BZokanntmachung.
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Die Stadt Et*Jůgbert * nach dom Resuilale der Ahten, un ee 7 vorgenommenen Vollszählum Nine
Gesanmmtbebölkerung bon 78 15 Eeelen, und hat deshalb bei den demnächst stattfindenden Landtags-Urwahlen 16 Wablmänner
zu wählen.
Zur Vornahme dieser Wahlen, welche mittelst Allerhöchster Entschließung vom 19. l. M. auf
— να Mittwoch den 12. Mai L.J.. u ν * wn dera weet 4
sesigesetzt worden sind hat die unterf. Behörde, die Stadt St. Ingbert in drei Wahlbezirke eingetheilt, wie folgt ινν
Der J. Wahlbezirk umfaßt, das ganze erste Stadidiertel von Haus Nr. 1 bis Nr. 19424 einschließlich; ferner das ganze
weite Stadtviertel von Haus Nr. 1 bis Haus Rr. 2041, einschließsich, und hat bei einer Bevblkerung von 3069. Seelen
t Wahlmänner zu wählen. ι —
Als Wahlort für diesen J. Wahlbezirk ist das Stadthaus bestimmi...
Der II. Wahlbezirk umfaßt das ganze vierte Stadtviertel von Haus Nr. 1 bis Haus Nr. 172 einschließlich; ferner die
St. Ingberter-Grube, Rußhütte, Sulzbacher Glashütte Scheoß Elsterstein, Seifensiederei, Obermühle und Schürer“ Zügelhütte, und
hat hej. einer Bevblkerung don 2488 Seelen fünf Wahlmanner u wählen.
n Als Wahlort sür diesen II. Wahlbezirt ist der Oeerhauser'sche Saal hestimmt.. —
Der III. Wahlbezirk unmfaßt das ganze dritte Slaͤdtviertel bon Haus Nr. J bis Haus Nr. 114 einshließlich; ferner das
ganze Ss. Ingberter Eisenwerk von Haus Nr. 1 bis Haus Nr. 61 einschließlich, und der Sitzweiler Hof, und hatbei einer
Bevoͤllerung bon 2258 Seelen fünf Wahlmaänner zu wählen, eee D
LAls Wahlort für diesen III. Wahlbezirk ist das neue Schulhaus bestimmut c.. 54
— 6Zu Wahlcommissären wurden ernann!::: e pee
kur den J. Wahlbezirk der l. Bergmeiser Anton Bockhardzz
für den II. Wohlbezirk der k. Landrichter Carl Kieffer,/ gneh u ea i b ,
für den III. Wahlbezirk der l. Notär Heinrich Maria Horn. ü 35
AIndem dies andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird, ergeht zugleich an die sämmtlichen Wähler der Stadt
St. Ingbert die Aufforderung, sich zur Vornahme der Bahla aaannn 7
Mittwoch den 12. Mai nächsthin Morgens um 8s Ub
in dem bezeichneten Wahllokale ihres Bezirks einzufinden. WW r r
Artikel 5 des Gesetzes vom 4. Juni 1848 über die Wahl der Landtagsabgeordneten:
„Activ wahlfähig ist jeder Staats bürger Nr. 3 Tit. IV der Verfassungsurkunde)?undfeder volljährige Staats⸗
Angehörige, welcher dem Staate eine direcke Steuer Grund⸗, Gewerbe, Häuser⸗, Einkommen- oder Kapilalrenten⸗ Steuer)
eutrichtet, insoferne er nicht wegen Verbrechen, oder des Verqehens der Falschung, des Betrugs, des Diebstahls, oder der Unter—
achlagung verurtbeilt worden ist. .34 e.
P X. Attikel6 desselben Gefetze ————
n .Als Wahlmann kann jeder bayerische Staatsbürger (Rr. 8 Tu. IV der Verfafsungzurkunde) gewühlt werden, so⸗
ferne er das 265. Lebensjahr⸗zuruüdgelegte und die übrigen Eigenschaften des Art. 5 für sich hai.“
Nr. 35Tit. Nder Versassunga urtungg 775 —
Dos baherische Staatsbürgerrecht wird durch das Indigenat Staais Angehoͤrigkeit dedingl und geht mit demielben
verloren
J Nebst dent Indigenat, welches entweder durch die Geburt! oder durch die Naturalisation eiworben wird, wird zur Aus⸗
übling' ges Staotsbürger -Rechies noch erfordert: * — —!—
3. die gesetzliche Volljährigkeit, ear*
b. (die Ausaͤssigkeit im Nönigreiche, entweder durch den Besitz besteuerter Gründe, Renten oder Rechte,“ odet durch
9 9— e J die Ausübung, besteuerter Gewe; be oder durch den Eintritt in ein oͤffentliches Amt“
e ee ANaͤe 4 des Wahlgeseßes vom 4. Juni 1846.
aNur Derjenige wird zur Wahl zugelassen, welcher Lrweislich den Verfassungseid abgeleistet hat.“ .85
bzorne e Arrtikel 14 desselben Gesetzes: —
Activ wahlberechtigt ist Jeder nach seiner vor der Wahl abzugebenden Erklarung in dem Bezirke, wo er sein Domizil
hat vder mit Grundbesitz anfässig ist. * J —— —
„Als Wahlmann kann Jeder in dem Urwahl⸗ oder Gemeindebezirke seines Wohnsitzes, oder wo er mit Grundbesitz ansassig
„ist. gewählt werden.“ ee —— J
Zweibrücken, den 29. April 180883..—
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——— Königl Bayer. Bezirksamt;
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