht beanzeigt werden — unterliegen
einer Geldstrafe bis zu 100 fl. oder einer
Arrestrase bis zu 30 Tagen (Art. 142.
Abf. 3 Polizeistr). —
Ohne Maulkorb herumlaufende Hunde
werden eingefangen und nach Ablauf von
12 Stunden getödtet, wenn sich der Be—
sitzer innerhalb dieses Zeitraumes nicht
gemeldet hat.
Die Bewohner hiesiger Stadt werden
hievon in Kenntniß gesetzt und die Hunde—
besitzer zu ganz besonderer Vorsicht und
jorgfältigster Ueberwachung ihrer Hunde
ermahnt. Um die Verbreitung der Wuth⸗
krankbeit zu verhüten, find in Gemäßheit
der oberpolizeilichen Vorschrift vom 31. Juli
1863 Hunde, bei denen die unten ange—
gebenen sicheren Zeichen der Wuthkrankheit
oder ihres drohenden Ausbruches sich ein⸗
stellen, sowie verdachtige, herrenlos herum⸗
laufende Hunde sogleich zu ödten, wovon
der unterzeichneten Behorde und dem hie⸗
figen Veterinärarzt unverweilt Anzeige zu
machen ist c....
Die Cadavber von Hunden, welche als
wuthkrank oder wuthverdächtig getödtet
wurden oder verendet sind, müssen vorsich⸗
tig nach Angabe der Ortspolizeibehörde ver⸗
vahrt werden. —
—2
Die Erscheinungen; die auf den Ause 3.Von dem bekannten Jek— Emmentha—
hruch der Wuthkrankheit bei Hunden mit lber Schweizerkäßse ist eine frische
Sicherheit schließen lassen, sind folgende Sendung angekommen bi
aamilich u — .6. Apprederis.
L. Verändertes Betragen eines Hundes, —4
AN welcher entweder traurig, verdrossen D ———
4und trage wird und abgelegent dun⸗
kele Plätze' aufsucht oder ohne besondere
wnißere Veranlassung heftig und zor⸗
uig sich zeigt und daber ein verstörtes
vildes Aussehen hat.
2 eeitweise eigenthümlich Unrube, in wel⸗
her der Hund zu entlaufen sucht und
wenn ihm dies gelingt, längere Zeit,
elbst tagelang herumläuft;
Berlust der Freßlust zu den gewöhn⸗
lichen insbesondere festen Nahrungs⸗
nitteln, dagegen 4
dust zum Verschlingen von Gegenstän⸗
den die, wie Stroh, Holz, Koth.
Steine ꝛc. nicht als Nahrungsmittel
dienen;;
zeiseres heulendes Gebell, das mit
erhobener Schnauze wie von den
hunden, denen Musik ꝛc. zuwider ist,
ohne äußere Vesranlassung ausgestoßen
vird....
Nervenzufälle, wie Zuckungen der Au⸗
zenlieder, der Lippen, der Stirnhaut
und im weiteren Verlaufe auch der
Bliedmaßen und Rumpfes;
rähmung des Unterkiefers. und der
-„chlingwerkzeuge mit Abfließen von
Schleim und Geifer aus dem Maule;
auffallend rasche Abmagerung, die sich
vorzüglich an dem Hintertheile kund
Iubt und nicht selten eine bis zur
Lahmung sich steigernde Schwäche her⸗
porruft; —
auffallende Beißsucht gegen Menschen
und Thiere, ja selbst gegen. leblose
Begenstände, z. B. Holz, Eisen,
Steine ꝛc. .
Zeigen sich bei einem Hunde solche
Sympiome und tritt unter denselben in
5 bis 8 Tagen der Tod ein, so ist fast
außer Zeifel, daß ein Wuthanfoll vorhan⸗
den war. —
St. Ingbert, 24. Juni 1868.
FKönigk. Polizeicommissariat:
Krieger.
— wei Glaser⸗ und mehrere Tisch⸗
lergesellen können gegen guten
Lohn dauernde Beschäftigung er⸗
halten ee
R. Fontaine in Sulzbach.
Ein braver gesitteter Junge kann in die
Lehre eintr eten l'2iiee
8Geinrich Stief,
.. Buckermeister.
Frucht⸗, Vrod⸗ Fleisch⸗ etc. Preise
»er Stadt Zweibrücken vom 25. Juni.
Weizen 7 fl. 10 kr., Korn 5 fl. ö r.
Berste Areihige, — fl. — kr., Gerste vier⸗
reihige, — fl. — kr.Spelz 5 fl. 24 fr
Spelzkern — fl. — ir., Dinkel — fl
— kr., — Mischfrucht — fl. — kr., Hafer
5fl. 16 kr., Erbsen — fl. — kr., Wicken
— fl. — kr. Kartoffeln I fl. — kr., Hen
bufl. 20 kr. Stroh üpfl., 12 kr., per
Zentner. Weisbrod 163 Kilogr. 18 1tr.
Kornbrod 8 Kgr., 24 ir., ditto 2 Kgr.,
16 kr., ditto 1 Kgr. 8 kr., Gemischtbrod
3 Kgr., 30 kr, 1.Paar Weck, 7 Loth
2 kr., Rindfleisch, I. Qual. 18 kr., 2.
Qual. 16 kr., Kalbfleisch 14 kr., Hammel⸗
Jeisch 16 kr., Schweinefleisch 18 kr., per
Pfd. Wein 24 kr. Bier 6 kr., per Liter,
—XL
Redaction, Druck und Verlag don F. x. DOemetz in St. Ingeett.