welche sich ihren Brüdern im Norden aus“ voller Seett angeschloss fin der amtlichen.Goceta“ erschienenes Decret verfügl die Aufld—
sen haben, und dem braven Bayer Völk“ vor Allem wird gaus sung der Gesellschaft des Vincenz von Paula. *
der Ferne ein donnerndes Hoch gesandt.“ Paͤris, 22. Oct. Etendarde und „France“ sagen, der
Wien, 49. Qet. Aßur Tagesgeschichte) Der3N. Fr. Pr.“ Kaiser denle-nicht, darin⸗ die xbestehenden Freiheiten zu beschränken
geht aus — heute die Nachricht zu, daß in vertraulicher oder zu erweitern. 4
Weise die Resultale der jüngsten Militär-Conferenz nach Berlin
mitgetheilt worden sind. Diese Mitttzeeilung soll von der Erklär⸗
ang begleitet worden sein, daß die süddeutschen Regierungen sich
der Ueberzeugung nicht verschlössen, wie jedes zwischen ihnen ver⸗
nbarte Defensiv⸗System erst in dem engen Anschlusse an das
Defensiv⸗System des norddeutschen Bundes seine Ergän zung und
seroͤnung erhalte, und daß sie sich deßhalb verpflichtet erachten müß⸗
sen, sobald gewisse im Zuge befindliche Vorbereitungsmaßregeln
zur Durchführung gebracht worden, behufs jenes —Anschlusses — die
entsprechenden Verhandlungen einzuleiten.
Wien, 20. Det. Das Abgeornelenhauswar in sseiner
zeutigen Sttzung schon ein wenig vollzähliger. Die Sitzung selbst
hatte, so weit uns zur Stunde der Bericht vorliegt, nur vorberei⸗
enden Characier. Der Finanzminister brachte eine neue Vorlage
in Sachen der Nationalbank ein, um die Genehmigung, zur Re—
duction des Baulkapitales zu erlangen. Aus der Motivirung ent⸗
ehmen wir, daß die ungarische Regierung in der That sich sträubt,
jrgend eine Beitragspflicht Ungarns zur Staatsschuld au die Bant
und zur Staatsgarantie für die Bank anzuerkennen. Unser Mini
dexium bekämpft diese Weigerung, und wir stehen da vor einem
peinlichen Streile mit Ungarn. In der heutigen Sitzung hal die
Regierung auch das neue Wehrgesetz eingebracht, das in Harmonie
aalürlich mit dem bereits vom ungarischen Landtage votirlen
Wehrgefetze steht. — Gerechtes Aufsehen erregen die Urtheile der
Landesgerichte zu Linz und Prag, welche die bischöflichen Hirten⸗
briefe, als das Verbrechen der Störung der öffentlichen Ruhe be—
Jründend, bekanntlich der Vernichlüng überliefern. Wie daß „Va.
ierland“ heute zu verstehen gibt, wird der ——— Car⸗
zinal Schwarzenberg, das Aeußerste aufbieten, um die Gerichte
zu einem Verjahren gegen seine Person zu provociren. Das „Va.
jerland“ schmeichelt sich die Geruüchte würden dem auszuweichen
bersuchen und am Ende entweder sich auf das Concordat berufen
oder die Herreühauswürde des Cardinals vorschützen. Wir denken.
daß die Gerichte, herausgefordert, die Nachrede der, Feigheit, die
ihnen das „Vaterland“ angedeihen läßt, Lügen strafen werden.
Pesst, 19. Oct. Der Pester Lloyd erhielt aus Bucharest
die positsve Nachricht, Rußland habe mit Rumänien eine Allianz
abgeschlossheennn. 353 — ——
Fraukreich. 3*
Paris, 19. Oct. In Folge beträchtlicher Auschwellungen
der füdlichen Flüsse ist die Telegraphenverbindung zwischen Lyon
Marseille und Nizza unterbrochen.
Die „Corr. du Nord-Est“ tischt das Mährchen bon einem
rufsisch rumänischen Schutze und Trutzbündniß auf, durch wel⸗
hes für einen Kriegsfall der rumänischen Regierung nichts Ge—
tingeres, als der Besitz Siebenbürgens, der Bukowina und
Bulgariens zur Bildung eines großrumänischen Reichs zuge⸗
fichert werde.
