Full text: St. Ingberter Anzeiger

Sl. Ingberler Znzeiger. 
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Der St. Ingberter Anzeiger“ mit seinem Unterhältumzablatte- erscheint wöchentlich dreimal: Dem Statg.e Donnersta 
ind Samstag. Abonnementspreis viertehjährig 45 Kezre over 13. Silbergr. Anzeigen werden mit 3 Krzr. die dreispaltige Zeit 
, Blattschrift oder deren Namm berechuet. 
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Donnerstag, den Rovembe 1868 
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55 Deutschland. —vDieꝰ Landräthe von Oberbahern, Unter⸗und Mittelfranken 
Muünchem, 14. Novp. Die Mittelpartei wird in deu haben Beschlüsse zu Gunsten baldigster Erledigung des neuen 
ichsten Tagen ihre Genossen zu einer constituirenden Versamm- Schulgesetzes gefaßt. i 
sung einberufen, welche Dr. Hänle erbffnen wird. Von dem pro Nürubeer gIRod. „Heute Nachmittag hat, hier im 
pisorischen Ausschusse ist ein Flugblatt vorbereitet, welches das*Adler“ eine dertrauliche Besprechung, von Landlagsabgeordneten 
dandvolk über den Schulgesetzenkwurf aufklären sol.. 8 waren unter Andern anwesend die HH. Abg, Dr. Völt, 
München 15. Rob. Im kommenden Jahre wird das Dr. Brater, C. Crämer, Frhr. b. Stauffenberg, Fischer, de Hofit 
Ersatzgeschäft zum ersten Male vollstündig und in jeder Beziehung mann, Behringer zc.), Vertrauensmännern und anderen zahlreichsn 
anch den Bestimmungen des neuen Wehrverfassungsgeseßzes vom Mitgliedern der Fortschritispartei aus allen Gauen des Landes 
30. Januar l. J. vorgenommen; es dürfte daher am Plutze stattgefunden. Hervorzuheben ist, daß die Versammlung siche ein 
ein, die diesbezüglichen Bestimmungen den Betheiligten bekannt stimmig für die Durchführung beziehungsweise möglichste Verbesserf 
su geben, um vor allem Nachtheile bewahrt zu bleiben.“ Alle im ung des Schulgesetzentwurfes und in Anschlug an früher bereus 
Jahre 1848 geborenen und noch zum bayerischen Unterthanenver- aufgestellte und in der Kammer angeregte Gründsätze für Eiu—— 
zande stehenden Jünglinge werden mit dem i. Januar 1869 führung des allgemeinen directen Wahlrechts in . Berbindung mit 
vehrpflichtig; dieselben haben sich in der Zeit zwischen dem einer gesetzlich festzustellenden und correcter zu best mmenden Eing 
lJ. und 15. Januar bei der Gemeindebehörde ihrer Heimath oder heilung der Wahlbezirke, sowie für Freigebung der“Advbocatur 
hres Aufenthaltsortes, falls sie im Auslande sich befinden, bei ausgesprochen. —5—— A 
ersterer persönlich oder schriftlich oder durch Stellverlkreter, welch. Karlsruhe, 13. Noy. Dem „N. C.“* schreibt man 
ziezu einer besonderen Vollmacht nicht bedurfen, anzumelden; in von hier: „Ueber die plötzliche Äbreise des Großherzogs nach 
der gleichen Zeit hat jeder Pflichtige bei Ve rmeidung des Ausschlusses dem füdlichen Frankreich erzühlen glaubwürdige Personen Fol— 
seine etwaigen Ansprüche auf gänzliche oder zeinweise Befreiung Jendes: Schon seit einiger Zeit hafte sich desselben eine gewisse 
bon. der Wehrpflicht' oder auf zeitweilige“ Aussetzung seiner Ein- Verstimmung gegen den allvermögenden Kriegsminister v. Beyer 
eihung bei der Gesneindebehörde anzunelden und die zur Bebemächtigt, dem eben, seit er das Corpscom nando übernommen 
gründung seines Anspruches erfordeltihen Nachweise soweit mög- dat, gar nichts mehr recht ist, wie es in Baden gehalten wird 
lich vorzulegen.“ Die von der Gemeindebehördehergestellte Urlisfte Diese Personen wissen sogar von einem Auftritt zu herichten, 
vird vom i bis 15. Februar in der Gemeinde zux Einsich! velcher zwischen dem Fürsten, und, dem Minister staltgefunden hätte 
iffentlich aufgelegt; Eiusprüche gegen ihre Richtigkeit“ oder Voll- in Folge eines Planes des Letzieren, das badische Officjercorps 
ttändigkeit müssen innerhalb, dieser Zeit bei der Gemeindebehörde noslständig mit dem preußischen zu verschmelzen, eine; Planes, 
imngemeldet werden. Wehrpflichtige, welche der obenbezeichneten velcher zwar aufgegeben wurde, aber nicht ohne daß von dem 
Anmeldepflicht nicht nachlommen, unterliegen einer Strafe bis zu Minister fortwährend eine Anzahl badischer Stabsofficiere nach 
