veitere ortspolizeiliche Weisung zu belassen und sede Berühr⸗
ung desselben auszuschließen. 5 4.
Behnfs der Constatirung der Kranlheit kann von der
Distriktspolizeibehörde die Zerlegung ißdes geiallenen Thieres
angeordnet werden. *
Der Handel mit Riudvieh, insbesondere das Abhalten von
VBiehmärkten ist verboten.
Nur ausnahmsweise darf der Handel mit Schahtvieh
oder zu dem als nothwendig nachgewiesenen Besatz der Höfe
mit Erlaubniß und unter Controle der Ortspolizeibehoͤrde;
tattfinden. . —A
Ferner darf der Handel mit Rauhfutter, Streumaterialien
and Dünger nur im Falle dringenden Bedürfnisses mit Er
laubniß und unter Controle der Ortspolizeibehörde statt
finden.
—* Gemarkungen. welche an die verseuchten Orte anstoßen,
ist der Weidebetrieb bei zu besorgender Gefahr von der
Ortspolizeibehörde zu untersagen. J
Alle Hunde, mit Ausnahme der Hirtenhunde wührend des
Gebrauchs, sind anzulegen, sowie alle Katzen einzusperren.
Die frei herumaufenden Hunde und Kahzen sind zu
lödlten.— ,
Im Umkreise von einer Stunde vom Seuchenorte ist auch
das Federvieh eingesperrt zu halten, widrigenfalls es zu
tödten ist.
Die Schätzung hat durch ein Aunbetheiligtes z Gemeindeglien
inen Thierarzt und einen weiteren Sachverständigen zu ersolen
Die Distriltapolizeibehörde hat diese Schätzer zu bestellen und
jerpflichteiü .. ... F
Eine Entschädigung wird nicht gewährt,
1) wenn eine richterliche Veruriheilung des Betheiligten weged
Ucrbertretung der gegenwärtigen Vorschriften erfolgt ist;
—QA Durchfuhr
vom Auslande her begriffen ist;
8) wenn vom Auslande nach Bayern eingeführtes Vieh üunen—
halb det ersten drei Wochen der-Tödtumg verfällt und nich
nachgewiesen werden kann, daß die Ansteckung oder Berühn
umt mit sauchekranken oder seuche derdächtigen Thieten ds
Verichulden des Besitzers im Inlande erfolgt. ist.
Artiel 363 des Straf ⸗Gesetz⸗ Buches.
Wer, um Thiere Anderer zu ödlen oder zu beschädigen
Veiden; Wiesen, Futtervorräthe, Viehtränken oder Teiche vergifte
sder eine ansteckende Viehkrankheit verbreitet, soll mit Gefängniß
nicht unker einem Jahre bestraft werden, womit“ Geldstrafe bis ·
ausend Gulden verbunden werden kann.
Wer den Einfuhrberboten, den Absperrungs⸗ Auffichts oder
onstigen Sicherungsmaßregeln, welche durch Verordnung oder oben
jolizeihliche Vorschrift zum Schutze gegen Eintritt, Verschlimmerung
Berbteitung oder Wiederkehr von anfteckenden Viehkrankheiten ange
ordnet und öffenllich besonders bekannt gemacht worden sind, oder
den ihm persönlich kundgegebenen desfallsigen Anordnungen der zu⸗
tändigen Orts- oder Distriktspolizeibehörde vorsätzlich oder am
Fahrläfsigkeit zuwiderhandelt, wird mit Arrest oder Geld bis p
jundert und fünfzig Gulden und wenn in Folge der Zuwiderhand⸗
ung fremdes Vieh von der Seuche ergriffen wurde mit Gefängniß
is zu einem Jahre oder an Geid bis zu vierhundert Guider
eestraft. —8 — F — J
Kaniglich Bayer. Bezirksamt.
. D am m.
3
9
6)
fftiee
8. 24..,—
Wenn in Anwenbung der gegenwärtigen Vorschriflen Rindvieh
Schafe oder Ziegen auf amiliche Anordnung getödiet werden, er⸗
halten die Vieheigenthümer in Gemäßheit des Gesetzes vom 26.
