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lage) erscheint wöchentlich viermal: Dieustag „Donnerstag, Samstag und Sonutag. Der Abonne mentsvreis beträgt viertellahrlich
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M 51. 9 — 3 —* Samstag, den 80. marn —— 1878.
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Zu dem mil dem 1, April beginnenden II. Quartal des
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Zu zahlreichem Abonnement ladet ergebenst ei
die Expedition.
Heutsches Reich.
Muünchen, 26. März. Die Wiederaufhebung des deulschen
Bferde⸗Ausfuhrverbots war für Ende dieses Monals in Ausficht
gesteltt; in Folje der neresten Gestaltung der politischen Verhält⸗
nisse dürfte jedoch, wie man hier vernimmt, die Aufhebung des
Herbois wieder vertagt worden sein. 5 (A. 3..
Sertin, 27. März. Vie Nationalliberalen beschlossen in
der gestern Abend stattgehabten Fractonssitzung in Betreff des
Nachtragsetats fast einstimmig, den für den Vicepräsidenten des
Staatsministeriums geforderten Gebalt zu genehmigen, dagegen die
Errichtung eines besonderen Eisenbahn- Ministeriums abzulehnen.
In Betreff der Abtrennung der Domanen und Forsten von dem
Finanzeninisteriun beschloß die Fraction mit Sitimmenmehrheit
swar ebenfalls Ablehnung, anerkannte aber ausdrücklich, daß diese
Frage nicht als Parteifrage zu behandeln und jedem Mitsliede
die Freiheit des Votums zu wahren sei.
— Der „Nationalztitung“ zufolge' ist die Demission des
handelsministers Achenbach angenommen und die Ernenaung des
Unterstaasselreiärs Maybach zu dessen Nachfolger bereits vollzogen.
In der gesicigen Frackionssitzung circ lirte das Gerücht, die Er⸗
gennung Hobrechts zum Finanzminisfter sei offiziell erfolgt.
In Leipzig waren am 25. d. Vertreler deutscher Gewerbe⸗
and Handelskammern (Hamburg, Bremen, Lübeck, Leipzig, Dresden,
Zittau, Chemnitz, Plauen und München) versammelt, um über die
dem Reichstag unterbreitelen Gewerbegesetzgebungs Vorlagen zu be⸗
rathen. Das Ergebniß dieser Berathungen besteht in den nach⸗
stehenden, in ihrer Gesammtheit einstimmig angenommenen An⸗
nägen:
I. Die Gesetze beir. Abänderung der Gewerbeordnung und
betr. Gewerbegerichte sind in der vorliegenden Fassung nicht ge⸗
rignet, den Bedürfnissen des Gewerbestandes zu entsprechen 2.
Im Besonderen bedürsen die Gesetzentwürfe, um für den Gewerbe⸗
land annehmbar zu werden, nachstehender Abänderungen. J. Gesetz
heir. Abänderung der Gewerbeordnung: a. Die Einführung von
Arbeitsbüchern, als unerläßlicher Legilimation, muß sich auf alle
Arbeiter ohne Unterschied des Alters, unter Ausschluß der Leht⸗
länge, erstrecken. b. Die schriftliche Abfassung der Lehrvertraͤge,
sowie die Ausstellung von Lehrbriefen nach Beendigung der Lehr⸗
jeit ist vorzuschreiben und an Stelle der ersteren nur das Ein⸗
schreiben bei einer anerlannten Korporalion zuzulassen. 0. Die
Vorschriften über die Beschäftigung don Frauen, jugendlichen Ar⸗
heitern und Kindern sind so zu gestalten,, daß sie sowohl den be⸗
rechtigten Jateressen det arbeilenden Bevdikernag, als ouch den Er⸗
sordernisfen der Industrie genügen; und dürfen nicht insbesondere
in Betreff der Verwendung schulpflichtiger Kinder das Handwerk
und die Hausindustcie günstiger stellen, als die Fabrilindustrie.
Ferner sind eine Reihe von Bestimmungen betr. das Lehrlings⸗
wesei, z. B. dielenigen über Beschäftigung der Lehrlinge, Loͤsung
des Lehrverhältnisses, Verpflichtung zur Folgsamseit gegenüber dem
hrrirelet des Lehrherrn, Uebergang zu einem anderen Berufe,
Besuch der Fortbildungsschule u. s. w. den vorsie henden Anforder⸗
mngen enisprechend umzugestalten. N. Gesetz betr. die Gewerbege⸗
cichte. Die Frage wegen Bewilligung von Diäten ist den Lokal⸗
lalusen vorzubehalten. Das Zwischenverfahcen dor dem Vorsißzenden
owie die Zulassung der Berufung ist zu verwerfen. Die Vertretung
er Parteien ist nur in Verhinderungsfaͤllen und nur durch Berufs⸗
zenossen zulässig. 3 vrre
AAussand.
