Angeklagte zu einer Gefängnißstrafe von neun Monaten verur—
theilt wurde..
Zweibrücken, 17. Aug. (Nachmittagssitzung.) Anklagt
gegen Katharina Theobal d, 20 Jahre all, Dienstmagd von
Ilbesheim, wegen Kindsmords. Die Angeklagte hatte mit einem
uͤcht gut beleumundeten Burschen während ihres Dienstes in Godram
stein Bekanntschaft und näheren Umgang gehabt, in Folge desser
sie in andere Umstände kam. Dieselbe leugnete jedoch, selbst ihrer
Mutter, ihrer Dienstherrschaft und am 3. Mai, abhin noch, dem
Arzte, der sserauf Zumuthen ihres Vaters untersuchte, hartnäckig
hren Zustand Am nämlichen Tage des Abendsum 9 UÜhr de
gab sie sich in die Oberstube, wo noch ihre 3 kleineren Geichwister
schliefen, zu Bett und ihre Mutter, die nach O Uhr und um
2z1 Uhr in der Nacht; hinauf kam, merkte: nichts Auffallendes.
Am 6. Mai aber verbreitete sich in Itbesheim das Gerücht, daß
mit der Angeklagten etwas vorgegangen sein müsse, und unoch am
nämlichen Tage wurde dieselbe durch den kgl. Bezirksarzt unter⸗
jucht, der constatixte, daß sie vor einigen Tagen geboren haben
müsse. Des andern Tages fand man auch im Keller die Kinds—
leiche mit einem festgeknüpften Strumpfband um den Hals. Nach
dem ärztlichen Gutachten war das Kind lebensfähig und hatte
gelebt, war aber gleich nach der Geburt erdrosselt worden. Die
Angeklagte gibt auch zu, das yoch lebende Kind mit dem
Strumpfband erdrossest zu habene Bei diesem Geständnisse der
Angeklagten blieb deren“ Vertheidiger, Herrn Rechtscaudidaten
Rosenberger, in der Hauptsache nur übrig, die Frage geminderter
Zurechnungsfähigkeit zu berühren, welche auch von den Geschwo
renen, die die Angeklagte fürt schuldig erklärten,“ Hejaht wurde
Letztere wurde sodann von dem Schwurgerichtshofe zu einer vier
ahrigens Zuchthausstrafe verurtheilt. — 72
Zwejbrücken, 18. Aug. Angeklagt üst Melchior Orth
Ackeret von Birkwerler, wegen crimineller Verwundung. Vertheidn
ger Herr Rechtscandidat Rosenberger. Bei Gelegenheit der am
1. April li J. zu Landau stattgesunden Landwehrcontrolversamm⸗
lung hatten mehrere Bursche von Birkweiler sich nach Landau be⸗
geben, unter diesen auch der Angeklagte, Heinrich Bittighöfer und
ein beurlaubter Soldat, Namens Huhm. Auf dem Heimwege von
Landau, den die meisten vrn ihnen in elwas animirtem Zustande
antraten, gingen der Angeklagte und Bittighöfer Arm in Arm
Ersterer gerieth mit genanntem Huhn, welcher sich bei ihm ein
hvängen wollte, in Disput, und wäre es schon damals ohne di
Intervention der übrigen Burschen zum Handgemenge gekommen.
