VBekanntmachung.
Aushebung der Wehrpflichtigen der Altersllasse 1847
betreffend.
Bekanntmachungen.
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Stadtrathssitzung
am t Freitag, den 81. Juli nächsthin
Nachmittags um 3 Uhr.
Tagesordnung.
L. das Gesetz uͤber die Vermarkung der
Grundflücke bet.—
Tarif über die Heimath⸗Gebühr betr.
Herstellung eines Thürmchens mit Glocke
und Uhr auf dem Schulhause zu
St. Ingberter Grube betr.
Errichtung einer höhern Knabenschule
in St. Ingbert betr. J
5. Erhebung einer außerordentlichen Um⸗
lage pro 1868 betr. J
6. Erhöhung der Lehrergehalte betr.
7. Abhoͤr der Gemeinderechnung pro 18*86
resp. für 15 Monate betrt.
St. Ingbert den 27. Juli 1868.
Das Bürgermeisteramt:
Chaundon.
Bekanntmachung.
Diejenigen Bewohner hiesiger Stadt,
welche gesonnen sind, ihre Kinder in die
höhere Knabenschule zu schicken, werden
Fiermit aufgefordert sich auf dem unter⸗
ertigten Amte innerhalb 8 Tagen zu
nelden. St. Ingberl 27. Juli 1868.
Das Bürgermeisteramt:
Ehandon.
Montag den 10. August 1868, des
Vormittags um 11 Uhr, zu St. Ingbert
in der Behausung des Seifensieders Hein⸗
rich Schmitt, läßt Peter Schwarz junior,
Metzger von hier, jetzt in Spiesen, sein
»ahier an der Hauptstraße neben Kauf—
mann Zepp und Kiefer Zimmerman nge—
legnes Wohnhaus mit Hintergebäude, Hof
und Garten auf langjährige Zahltermine
zffentlich in Eigenthum versteigern.
Bis zum Versteigerungstage kann das
daus auch aus freier Hand erkauft werden.
Näheres bei Herrn Geschäftsmann Wesn-
»hälinger und bei dem Unterzeichneten.
Horn, igl. Notar.
Sfest
des
pfalz. Gustav-Adolph-
Vereins
in St. Ingbert.
Sollten einige Familien hiesiger Stadt
zei der Aufnahme der für die erwarte—⸗
ten Festgäste zur Verfügung stehenden Quar⸗
tiere durch Versehen übergangen worden
ein, so werden dieselben gebeten, Herrn
daufmann Karl Schank oder Herrn
Pfarrer Krieger Kenntniß zu geben.
St. Ingbert 27. Juli 1868.
Das Festeomitee.
Wohnungsveränderung.
Ich zeige hiermit ergebenst an, daß ich
nicht mehr in dem Gebr. Dörr'schen Hause
sondern in dem des Peter Schwarz jun.
vis-a-vis der Peter Müller'schen Weinhand⸗
iung wohne. Wilhelm Brill, Seiler.
Am Montag Morgen wurde
in meinem Verkaufslocale ein
„Zehnguldenschein“ gefunden;
der Verlierer desselben inöge sich
bei mir melden und ausweisen um
ihn in Empfang zu nehmen:
Jakob Schwarz, Metzger.
Durch höchste Enischlichung der k. Staatsministerien des Innern und des Krieges
zom 8. 1. Mis. ist gemäfz Art. 94. des Wehrverfassungsgesezes vom 30. Januar 1868
ils Anfangstermin fuͤr das Aushebungsgeschäft bezüglich der Altersklasse 1847, das ist
5 Wehrpflichtigen, welche im Laufe des Jahres 1847 geboren sind — Art. 7.
zes Gefezes — J
der 1. August 180608
hestiimmnt worden.
