St. Ingberler Anzeiger.
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ker St. Ingberter Anzeiger und das (2 mal wöhentlich) mit dem Hauptblatte verbundene Unterhaltungsblatt. (Sonntags mit illustrirter Vei⸗
zage), erscheint wöchentlich viermalz? Dienstag, Donnerstag, Samstag und Sonntag. Der Abonnementspreis beträgt vierteljahrlich
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M 116. J Samstag, den 28. Juli —2 * 1877.
FZur die Monate August u. September
lann auf den „St. Ingberter Anzeiger“ bei allen Post⸗
instalten und unsern Zeitungsträgern, sowie bei der Expe⸗
ition abonnirt werden.
Wanderlager, Waarenauctionen und Jahr-⸗
marktströdell.
8.0. Die Frage der Wanderlager und Waarenauclionen beschäftigt
noch immer eine sehr große Anzahl deutscher Handels- uud Gewerbe⸗
ammern. Es wird veelfach geklagt, daß das Publikum bei diesem
ʒeschäftsverlehr meistens übervortheilt werde, da der innere Werth
der Waaren nicht sorgfältig geprüft zu werden pflege und die
Tauschung, die hier sy leicht mönlich ift, in der Regel erst bemerlt
verde, wenn der Verkäufer nicht mehr in Anspruch genommen werden
onne. Als Ursache des Ueberhandnehmens dieses gewöhnlich im
Amherziehen betriebenen Geschaftsperkehrs bezeichnet man hauptfüch—
ich die nettere Gesetzgebung und nameuntlich die Vorschriften des
Hesetzes über die Freizügigkeit vom 1. November 1867 und die
Bestimmungen der Reichsgewerbeordnung vom 21. Juni 1869
zurch welche die früher bestandenen Beschränkungen im umherzie hen⸗
jen Gewerbebetrieb im Wesentlichen aufgehoben sind. Viele Kam⸗—
nern verlangen eine Abänderung der Gesetzgebung. Die Mehrzahl
rwartet eine Besserung nur von gerechter Besttuerung der Inhaber
dn Wanderlagern mit den höchsten Gewerbesteu⸗rsotze und von
deranziehen zu den Gemeindeabzaben, sowie von slrenger Ueber⸗
vachung. Esge Minderzahl von Kammern hält ein Fesetzliches
kinschreiten für unnöthig und betont, daß nicht durch Gesetze, sondern
aur durch Belehrung und befsfere Gewöhnung des Publikums den
Dißständen, die bei dem Daruiederliegen des gewerblichen Verkehrs
mpfindlicher alß sonst hervortreten, abgeholfen werden könne. Der
daufer müsse von der Unsitte lassen, auf Grund marktischreierischer
Anbpreisungen von Händlern, die sich nur auf kurze Zeit am Ort
rufhalten, Waaren zu kaufen, von deren Güte er sich durch den
Augenschein nicht genügend überzeugen kann oder in e'ner Ver⸗
teigerung auf Grund eines glänzenden Anscheins Waaren zu kaufen
iher deren inneren Werth und Gehalt er kein Urtheil hat und
eine Bürgschaften beanspruchen kann. — Von verschiedenen Seiten
vird auch darauf aufcerksom gemacht, daß sich von den Wander⸗
agern und Waarenauctionen meist nur die mittleren Klassen täuschen
assen, denen man doch ein besseres Verständriß ihrer eigenen Inte⸗
zessen zutrauen, sollie, während auf den Jahrmärkten in der Regel
)en untersten Klassen ein noch viel schlechterer Waarenaus chuß vor⸗
jelegt oder marktschreiey ssch angepriesen wird, ohne daß man da⸗
zegen gesetzlich einschreiten kanan.