Später ging der Angeklagte aus einer geringfügigen Ursache auf
Huhn los und versetzte ihm einen Stoß, der von diesem erwiedert
wurde. Auch dieser Zwist wurde beigelegt, Huhn ging voraus,
der Angeklagte mit Bittighöfer hinter diesem. Am Werke Nr. 4⸗
zeriethen Huhn und der Angeklagte wiederholt aneinander. Bit—
aͤghöfer und ein anderer Bursche suchten abzuwehren. Der An—
zeklagte führte nach Huhn, welcher von Bittighöfer gehalten wurde,
mit seinem mit Eisen beschlagenen Stocke einen Schlag, der jedoch
den Bittighöfer traf, und zwär so unglücklich auf das rechte Auge,
daß sofort das Blut herablief und eine bedeutende Schwächung
der Sehkraft hervorgerufen wurde, welche von dem k. Bezirks—
arzte zu Landau als der Anfang des grauen Staares bezeichne
wird, dessen vollständige Hebung kaum zu hoffen sei. Der Angeklagte
welcher einen sehr gulen Ruf genießt, erklärte sofort nach dem
unglücklichen Schlage, daß er ihn geführt habe. Die Vertheidigune
führte aus, daß der Angeklagte für die traurigen Folgen, welch
der Schlag für den Bittighöfer gehabt habe, strafrechtlich nich
oerantwortilich gemacht werden könne, da seine Absicht auf Miß
handlung des Huhn gerichtet gewesen, und nur durch einen außer
Zdem Bereiche seiner Berechnung liegenden Zufall das Auge des
Bittighöfer verletzt worden sei; dieser sei ein sehr gutex Freund
des Ängeklagten, und ihm gewiß nichts ferner gelegen, als jenen
zu verwunden, oder zu mißhandeln. Es liege also eine sog
aberatio ictus vor und könne deshalb von einer vorsätzlichen Kör—⸗
perverletzung des Bittighöfer keine Rede sein; es sei zwar lange
Zeit in Doctrin wie Praxis Streit gewesen, in welcher Weist
die Fälle der aberatio ictus zu qualificieren seien; allein dieser
Streit sei von dem Cassationshofe Bayerns und dem obersten Ge—
richtshofe Preußens in einem dem Angeklagten günstigen Sinne
enischieden worden und mit Recht, da jede strafbare Handlung
einen Causalzusammenhang zwischen dem Willen des Thäters und
dem eingetretenen Erfolge voraussetze, die aber dann nicht zutreffe,
wenn erwiesenermaßen der Thäter den eingetretenen Erfolg nicht
gewollt habe; hier fehle das wesentliche Erforderniß der vorsätz⸗
lichen Körperverletzung, der Vorsatz, wenn auch Fälle denkbar
seien, wo — wie beim Vorhandensein eines eventuellen dolus —
auch der über die Absicht des Thäters hinausgehende Erfolg die—
iem zugerechnet werden müsse. ilnter allen Umständen müsse ge⸗
minderie Zurechnungsfähigkeit angenommen werden, auch sei der
Angektkagte zur That gereizt worden. Die Geschworenen erklärten
den Angeklagten für nichtschuldig und wurde derselbe auf Grund
dieses Wahrspruches freigesprochen. 222
Gzermischte s. J—
7 Am S. August haben in Speher die Prüfungen zum einjäh—
rigen Freiwilligendienst begonnen.“ Zu denselben hatten sich 119
unge Leute angemeldet, von denen Lenicht erschien. Die erste
Aufgabe bestand in einem Aufsatz über. das Thema: „Welche
Figenschaften sollen, vom Standpunct der heutigen Cultur betrach⸗
tet den Soldaten zieren 2743353
Ludwaigshafen 14. Mug. Um“ 28. do findet in Kci⸗
erslautern eine Versammlung des Pfalzischen Lehrer⸗Vereins statt.
Die Direction der Pfälzischen Eisenhahnen hat den Mitgliedern
desselben, welche sich durch iihrg LAufnahmskarten begilimiren kön⸗
nen, eine Fahrtaxermäßigung von 50 e gewährh.“ Es werden
daher vom 22. August an einfache Fahrbillete nach Kaiserslautern
an dieselben ausgegeben, welche mit dem Stationsstempel ver⸗
sehen, Giltigkeit bis 24. August besitzem
Behufs Ernuerung der. Gewerbes, Fabrik⸗ und Handels-
raͤthe der Pfalz, die alle zwei Jahre zur Hälfte zu geschehen hat,
jind die Bezirksämter angewiesen, sofort die nöthigen Einleitungen
zur Vornahme der Wahlhandlungen zu treffen und binnen läng⸗
stens sechs Wochen die Listen der Mitglieder der neugebildeten
BZremien der Provinzialregierung in Speyer vorzulegen. 3
Der „Punsch schreibt: In Germersheim isi die Militär⸗
chwimmschule mit drei neuen Tafeln decorirt: „Fur die Herren
Ztabsofficiere,“ „für die Herren Officiere“ und für „die Civil—
abonnenten.“ Beim dritten Badhüttl hört also der, Herr auf.