Dengemaß werden auf Grund des 8 2 der zum Wehrverfassungsgesetze erlassenen
Bollzuge⸗Vorschriften vom 22. Juni l. Is. Kreis Amtsblatt NRro. 61 Seite 1185 und
oigende) sammtliche Wehrpflichtige der Altersklasse 1847 andurch aufgefordert, inner⸗
halb ber Frist vom I. bis 14. August nächstbin sich bei der Gemeindebe⸗
jörde ihrer Heimath oder ihres Aufenthalsories, — falls fie sich im Anslande befinden
zei ersterer —, perfoöͤnlich oder schriftlich, — oder durch Stellvertreter, welche hiezu einer
besondern Vollmacht nicht bedürfen, zum Eintrage in die Urliste unfehlbar anzumelden
ind daselbst gegebenen Falles gleichzeitig auch ihre Ansprüche auf gänzliche odee zeitweise
Befreiung dvon der Wehrpflicht — Art. 11 und 12 des Gesetzes — oder auf einstweilige
Aassehumg der Einreihung — Art, 8 des Gesetzes — unter Voꝛlage oder Benennung
aller sachdienlichen Belege und Nachweise anzubringen.
Indem den Betheiligten der Inhalt der auf das Vorverfahren Bezug habenden Ge⸗
sehes⸗ Ärtilel nachstehend vollständig kund gegeben wird, werden dieselben insbesondere auf
die Strafbestimmungen des unten abgedrudten Art. 70 Abs. J des Wehrverfassungsge⸗
zesetzes aufmerksam gemacht, wornach alle Wehrpflichtigen, welche versaumen sich innerhalb
der Frift vom 1. bis inci. 14. August nächfihin zur Eintragung in die Urliste anzu⸗
melden, ihre Berurtheilung zu einer Geldstrafe bis zu 10 fl. zu gewärtigen haben.
Art. A3.
Alle mit dem 1. Januar eines Jahres wehrpflichtig gewordenen Jünglinge sind
erpflichtet, sich vor dem darauffolgenden 138. Januar (Die Wehrpflichtigen der
Alersklaffe 1847 ausnahmsweise vor dem 15. August laufenden
Jabres,) bei der Gemeindebehörde ihret Heimath oder ihres Aufenthaltsortes, falls sie
sch im Auͤslande befinden, bei ersterer persönlich oder schriftlich oder durch Stellvertreter,
veiche hiezu einer besonderen Vollmacht nicht bedürfen, anzumelden.
Zwischen dem ersten und 18. Januar (bei der Altersklasse 1847 aus-
nahmsweise zwischen dem J. und 14. August laufenden Jahres) hat
eder Pflichtige bei Vermeidung des Ausschlusses seine etwaigen Ansprüche auf gänz⸗
iche oder zeitweise Befreiung von der Wehrpflicht oder auf einstweilige Aussetzung seiner
kinreihung bei der Gemeindebehörde anzumelden, um die zur Begründung seines An—
pruches erforderlichen Nachweise soweit möglich vorzulegen.
Art. 46.
Art. A J.
Die von der Gemeindebehörde hergestellte Lifte wird vom 1. bis 15. Februar
ba ber Altersklafse 1847 ausnahmsweise vom 29. Angust bis 11
eptember laufenden Jahres) in der Gemeinde zur Einsicht öffentlich aufgelegt
Tinsprüche gegen ihre Richtigkeit oder Vollständigkeit müssen innerhalb dieser Zeit bei der
Bemeindebehörde angemeldet werden.
Ueber die Anmeldung ist Protokoll zu errichten. *
Das Recht des Einspruchs steht Jedermann zu.
Art. 76. Abs. 1.
Wehrpflichtige, welche der in Art. 43 Abs. 1 feftgesetzten An⸗
meldepflicht nicht nachkommen, unterliegen einer Strafe bis zu
Homburg und Zweibrücken den 22. Juli 1868.
Königl. Bezirlsamt Homburg, Königl. Bezirksamt Zweibrücken.
Chelins. Damm.
Spaeth. Schaefer.
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deutschen Werkzeugen für alle Holzarbeiter, Holzschraubenschneider in ver
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Valkenwaagen, Decimal- und Tafelwaagen von verschiedener Tragkraft,
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gen wird garantirt.
Zweibrücken im Juli 1868.
*
Gecor FoOCI, Zoeugsohmied.
Redacktion, Dru und Verlag von F. X. Demeß in Ep Inobert.