Paris, 20. Oct. General Prim soll in seinem Briefe an
den Kaiser diesem das Versprechen ertheilt haben, daß, so lange
er (Prim) an der Regierung bleibe, die Republik nicht procla⸗
mirt werden solle. Er habe sich darin für die Iberische Union
ausgesprochen, aber zugleich auch angedeutet, daß die Anhänger des
Herzogs von Montpensier sich mehren. Der Graf v. Girgenti be—
Jauptet, er habe ebenfalls Aussichten, und die Königin Isabel hat
mit Geld reichlich versehene Agenten nach Spanien geschickt, um
zu Gunsten ihres Knaben, des Prinzen von Asturien, arbeiten zu
lassen. Don Carlos endlich soll bei'm Kaiser um eine Audienz
aachgesucht haben, diese ihm jedoch verweigert worden sein.
Die Königin Jsabel und ihre Familie werden in
Paris erwartet, um dem Kaiserpaar in St. Cloud einen Besuch
zu machen.
Fünf Obersten vom Generalstab reisen am Donnerstag hier
ab, um die Mobilgarde in den Provinzen zu organifiren. Die
Bekleidung ist fertig und nach den Maggazinen gebracht; bis
Ende December müssen die fünftägigen Uebungen geschlossen sein.
Paris, 21. Oct. Der „Moniteur“ sagt: Depeschen aus
Madrid melden, daß die Junta der Haupistadt heute eine Proc⸗
amation veröffentlicht, worin sie erklärt, da die öffeniliche Ord⸗
nung vollständig gesichert ist, komme es fernerhin der Regierung
zu, die Principien der Revolution zur Anwendung zu bringen;
deshalb erklärt sich die Junta für aufgelöst und fordert alle an⸗
deren Junten auf, ihrem Beispiele zu folgen.
Paris, 21. Oct. Der „Gaulois“ veröffentlicht einen
Brief Serranos, der sich ebenfalls für die constitutionelle Mo—
narchie ausspricht. — Die revolutionäre Junta schlägt der revo—
utionöre Neaierung die Abschaffung der Todesstrafe vor — Ein
Vermischte s.
Zur Warnung. Es sind falsche Ein-Guldenstücke
mit der Präge Adolph Herzog zu Nassau und der Jahrzahl 1856
'n Umlauf, welche aus einer Mischung von Blei und Zinn be—
ttehen, dadurch leicht von der ächten Münze sich unterscheiden,
daß sie/ leicht wiegen, nicht helltönend klingen und sich fettig
infühlen. —
fr Aus der Westpfalz wird dem Pf. K. geschrieben:
Die k. Regierung der Pfalz, Kammer des Innern, hat unter'm
J. d. M. in Belreff der Unterrichtsdauer in den dentschen Schulen
ꝛine Verfügung erlassen, die Folgendes bestimmt: 1) Die Unter⸗
cichtszeit hat im Winter täglich fünf Stunden zu umfassen und
war von 8-11 Uhr Morgens und von 2—4 Uhr Nachmittags.
Im Sommer sind täglich mindestens vier Stunden dem Schul⸗
interricht zu widmen. Die Freinachmittage haben in ihrer bis—
serigen Einrichtung forizubestehen. 2) Die Schulferien sind in der
Dauer von sechs Wochen zu gestatten und zwar vom 15. August
dis 1. October. 3) An Ostern darf der Unterricht nur vom
Palmsonntag bis zum Sonntag nach Ostern unterbrochen werden.
1) Die an manchen Orten nach der Frühjahrsprüfung gestatteten
jesonderen Ferien sind nicht zu dulden. 5) Ernteferien, welche
nach besonderem örtlichem Bedürfniß gestattet werden können,
nüssen jederzeit an den Herbstferien in Abzug gebracht werden.
5) Für die Sonntagsschule bleiben die Bestimmungen der Regie⸗
ungsverordnung vom 17. April 1818 Ziff. 1 maßgebend. —
Begenwärtige Anordnungen haben mit dem Schulijahr 1868/609
in Wirksamkeit zu treten. J
F Bei Würzburg haben von der Controlbversammlung
heimkehrende angetrunkene Bursche auf der Straße einen jun—
gen Schmied so mißhandelt, daß er in Folge der erlittenen Ver⸗
kungen starb