Wer etwa in die zweite oder erste Abtheilung hinübergeräth, dem
hegeznet derRuf Da schwimmt einer in Cibib!“ 9
t Frahnkfurt, 17. Aug. Heute Morgen ereigneie sich
wischen Vilbel und Bonames ein höchst selten vorkommender
Fisenbahn-Unfall, der glücklicher Weise kein Menschenleben
forderte. Es brach nämlich ein Theil des Bodens eines besetzten
Personenwagens während der Fahrt heraug und fiel zwischen
das Geleise. 28 J
. Am 10. d. schlug in Leobschüntz der Bliß aus heiterm
dimmel, unter fürchterlichem Krachen in ein Haus und beschädigte
7 Personen. — — c* —D00—
f Am 11. d. sind von den 7 Haͤusern des Marktes Ober⸗
völbling (Niederösterreich) 67 abgebrannt; auch 2 Menschenleben
fielen zun Opfer.
7 Gang⸗ und Ahselschnüre.) Unsere Damen lieben es, ihre
stoben mit militärischen Achselschnüren zu verzieren, wahrscheinlich
ohne zu ahnen, welche eigenthümliche geschichtliche Bewandtniß es
mit denselben hat. Der Ursprung der Achselschnüre aber war folgen⸗
der: Als im Jahre 1566 der blutdürstige Herzog Alba die Nieder⸗
lande mit Feuer und Schwert verheerte, ward hierüber ein unter
ihm stehendes Wallonenregiment so empört, daß es sammt und
sonders bis auf den letzten Mann zum Feinde überging. Der Herzog
erließ hierauf an den gleichfalls übergegangenen Commandeur
dieses Regiments die Drohung, daß er jeden Mann, wenn er ge⸗
angen würde, aufhängen lassen werde. Der Commandeur erwiderte
zierauf, daß jeder seiner Soldaten, damit das Aufhäugen nicht
zroße Umstände mache, von Stund an einen Strick und einen
Nagel an der Schulter tragen werde. Die tapferen Wallonen
jubelten über diese Antwort und hefteten begeistert Strick und
Nagel an die Schulter verrichteten aber Wunder der Tapferkeit,
uind nach Beendigung des Krieges war das Regiment, so stolz auf
den Strick geworden, daß es denselben als ehrende Auszeichnung
auf der Achsel beibehiet.
Landwirthschaftliches.
Die Laubstreuentnahme aus den Waldungen.
Einer der bedeutendsten Krebsschäden, die noch an der heutigen
Landwirthschaft nagen, ist die Laubentnahme aus den Waldungen,
zum Zwecke des Einstreuens. Gerade die Gebirgsgegenden find
nit ihren flachkrumigen Verwitterungsboden darauf angewiesen,
yvon den bewaldeten Höhen diejenigen Mengen von feuchten Nieder—
schlägen zu erwarten, die nothwendig sind, um die Felder in er⸗
tragbarem Zustande zu erhalten, denn die geringe Dicke der Krumet
und die meistens geeignete Lage derselben sind die Ursachen, daß
selbst öflere und starke Regen nicht von nachhaltiger Wirkung sein
können. Rasch fließen hier die Wasser ab, und was der Boden
nufsaugt, verdunstet schnell wieder, weiler nicht viel zu fassen
oermag. Hier ist die Vegetation auf die feuchten Niederschläge
angewiesen, welche die Waldungen immerwährend vermitteln. Doch
ver es aus Anschauung kennt, wie allerwege die Laubholzwald-
ungen mehr und mehr verschwinden und dürftigen Nadelholzbestän⸗
den den Platz räumen, nicht etwa, weil die Radelholzeultur er—
ragreicher wäre, sondern weil die Laubholzbestande auf diesen
Stellen nicht mehr fortkommen, der muß sich wohl die Frage vor⸗
egen, wodurch dieser Mißfland veranlaßt sei, wohin er schließlich