Full text: St. Ingberter Anzeiger

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Oer St. Ingberter Anzeiger und das (2 mal woͤchentlich) mit dem Hauptblatte verbundene Unterhaltungsblatt, Sonntags mit illustrirter Bei⸗ 
lage) erscheint wöchentlich viermal: Dieustag „Donnerstag, Samstag und Sonutag. Der Abonne mentsvreis beträgt viertellahrlich 
Mark 20 R.⸗Pfs. Anzeigen werden mit 10 Pfg., von Auzwaärts mit 15 Pfz. für die viergespaltene Zeile Blattschrijt oder deren Raum, Reclamen 
mit80 Pfg. pro Zeile berechnet. J 
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M 51. 9 — 3 —* Samstag, den 80. marn —— 1878. 
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Abonnements⸗Einladung. — 
Zu dem mil dem 1, April beginnenden II. Quartal des 
„St. Ingberter Anzeiger“ beehren wir uns ergebenst ein⸗ 
uladen. * 
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erhalten dasselbe fortgeliefert, wenn nicht ausdruͤcklich abbestellt wird. 
Der Abonnemenispreis für den 4 mal wöchenilich erscheinenden 
„St. Ingberter Anzeiger“ beträgt pro Quartal Mari 1,20, mit 
dustrirtem Unterhaltungsblatt Mark 1, 40 inclusfive 
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aenten jedoch nur mit 8 Pf. amtliche Anzeigen ausgenommen. 
Bei 4maliger Einrückuug ein und derselben Annonce werden 25 
»Ct. Rabatt bewilligt. — 
Zu zahlreichem Abonnement ladet ergebenst ei 
die Expedition. 
Heutsches Reich. 
Muünchen, 26. März. Die Wiederaufhebung des deulschen 
Bferde⸗Ausfuhrverbots war für Ende dieses Monals in Ausficht 
gesteltt; in Folje der neresten Gestaltung der politischen Verhält⸗ 
nisse dürfte jedoch, wie man hier vernimmt, die Aufhebung des 
Herbois wieder vertagt worden sein. 5 (A. 3.. 
Sertin, 27. März. Vie Nationalliberalen beschlossen in 
der gestern Abend stattgehabten Fractonssitzung in Betreff des 
Nachtragsetats fast einstimmig, den für den Vicepräsidenten des 
Staatsministeriums geforderten Gebalt zu genehmigen, dagegen die 
Errichtung eines besonderen Eisenbahn- Ministeriums abzulehnen. 
In Betreff der Abtrennung der Domanen und Forsten von dem 
Finanzeninisteriun beschloß die Fraction mit Sitimmenmehrheit 
swar ebenfalls Ablehnung, anerkannte aber ausdrücklich, daß diese 
Frage nicht als Parteifrage zu behandeln und jedem Mitsliede 
die Freiheit des Votums zu wahren sei. 
— Der „Nationalztitung“ zufolge' ist die Demission des 
handelsministers Achenbach angenommen und die Ernenaung des 
Unterstaasselreiärs Maybach zu dessen Nachfolger bereits vollzogen. 
In der gesicigen Frackionssitzung circ lirte das Gerücht, die Er⸗ 
gennung Hobrechts zum Finanzminisfter sei offiziell erfolgt. 
In Leipzig waren am 25. d. Vertreler deutscher Gewerbe⸗ 
and Handelskammern (Hamburg, Bremen, Lübeck, Leipzig, Dresden, 
Zittau, Chemnitz, Plauen und München) versammelt, um über die 
dem Reichstag unterbreitelen Gewerbegesetzgebungs Vorlagen zu be⸗ 
rathen. Das Ergebniß dieser Berathungen besteht in den nach⸗ 
stehenden, in ihrer Gesammtheit einstimmig angenommenen An⸗ 
nägen: 
I. Die Gesetze beir. Abänderung der Gewerbeordnung und 
betr. Gewerbegerichte sind in der vorliegenden Fassung nicht ge⸗ 
rignet, den Bedürfnissen des Gewerbestandes zu entsprechen 2. 
Im Besonderen bedürsen die Gesetzentwürfe, um für den Gewerbe⸗ 
land annehmbar zu werden, nachstehender Abänderungen. J. Gesetz 
heir. Abänderung der Gewerbeordnung: a. Die Einführung von 
Arbeitsbüchern, als unerläßlicher Legilimation, muß sich auf alle 
Arbeiter ohne Unterschied des Alters, unter Ausschluß der Leht⸗ 
länge, erstrecken. b. Die schriftliche Abfassung der Lehrvertraͤge, 
sowie die Ausstellung von Lehrbriefen nach Beendigung der Lehr⸗ 
jeit ist vorzuschreiben und an Stelle der ersteren nur das Ein⸗ 
schreiben bei einer anerlannten Korporalion zuzulassen. 0. Die 
Vorschriften über die Beschäftigung don Frauen, jugendlichen Ar⸗ 
heitern und Kindern sind so zu gestalten,, daß sie sowohl den be⸗ 
rechtigten Jateressen det arbeilenden Bevdikernag, als ouch den Er⸗ 
sordernisfen der Industrie genügen; und dürfen nicht insbesondere 
in Betreff der Verwendung schulpflichtiger Kinder das Handwerk 
und die Hausindustcie günstiger stellen, als die Fabrilindustrie. 