10 Gulden. Preußen abcommandirt wird. Wie Primz— Wilhelm, der Vor— 
Muümnchen, 15. Nov. Die „Corr. Hoffm.“ meldet: Der jJänger des Geuerals Beher, um seiner Verstimmung über das 
önig hat den Stiftsprobst Döllmger und den Gutsbesitzer, Land- Auftreten des Kriegsministers bei Gelegenheit der letzten Mans— 
agsabgevrdneten und Zollparlamentsdeputirten Frhrn. v. Gutten- Yer los zu werden, nach Neapel gereist ist, so begibt sich der 
zerg zu lebenslänglichen Reichsräthen etnanat. — Die Kaiserin Großherzog, die erschwerte Last der Krone bei Seite legend, ins 
non Rußland empfing heute, Vormittag sämmiliche kzl. Prinzen nittägliche Frankreich. Der drilte Bruder, Prinz Karl,“b finden 
und Prinzessinnen. — Morgen früh wird die Kaiserin wieder sich in Tiflis bei dem Großfürsten Michael Nikolajewitsch.“ — 
cbreisen J Mit dem 1. d. M. ist die neue Verordnung über das Paßwesen 
Münschen:. Die Kaiserin von Rußlandist?'am 16. Nov. in Kraft getreten. Ein Paß oder sonstiger Reiseausweis, kaun 
in Begleitung des Königs, der sie eine Strecke weit auf der Eisen⸗ von jetzt ab in Baden auch von dem Arbeiter, dem Dienstboten 
bahn begleitet, nach Berlin abgereist. an und für sich nicht mehr verlangt werden; die Angehörigkeĩt 
» München;, 16. Nov. Gestern Abend kurz nach 8 Uhr zur dienenden, zur arbeitenden Klasse begründet keinen Unterschied 
rraf die Kaiserin von Rußland hier ein. Am Bahnhofe wurde nehr vor dem Gesetz. 
sie von der Königin-Mutter empfangen. Nachmittags 4 Uhr fiuet, Karlsruhe, 14. Rov.Nach der Karlsruher 
Familientafel im Wintergarlen der Residenz statt. Abends wird Zeitung“ finden demnächst Verhandlungen zwischen Baden und 
die Kaiserin der Aufführnng der Oper „Die Meistersinger“ beie Preußen statt behufs Regelung der gegenseitigen Gerichtsbarkeits 
wohnen, und morgen früh 8 Uhr München wieder verlassen. Der Verhältnisse. J J 
Konig wird. sie bis Gunzenhausen oder Nördlingen begleilen, und Hannovber, 11. Nov. Der Kaufmann Jungk hatte in 
Ach dann. wieder nach Hoheenschwangau degeben. (Die Großfürstin der Nacht vom 5. August auf dem Bahnhofe beim Abfahren der 
Marie. hat fich vrm. Innsbruck nach Wien begeben, und wird erst Kronprinzen das Wort „Mahlzeit“ gerufen und wurde deshälb 
in Jüterbogk awieder mit ihrer Mutter zusammentreffen. 56zu 5 Thaler Strafe verurtheilt. Diesem Mandat der hiesigen 
323 Zum Director des topographischen Bureau's wurde der Polizeidirection entgegen, hatte das Polizeigericht in der Beruf— 
Hauptmann des Generalstabs, C. Orff, unter: Beförderung zum ungsinfstanz auf Autrag des Polizeianwalls Freffprechung erkmim. 
Major ernannt. 3 384 7 — Gegen diese Freisprechung hat wiederum die Kronanwaltschaft 
.5- VDer- Militärstrafgesetzgebungsausschuß wird morgen seine Berufung erhoben, in Folge dessen die Anklage vor der Stiaf- 
Berathungen wieder aufnehmen. kammer zur Verhandlung kam. ZRach Wiederaufnahme des Ver— 
— Zum Platzcommandanten von Wülzburg wurde der Ma— fahrens erfolgte auch hier Freisprechung. 
sor und Platzstabsofficier zu Würzburg. Karl v. Kramer, ernannt. Wien, 18. Nov. Nach dem „Volksfr.“ hat der Minister— 
Dernbisherige Platzcommandant von Wülzburg. Oberst P. Busch, athmit allen gegen Eine Stimme (Graf Poiocki) heschlossen, den 
wurde unter Verleihung des Characters als Generalmajor blei- Freimaurerorden auch in Cisleithanien, zuzulassen. „vir habegn 
zeund quiescirt. — —— also“, jammert der Volksfreund, „die Errichtung einer Großloge 
München, 16. Nov. Das Rescript zur Einberufung in Wien in naher Aussicht; die Foige für unsere holitischen und 
des Landtages soll bereits dem König zur Unterschrift vorliegen. socialen Zustünde wird gleichfalls nicht ausbleiben.“. 
Auch die letzte vacaute Reichsrathsstelle soll wieder besetzt werden Prag, 14. Nov, Die Bohemia veröffentlicht einen Brief, 
ind zwar durch einen Juristen, so daß man glaubt, es werde n welchem erzühlt wird, daß sich in Rumänien 5000 preußische 
ver künftige Präsident des obersten Gerichtsbofes dazu ausersehen Anterosficiere aufhalten und daß preußische Fabriken große Muni— 
ein. — ionsvorräthe nach Rumänien absenden.