Full text: St. Ingberter Anzeiger

Bekanntmachung.“ 
* Verübung von Unfug in der Neujahrsnacht betreffend. — 4 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Die unterfertigte Stelle * 
Nach Ansicht des Art. 71 des Polizeistrafgesetzbuches, der zum Vollzu e dieses Artikels 
erlassenen Königlichen Verordnung vom 30. Dec. 1862, des den 8. 1 dieser Verord⸗ 
X 
S. 353 und 363— 
In Erwägung, daß dem die öffentliche Ruhe und Ordnung und die Sicherheit der 
Personen bedrohenden Schießen in der Neujahrsnacht mit allen gesetzlichen Mitteln 
ntgegenzutreten isst, — 
Consumenten und Kenner einer reinen 
Chocolade geben dem Fabrikate des Hof- 
lieferanten Franz Stollwerk in Köln 
wegen sorgfaltiger Verarbeitung und vor⸗ 
züglicher Qualitüt den unbedingten Vorzug 
Ich empfehle mein Lager der beliebtesten 
Koch⸗ und Eß⸗Chocolade, und zwar Ge— 
würz⸗ von 11 Sgr., Gesundheits⸗ von 
12 Sgr. und Vanille⸗-Chocoladen von 15 
Sgr. per Zollpfund an. 
G. Rixel, Conditor in St. Ingbert. 
und die Pracht 
der vorjähri⸗ 
gen Weltaus⸗ 
stellung in 38 
meisterhaften Körper⸗-Darstellungen 
ist so höchst sehenswerth und belehrend, 
daß Niemand es versäumen sollte, diese 
Kunstwerke in den letzten Tagen um 
das wenige Eintrittsgeld zu besehen. 
Bei dem Unterzeichneten ist 
schönes kiefern Bau— 
holz 
in jeder beliebigen Länge uud Dicke, 
sowie auch bschuhige 
Zaunpfähle, Fichten⸗ 
—⸗ 
Stangen zu Rund— 
bäumen, Wiesbäu— 
men, Heuleitern, 
ιια e 
Steigleitern u. s. w. 
sehr geeianet, zu verkaufen. 
V. Aõ In. 
Höhhöf, bei Niederwürzbach. 
hęẽnter in St. InITæ. 
Freitag, den 1. Jannar 1869: 
Vanohon Viviéèux, 
genannt: 
Die Grisse. 
oder: 
die Zwillingsbrüder. 
Ländliches Characterbild in 5 Akten mit 
theilweise Benutzung einer Erzählung 
von G. Sand von Charlotte Birch- 
Mfo⸗iff⸗ar 
beschließt: 
Der Regierungsbeschluß vom 9. Januar 1883 wird auf die Dauer des 81. Dezem 
»er 1868 und des 1. Januar 1869 aufgehoben und tritt somit der 8. 1 der 
obenerwähnten Königl. Verordnung vom 80. December 1862 für die bezeichneten 
zwei Tage in volle Wirksamkeit. 
Die Königl. Bezirlsamter werden beauftragt, diesem Beschlusse durch Einrücken in 
die Localbläiter und auf sonst geeignete Weise die möglichste Verbreitung zu sichern, 
den Vollzug der Allerhöchsten Verordnung geeignet überwachen zu lassen und bei 
Zuwiderhandlungen dagegen neben der polizeilichen Beschlagnahme der verbotenen 
Waffe auf Grund des Art. 71 des Polizeistrafgesetzbuches die polizeirichterlich⸗ 
Einschreitung zu veranlassfßäee. 
Die Stellen der einschlägigen Gesetze und Verordnuugen werden bessonders belanu 
gemacht und lauten wie folgt: 
Artikel 71 des Polizeistrafgesetzbuches. 
Wer außer dem Falle des Ar“. 70 den Verordnungen zuwiderhandelt, 
wodurch zur Verhütung von Gefahren für die Sicherheit der Personen die Fühtung be— 
timmter Waffen bestimmten Klassen von Personen oder in bestimmten Landestheilen 
verboten ist, wird neben Confiscation der betreffenden Waffen an Geld bis zu fünf und 
wanzig Gulden gestraft, womit im Rückfalle: Arrest bis zu drei Tagen verbunden 
werden kann. —* *3 
ß. 1 der Königlichen Verordunng vom 830. Dezember 1862. 