Ferner sind eine Reihe von Bestimmungen betr. das Lehrlings⸗ 
wesei, z. B. dielenigen über Beschäftigung der Lehrlinge, Loͤsung 
des Lehrverhältnisses, Verpflichtung zur Folgsamseit gegenüber dem 
hrrirelet des Lehrherrn, Uebergang zu einem anderen Berufe, 
Besuch der Fortbildungsschule u. s. w. den vorsie henden Anforder⸗ 
mngen enisprechend umzugestalten. N. Gesetz betr. die Gewerbege⸗ 
cichte. Die Frage wegen Bewilligung von Diäten ist den Lokal⸗ 
lalusen vorzubehalten. Das Zwischenverfahcen dor dem Vorsißzenden 
owie die Zulassung der Berufung ist zu verwerfen. Die Vertretung 
er Parteien ist nur in Verhinderungsfaͤllen und nur durch Berufs⸗ 
zenossen zulässig. 3 vrre 
AAussand. 
Paris, 26. März. Die hiesige Stimmung ist eine sehr 
iugstliche. Die frärzösische Regierung hat noch immer die feste 
nbficht, die Neutralitäl streng aufrecht zu erhalten; dies verhindert 
edoch nicht, daß sie die nothwendigen Maßregeln ergreift, um für 
alle Fälle vorbereitet zu sein. Hierzu sei bemerkt, daß man bier 
mn Glauben degt, die Beziehungen zwischen Italien und Frantreich 
jätten sich besonders freundlich gestaltet, seit man im italienischen 
om befuürchte, daß es zu tiner Versößnung zwischen dem Vatican 
ind Berlin komme und in Folge diessen die deutsch Politik eine 
veniger liberale werden iͤnnte. — 
Zondonz, 28. März. „Daily Telegraph“ meldet: Das 
Zabinet erwog gestern die Dienstag Äbend eingetroffene russische 
Anlwort. Fürst Gortschakow lehnte das Ansuchen ab und versichert 
derby, er würdige völig den Wunsch Englands, auf dem Kongreß 
Ie Bedingungen des Vertrages anzuregen, aber er musse sich das 
gelo der Diekusfion solcher Vedinguugen, die Rußland außerhalb 
er europäischen Jurisdikt'on erachtet, vorbehalten. Telegraph“ 
emertt, die natürliche Folge der Antwort sei, daß der Kongreß 
richt zusammenttete. „Times“ bezweifelt ebenfalls das Zusammen⸗ 
ommen des Kongresses, weil die Meinungsberschiedenheit zwischen 
cngland und Rußland unüberwindlich scheine 
Petersburg, 27. Marz. Die „Agence Russe“ bezeich⸗ 
net das hier umlaufende Gerücht, wonach England an Rußland 
en Krieg erklärt habe, für äußerst unbegründet. Was den Vor⸗ 
chlag der auswärtigen Presse anlange, daß Rußland die Bestim⸗ 
nungen des Friedensverirages, welche es als indiskutabel angesehen 
vissen wolle, von der Vorlegung an den Kongreßeoffiziel aus⸗ 
ehme, so sei wenig wahrscheinlich, daß damit das beabsichtigte 
skesultat erreicht wurde. Außerdem sei auch zu beachten, daß 
sußland' vien weiter gehe, da es doch die Dislussion aller Bestim⸗ 
mungen des Friedensverttages auf dem Kongresse zulassen wolle.. 
NRewyork, 27. März. Agenten der englischen Regierung 
oslen 18,000 Pferde in den westlichen und südwestlichen Staaten 
mntaufen, als Remoute für Kavallerie ünd Artillerie. Die Pferde 
verden nach Canada gebracht und von dork nach England expedirt 
verden. 
Rermischtes. 
3weibrücken, 25. März. (3. 3.) Ein seit Früh⸗ 
ahr 1870 zwischen dem Schreinermeister Schmelzer in St. Ingbert 
ls Kläger und der pfälzischen Ludwigsbahngesellschaft als Bellagten 
chwebender Prozeß ging heute in der Appelinstanz zu Ende. Be⸗ 
agter Schmelzer besitzt nämlich eine auf dem Banne von St. Ing⸗ 
zert gelegene, 65 Vezimalen große Wiese, an deten Nordseite die 
zellagte Gesellschaft bei Etrbauung der Eisenbahnstrecke Schwarzen⸗ 
acker⸗St. Ingbern im Jahte 1866 einen Bahndamm mit einem 
Hiadutte aufführte. Kläger strengte nun im Frühjahre 1870 gegen 
die besagte Gejellschaft eine Klage bei dem k. Bezirksgerichte dahier 
an, indem er aufsstellie, daß durch die Anfführung dieses Dammes 
md die dadurch eingelretene Hemmung des Wasserabflusses seine 
Wiese nach und nach in der Weise versumpft sei, daß sie, während 
ie vorher steits troden gewesen und nur gqutes Futter geliefert 
Jabe, jeht nur, noch unbrauchbares, ja selbst schädliches Fultergras 
hervorbringe. Diese Behauptung des Nlägers wurde von der Be⸗ 
lagten als vollig unbegründet bestritten. Nach Vornahme eines 
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