Das Hilfsmittel gegen schwindelhafte Wanderlager, Waaren⸗
uctionen und Jahrmarklströdel ist Belehrung und Gewöhnung des
hublikums an Wirtschaftlichkeit und an ein vernüuftigeres Kaufen
ind Verbrauchen. Man gedenke, daß das sheinbar Billige oft am
heuersten ist. Benlamin Frauklin, dem wir so vele goldene Sprüche
„erdanken, läßt in seiner Schrift „der arue alte Richard, oder
Mintel reich zu werden“ einen alten Vater Abraham dei einer öffent⸗
ichen Verste gerung von allerhand Kaufmannsgut, und Galanteric⸗
paaren auftreten und vor dem Ankauf von billigen Waaren mit
Agenden Worten warnen: „Ihr nennt diese zu versteigernden Dinge
üter; aber wenn Ihr nicht auf Eurer Hut seid, so werden fie
ir einige unter Euch zu Uebeln werden. Ihr denkt, sie werden
oohlfeil, vielleicht wit unter ihrem Werth weggehen; allein wenn
ir sie nicht unentbehrlich braucht, so werdet ihr fie auf jeden Fall
u theuer bezahlen. Denke an das, was det arme Richard sagt:
daufe nur, was du nicht nöthig hast, so wirst du bald das Nöthige
erkaufen müssen. Viele haben sich blos durch wohlfeiles Einkaufen
1 Grunde gerichtet!“
eutsches
Munchen, 22. Juli. Zwei Arlikel der „Allgemeinen Zei⸗
unq“ über die Finanzlage von Bahern tragen so deullich den
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Stempel amilicher Veranlassung auf der Stirn, daß sie allgemeine
lufmerlfamleit verdienen. Ihre nächste Aufgabe war, den lächerlich
ibertriebenen und vielfach Irrthümer enthaltenden Jeremiaden ent
Xsenzutreten, welche über denselden Gegenstand ein uliramontanes
Organ, das Regeusburger Morgenblatt, zu Markt gebracht hatie;
ind, sowert es sich um die Rechtigstellung dieser Irrthümer handelt,
rauchen wir nicht darauf einzugehen. Was dagegen die künftige
Steuerpolitik betrefft, so deutet der Artikel einen Plan an, die fuͤr
das nächste Budget noͤthig werdende Ausgleichung zwischen Aus—
zabe und Einnahme durch einen Zuschlag zu den bsherigen Personen⸗
axen auf din bayerischen Eisenbahnen wenigstent theilweise herbei⸗
uführen. Es wird richtig hervorgehoben, daß die betreffenden Sätze
u Bayern bedeutend geringer sind, als im übrigen Deutschland,
iud daß sie aug, zu den Tarifen für das Passagiergut in keinem
ichtigen Verhältniß stehen. Ist dies wirklich der Gedanke der
nayerischen Finanzpolitil, so wird derselbe, wie wit glauben, eine
ahere Prüfung recht gut aushalten. Man sieht nicht ein, wes⸗
salb der bayherische Staat inseiner Eigenschaft als Eisenbahn⸗
nternehmer billiger transport'ren soll, als das uübrige Deutschland.
die Differenz ist, genau betrachtet, ein Geschem, welches die
zesammtheit der Steuerzahler dem die Eisenbahu benutzenden Publi—
um macht und das sowohl den Bahern als Nichtbahern zu Gute
ommnt· So lange die Rente, welche unsere Eisenbahnen abwerfen,
hren früheren günstigen Stand auch bei dea nie rigen Personen⸗
jeldsäßzen bebauptete, mochte man ape als eine immerhin doch
ucht alle Steuerzahlet als solche treffende zulässige Erleichterung
msehen, aber seindem wir durch die neluen höchstens auf einem Um⸗
vege durch die erhöhteSteuerkraft sich bverzinsenden Eisenbahn⸗
nlagen eine sich stets mindernde Verzinsung in Aussichi haben,
egt deia Grund vor, andere Saͤtze als die anderer Bahnen zum
achtheil der Staatslasse aufrechtzuerhalten. In dem beireffenden
Theile der Darlegung wird als Ergänzum dieser Maßregel die
kinrichtung einer vierlen Wagenklassen die man bisher ia Bahern
icht hat, besprochen und die voraussichtlichen Ergebnisse der —XRX
Naßregel naurlich einer näheren sachverständigen Einzelbrüfung
orbehalten.
Berlin, 28. Juli. Die Verfälschung der Lebensmittel,
vie sie in neuerer Zeit wieder feslgestellt worden, wird vermuthlich
ie Reichsgesetzgebung demnächst beschäftigen, und wenn auch von
ec Reichsregierung in dieser Beziehung die Initiative nicht ergriffen
verden sollie, so wird es an darauf bezüglchen Antiägen von
steichslagsmitgliedern nicht fehlen. (K. 83.)
Berlin, 25. Juli. Am Schlusse e'ner übersichtlichen Dar⸗
lellung der Kriegsereignisse der letzten Wochen heißt es in der
Provinzial⸗Correspondenz“: Die Entfaltung der Fahne des Pro⸗
heten, welche für den Fall der Bedrohung von Konstantinopel
eabsichtigt werden soll, um die Mohamedaner zum Kampf gegen
ie Ungläubigen aufzurufen, könnte möglicherweise den Einspruͤch
»er neutralen Mächte hervorrufen.
Der „Reichsanzeiger“ veröffentlicht eine kaiserliche Vecordnung,
velche die Eröffnung der elsaß-lothringischen Begzirkslage auf den
20. August und den Schluß auf spätestens den 1. September fest⸗
sehzt. Die erste Sitzungsperiode der Kreistage beginnt am 6. August,
die zweite am 10. August, dee Dauer einer jeden beträgt höchstens
ünf Tage.
Nuslaud.
Wien, 26. Juli. Wie man der „Köln'schen Zeitung“ bon
dier meldet, hat die vierte rumanische Division des Generals Mann
hei Ncopoli über die Donau geseßt.
Paris, 25. Juli⸗“ Aus außerordenllicher Quelle verlautet:
Füest Gortschako vermächtigt' die diplomatischen Vertreter Rußlanda
ei den Großmächten zu det formellen Erllärung, daß Rußland jede
Idee einer direkten Verständigung mit der Pfotte zurückweise. Es
leibe fest bei seinem Programm, welches die europaͤische Garantie
der die schließliche Lösung der Frage auf das Einvernehmen mit