Paris, 26. März. Die hiesige Stimmung ist eine sehr
iugstliche. Die frärzösische Regierung hat noch immer die feste
nbficht, die Neutralitäl streng aufrecht zu erhalten; dies verhindert
edoch nicht, daß sie die nothwendigen Maßregeln ergreift, um für
alle Fälle vorbereitet zu sein. Hierzu sei bemerkt, daß man bier
mn Glauben degt, die Beziehungen zwischen Italien und Frantreich
jätten sich besonders freundlich gestaltet, seit man im italienischen
om befuürchte, daß es zu tiner Versößnung zwischen dem Vatican
ind Berlin komme und in Folge diessen die deutsch Politik eine
veniger liberale werden iͤnnte. —
Zondonz, 28. März. „Daily Telegraph“ meldet: Das
Zabinet erwog gestern die Dienstag Äbend eingetroffene russische
Anlwort. Fürst Gortschakow lehnte das Ansuchen ab und versichert
derby, er würdige völig den Wunsch Englands, auf dem Kongreß
Ie Bedingungen des Vertrages anzuregen, aber er musse sich das
gelo der Diekusfion solcher Vedinguugen, die Rußland außerhalb
er europäischen Jurisdikt'on erachtet, vorbehalten. Telegraph“
emertt, die natürliche Folge der Antwort sei, daß der Kongreß
richt zusammenttete. „Times“ bezweifelt ebenfalls das Zusammen⸗
ommen des Kongresses, weil die Meinungsberschiedenheit zwischen
cngland und Rußland unüberwindlich scheine
Petersburg, 27. Marz. Die „Agence Russe“ bezeich⸗
net das hier umlaufende Gerücht, wonach England an Rußland
en Krieg erklärt habe, für äußerst unbegründet. Was den Vor⸗
chlag der auswärtigen Presse anlange, daß Rußland die Bestim⸗
nungen des Friedensverirages, welche es als indiskutabel angesehen
vissen wolle, von der Vorlegung an den Kongreßeoffiziel aus⸗
ehme, so sei wenig wahrscheinlich, daß damit das beabsichtigte
skesultat erreicht wurde. Außerdem sei auch zu beachten, daß
sußland' vien weiter gehe, da es doch die Dislussion aller Bestim⸗
mungen des Friedensverttages auf dem Kongresse zulassen wolle..
NRewyork, 27. März. Agenten der englischen Regierung
oslen 18,000 Pferde in den westlichen und südwestlichen Staaten
mntaufen, als Remoute für Kavallerie ünd Artillerie. Die Pferde
verden nach Canada gebracht und von dork nach England expedirt
verden.
Rermischtes.
3weibrücken, 25. März. (3. 3.) Ein seit Früh⸗
ahr 1870 zwischen dem Schreinermeister Schmelzer in St. Ingbert
ls Kläger und der pfälzischen Ludwigsbahngesellschaft als Bellagten
chwebender Prozeß ging heute in der Appelinstanz zu Ende. Be⸗
agter Schmelzer besitzt nämlich eine auf dem Banne von St. Ing⸗
zert gelegene, 65 Vezimalen große Wiese, an deten Nordseite die
zellagte Gesellschaft bei Etrbauung der Eisenbahnstrecke Schwarzen⸗
acker⸗St. Ingbern im Jahte 1866 einen Bahndamm mit einem
Hiadutte aufführte. Kläger strengte nun im Frühjahre 1870 gegen
die besagte Gejellschaft eine Klage bei dem k. Bezirksgerichte dahier
an, indem er aufsstellie, daß durch die Anfführung dieses Dammes
md die dadurch eingelretene Hemmung des Wasserabflusses seine
Wiese nach und nach in der Weise versumpft sei, daß sie, während
ie vorher steits troden gewesen und nur gqutes Futter geliefert
Jabe, jeht nur, noch unbrauchbares, ja selbst schädliches Fultergras
hervorbringe. Diese Behauptung des Nlägers wurde von der Be⸗
lagten als vollig unbegründet bestritten. Nach Vornahme eines
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