März 1867 (Gesetzblatt Nr. 10) aus der Staatskassa volle Ent⸗
chädigung für den durch Schätzung erhobenen Werth der Thiere,
den dieselben ohne Rücksicht auf die ausgebrochene Seuche vor der
Tödtung nach den in der Gegend bellandenen Preisen uuter Zu—
zrundelegung des Gebrauchszweckes, des Alters und des Ernaur⸗
ungszustandes, gehabt haben würden.“
Bekanntmachung.
Nachdem nun auch in den Gemeinden
hassel, Ormesheim und Alschbach der Aus⸗
zruch der Rinderpest amtlich konstatirt
vorden ist so werden im Hinblick auf 8.
17 der Allerh. Verordnung vom 3. Juli
1867 hiemit auch dicse Ortschaften als
zerseucht erklärt und den bereits publizirten
Restimmungen der ermähnten Alierh. Ver⸗
»rdnung unterworfen.
— 0 —
Königl. baher. Bezirksant
Damm.
Danksagung.
Den Herrn Civilbeamten und Ärzten.
owie allen hiesigen Einwohnern, spreche ich
zjiermit bei meiner heutigen Abreise den
„erbindlichsten Dank aus, für die —5—
eichnete Verpflegung die fie durch die
wohlgetroffene Einrichtung. in den e
hen mir und andern Blessirten erwiesen
haben.
Besonders meinen ungaussprechlichen Dank
aber den Schwestern Diatonissen für die!
anermüdliche Aufopferung und gute Ver⸗
flegung.
St. Ingbert, 11. Septbr. 1870.
L. Duval, Jäger zu Fuß
im 10. Bataillon.
*
Die Weinhandlung
A. Andre Cio.
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uinterhält während der ganzen Kriegsdaurr!
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2 * Inhalt der Illustrationen bon den erschienen Nummern 1-3 8 2
Nr. J Wilhelm 1., König von Preußen, oberster Feldherr des deutschen Heeres. — Prinz
Leopold von Hohenzollern ⸗·Sigmariagen. — Die Mitrailleusen. — Der Empfang König Wilhelms
m Berlin. — Tyypen algierischer Truppen. — Attaque preußischer Uhlanen auf Chasseurs d'Afrique
u — 5 Huldigungsscene in München: — Sprengung ver Kehler Brücke. Jrompeler bias
in ven Rhein! — *
NMr. Je Der Sieger von Weißenburg und Wörth. — Die Generale von Bose, von Blu⸗
menthal und von Kirchbach. — Plan der Festung Metz. — Ein Elsäßer Bauer vor seinem zer⸗
torten Eigenthum. — Tureos am Lagerfeuer. — Sturm auf Weißenburg. — Einbringuug eineß
Bauern, der auf Soldaten schoß. — Die Affaire von Niederbronn Ansicht des Schlachtfeldes
hei Weißenburg am 4. August 1870. — Scene aus der Schlacht bej Wörth. — Der erste Todte.
Ar. 8. Prinz Friedrich Carl. — Furst Pleß Graf Stolberg⸗Wenigerode. — Erstes Auf⸗
nahmspital in Weißenburg. — Feldspilal mit Operationstisch bei Froschweiler. — Plan von
Straßburg. — Wegnahme von drei feindlichen Kanonen bei Iulkkirch (Straßburg). — Bivonak mit
ze fangenen französischen Officieren. — Rüchzug der Franzosen bei Langensulzbach (Schlacht bei
Worth). — Humoriftische Juustrationen gur Zeitgeschichte 8. — Nach Paris !
WWerlag von Gustav Weise in Stuttgart).
J.
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Epileptische Krämpfe (Gallsucht)
heilt brieflich der Specialarzt für Epilepsie Doctor O. KilIkMoh
in Berlin e bi. Gαινο»NνN 45. — Vexeits Uber Mandett gebee
—— Bei meiner Abreise don hier spreche ich
IOoFrKAI hiermit dem Herrn Peters und seiner Fa—⸗
—33 —e milie für die Wohlthaten und ——
eh, Malrextract. — 56 536
— ⏑⏑⏑ ——⏑⏑⏑— — ————————— d mir angedeihen ließen, meinen
soinstes Rirschenwvasser e t,
ind wieder eingetroffen beiei— Lonis ——
Fritz Panzerbieter .. blefsirter Frauzos.
— — —E
Redaktion, Druck und Verlag von F. X. Demetz in St. Inghett..
—