Die Führung nachstehender Waffen, als: n 
1) bon Dolchen, Stileten und andern im Griffe festsiehenden oder mittels einer Vorrichtung 
feststellbaren Messern, — 
—A 
3) von Degenstöcken und anderen Stücken mit verborgenen, auf einen Druck oder 
Schwung hervorspringenden Hieb⸗, Schnitt- oder Stichwerkzeugen. 
9) von Terzerollen Sachvistolen und Revolvern ist allen unausässigen Personen verboten. 
Speier, den 19. Dezember 1868. 7 
Königlich Baherische Regierung der Pfalz, 
Kammerdes Innern. 
Pfeufer. 
Benachrichtigung. 
Ich bringe hiermit zur Kenntniß des 
ziesigen Publikums, daß ich von Neujahr 
ib die Gemeinde-Fassel hallen werde. 
Sonntags werden dieselben nur bei der 
Füiterzeit Morgens und Abends zum 
Sprung zugelassen und beträgt das Trink⸗ 
geld jetzt 6 Krenzer. W 
Veter Badage 
imn der Blieskasteler Straße. 
Tanzunterricht.“ 
Zur gefälligen Kenntnißnahme det 
verehrlichen Herren und Damen, welche 
den 2. Cursus mitzumachen wünschen 
ergebenste Anzeige, daß bis Montag 
den A. Januar 186608 
Abends 7 Uhr 
der æ. Cursues 
für Contre, Quadrille francaise, Qua— 
drille de Lanciers ꝛc. ꝛc. beginnen wird 
Lade zu ffreundlichem Beitritt er— 
gebenst ein. 
G. Istand, 
Tanzlehrer. 
die 
Material-& Jarb- 
Waaren-Handlung 
Frucht⸗, Brod⸗ Fleisch⸗ ꝛc. Preise 
der Stadt Zweibrücken vom 81. Dec. 
Weizen 5 fl. 45 kr., Korn 4 fl. 44 tr. 
Berste Zreihige. — jl. — kr., Gerste vier⸗ 
— ceihige, 4 fi. 8 kr. Spelz 3 fl. 47 kr. 
Spelztern 5 fl. 80 kr., Dinkel — fl. 
Dem geehrten Publitkum die ergehbense Srent — — kr. 
Anzeige, daß ich vom 1. Januar 1860 0ig tr Elsens e 
an im Heuser'schen (früher Vogelsang'-8 fl. 31 kr., Kartoffeln — fl. 44 kr., Heu 
schen Hause) im Hirteneck ein 2 fl. 4 kr. Stroh 1 fl., 22 kr., per 
8 Zentner. Weisbrod 134 Kilogr. 16 kr. 
Küfergeschäft stornbrod 3 Kgr., 23 kr., ditio 2 Kgr., 
F 9JJ 16 tr., ditio Kgr. 8 kr., Gemischtbrod 
eröffnen werde und bitte um gütigenn3 Kgr., 28 kr., 1J Paar Wech, 9 Loth 
Zuspruch. 2ur. Rindfleisch, 1. Qual. is tr. 2. 
„ Nuch halte stets Lager von Qual. 14 kr., Kalbfleisch 12 kr., Hammel⸗ 
ertigen Dern und Eimern. fleisch 14 kr., Schweiunefleisch 16 kr., per 
Pfd. Wein 24 kr. Bier 6 kr., per Liter, 
udenbusch. due dir psunv 
ynn 
Peter Stief 
ist auf längere Zeit zu vermiethen. 
Ein lediger Mann wünscht Kost 
und Logis, am liebsten in einem Pri⸗ 
»athause. Die Expedition d. Bl. gibt 
nähere Auskunft. 
Unsern Emil Heuser in Olden⸗ 
burg ein „Prosit Neujahr? von jeinen 
Freunden — 
Friedrich uud Franeisco Demet: 
— —7—7I 
Redaction, Druck und Verlaz von F. X. Demetz in St. Inabert